Spikereifen: Deutschland, Österreich, Norwegen

Einen Paragrafen, der Spikereifen beim Namen nennt, gibt es in Deutschland nicht: Das Wort Spike steht weder in der StVZO noch in der StVO oder im Bußgeldkatalog. Das Verbot folgt aus § 36 Absatz 1 Satz 3 StVZO, nach dem Reifen keine Unebenheiten haben dürfen, die eine feste Fahrbahn beschädigen können. Österreich erlaubt Spikesreifen außerhalb der Monate Juni bis September unter Auflagen, Norwegen vom 1. November bis einschließlich des ersten Sonntags nach Ostermontag und in Nordland, Troms und Finnmark vom 16. Oktober bis 30. April.

Wo Spikereifen erlaubt sind: Kurzüberblick

Ob Sie mit Spikereifen fahren dürfen, hängt vom Land ab. In Deutschland sind sie im Straßenverkehr nicht zulässig; das folgt aus der allgemeinen Vorschrift über Bereifung und Laufflächen in § 36 StVZO. Österreich erlaubt Spikesreifen außerhalb der Sommermonate, knüpft sie aber an eine Gewichtsgrenze, an Bauvorschriften, an eine Kennzeichnung am Heck und an eigene Höchstgeschwindigkeiten. Norwegen erlaubt Spikes in einem festen Winterzeitraum, der im Norden des Landes früher beginnt.

Für Reisende heißt das: Wer mit einem in Deutschland zugelassenen Auto in Österreich oder Norwegen Spikes nutzen möchte, braucht für die Strecke in Deutschland Reifen ohne Spikes. Die folgenden Abschnitte geben die Vorschriften der drei Länder im Wortlaut oder eng am Wortlaut wieder. Andere Länder wie die Schweiz, Schweden oder Finnland behandelt dieser Ratgeber nicht; prüfen Sie die dortigen Regeln vor der Reise bei den zuständigen Behörden.

Deutschland: warum Spikes nicht zugelassen sind

Einen Paragrafen, der Spikereifen ausdrücklich verbietet, gibt es nicht. Das Wort Spike kommt weder in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) noch in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) oder im Bußgeldkatalog vor. Das Verbot ergibt sich aus § 36 Absatz 1 StVZO über Bereifung und Laufflächen. Dessen dritter Satz lautet: Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können. Spikes sind nach der Begriffsbestimmung der österreichischen Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung Stifte aus Metall oder einem in Festigkeit und Dauerhaftigkeit gleichartigen Material, die über die Reifenlauffläche hinausragen. Solche Stifte sind Unebenheiten im Sinne dieser Vorschrift.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug oder ein Kraftfahrzeug mit Anhänger unter Verstoß gegen diese Vorschrift in Betrieb nimmt, handelt nach § 69a Absatz 3 Nummer 8 StVZO ordnungswidrig. Die Vorschrift nennt ausdrücklich § 36 Absatz 1 Satz 1 oder 3 bis 4 über Bereifung. Einen eigenen Regelsatz für Spikereifen enthält der Bußgeldkatalog nicht.

Bei Glätte verlangt das deutsche Recht Reifen für winterliche Wetterverhältnisse. Nach § 2 Absatz 3a StVO darf der Führer eines Kraftfahrzeuges bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 StVZO genügen. Diese Reifen müssen unter anderem mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sein. Was das für ältere Reifen mit M+S-Kennzeichnung bedeutet, erklärt der Ratgeber M+S-Reifen.

Österreich: Zeitraum, Fahrzeuge und Kennzeichnung

In Österreich regelt die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) Spikesreifen in § 4 Absatz 5. Gemeint sind Reifen, die mit über die Reifenlauffläche hinausragenden Stiften aus Metall oder einem in Festigkeit und Dauerhaftigkeit gleichartigen Material versehen sind. Für ihre Verwendung nennt Ziffer 2 fünf Regeln:

Spikereifen in Deutschland, Österreich und Norwegen im Vergleich
LandErlaubt?ZeitraumWichtige Vorgaben
Deutschlandneinkein Zeitraum§ 36 Absatz 1 Satz 3 StVZO
Österreichja, mit Auflagennicht im Juni, Juli, August und SeptemberKraftwagen bis 3.500 kg, alle Räder, die Kräfte auf die Fahrbahn übertragen, Zeichen nach Anlage 1e, höchstens 80 km/h, auf Autobahnen und Autostraßen 100 km/h
Norwegen ohne Nordland, Troms, Finnmarkja1. November bis einschließlich des ersten Sonntags nach OstermontagSpikes an allen Rädern
Nordland, Troms, Finnmarkja16. Oktober bis 30. AprilSpikes an allen Rädern

Österreich: Bauart der Reifen und Tempolimit

Auch der Reifen selbst muss Vorgaben erfüllen. Nach § 4 Absatz 5 Ziffer 1 KDV müssen Spikesreifen in Radialbauweise mit Stahlgürtel ausgebildet sein. Spikes dürfen nur in fabriksneue oder nach einer Runderneuerung ungebrauchte Reifen eingesetzt werden, nach den Richtlinien des Reifenerzeugers und nur in die von ihm dafür bestimmten Löcher. Spikes, die nachträglich in einen gebrauchten Reifen gesetzt werden, erfüllen diese Vorgabe nicht. Ein Reifen für Felgen mit einem Durchmesser bis 33 cm (13 Zoll) darf höchstens 110 Spikes tragen, andere Reifen höchstens 130. Ein Spike darf nicht mehr als 2 g wiegen und bei neuen Reifen nicht weniger als 1 mm und nicht mehr als 1,5 mm über die Lauffläche hinausragen.

Das Einsetzen der Spikes darf nach § 4 Absatz 5a KDV nur ein dazu berechtigter Gewerbetreibender übernehmen, ebenfalls nach den Richtlinien des Reifenerzeugers. Er muss für jeden Reifen, den er mit Spikes versieht, eine schriftliche Bestätigung ausstellen und dem Käufer aushändigen.

Für die Geschwindigkeit gilt § 58 Absatz 1 KDV. Beim Verwenden von Kraftfahrzeugen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr dürfen Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind, höchstens 80 km/h fahren, auf Autobahnen und Autostraßen höchstens 100 km/h. Zum Vergleich: Nach § 20 Absatz 2 der österreichischen Straßenverkehrsordnung 1960 gelten, soweit die Behörde nichts anderes festlegt, 50 km/h im Ortsgebiet, 100 km/h auf den übrigen Freilandstraßen und 130 km/h auf Autobahnen. Die Werte der KDV sind Obergrenzen; wo ein niedrigeres Limit gilt, etwa im Ortsgebiet, bleibt dieses maßgeblich.

Norwegen: fester Winterzeitraum, alle Räder mit Spikes

In Norwegen nennt Statens vegvesen, die staatliche Straßenbehörde, die Zeiträume auf ihrer Seite zu den Anforderungen an Reifen. Dort heißt es: Piggdekk kan kun brukes fra og med 1. november og til og med første søndag etter 2. påskedag. Übersetzt: Spikereifen dürfen nur vom 1. November bis einschließlich des ersten Sonntags nach dem zweiten Osterfeiertag verwendet werden. Der zweite Osterfeiertag ist der Ostermontag. Im Jahr 2027 fällt er auf den 29. März, der Zeitraum der Saison 2026/27 endet damit mit dem 4. April 2027.

Für den Norden gilt ein eigener Zeitraum: I Nordland, Troms og Finnmark kan piggdekk kun brukes fra og med 16. oktober til og med 30. april. In diesen drei Regionen sind Spikes also vom 16. Oktober bis einschließlich 30. April erlaubt. Wenn die Straßenverhältnisse es erfordern, sind Spikereifen und Schneeketten nach Angaben von Statens vegvesen auch außerhalb dieser Daten erlaubt.

Wer Spikereifen nutzt, muss sie laut Statens vegvesen an allen Rädern haben. Winterreifen ohne Spikes, auf Norwegisch piggfrie vinterdekk, dürfen Sie dagegen das ganze Jahr fahren. Im Winter gilt nach Angaben der Behörde eine Mindestprofiltiefe von 3 Millimetern, und zwar in denselben Zeiträumen wie bei den Spikes; im Sommer sind es mindestens 1,6 Millimeter. Sommerreifen haben nach ihren Angaben auf Eis und Schnee nicht genug Haftung und können auf winterlicher Fahrbahn nicht genutzt werden. Für die Reifen eines Anhängers gilt dieselbe Anforderung an die Profiltiefe wie für das Zugfahrzeug, und für Fahrzeuge über 3.500 kg gelten eigene Anforderungen an Profiltiefe und Winterreifen.

Grenzverkehr: Was Sie am Auto ändern müssen

Mit einem in Deutschland zugelassenen Auto dürfen Sie Spikereifen auf deutschen Straßen nicht fahren, auch nicht auf dem Weg in den Urlaub. Wer in Österreich oder Norwegen Spikes nutzen möchte, fährt deshalb mit Reifen ohne Spikes über die Grenze und lässt die Räder erst dort wechseln, oder er beschafft die Spikereifen im Reiseland. Für die Rückfahrt gilt dasselbe in umgekehrter Richtung: Bevor Sie wieder in Deutschland fahren, müssen Räder ohne Spikes montiert sein. In Österreich gehört zum Wechsel auch das Zeichen nach Anlage 1e: Es muss hinten angebracht sein, solange das Auto Spikesreifen trägt, und ist danach ganz oder teilweise abzudecken oder zu entfernen.

In Österreich gilt im Winter zusätzlich eine allgemeine Ausrüstungspflicht. Nach § 102 Absatz 8a des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) dürfen Fahrzeuge der Klassen M1 und N1, also Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind. Ist die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt, genügen stattdessen Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern. Als Winterreifen nennt das Gesetz Schnee- und Matschreifen oder Schnee-, Matsch- und Eisreifen mit entsprechender Profiltiefe; die Schnee-, Matsch- und Eisreifen bezeichnet die KDV in § 4 Absatz 4d als Spikesreifen. Mehr zu dieser Pflicht lesen Sie im Ratgeber Winterreifenpflicht Österreich.

Alternativen zu Spikes

In Deutschland ist die Alternative gesetzlich vorgegeben: Bei Glätte brauchen alle Räder Reifen nach § 36 Absatz 4 StVZO, also Reifen für winterliche Wetterverhältnisse mit Alpine-Symbol. Ob es ein Winterreifen oder ein Ganzjahresreifen ist, spielt keine Rolle, solange der Reifen diese Anforderungen erfüllt. Eine Übergangsregel für ältere M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol galt nach § 52 Absatz 2 StVO nur bis zum Ablauf des 30. September 2024 und nur für Reifen, die nicht nach dem 31. Dezember 2017 hergestellt worden waren.

Für Strecken mit Schnee und Eis sind in Deutschland Schneeketten erlaubt, Spikes nicht. Mit Schneeketten beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Absatz 4 StVO auch unter günstigsten Umständen 50 km/h. Wann Ketten vorgeschrieben sind, in Deutschland wie in Österreich, erklärt der Ratgeber Schneekettenpflicht. In Norwegen sind Winterreifen ohne Spikes das ganze Jahr zulässig; wer dort ohne Spikes unterwegs ist, braucht im Winter die Mindestprofiltiefe von 3 Millimetern.

Rechtsstand: September 2026. Grundlage sind StVZO und StVO (gesetze-im-internet.de), die österreichische KDV, das KFG und die Straßenverkehrsordnung 1960 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) sowie die Angaben von Statens vegvesen. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung; prüfen Sie vor der Reise die aktuellen Bestimmungen.

Häufig gestellte Fragen

Sind Spikereifen in Deutschland erlaubt?

Nein. Das Wort Spike steht weder in der StVZO noch in der StVO oder im Bußgeldkatalog. Das Verbot folgt aus § 36 Absatz 1 Satz 3 StVZO: Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können. Wer ein Kraftfahrzeug unter Verstoß dagegen in Betrieb nimmt, handelt nach § 69a Absatz 3 Nummer 8 StVZO ordnungswidrig.

Wann darf ich in Österreich mit Spikereifen fahren?

Nach § 4 Absatz 5 KDV dürfen Spikesreifen in den Sommermonaten Juni, Juli, August und September nicht verwendet werden, erlaubt sind sie also von Oktober bis Mai. Zulässig sind sie nur bei Kraftwagen bis 3.500 kg höchstem zulässigem Gesamtgewicht und bei von ihnen gezogenen Anhängern mit Achslasten von je höchstens 1.800 kg.

Welches Tempolimit gilt in Österreich mit Spikereifen?

Nach § 58 Absatz 1 KDV höchstens 80 km/h, auf Autobahnen und Autostraßen höchstens 100 km/h. Das gilt für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mit Spikesreifen versehen sind. Wo ein niedrigeres Limit gilt, etwa im Ortsgebiet, bleibt dieses maßgeblich.

Müssen in Österreich alle Räder Spikes haben?

Ja. Nach § 4 Absatz 5 KDV müssen alle Räder, die Kräfte auf die Fahrbahn übertragen, Spikesreifen aufweisen. Für die Antriebsräder gilt das nach § 4 Absatz 5b KDV nicht, solange auf ihnen Schneeketten angebracht sind.

Wann sind Spikes in Norwegen erlaubt?

Laut Statens vegvesen vom 1. November bis einschließlich des ersten Sonntags nach Ostermontag, in Nordland, Troms und Finnmark vom 16. Oktober bis 30. April. Wenn die Straßenverhältnisse es erfordern, sind Spikes und Schneeketten auch außerhalb dieser Daten erlaubt. Wer Spikes nutzt, braucht sie an allen Rädern.

Brauche ich in Österreich eine Kennzeichnung am Auto?

Ja. Nach § 4 Absatz 5 KDV muss hinten auf einer Tafel oder auf dem Fahrzeug selbst ein Zeichen nach dem Muster der Anlage 1e angebracht sein. Ist das Fahrzeug nicht mehr mit Spikesreifen versehen, ist das Zeichen ganz oder teilweise abzudecken oder zu entfernen.

Quellen

Stand: September 2026. Preise und Bedingungen können sich ändern, maßgeblich sind die Angaben der Anbieter.