Mit dem Ladesäulen-Finder suchen Sie öffentlich zugängliche Ladesäulen im Umkreis einer Postleitzahl, eines Ortes oder Ihres Standorts. Grundlage ist das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur mit 116.442 Ladeeinrichtungen und 209.134 Ladepunkten (Stand: 1. September 2026). Filtern Sie nach Ladeleistung, Stecker, Öffnungszeiten und Kartenzahlung.
Das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur führt mit Stand 1. September 2026 116.442 öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen mit 209.134 Ladepunkten, deren Anzeigeverfahren abgeschlossen ist. Einschließlich noch laufender Verfahren nennt die Bundesnetzagentur für den 1. August 2026 insgesamt 156.399 Normal- und 55.665 Schnellladepunkte.
Daten: Bundesnetzagentur.de, Ladesäulenregister, Stand 1. September 2026, Lizenz CC BY 4.0. Orts- und PLZ-Koordinaten: GeoNames (CC BY 4.0). Entfernungen in Luftlinie.
Geben Sie eine fünfstellige Postleitzahl oder einen Ortsnamen ein, oder lassen Sie den Browser Ihren Standort ermitteln. Der Finder zeigt alle Ladeeinrichtungen aus dem Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur im gewählten Umkreis von 2 bis 25 Kilometern, sortiert nach der Entfernung in Luftlinie. Über die Filter grenzen Sie die Liste auf eine Mindestleistung, einen Steckertyp, durchgehend geöffnete Standorte oder Ladesäulen mit Kartenzahlung ein.
40.253 Ladeeinrichtungen sind laut Meldung rund um die Uhr zugänglich, an 32.143 ist Bezahlen per Debit- oder Kreditkarte gemeldet. Jeder Eintrag nennt Betreiber, Adresse, Ladeleistung, Zahl der Ladepunkte, Steckertypen, Öffnungszeiten und die gemeldeten Bezahlsysteme. Mit "Route planen" öffnen Sie die Navigation zum Standort, mit "Karte" die Lage auf OpenStreetMap. Die Adresszeile Ihres Browsers enthält nach jeder Suche den Ort und den Umkreis, so können Sie das Ergebnis als Link speichern oder teilen.
Ladeeinrichtung und Ladepunkt: Die Bundesnetzagentur fasst gemeldete Ladepunkte jeweils zu Ladeeinrichtungen zusammen, also zu einer Ladesäule oder Wallbox. Eine Ladesäule mit zwei Anschlüssen, an denen gleichzeitig zwei Autos laden können, ist eine Ladeeinrichtung mit zwei Ladepunkten.
Normal- und Schnellladen: Nach der Einteilung der Bundesnetzagentur ist ein Normalladepunkt ein Ladepunkt mit bis zu 22 kW, ein Schnellladepunkt einer mit mehr als 22 kW. Der Finder markiert Ladeeinrichtungen, die im Register als Schnellladeeinrichtung geführt werden. Die angegebene Leistung ist die gemeldete Nennleistung der gesamten Ladeeinrichtung. Wie schnell Ihr Auto tatsächlich lädt, hängt zusätzlich von der maximalen Ladeleistung des Fahrzeugs, vom Ladestand und davon ab, ob sich mehrere Autos die Leistung teilen.
Stecker: Für das Laden mit Wechselstrom (AC) muss ein öffentlicher Normalladepunkt laut Bundesnetzagentur mindestens eine Typ-2-Steckdose oder eine Typ-2-Fahrzeugkupplung haben, für Gleichstrom (DC) mindestens eine Combo-2-Kupplung (CCS). An einer Typ-2-Steckdose brauchen Sie Ihr eigenes Ladekabel, eine Fahrzeugkupplung hat ein fest angeschlagenes Kabel. CHAdeMO und Schuko sind zusätzliche Anschlüsse, die einzelne Betreiber anbieten.
Öffnungszeiten, Parkraum und Bezahlen: "24/7 geöffnet", "eingeschränkt" oder "keine Angabe" sowie der Hinweis "nur für Kunden/Besucher" stammen aus der Meldung des Betreibers. Das gilt auch für die Bezahlsysteme wie RFID-Ladekarte, App, Debit- oder Kreditkarte und Plug & Charge. Fehlt eine Angabe, hat der Betreiber sie nicht gemeldet.
Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte müssen die Inbetriebnahme nach § 4 der Ladesäulenverordnung spätestens zwei Wochen danach bei der Bundesnetzagentur anzeigen, ebenso die Außerbetriebnahme und einen Betreiberwechsel. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht daraus monatlich eine Liste mit allen Ladepunkten, die das Anzeigeverfahren vollständig durchlaufen haben. Der Finder nutzt die Liste mit Stand 1. September 2026: 116.442 Ladeeinrichtungen mit 209.134 Ladepunkten. 403 Einträge, deren gemeldete Koordinaten mehr als 40 Kilometer von ihrer Postleitzahl entfernt liegen, zeigt der Finder nicht an; in den Zahlen auf dieser Seite sind sie enthalten.
Die tatsächliche Zahl ist höher. Die Bundesnetzagentur nennt für den 1. August 2026 insgesamt 156.399 Normalladepunkte und 55.665 Schnellladepunkte in Betrieb, einschließlich Meldungen aus noch nicht abgeschlossenen Verfahren, mit zusammen 9,22 Gigawatt gleichzeitig verfügbarer Ladeleistung. Fehlt eine Ladesäule im Finder, kann das laut Bundesnetzagentur mehrere Gründe haben: Die Anzeige ist noch in Bearbeitung, der Betreibername auf der Säule weicht vom Namen im Register ab, die Inbetriebnahme ist erst geplant, oder die Ladesäule ist nicht öffentlich zugänglich beziehungsweise wurde vor dem 14. Juni 2017 in Betrieb genommen.
Das Register enthält keine Echtzeitdaten. Ob ein Ladepunkt gerade frei oder gestört ist und welcher Preis gilt, zeigt die App des Betreibers oder Ihres Ladetarifs. Private Ladepunkte, etwa in Garagen oder Carports von Privatpersonen, werden nicht gemeldet und erscheinen deshalb nicht. Ladepunkte auf Supermarkt- oder Kundenparkplätzen und in Parkhäusern gelten dagegen als öffentlich zugänglich.
Die meisten Ladepunkte gibt es in Nordrhein-Westfalen (41.201), die meisten Ladeeinrichtungen in Bayern (22.838). Bei den Schnellladeeinrichtungen liegt Bayern mit 6.045 vorn. Die Tabelle ist nach der Zahl der Ladepunkte sortiert.
| Bundesland | Ladeeinrichtungen | Ladepunkte | Schnellladeeinrichtungen | Ladepunkte an Schnellladeeinrichtungen |
|---|---|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | 22.499 | 41.201 | 5.688 | 11.145 |
| Bayern | 22.838 | 39.849 | 6.045 | 11.079 |
| Baden-Württemberg | 18.863 | 35.202 | 3.606 | 6.751 |
| Niedersachsen | 11.482 | 20.783 | 3.807 | 7.235 |
| Hessen | 8.952 | 16.105 | 2.530 | 4.619 |
| Schleswig-Holstein | 4.349 | 8.038 | 1.255 | 2.399 |
| Rheinland-Pfalz | 4.527 | 8.021 | 1.736 | 3.270 |
| Berlin | 4.953 | 7.561 | 694 | 1.348 |
| Sachsen | 3.821 | 7.129 | 1.257 | 2.527 |
| Hamburg | 3.314 | 5.976 | 521 | 971 |
| Brandenburg | 3.032 | 5.004 | 1.054 | 1.873 |
| Thüringen | 2.317 | 4.211 | 947 | 1.770 |
| Sachsen-Anhalt | 1.978 | 3.739 | 866 | 1.643 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1.837 | 3.222 | 711 | 1.294 |
| Bremen | 884 | 1.584 | 185 | 381 |
| Saarland | 796 | 1.509 | 252 | 513 |
| Deutschland | 116.442 | 209.134 | 31.154 | 58.818 |
Auf Kreisebene führen die Stadtstaaten Berlin und Hamburg, danach folgen Stuttgart (Stadtkreis) und München (kreisfreie Stadt). Die Rangfolge beruht auf der Zahl der gemeldeten Ladepunkte, nicht auf der Einwohnerzahl. Kreisfreie Städte und Landkreise werden getrennt gezählt, so wie sie im Register geführt werden.
| Kreis oder kreisfreie Stadt | Bundesland | Ladepunkte | Ladeeinrichtungen | Schnellladeeinrichtungen |
|---|---|---|---|---|
| Berlin (kreisfreie Stadt) | Berlin | 7.561 | 4.953 | 694 |
| Hamburg (kreisfreie Stadt) | Hamburg | 5.976 | 3.314 | 521 |
| Stuttgart (Stadtkreis) | Baden-Württemberg | 4.369 | 2.414 | 114 |
| München (kreisfreie Stadt) | Bayern | 3.664 | 2.390 | 269 |
| Landkreis Region Hannover | Niedersachsen | 3.585 | 1.946 | 466 |
| Köln (kreisfreie Stadt) | Nordrhein-Westfalen | 2.707 | 1.475 | 331 |
| Düsseldorf (kreisfreie Stadt) | Nordrhein-Westfalen | 2.552 | 1.457 | 123 |
| Frankfurt am Main (kreisfreie Stadt) | Hessen | 2.135 | 1.297 | 135 |
| Landkreis Böblingen | Baden-Württemberg | 2.024 | 1.113 | 164 |
| Kreis Städteregion Aachen | Nordrhein-Westfalen | 1.762 | 974 | 230 |
| Nürnberg (kreisfreie Stadt) | Bayern | 1.704 | 840 | 116 |
| Ingolstadt (kreisfreie Stadt) | Bayern | 1.516 | 858 | 115 |
| Landkreis München | Bayern | 1.459 | 859 | 147 |
| Landkreis Ortenaukreis | Baden-Württemberg | 1.443 | 727 | 212 |
| Kreis Borken | Nordrhein-Westfalen | 1.409 | 727 | 116 |
Im Register sind 31.154 Schnellladeeinrichtungen mit zusammen 58.818 Ladepunkten verzeichnet. 23.582 Ladeeinrichtungen haben eine gemeldete Nennleistung von 150 kW oder mehr. Mit dem Filter "ab 150 kW" finden Sie diese Standorte gezielt, zum Beispiel für längere Fahrten auf der Autobahn.
Für Schnellladepunkte gilt laut Bundesnetzagentur beim Wechselstromladen mindestens eine Typ-2-Fahrzeugkupplung, beim Gleichstromladen mindestens eine Combo-2-Kupplung (CCS). Im Register haben 32.443 Ladeeinrichtungen einen CCS-Anschluss, 3.107 einen CHAdeMO-Anschluss. Prüfen Sie in den Fahrzeugpapieren oder der Bedienungsanleitung, welche maximale Ladeleistung Ihr Auto annimmt: Eine Säule mit 300 kW bringt keinen Vorteil, wenn das Fahrzeug nur mit 100 kW laden kann.
Den Preis pro Kilowattstunde legt der Tarif fest, mit dem Sie den Ladevorgang starten, nicht allein der Betreiber der Säule. Wie sich die großen Anbieter unterscheiden, zeigen unsere Ratgeber zu den EnBW-Ladetarifen, zu den IONITY-Preisen, zu Shell Recharge, zu Maingau Autostrom und zu Aral pulse. Einen Überblick über Ladekarten bietet der Ladekarten-Vergleich. Wer ein reines Elektroauto hält, kann zusätzlich die THG-Prämie beantragen.
Quelle der Ladesäulendaten: Bundesnetzagentur.de, Ladesäulenregister, Stand 1. September 2026, Lizenz CC BY 4.0. Orts- und PLZ-Koordinaten: GeoNames (CC BY 4.0). Entfernungen sind Luftlinie; maßgeblich sind die Angaben des Betreibers vor Ort.
Das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur führt mit Stand 1. September 2026 116.442 öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen mit 209.134 Ladepunkten, deren Anzeigeverfahren abgeschlossen ist. Einschließlich noch laufender Verfahren nennt die Bundesnetzagentur für den 1. August 2026 insgesamt 156.399 Normal- und 55.665 Schnellladepunkte.
Nach der Einteilung der Bundesnetzagentur lädt ein Normalladepunkt mit bis zu 22 kW, ein Schnellladepunkt mit mehr als 22 kW. Schnellladepunkte mit Gleichstrom haben mindestens eine CCS-Kupplung.
Der Finder nutzt die Liste der Bundesnetzagentur mit Stand 1. September 2026. Die Bundesnetzagentur aktualisiert die Liste monatlich, wir übernehmen neue Stände nach der Veröffentlichung.
Laut Bundesnetzagentur kann die Anzeige noch in Bearbeitung sein, der Betreibername kann abweichen, die Inbetriebnahme kann erst geplant sein, oder die Ladesäule ist nicht öffentlich zugänglich beziehungsweise wurde vor dem 14. Juni 2017 in Betrieb genommen.
Nein. Das Ladesäulenregister enthält weder die aktuelle Belegung noch Preise. Beides sehen Sie in der App des Betreibers oder Ihres Ladetarifs.
Nur öffentlich zugängliche Ladepunkte, zum Beispiel an Straßen, auf Supermarkt- und Kundenparkplätzen oder in Parkhäusern. Private Ladepunkte in Garagen und Carports von Privatpersonen müssen nicht gemeldet werden.
Stand: September 2026. Preise und Bedingungen können sich ändern, maßgeblich sind die Angaben der Anbieter.