M+S-Reifen: Bedeutung, Alpine-Symbol, Rechtslage

M+S steht für Matsch und Schnee. Als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse gilt nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung aber nur ein Reifen mit Alpine-Symbol, dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Ein Reifen, der nur M+S trägt, gilt laut ADAC seit 1. Oktober 2024 nicht mehr als Winterreifen. Wer damit bei Glätte oder Schneematsch fährt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

Was bedeutet M+S auf Reifen?

Die Buchstaben M+S stehen laut ADAC für Matsch und Schnee. Sie finden sich wie die übrigen Bezeichnungen und Symbole auf der Seitenwand des Reifens. Viele Winterreifen tragen heute beide Kennzeichnungen, M+S und das Alpine-Symbol. Laut ADAC werden sie damit auch im Ausland als wintertauglich anerkannt.

Rechtlich reicht M+S allein aber nicht mehr. Der Unterschied liegt in der Aussagekraft: Anders als die Bezeichnung M+S steht das Schneeflockensymbol laut TCS für die Einhaltung genormter Mindestqualitäten eines Reifens auf Schnee. Das dreigezackte Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte ist laut ADAC Pflicht für alle Winterreifen, die seit 1. Januar 2018 hergestellt werden.

Ob ein Reifen nur M+S trägt, sehen Sie auf der Flanke. Fehlt das Alpine-Symbol, gilt der Reifen in Deutschland nicht als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse. Das betrifft vor allem ältere Winter- und Ganzjahresreifen, die vor Januar 2018 hergestellt wurden. Sie werden laut ADAC zwar nicht mehr verkauft, können aber noch an Fahrzeugen montiert sein.

Was das Gesetz verlangt

Maßgeblich ist § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind danach Luftreifen, die zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllen. Erstens müssen Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen verbessern, und zwar beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen. Zweitens müssen sie mit dem Alpine-Symbol nach der UNECE-Regelung Nr. 117 gekennzeichnet sein.

Bis Herbst 2024 wurden laut ADAC auch Winter- und Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung als wintertauglich akzeptiert, wenn sie vor 2018 gefertigt worden waren. Diese Übergangszeit ist vorbei: Laut ADAC gilt ein Reifen, auf dessen Flanke nur M+S und kein Alpine-Symbol zu sehen ist, seit 1. Oktober 2024 nicht mehr als Winterreifen. Im aktuellen § 72 StVZO mit den Übergangsbestimmungen steht keine Regel mehr für M+S-Reifen.

Die Regel gilt laut ADAC auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen. Der ÖAMTC weist Autofahrer aus Österreich darauf hin, dass dort ältere Winterreifen mit M+S weiter benutzt werden dürfen, bei Fahrten in Deutschland aber ein Winterreifen mit Alpin-Symbol notwendig ist.

Bußgeld und Punkte bei M+S-Reifen im Winter

Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne Reifen nach § 36 Absatz 4 StVZO fährt, zahlt nach Nummer 5a des Bußgeldkatalogs 60 Euro. Werden andere behindert, sind es nach Nummer 5a.1 80 Euro. Dazu kommt jeweils ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Ein Reifen, der nur M+S trägt, erfüllt diese Anforderung nicht.

Auch der Halter haftet. Ordnet er die Fahrt bei winterlichen Verhältnissen mit solchen Reifen an oder lässt sie zu, sind nach Nummer 213a des Bußgeldkatalogs 75 Euro fällig, ebenfalls mit einem Punkt. Für das Bußgeld genügt das Fahren unter diesen Bedingungen, ein Unfall muss dafür nicht passieren.

Kommt es doch zum Unfall, drohen weitere Folgen. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, dem kann die Kaskoversicherung laut ADAC wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen kürzen. Auch bei einem unverschuldeten Unfall kann es mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung Probleme geben, weil Sie sich je nach Einzelfall ein Mitverschulden anrechnen lassen müssen. Mehr dazu im Ratgeber Winterreifenpflicht.

Bußgeld bei Fahrt ohne Reifen nach § 36 Absatz 4 StVZO
VerstoßBußgeldPunkte
Fahren ohne geeignete Reifen bei Glätte oder Schneematsch (BKatV Nr. 5a)60 Euro1
dabei andere behindert (BKatV Nr. 5a.1)80 Euro1
Halter ordnet die Fahrt an oder lässt sie zu (BKatV Nr. 213a)75 Euro1

Wann gilt die Winterreifenpflicht?

Die Pflicht ist situativ und hängt nicht vom Datum ab. Nach § 2 Absatz 3a StVO darf ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur gefahren werden, wenn alle Räder Reifen nach § 36 Absatz 4 StVZO tragen. Laut ADAC ist die Pflicht erfüllt, wenn auf allen Radpositionen, also auf allen vier Rädern, Winterreifen montiert sind. Die Faustformel von Oktober bis Ostern ist laut ADAC ein grober Hinweis, hat rechtlich aber keine Relevanz.

Schon Reifglätte an einem frostigen Morgen löst die Pflicht aus. Herrscht keine dieser Witterungslagen, dürfen Sie mit M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol fahren, allerdings nur, wenn sie wie ein Sommerreifen zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit Ihres Autos passen. Einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex erlaubt § 36 Absatz 5 StVZO nur bei Reifen nach Absatz 4, also mit Alpine-Symbol, und nur, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrers angegeben ist, etwa per Aufkleber.

Für Anhänger gilt die Pflicht laut ADAC nicht, der Club rät aber, auch dort geeignete Reifen zu verwenden. Ab wann Sie wechseln sollten, lesen Sie im Ratgeber Winterreifenpflicht: ab wann?

Ausnahmen von der Winterreifenpflicht

Die Pflicht nach § 2 Absatz 3a StVO gilt nicht für:

Für Busse und Lkw der Klassen M2, M3, N2 und N3 gilt eine eigene Regel: Sie dürfen bei Glätte auch gefahren werden, wenn mindestens die Räder der permanent angetriebenen Achsen und der vorderen Lenkachsen geeignete Reifen tragen.

Wer ein ausgenommenes Fahrzeug bei solchen Verhältnissen ohne geeignete Reifen fährt, hat zusätzliche Pflichten. Vor jeder Fahrt ist zu prüfen, ob sie erforderlich ist, weil das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist. Während der Fahrt gilt ein Abstand in Metern von mindestens der Hälfte der Tachoanzeige in km/h, und es darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.

Gelten Ganzjahresreifen als Winterreifen?

Ja, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Der ADAC formuliert es so: Ganzjahresreifen sind im rechtlichen Sinn Winterreifen, wenn sie das Alpine-Symbol haben. Seit 1. Januar 2018 müssen laut ADAC alle neu produzierten Ganzjahres- und Winterreifen das Symbol tragen, um per Gesetz für den Winterbetrieb anerkannt zu werden. Ältere Ganzjahresreifen mit nur M+S gelten dagegen nicht mehr als Winterreifen.

Als Ersatz für Sommer- und Winterreifen sind Ganzjahresreifen laut ADAC ein Kompromiss, der an die Leistungen guter Spezialisten für Sommer und Winter nicht herankommt; das haben ADAC-Tests gezeigt. Aktuelle Ergebnisse finden Sie in unserem Ganzjahresreifen-Test.

Profiltiefe und Alter von Winterreifen

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter. Nach § 36 Absatz 3 StVZO muss das Hauptprofil am ganzen Umfang mindestens diese Tiefe haben, das gilt auch für Winterreifen. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen mindestens vier Millimeter, denn die Haftung einiger Reifenmodelle nimmt bereits unterhalb von drei bis vier Millimetern auf Nässe und Schnee deutlich ab. Außerdem rät der Club zu einem Austausch nach spätestens sechs Jahren, weil die Gummimischung dann so hart geworden ist, dass der Grip bei tiefen Temperaturen nachlässt.

Das Alter steht in der DOT-Nummer auf der Flanke. Laut ADAC ist es meist als vierstellige Ziffernfolge eingeprägt: Die ersten zwei Ziffern stehen für die Produktionswoche, die letzten zwei für das Herstellungsjahr. Die Folge 0816 bedeutet also 8. Produktionswoche im Jahr 2016. Das Produktionsdatum zeigt Ihnen auch, ob ein Reifen vor 2018 hergestellt wurde; nur für solche Reifen war M+S ohne Alpine-Symbol bis Herbst 2024 noch zulässig. Wie Sie das Profil messen, erklärt der Ratgeber Winterreifen: Mindestprofiltiefe.

Rechtsstand: September 2026. Grundlage sind StVZO, StVO, Bußgeldkatalog und Fahrerlaubnis-Verordnung (gesetze-im-internet.de) sowie ADAC, ÖAMTC und TCS. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet M+S auf Reifen?

M+S steht laut ADAC für Matsch und Schnee. Anders als das Alpine-Symbol steht die Bezeichnung laut TCS nicht für genormte Mindestqualitäten auf Schnee. Seit 1. Oktober 2024 gilt ein Reifen mit nur M+S in Deutschland laut ADAC nicht mehr als Winterreifen.

Sind M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol verboten?

Nicht generell. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte dürfen Sie damit nicht fahren. Sonst sind sie erlaubt, wenn sie wie ein Sommerreifen zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Autos passen; einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex erlaubt die StVZO nur bei Reifen mit Alpine-Symbol.

Sind M+S-Reifen mit Alpine-Symbol erlaubt?

Ja. Entscheidend ist das Alpine-Symbol, M+S darf zusätzlich auf dem Reifen stehen. Viele Winterreifen tragen laut ADAC beide Zeichen.

Gibt es noch eine Übergangsfrist für M+S-Reifen?

Nein. Laut ADAC wurden M+S-Reifen, die vor 2018 gefertigt worden waren, bis Herbst 2024 noch als wintertauglich akzeptiert. Seit 1. Oktober 2024 gelten sie nicht mehr als Winterreifen, und der aktuelle § 72 StVZO enthält keine Übergangsregel für M+S-Reifen mehr.

Welche Strafe droht mit M+S-Reifen im Winter?

60 Euro und ein Punkt in Flensburg, bei Behinderung anderer 80 Euro und ein Punkt. Der Halter, der die Fahrt anordnet oder zulässt, zahlt 75 Euro und bekommt ebenfalls einen Punkt.

Quellen

Stand: September 2026. Preise und Bedingungen können sich ändern, maßgeblich sind die Angaben der Anbieter.