KFZ-Versicherung Stichtag 30. November 2026

Der wichtigste Termin für Autofahrer: Bis zum 30.11. können Sie Ihre KFZ-Versicherung wechseln und hunderte Euro sparen.

Stichtag 30.11.: Alles was Sie wissen müssen

Der 30. November ist der bedeutendste Tag im KFZ-Versicherungsjahr. An diesem Tag läuft die Kündigungsfrist für die allermeisten Autoversicherungsverträge in Deutschland ab. Wer seine KFZ-Versicherung wechseln möchte, muss bis zu diesem Stichtag handeln.

In Deutschland haben rund 95% aller KFZ-Versicherungsverträge ein Versicherungsjahr, das vom 1. Januar bis zum 31. Dezember läuft. Die Kündigungsfrist beträgt gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) genau einen Monat zum Ende der Versicherungsperiode. Daraus ergibt sich der magische Stichtag: 30. November.

Versäumen Sie den Stichtag, bleibt Ihr Vertrag automatisch ein weiteres Jahr bestehen. Eine vorzeitige Kündigung ist dann nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei einer Beitragserhöhung (Sonderkündigungsrecht).

Wichtige Termine im Überblick 2026

TerminBedeutungWas tun?
September/OktoberVergleichsportale starten neue TarifeFrühzeitig Angebote vergleichen
01.11.2026Neue Typklassen veröffentlichtPrüfen ob Ihr Fahrzeug betroffen ist
15.11.2026Spätester sinnvoller VergleichNeuen Versicherer auswählen
30.11.2026Stichtag / KündigungsfristKündigung muss eingegangen sein!
01.01.2027Neuer Vertrag beginntNeuer Schutz startet automatisch

Achtung: Frist verpasst?

Wenn Ihre Kündigung nach dem 30. November beim Versicherer eingeht, ist sie unwirksam. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Achten Sie auf den Eingang beim Versicherer, nicht auf das Absendedatum!

So wechseln Sie zum Stichtag richtig

Der Wechsel der KFZ-Versicherung zum Stichtag ist einfacher als viele denken. Folgen Sie diesen bewährten Schritten:

Schritt-für-Schritt Anleitung

1.
Aktuellen Vertrag prüfen - Kontrollieren Sie Ihre Police: Wann läuft der Vertrag? Welche SF-Klasse haben Sie? Was zahlen Sie aktuell?
2.
Fahrzeugdaten bereithalten - HSN/TSN vom Fahrzeugschein, Kilometerleistung, Stellplatz, Nutzung
3.
Online-Vergleich starten - Nutzen Sie Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox. Vergleichen Sie bei gleichen Leistungen!
4.
Neuen Vertrag abschließen - Schließen Sie zuerst den neuen Vertrag ab (ab 01.01. gültig)
5.
Alten Vertrag kündigen - Kündigung schriftlich, per Post oder Online. Manche neue Versicherer übernehmen die Kündigung.
6.
Kündigungsbestätigung abwarten - Bewahren Sie die Bestätigung auf. Ohne Bestätigung nachfragen!

Expertentipp: Wechselservice nutzen

Viele Vergleichsportale und neue Versicherer bieten einen kostenlosen Wechselservice an. Der neue Versicherer kündigt Ihren alten Vertrag fristgerecht. Sie müssen nur den neuen Vertrag abschließen und eine Vollmacht erteilen.

Sparpotenzial beim Versicherungswechsel

Laut einer Studie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wechseln jährlich rund 8 Millionen Autofahrer ihre Versicherung zum Stichtag. Die durchschnittliche Ersparnis ist beachtlich:

FahrertypDurchschn. Beitrag altDurchschn. Beitrag neuErsparnis
Fahranfänger (SF 0)950€/Jahr680€/Jahr270€ (28%)
Normalfahrer (SF 10)520€/Jahr380€/Jahr140€ (27%)
Vielfahrer Vollkasko890€/Jahr620€/Jahr270€ (30%)
Langjährig unfallfrei (SF 25+)350€/Jahr250€/Jahr100€ (29%)

Warum sind die Preisunterschiede so groß?

Die KFZ-Versicherung ist eines der wettbewerbsintensivsten Versicherungssegmente. Jeder Versicherer kalkuliert anders: Regionalklassen, Typklassen, Berufsgruppen und zahlreiche weitere Merkmale fließen in die Beitragsberechnung ein. Was bei einem Versicherer teuer ist, kann bei einem anderen günstig sein.

Besonders lohnenswert ist der Wechsel, wenn sich Ihre persönlichen Umstände geändert haben: Umzug in eine andere Region, neues Fahrzeug, geänderte Fahrleistung oder ein höheres Alter. Auch wenn Ihr Versicherer die Beiträge erhöht hat, sollten Sie unbedingt vergleichen.

Kündigung richtig formulieren

Die Kündigung Ihrer KFZ-Versicherung muss bestimmte Formvorschriften erfüllen, um wirksam zu sein:

Muster-Kündigung:

Betreff: Kündigung meiner KFZ-Versicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen KFZ-Versicherungsvertrag mit der Vertragsnummer [NUMMER] fristgerecht zum 31.12.2026.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Datum, Unterschrift]

Die Kündigung kann per Post (Einschreiben empfohlen), Fax oder zunehmend auch online über das Kundenportal des Versicherers eingereicht werden. Per E-Mail ist die Kündigung nicht bei allen Versicherern möglich - prüfen Sie die AKB Ihres Vertrages.

Häufige Fehler beim Versicherungswechsel

Vermeiden Sie diese typischen Fehler, die beim Versicherungswechsel zum Stichtag auftreten:

Häufige Fehler

  • Kündigung zu spät abgeschickt
  • Nur auf den Preis achten
  • Falsche Angaben bei km-Leistung
  • SB zu hoch gewählt
  • Leistungen nicht verglichen
  • Alte Police nicht aufbewahrt

Richtig machen

  • Einschreiben nutzen oder Online
  • Leistungen vergleichen
  • Ehrliche Angaben machen
  • SB an Fahrzeugwert anpassen
  • Deckungssummen prüfen
  • Bestätigung archivieren

Häufige Fragen zum Stichtag 30. November

Warum ist der 30. November der Stichtag?

Der 30. November ergibt sich aus der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende. Da die meisten KFZ-Versicherungsverträge zum 31. Dezember enden, muss die Kündigung einen Monat vorher, also spätestens am 30. November, beim Versicherer eingehen. Dieser Termin gilt für rund 95% aller Verträge in Deutschland.

Kann ich auch nach dem 30.11. noch wechseln?

Ein regulärer Wechsel nach dem 30. November ist erst wieder zum nächsten Vertragsende möglich. Allerdings gibt es Ausnahmen: Bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht (1 Monat nach Erhalt der Mitteilung). Auch bei einem Fahrzeugwechsel oder nach einem Schadenfall können Sie unter bestimmten Umständen kündigen.

Reicht es, die Kündigung am 30.11. abzuschicken?

Nein! Es gilt das Datum des Eingangs beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Wenn Sie die Kündigung per Post verschicken, sollte sie spätestens am 27. oder 28. November abgeschickt werden. Sicherer ist ein Einschreiben oder die Online-Kündigung über das Kundenportal, wo der Eingang sofort bestätigt wird.

Was passiert mit meiner SF-Klasse beim Wechsel?

Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wird beim Wechsel zum neuen Versicherer übertragen. Der neue Versicherer fragt die SF-Klasse beim alten Versicherer ab. In der Regel steigen Sie beim neuen Versicherer sogar eine SF-Klasse höher ein, da ein weiteres unfallfreies Jahr dazukommt.

Muss ich mich nach der Kündigung selbst um einen neuen Versicherer kümmern?

Ja, unbedingt! Ohne gültige KFZ-Haftpflichtversicherung darf Ihr Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Schließen Sie den neuen Vertrag idealerweise noch vor der Kündigung ab und stellen Sie sicher, dass der neue Versicherungsschutz nahtlos am 1. Januar beginnt.

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