Der Handwerkerparkausweis ist eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Handwerksbetriebe; Berlin und München stützen ihn auf § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Laut Berlin (Stand: 5. Oktober 2026) kostet er 130,00 Euro mit einer Geltungsdauer bis zu 6 Monate, 200,00 Euro bis zu 12 Monate und 350,00 Euro bis zu 24 Monate. Laut München (Stand: 5. Oktober 2026) kostet er 90 Euro für 3 Monate, 180 Euro für 6 Monate, 360 Euro für 12 Monate und 720 Euro für 24 Monate. Zuschläge für weitere Kennzeichen, Ermäßigungen und die nötigen Unterlagen stehen weiter unten.
Berlin und München nennen unterschiedliche Beträge. Laut Berlin (Stand: 5. Oktober 2026) kostet der Handwerkerparkausweis 130,00 Euro mit einer Geltungsdauer bis zu 6 Monate, 200,00 Euro bis zu 12 Monate und 350,00 Euro bis zu 24 Monate. Laut München (Stand: 5. Oktober 2026) sind es 90 Euro für 3 Monate, 180 Euro für 6 Monate, 360 Euro für 12 Monate und 720 Euro für 24 Monate.
Berlin und München verlangen unterschiedliche Gebühren und rechnen mit unterschiedlichen Laufzeiten. Laut Berlin (Stand: 5. Oktober 2026) kostet der Handwerkerparkausweis 130,00 Euro mit einer Geltungsdauer bis zu 6 Monate, 200,00 Euro bis zu 12 Monate und 350,00 Euro bis zu 24 Monate. Für jede weitere Fahrzeugkennzeicheneintragung, höchstens 3 pro Parkausweis, nennt Berlin 25,00 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu 6 Monate, 40,00 Euro bis zu 12 Monate und 70,00 Euro bis zu 24 Monate.
Laut München (Stand: 5. Oktober 2026) gilt dieser Gebührenrahmen: 90 Euro für 3 Monate, 180 Euro für 6 Monate, 360 Euro für 12 Monate und 720 Euro für 24 Monate. Für die Eintragung eines festen Kennzeichens für rein batterieelektrische Fahrzeuge nennt München 30 Euro für 12 Monate. Werden mehrere Parkausweise gleichzeitig beantragt, verringert sich die Gebühr des zweiten und jedes weiteren Ausweises um jeweils 15 Euro; das Umschreiben eines Parkausweises für die Restlaufzeit kostet 10 Euro.
Beide Städte nennen auf ihren Leistungsseiten kein eigenes Stand-Datum. Die Beträge geben deshalb den Abruf vom 5. Oktober 2026 wieder; vor dem Antrag zählt die Seite der jeweiligen Stadt.
§ 46 StVO regelt Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse und Bewohnerparkausweise. Absatz 1 Satz 1 beginnt so: Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen. Nummer 11 erfasst Ausnahmen von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen (Anlage 2), Richtzeichen (Anlage 3), Verkehrseinrichtungen (Anlage 4) oder Anordnungen (§ 45 Absatz 4) erlassen sind. München nennt als rechtliche Grundlage die Straßenverkehrsordnung mit § 46 Absatz 1 Satz 1 Nr. 11, Berlin führt unter Rechtsgrundlagen die Straßenverkehrsordnung (StVO) § 46.
Zu den Vorschriftzeichen gehören die Haltverbote. Anlage 2 der StVO ist mit Vorschriftzeichen überschrieben und bestimmt: Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Was das Zeichen 286 bedeutet, erklärt der Ratgeber Eingeschränktes Halteverbot. Für jede Ausnahmegenehmigung gilt außerdem § 46 Absatz 3 StVO: Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis können unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden und mit Nebenbestimmungen (Bedingungen, Befristungen, Auflagen) versehen werden.
Die Überschrift von § 46 nennt neben Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen auch Bewohnerparkausweise. Dieser Ausweis ist für Anwohner gedacht; was er in Berlin, München und weiteren Städten kostet, zeigt der Ratgeber Anwohnerparkausweis Kosten.
Die Tabelle stellt die Gebühren beider Städte so nebeneinander, wie die amtlichen Leistungsseiten sie nennen (Stand: 5. Oktober 2026). Berlin stellt Ausweise mit einer Geltungsdauer von bis zu 6, 12 oder 24 Monaten aus, München nennt feste Laufzeiten von 3, 6, 12 oder 24 Monaten.
Auch die Zahl der Fahrzeuge je Ausweis unterscheidet sich. Berlin schreibt: Es können maximal vier Fahrzeuge in einen Handwerkerparkausweis eingetragen werden; der Handwerkerparkausweis kann jedoch nicht zeitgleich für mehrere Fahrzeuge genutzt werden. München trägt bis zu drei Fahrzeuge in einen Ausweis ein, und dasselbe Fahrzeug kann in mehrere Parkausweise eingetragen werden. Einen Zuschlag je Kennzeichen nennt München in seiner Gebührenliste nicht.
| Stadt | Leistung | Gebühr | Quelle |
| Berlin | Handwerkerparkausweis mit einer Geltungsdauer bis zu 6 Monate | 130,00 Euro | laut Berlin (Stand: 5. Oktober 2026) |
| Berlin | Handwerkerparkausweis mit einer Geltungsdauer bis zu 12 Monate | 200,00 Euro | laut Berlin (Stand: 5. Oktober 2026) |
| Berlin | Handwerkerparkausweis mit einer Geltungsdauer bis zu 24 Monate | 350,00 Euro | laut Berlin (Stand: 5. Oktober 2026) |
| Berlin | für jede weitere Fahrzeugkennzeicheneintragung (max. 3 pro Parkausweis) mit einer Geltungsdauer bis zu 6 Monate | 25,00 Euro | laut Berlin (Stand: 5. Oktober 2026) |
| Berlin | für jede weitere Fahrzeugkennzeicheneintragung (max. 3 pro Parkausweis) mit einer Geltungsdauer bis zu 12 Monate | 40,00 Euro | laut Berlin (Stand: 5. Oktober 2026) |
| Berlin | für jede weitere Fahrzeugkennzeicheneintragung (max. 3 pro Parkausweis) mit einer Geltungsdauer bis zu 24 Monate | 70,00 Euro | laut Berlin (Stand: 5. Oktober 2026) |
| München | 3 Monate gültig | 90 Euro | laut München (Stand: 5. Oktober 2026) |
| München | 6 Monate gültig | 180 Euro | laut München (Stand: 5. Oktober 2026) |
| München | 12 Monate gültig | 360 Euro | laut München (Stand: 5. Oktober 2026) |
| München | 24 Monate gültig | 720 Euro | laut München (Stand: 5. Oktober 2026) |
| München | Eintragung eines festen Kennzeichens für rein batterieelektrische Fahrzeuge (Gebührenreduzierung): 12 Monate gültig | 30 Euro | laut München (Stand: 5. Oktober 2026) |
| München | Gebühr des zweiten Ausweises beziehungsweise weiterer Ausweise, wenn Sie gleichzeitig mehrere Parkausweise beantragen | verringert sich um jeweils 15 Euro | laut München (Stand: 5. Oktober 2026) |
| München | Parkausweis für die Restlaufzeit umschreiben | 10 Euro | laut München (Stand: 5. Oktober 2026) |
Laut Service-Portal Berlin ist der Handwerkerparkausweis eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung für das Parken für Handwerksbetriebe in den Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins. Zur Wirkung heißt es: Inhaber eines Handwerkerparkausweises sind berechtigt, Ihr/e Fahrzeug/e im Rahmen einer Auftragstätigkeit in allen Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins gebührenfrei abzustellen.
Voraussetzung ist zum einen die Zugehörigkeit zu einem Gewerk oder Wirtschaftszweig aus der Liste, die Berlin verlinkt; auch vergleichbaren Bereichen kann ein Handwerkerparkausweis erteilt werden, wenn eine Begründung für die Notwendigkeit vorgelegt wird. Zum anderen muss es unabdingbar notwendig sein, die Fahrzeuge am Einsatzort bereitzuhalten.
Für den Antrag nennt Berlin diese Unterlagen:
Zuständig sind die Bezirke. Handwerkerparkausweise können in allen Bezirken beantragt werden. Bezirke ohne Parkraumbewirtschaftung reichen den Antrag an die Bezirke weiter, die Parkraumbewirtschaftung betreiben. Der Handwerkerparkausweis gilt nicht für Betriebe, die ihren Sitz innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone haben. Diese Betriebe können laut Berlin eine sogenannte Betriebsvignette beantragen.
Die Landeshauptstadt München beschreibt die Leistung so: Wenn Handwerksbetriebe für ihre Tätigkeit ein Fahrzeug zum Transport oder als Werkstattwagen benötigen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen. Zur Nutzung heißt es: Der Ausweis gilt immer nur für das Fahrzeug, in welchem dieser beim Parken ausgelegt wird.
Als Voraussetzungen nennt München zwei Punkte. Erstens: Der Handwerksbetrieb ist in der Handwerksordnung (Anlage A oder B) aufgelistet oder die Tätigkeit ist vergleichbar (zum Beispiel Wartungsdienst, Installation Großgeräte). Zweitens: Der Einsatz des Fahrzeugs als Werkstattwagen oder zum Transport von Werkzeug und Materialien ist unbedingt erforderlich. Als Unterlagen nennt München die Gewerbeanmeldung, Handwerkskarte oder Eintragung in der Handwerksrolle, gegebenenfalls eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung und pro Fahrzeug eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Zur Bearbeitung schreibt München: Bei Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in aller Regel innerhalb von drei Werktagen nach Antragseingang. Bei einem Online-Antrag sendet die Stadt auf Wunsch eine Antragsbestätigung per E-Mail, welche von den Überwachungskräften maximal eine Woche toleriert wird.
Für die Verlängerung gilt: Wenn Sie den Parkausweis für die gleichen Kennzeichen verlängern möchten, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Sie müssen lediglich die Gebühr überweisen, die in dem Erinnerungsschreiben angegeben ist. Ändern sich Fahrzeuge oder Kennzeichen, kann eine Umschreibung des Parkausweises für die Restlaufzeit beantragt werden; beim Online-Antrag auf Umschreibung ist pro Fahrzeug eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I hochzuladen.
Hamburg führt die Leistung unter dem Namen Sonderparkausweis zum Parken am Einsatzort. Der Einleitungstext auf hamburg.de lautet: Als Handwerksbetrieb, Pflegedienst, Ärztin bzw. Arzt oder Hebamme können Sie einen Sonderparkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie während Ihrer Arbeitseinsätze in bestimmten Bereichen parken.
Die Gebühren für Hamburg stehen nicht in diesem Einleitungstext; die Leistungsseite auf hamburg.de führt sie in ihrem Abschnitt zu Ablauf, Dauer und Gebühren.
Ohne Arbeitsstättennachweis genügt der Ausweis in beiden Städten nicht. Berlin schreibt: Der Handwerkerparkausweis ist nur in Verbindung mit einem Arbeitsstättennachweis gültig. Der Nachweis gehört nicht zum Antrag. Der Arbeitsstättennachweis ist gut sichtbar neben dem Handwerkerparkausweis im Fahrzeug auszulegen. München verlangt ebenso: Bei Verwendung des Parkausweises muss ein Arbeitsstättennachweis gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt werden; ein Muster bietet die Stadt unter Links und Downloads an.
Fehlt eines der Dokumente, nennt Berlin die Folge: Fehlen Arbeitsstättennachweis oder Handwerkerparkausweis, hat dies eine Verwarnung bzw. ein Bußgeldbescheid zur Folge. Eine nachträgliche Vorlage des Handwerkerparkausweises in Verbindung mit dem Arbeitsstättennachweis ist nicht möglich. Allgemein bestimmt § 46 Absatz 3 StVO für Ausnahmegenehmigungen: Die Bescheide sind mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen auszuhändigen.
Wer mehrere Fahrzeuge gleichzeitig parken will, braucht in Berlin mehrere Ausweise: Sollen mehrere Fahrzeuge zeitgleich geparkt werden, sind jeweils einzelne Parkausweise zu beantragen. Grundsätzlich kann für jedes notwendige und geeignete Betriebsfahrzeug auch eine eigene Ausnahmegenehmigung mit entsprechend eigenem Parkausweis beantragt werden. In München gilt der Ausweis nur für das Fahrzeug, in dem er beim Parken ausgelegt wird.
Gebühren und Regeln laut den amtlichen Leistungsseiten von Berlin (service.berlin.de, Dienstleistung 326523) und München (stadt.muenchen.de, Parkausweis für Handwerksbetriebe), abgerufen am 5. Oktober 2026; beide Seiten nennen kein eigenes Stand-Datum, Stand ist deshalb der Tag des Abrufs. Für Hamburg ist nur der Einleitungstext der Leistungsseite berücksichtigt. Keine Rechtsberatung.
Berlin und München nennen unterschiedliche Beträge. Laut Berlin (Stand: 5. Oktober 2026) kostet der Handwerkerparkausweis 130,00 Euro mit einer Geltungsdauer bis zu 6 Monate, 200,00 Euro bis zu 12 Monate und 350,00 Euro bis zu 24 Monate. Laut München (Stand: 5. Oktober 2026) sind es 90 Euro für 3 Monate, 180 Euro für 6 Monate, 360 Euro für 12 Monate und 720 Euro für 24 Monate.
Laut Berlin (Stand: 5. Oktober 2026) kostet jede weitere Fahrzeugkennzeicheneintragung, höchstens 3 pro Parkausweis, 25,00 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu 6 Monate, 40,00 Euro bis zu 12 Monate und 70,00 Euro bis zu 24 Monate. München nennt in seiner Gebührenliste keinen Zuschlag je Kennzeichen und trägt bis zu drei Fahrzeuge in einen Ausweis ein.
Laut München (Stand: 5. Oktober 2026) verringert sich die Gebühr des zweiten und jedes weiteren Ausweises um jeweils 15 Euro, wenn mehrere Parkausweise gleichzeitig beantragt werden. Für die Eintragung eines festen Kennzeichens für rein batterieelektrische Fahrzeuge nennt München 30 Euro für 12 Monate; das Umschreiben für die Restlaufzeit kostet 10 Euro.
Nach § 46 Absatz 1 Satz 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen, nach Nummer 11 von Verboten oder Beschränkungen durch Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen oder Anordnungen. München nennt diese Nummer ausdrücklich, Berlin verweist auf § 46 StVO.
In Berlin und München ja. Laut Berlin ist der Handwerkerparkausweis nur in Verbindung mit einem Arbeitsstättennachweis gültig; fehlt einer der beiden, folgen Verwarnung oder Bußgeldbescheid, eine nachträgliche Vorlage ist nicht möglich. München verlangt, dass bei Verwendung des Parkausweises ein Arbeitsstättennachweis gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt wird.
Hamburg nennt die Leistung Sonderparkausweis zum Parken am Einsatzort. Laut hamburg.de können Handwerksbetriebe, Pflegedienste, Ärztinnen und Ärzte oder Hebammen einen Sonderparkausweis beantragen, mit dem sie während ihrer Arbeitseinsätze in bestimmten Bereichen parken dürfen.
Stand: Oktober 2026. Preise und Bedingungen können sich ändern, maßgeblich sind die Angaben der Anbieter.