Was ein Anwohnerparkausweis kostet, hängt davon ab, wo Sie wohnen: In Berlin sind es 20,40 Euro für einen Ausweis, der höchstens zwei Jahre gilt, in München 30 Euro für 12 Monate, in Hamburg online 70 Euro pro Jahr und in Freiburg 200 Euro für ein Jahr. Köln rechnet nach der Länge des Autos, Aachen nach seiner Fläche. Unsere Tabelle nennt für jede Stadt die amtliche Quelle und das Prüfdatum (Stand: 28. September 2026).
Das hängt von der Stadt ab. Laut den amtlichen Stadtseiten (Stand: 28. September 2026) kostet er in Berlin 20,40 Euro für höchstens zwei Jahre, in München 30 Euro für 12 Monate, in Hamburg online 70 Euro pro Jahr und in Freiburg 200 Euro pro Jahr. Köln rechnet nach der Fahrzeuglänge, Aachen nach der Fahrzeugfläche.
Einen einheitlichen Preis gibt es nicht, das zeigen schon die Städte in unserer Tabelle. Berlin verlangt 20,40 Euro für einen Ausweis, der höchstens zwei Jahre gilt, Freiburg 200 Euro für ein Jahr. Manche Städte nehmen einen festen Betrag (Berlin, München, Nürnberg, Stuttgart, Freiburg, Leipzig), andere unterscheiden nach dem Antragsweg (Hamburg, Düsseldorf) oder nach der Größe des Autos (Köln nach Länge, Aachen nach Fläche).
Auf den amtlichen Seiten heißt das Dokument meist Bewohnerparkausweis, gemeint ist dasselbe wie mit Anwohnerparkausweis. Die Wirkung beschreibt Hamburg so: Wer in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet ist, kann für dieses Gebiet einen Ausweis beantragen, der dann von der Höchstparkdauer und der Zahlung der Parkgebühr befreit.
Einen festen Stellplatz kaufen Sie damit nicht. Berlin schreibt, dass Sie mit dem Ausweis keinen Anspruch auf einen Parkplatz erhalten, Aachen formuliert es ebenso: Mit einem Bewohnerparkausweis besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz.
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt die Gebühr in § 6a Absatz 5a. Satz 1 lautet: Für die Erteilung von Parkberechtigungen in Gebieten nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 15 Buchstabe b können die nach Landesrecht zuständigen Behörden Gebühren erheben. Der Verweis führt zur Beschränkung des Straßenverkehrs einschließlich des ruhenden Verkehrs zugunsten der Bewohner in Gebieten mit erheblichem Parkraummangel. Weiter heißt es in § 6a Absatz 5a: Für die Festsetzung der Gebühren werden die Landesregierungen ermächtigt, Gebührenordnungen zu erlassen. In den Gebührenordnungen können auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Inhaber der Parkberechtigung angemessen berücksichtigt werden. In den Gebührenordnungen kann auch ein Höchstsatz festgelegt werden. Die Ermächtigung kann durch Rechtsverordnung weiter übertragen werden.
Daneben führt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) im Abschnitt für die Behörden im Landesbereich die Gebührennummer 265: Ausstellen eines Parkausweises für Bewohner, 10,20 bis 30,70 Euro pro Jahr. Einige Städte nennen ihre eigene Grundlage. Hamburg schreibt, die Gebührenhöhen ergeben sich aus der Hamburger Parkgebührenordnung. Stuttgart nennt die Bewohnerparkausweis-Gebührenverordnung der Landeshauptstadt vom 7. Mai 2026 und nutzt nach eigener Angabe die seit 2021 bestehende rechtliche Möglichkeit, die Gebühren eigenständig festzulegen. Aachen orientiert die Kosten am wirtschaftlichen Wert der Parkflächen im öffentlichen Raum und an den Herstellungs- und Unterhaltungskosten für Parkplätze.
Die Bewohnerparkbereiche selbst ordnet die Straßenverkehrsbehörde an. Nach § 45 Absatz 1b Nummer 2a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) trifft sie die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Bewohner städtischer Quartiere mit einem drohenden oder bestehenden erheblichen Parkraummangel durch vollständige oder zeitlich beschränkte Reservierung des Parkraums für die Berechtigten oder durch Anordnung der Freistellung von angeordneten Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen. Die Parkmöglichkeiten für Bewohner ordnet sie im Einvernehmen mit der Gemeinde an.
Die Tabelle am Ende dieses Abschnitts fasst die Beträge zusammen, jede Zeile mit amtlicher Quelle und Prüfdatum. Vorab die Details, die Sie vor dem Antrag kennen sollten, jeweils nach der Seite der Stadt (Stand: 28. September 2026):
Frankfurt am Main fehlt in der Tabelle, weil wir die Gebühr dort nicht auf einer amtlichen Seite prüfen konnten. Beträge aus zweiter Hand übernehmen wir nicht.
| Stadt | Gebühr | Gültigkeit | Amtliche Quelle | Prüfdatum |
| Berlin | 20,40 Euro | höchstens 2 Jahre | Service-Portal Berlin (service.berlin.de) | Stand: 28. September 2026 |
| Hamburg | online 70 Euro, vor Ort beim LBV 90 Euro | pro Jahr | Landesbetrieb Verkehr (hamburg.de) | Stand: 28. September 2026 |
| München | 30, 60 oder 90 Euro | 12, 24 oder 36 Monate | Landeshauptstadt München (stadt.muenchen.de) | Stand: 28. September 2026 |
| Köln | 100, 110 oder 120 Euro je nach Fahrzeuglänge | 12 Monate (auch 6 oder 24 Monate) | Stadt Köln (stadt-koeln.de) | Stand: 28. September 2026 |
| Düsseldorf | online 25 Euro, im Bürgerbüro 30 Euro (2 Jahre: 50 oder 55 Euro) | pro Jahr | Landeshauptstadt Düsseldorf (duesseldorf.de) | Stand: 28. September 2026 |
| Nürnberg | 30,70 Euro (1 Jahr) oder 61,40 Euro (2 Jahre) | 1 oder 2 Jahre | Stadt Nürnberg (nuernberg.de) | Stand: 28. September 2026 |
| Aachen | 30 Euro je Quadratmeter Fahrzeugfläche plus 15 Euro Verwaltungsgebühr | 3, 6 oder 12 Monate | Stadt Aachen (aachen.de) | Stand: 28. September 2026 |
| Stuttgart | 55 Euro (6 Monate: 27,50 Euro) | 12 Monate | Landeshauptstadt Stuttgart (stuttgart.de) | Stand: 28. September 2026 |
| Freiburg | 200 Euro (6 Monate: 100 Euro) | 1 Jahr | Stadt Freiburg im Breisgau (freiburg.de) | Stand: 28. September 2026 |
| Leipzig | 30,70 Euro | höchstens 1 Jahr | Stadt Leipzig (leipzig.de) | Stand: 28. September 2026 |
Köln ist die einzige Stadt in unserer Auswahl, die in Längenstufen rechnet. Maßgeblich sind die Fahrzeuglänge in Millimetern und die Gültigkeitsdauer von sechs, zwölf oder 24 Monaten:
| Gültigkeit | bis 4.109 Millimeter | 4.110 bis 4.709 Millimeter | ab 4.710 Millimeter |
|---|---|---|---|
| 6 Monate | 65 Euro | 70 Euro | 75 Euro |
| 12 Monate | 100 Euro | 110 Euro | 120 Euro |
| 24 Monate | 170 Euro | 190 Euro | 210 Euro |
Dazu kommen 10 Euro für Änderungen und 10 Euro für einen Ersatzausweis. Kürzere Laufzeiten gibt es in Köln für Leih- und Mietfahrzeuge, für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen und wenn Sie einen privaten Stellplatz vorübergehend nicht nutzen können. Ausweise mit einer Gültigkeit von einem bis fünf Monaten lassen sich nicht online beantragen. Für Wohnmobile ist eine Genehmigung nur im Einzelfall möglich.
Beispielrechnung, also unsere eigene Rechnung nach den Angaben der Städte: Ihr Auto ist 4,50 Meter lang und 1,80 Meter breit.
Bei den festen Beträgen in Berlin, München, Nürnberg, Stuttgart, Freiburg und Leipzig nennen die Stadtseiten keinen Zuschlag nach Fahrzeuggröße. In München bleibt der Preis je Jahr bei jeder Laufzeit gleich: 90 Euro für 36 Monate sind ebenfalls 30 Euro je Jahr.
Auf den Stadtseiten kehren zwei Grundregeln wieder: Sie müssen im Gebiet gemeldet sein, und das Auto muss auf Sie zugelassen sein oder nachweislich dauerhaft von Ihnen genutzt werden. So steht es etwa bei Berlin, München und Aachen. Im Detail unterscheiden sich die Städte deutlich:
Die Fristen für die Verlängerung legen die Städte unterschiedlich fest:
Bei Umzug, neuem Auto oder Verlust fallen je nach Stadt kleinere Beträge an:
In Berlin ist in den Bewirtschaftungsgebieten zu den Bewirtschaftungszeiten das Parken nur mit gebührenpflichtigem Parkschein oder mit Bewohnerparkausweis zulässig. Düsseldorf nennt sein Modell Mischparkregelung: In Bewohnerparkgebieten dürfen nur Fahrzeuge mit gültigem Bewohnerparkausweis oder, zu den Bewirtschaftungszeiten, mit gültigem Parkschein parken. Wer dort weder Ausweis noch Parkschein hat, parkt ohne Parkschein. Dafür sieht der Bußgeldkatalog unter Nummer 63 gestaffelte Regelsätze vor: 20 Euro bis zu 30 Minuten, 25 Euro bis zu 1 Stunde, 30 Euro bis zu 2 Stunden, 35 Euro bis zu 3 Stunden und 40 Euro bei mehr als 3 Stunden. Dieselbe Nummer erfasst das Parken ohne vorgeschriebene Parkscheibe.
Auch mit gültigem Ausweis gilt nach Anlage 3 zur StVO: Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn der Parkschein, die Parkscheibe oder der Parkausweis gut lesbar ausgelegt oder angebracht ist. Wo Sie mit dem Auto auf dem Gehweg stehen dürfen und was dort sonst gilt, erklärt unser Ratgeber zum Parken auf dem Gehweg.
Die Gebühren in Tabelle und Text stammen von den amtlichen Seiten der Städte, geprüft am 28. September 2026, die Angaben für Nürnberg am 1. Oktober 2026. Gebühren können sich ändern, prüfen Sie vor dem Antrag die Seite Ihrer Stadt. Keine Rechtsberatung.
Das hängt von der Stadt ab. Laut den amtlichen Stadtseiten (Stand: 28. September 2026) kostet er in Berlin 20,40 Euro für höchstens zwei Jahre, in München 30 Euro für 12 Monate, in Hamburg online 70 Euro pro Jahr und in Freiburg 200 Euro pro Jahr. Köln rechnet nach der Fahrzeuglänge, Aachen nach der Fahrzeugfläche.
Der Landesbetrieb Verkehr verlangt online 70 Euro pro Jahr und vor Ort 90 Euro pro Jahr. Eine Änderung bei neuem Kennzeichen oder Umzug in eine andere Bewohnerparkzone kostet 10 Euro.
In dieser Tabelle in Hamburg und Düsseldorf: Hamburg nimmt online 70 statt 90 Euro pro Jahr, Düsseldorf 25 statt 30 Euro pro Jahr. In Nürnberg ist laut Stadt eine Beantragung online erforderlich.
Im Straßenverkehrsgesetz heißt es: Für die Festsetzung der Gebühren werden die Landesregierungen ermächtigt, Gebührenordnungen zu erlassen. In den Gebührenordnungen kann auch ein Höchstsatz festgelegt werden. Die GebOSt nennt unter Nummer 265 für das Ausstellen eines Parkausweises für Bewohner 10,20 bis 30,70 Euro pro Jahr. Hamburg und Stuttgart verweisen auf eigene Gebührenordnungen.
In Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Freiburg, Aachen und Leipzig erhält jede Person nur einen Ausweis. In München und Stuttgart lassen sich darin bis zu drei Fahrzeuge eintragen, in Freiburg maximal zwei Kennzeichen.
In München verfällt der Ausweis beim Umzug in ein anderes Parklizenzgebiet ersatzlos, Sie beantragen einen neuen. In Hamburg und Freiburg kostet die Änderung bei einem Umzug in ein anderes Bewohnerparkgebiet 10 Euro. In Nürnberg gilt der Erst- oder Verlängerungsantrag laut Stadt auch bei Umzügen.
Stand: Oktober 2026. Preise und Bedingungen können sich ändern, maßgeblich sind die Angaben der Anbieter.