Behindertenparkausweis: blau oder orange

Der Behindertenparkausweis weist eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nach. Den blauen EU-Parkausweis können laut ServicePortal Berlin schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen erhalten, den orangefarbenen Ausweis besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen, begrenzt auf das Bundesgebiet. Auf Parkplätzen, die durch Verkehrszeichen für schwerbehinderte Menschen gekennzeichnet sind, berechtigt nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO der EU-einheitliche Parkausweis. Die Genehmigung gilt höchstens fünf Jahre und soll nach der Verwaltungsvorschrift in der Regel gebührenfrei erteilt werden (Stand: 4. Oktober 2026).

Blauer oder orangefarbener Parkausweis?

Rechtlich ist der Parkausweis der Nachweis einer Ausnahmegenehmigung. Nach § 46 Absatz 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen, nach Nummer 11 unter anderem von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen (Anlage 2), Richtzeichen (Anlage 3), Verkehrseinrichtungen (Anlage 4) oder Anordnungen (§ 45 Absatz 4) erlassen sind. Welche Parkerleichterungen schwerbehinderte Menschen erhalten können, regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zu § 46 Absatz 1 Nummer 11 in den Randnummern 117 bis 142.

Nach Randnummer 127 ist die Berechtigung entweder durch den EU-einheitlichen Parkausweis für behinderte Menschen nachzuweisen oder durch einen besonderen Parkausweis, den das zuständige Bundesministerium im Verkehrsblatt bekannt gibt. In den Behördenangaben heißen beide nach ihrer Farbe: Das ServicePortal Berlin spricht vom blauen und vom orangefarbenen Parkausweis, die Landeshauptstadt München vom EU-Parkausweis (hellblau) und vom bundesweiten Parkausweis (orange).

Der wichtigste Unterschied betrifft die Behindertenparkplätze. Nach der VwV-StVO zu § 45 berechtigt zur Benutzung von speziell durch Verkehrszeichen gekennzeichneten Parkplätzen für schwerbehinderte Menschen der EU-einheitliche Parkausweis; gekennzeichnet werden diese Parkplätze in der Regel durch die Zeichen 314 oder 315 mit dem Zusatzzeichen Rollstuhlfahrersymbol. Zum orangefarbenen Ausweis schreibt die Stadt München: Der Parkausweis gilt allerdings nicht auf Schwerbehindertenparkplätzen. Das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) formuliert es so: Mit einem orangefarbenen Parkausweis darf bundesweit generell nicht auf Sonderparkplätzen für schwerbehinderte Menschen geparkt werden. In Berlin und Brandenburg ist das Parken auf diesen Plätzen laut LAGeSo aufgrund einer Sondervereinbarung dieser Bundesländer mit beiden Ausweisen möglich.

Auch im Ausland unterscheiden sich die Ausweise. Laut Stadt München gilt der EU-einheitliche Parkausweis in Deutschland, der EU und vielen weiteren Ländern; eine Liste der 52 Mitgliedsländer führt das Internationale Transportforum (ITF). Welche Erleichterungen dort gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Land: Laut LAGeSo gilt der Nachweis in allen anderen europäischen Ländern für die dort bestehenden Parkerleichterungen. Den orangefarbenen Ausweis gewährt das ServicePortal Berlin begrenzt auf das Bundesgebiet (Stand: 4. Oktober 2026).

Voraussetzungen für den blauen Ausweis

Den blauen EU-Parkausweis kann die Straßenverkehrsbehörde laut LAGeSo auf Antrag für Personen mit einer anerkannten außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG) oder Blindheit (Merkzeichen Bl) ausstellen sowie für Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen. Das ServicePortal Berlin nennt als Voraussetzung einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG oder Bl; ist das Merkzeichen aG nicht zuerkannt worden, ist zusätzlich eine Gleichstellungsbescheinigung des Versorgungsamtes vorzulegen (Stand: 4. Oktober 2026).

Einen Führerschein brauchen Sie nicht. Nach Randnummer 129 kann auch Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, die keine Fahrerlaubnis besitzen, eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Sie wird nach Randnummer 130 so ausgestellt, dass der sie jeweils befördernde Kraftfahrzeugführer von den aufgeführten Vorschriften der StVO befreit ist. Das LAGeSo fasst zusammen: Die Befreiung ist also nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, sondern an die mitfahrende schwerbehinderte Person.

Orangefarbener Ausweis: Wer ihn erhält

Die Randnummern 134 bis 137 der VwV-StVO nennen weitere Gruppen schwerbehinderter Menschen, auf die die Regeln für die Parkerleichterungen sinngemäß anzuwenden sind. Das LAGeSo beschreibt das als bundesweit gültige Sonderregelung; das ServicePortal Berlin gewährt sie als orangefarbenen Parkausweis, begrenzt auf das Bundesgebiet. Erfasst sind:

Das Merkzeichen G allein steht nicht in dieser Liste. Nach § 229 Absatz 1 SGB IX ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Für die erste Gruppe verlangt die VwV-StVO zusätzlich das Merkzeichen B und die genannten GdB-Werte; nach dem Wortlaut kommt es auf die Werte für die genannten Funktionsstörungen an.

In Berlin erhalten Berechtigte laut LAGeSo vom Versorgungsamt neben dem Bescheid automatisch eine Zusatzbescheinigung für die Gleichstellung zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde. Wenn keine Zusatzbescheinigung vorliegt, kann der Antrag von der Straßenverkehrsbehörde gebührenpflichtig abgelehnt werden. In München ist für den orangefarbenen Ausweis eine Bescheinigung des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) nötig, dass die gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen (Stand: 4. Oktober 2026).

Blauer und orangefarbener Parkausweis im Vergleich (Stand: 4. Oktober 2026)
MerkmalBlauer EU-ParkausweisOrangefarbener Parkausweis
Wer ihn erhalten kannMerkzeichen aG oder Bl, beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungenbesondere Gruppen nach VwV-StVO Randnummern 134 bis 137, etwa Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem GdB von wenigstens 60
Behindertenparkplatz mit Rollstuhlfahrersymbolja (VwV-StVO zu § 45)nein; laut LAGeSo in Berlin und Brandenburg per Sondervereinbarung möglich
Eingeschränktes Haltverbot und Bewohnerparkplätzebis zu drei Stunden mit Parkscheibebis zu drei Stunden mit Parkscheibe
Parkuhren und Parkscheinautomatenohne Gebühr und zeitliche Begrenzungohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
GeltungsbereichDeutschland, EU und viele weitere Länder (Stadt München)begrenzt auf das Bundesgebiet (ServicePortal Berlin)
Lichtbild beim Antrag in Berlinjanein
Gültigkeithöchstens fünf Jahre, stets widerruflichhöchstens fünf Jahre, stets widerruflich
Gebührsoll in der Regel gebührenfrei sein; Berlin: keinesoll in der Regel gebührenfrei sein; Berlin: keine

Wo Sie mit dem Ausweis parken dürfen

Die VwV-StVO zählt die Parkerleichterungen in den Randnummern 118 bis 124 auf. Mit dem Ausweis dürfen Sie

Für alle Erleichterungen gilt nach Randnummer 125: nur, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Sie dürfen mit allen Kraftfahrzeugen in Anspruch genommen werden. Nach Randnummer 126 beträgt die höchstzulässige Parkzeit 24 Stunden, und nach Randnummer 127 muss der Ausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht sein. Den Schwerbehindertenausweis oder einen Aufkleber mit Rollstuhlsymbol hinter die Scheibe zu legen, reicht laut LAGeSo nicht aus.

Nicht in der Aufzählung stehen das absolute Haltverbot (Zeichen 283) und das Parken auf Gehwegen. In Berlin ist laut LAGeSo zusätzlich gestattet, bis zu drei Stunden dort zu parken, wo das absolute Haltverbot mit dem Zusatzzeichen Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen frei angeordnet ist; diese Regel gilt nur in Berlin. Was auf Gehwegen erlaubt ist, erklärt unser Ratgeber Parken auf dem Gehweg, die Regeln für Zeichen 286 stehen im Ratgeber zum eingeschränkten Halteverbot. Auf Privatgelände, etwa von Supermärkten, können laut Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg abweichende Regelungen gelten.

Antrag: Behörde, Unterlagen, Kosten

Der Antrag ist nach Randnummer 138 bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen; für den Bescheid ist nach Randnummer 141 ein bundeseinheitliches Formblatt zu verwenden. In Berlin ist das die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Hauptwohnsitz liegt; eine persönliche Vorsprache ist laut ServicePortal nicht erforderlich. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg stellt getrennte Antragsformulare für den blauen und den orangefarbenen Ausweis bereit, München bietet einen Online-Antrag an.

Für den Antrag in Berlin nennt das ServicePortal diese Unterlagen (Stand: 4. Oktober 2026):

München verlangt für den blauen Ausweis den Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) oder eine Bescheinigung des ZBFS über die Funktionseinschränkung sowie ein Passfoto für die Rückseite des Parkausweises; Voraussetzung ist dort ein Hauptwohnsitz in München. Auch bei einer persönlichen Vorsprache gibt München den Ausweis nicht direkt mit. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg verlangt, den Antrag mit den Unterlagen mindestens 4 Wochen vor dem beantragten Termin per Post an die Straßenverkehrsbehörde zu senden.

Zu den Kosten: Nach Randnummer 140 der VwV-StVO soll die Ausnahmegenehmigung in der Regel gebührenfrei erteilt werden. Berlin nennt im ServicePortal keine Gebühren und eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 4 Wochen. München stellt den blauen Ausweis kostenfrei und den orangefarbenen gebührenfrei aus und nennt jeweils etwa 2 Wochen Bearbeitungszeit (Stand: 4. Oktober 2026). Kosten können trotzdem entstehen: In Berlin kann ein Antrag ohne die Zusatzbescheinigung laut LAGeSo gebührenpflichtig abgelehnt werden, und für die Neuausstellung nach Verlust nennt das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg 15,00 Euro.

Gültigkeit, Verlängerung und Verlust

Die Dauerausnahmegenehmigung wird nach Randnummer 139 für maximal fünf Jahre in stets widerruflicher Weise erteilt und gilt nach Randnummer 142 für das ganze Bundesgebiet. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg nennt eine zweite Grenze: Die Gültigkeitsdauer ist an den Schwerbehindertenausweis gebunden, der Parkausweis gilt also höchstens so lange wie dieser. Wird der Schwerbehindertenausweis verlängert und sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie laut Bezirksamt einen neuen Parkausweis.

Unter dem Stichwort Verlängerung schreibt die Stadt München zum orangefarbenen Ausweis, dass er maximal 5 Jahre gilt und danach neu beantragt werden muss; für den blauen Ausweis heißt es dort ebenso, dass Sie ihn nach maximal fünf Jahren neu beantragen müssen (Stand: 4. Oktober 2026).

Bei Verlust informieren Sie laut Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg umgehend die Straßenverkehrsbehörde. Dort ist die Neuausstellung gebührenpflichtig und kostet nach der Gebührenordnung 15,00 Euro (Stand: 4. Oktober 2026). Für andere Behörden nennt diese Seite keinen Betrag.

Persönlicher Parkplatz vor der Wohnung

Für Inhaber des blauen EU-Parkausweises gibt es laut LAGeSo die Parkplatzreservierung. Unter bestimmten Voraussetzungen, also bei Merkzeichen aG oder Bl oder bei beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen, kann ein besonders gekennzeichneter personenbezogener Stellplatz (§ 45 StVO) in unmittelbarer Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte im öffentlichen Verkehrsraum reserviert werden.

Die VwV-StVO zu § 45 verlangt dafür eine Prüfung, ob ein Parksonderrecht erforderlich ist. Das ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn kein Parkraummangel besteht oder in zumutbarer Entfernung eine Garage oder ein Abstellplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes vorhanden ist. Geprüft wird auch, ob ein Parksonderrecht vertretbar ist; das ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn ein Haltverbot (Zeichen 283) angeordnet wurde. Gekennzeichnet wird der Platz durch die Zeichen 314 oder 315 mit dem Zusatzzeichen Rollstuhlfahrersymbol und der Nummer des Parkausweises.

In Berlin ist eine solche Regelung laut LAGeSo nur bei Parkraummangel möglich und wenn sich ein Kraftfahrzeug im Haushalt des Antragstellers befindet und kein anderer Parkraum wie Garage oder Mieterparkplatz in zumutbarer Entfernung vorhanden ist. Den Antrag stellen Sie bei der Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes Ihres Hauptwohnsitzes. Stellplätze auf Mieter- oder Privatparkplätzen sind bei der Wohnungsbaugesellschaft oder beim Privatvermieter zu beantragen; dort können die Voraussetzungen verschieden sein. In München benötigt ein personenbezogener Sonderparkplatz auf öffentlichem Verkehrsgrund eine Genehmigung (Stand: 4. Oktober 2026).

Falschparken und Missbrauch

Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, für den nennt der Bußgeldkatalog unter der laufenden Nummer 55 einen Regelsatz von 55 Euro; die Nummer verweist auf Zeichen 314 und 315 der Anlage 3 zur StVO (Stand: 4. Oktober 2026). Neben dem kostenpflichtigen Abschleppen des Fahrzeugs droht laut Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg bei falscher oder missbräuchlicher Verwendung des Ausweises unter Umständen eine Anzeige.

Der Ausweis ist personengebunden. Laut ServicePortal Berlin darf er nur im Beisein des Berechtigten genutzt werden, egal mit welchem Fahrzeug er unterwegs ist. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ergänzt: Er ist nicht auf andere übertragbar und nicht auf ein bestimmtes Auto eingetragen, sondern auf den Inhaber oder die Inhaberin.

Häufige Fehler in der Praxis:

Rechtsstand und Behördenangaben: 4. Oktober 2026 (StVO, VwV-StVO, SGB IX, Bußgeldkatalog, ServicePortal Berlin, LAGeSo, Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Landeshauptstadt München). Andere Behörden können abweichende Verfahren haben; dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufig gestellte Fragen

Wer bekommt einen Behindertenparkausweis?

Den blauen EU-Parkausweis können schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), blinde Menschen (Merkzeichen Bl) und Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen erhalten. Den orangefarbenen Ausweis können besondere Gruppen nach den Randnummern 134 bis 137 der VwV-StVO erhalten, zum Beispiel Menschen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt. Zuständig ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde.

Darf ich mit dem orangefarbenen Ausweis auf Behindertenparkplätzen parken?

Grundsätzlich nein. Laut LAGeSo darf mit dem orangefarbenen Ausweis bundesweit generell nicht auf Sonderparkplätzen für schwerbehinderte Menschen geparkt werden, und die Stadt München schreibt, dass er nicht auf Schwerbehindertenparkplätzen gilt. In Berlin und Brandenburg ist es laut LAGeSo aufgrund einer Sondervereinbarung dieser Bundesländer möglich.

Was kostet der Behindertenparkausweis?

Nach der VwV-StVO soll die Ausnahmegenehmigung in der Regel gebührenfrei erteilt werden. Berlin nennt keine Gebühren, München stellt die Ausweise kostenfrei beziehungsweise gebührenfrei aus (Stand: 4. Oktober 2026). Kosten können bei einer Neuausstellung nach Verlust entstehen, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg 15,00 Euro, und in Berlin bei einer gebührenpflichtigen Ablehnung, wenn für den orangefarbenen Ausweis keine Zusatzbescheinigung vorliegt.

Wie lange gilt der Ausweis?

Die Dauerausnahmegenehmigung wird für maximal fünf Jahre und stets widerruflich erteilt. Laut Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg gilt der Parkausweis höchstens so lange wie der Schwerbehindertenausweis. Danach stellen Sie bei der Straßenverkehrsbehörde einen neuen Antrag; München schreibt, dass der Ausweis nach maximal fünf Jahren neu zu beantragen ist.

Darf eine andere Person den Ausweis nutzen?

Nur wenn die berechtigte Person dabei ist. Laut ServicePortal Berlin darf der Ausweis nur im Beisein des Berechtigten genutzt werden, egal mit welchem Fahrzeug. Die Ausnahmegenehmigung befreit den jeweils befördernden Kraftfahrzeugführer; die berechtigte Person braucht dafür keinen Führerschein.

Gilt der blaue Parkausweis im Ausland?

Ja. Laut Stadt München gilt der EU-einheitliche Parkausweis in Deutschland, der EU und vielen weiteren Ländern; eine Liste der 52 Mitgliedsländer führt das Internationale Transportforum (ITF). Welche Erleichterungen gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Land. Der orangefarbene Ausweis ist auf das Bundesgebiet begrenzt.

Was kostet unberechtigtes Parken auf einem Behindertenparkplatz?

Der Bußgeldkatalog nennt unter der laufenden Nummer 55 für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz einen Regelsatz von 55 Euro (Stand: 4. Oktober 2026). Hinzu kommen kann laut Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg das kostenpflichtige Abschleppen.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Preise und Bedingungen können sich ändern, maßgeblich sind die Angaben der Anbieter.