Autobatterie entsorgen: Pfand und Rücknahme

Für Starterbatterien gilt ein Pfand nach § 19 des Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG): Händler erheben je Starterbatterie 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer, wenn der Endnutzer beim Kauf keine Starteraltbatterie zurückgibt (Stand: BattDG geändert durch Art. 2 G v. 25.11.2025). Nach § 18 Absatz 1 BattDG nehmen Händler Starteraltbatterien unentgeltlich zurück, beschränkt auf die Batteriekategorie, die sie als Neubatterie führen oder geführt haben. Recyclinghöfe regeln die Annahme in eigenen Listen: Laut BSR (Stand: Kundeninformation Januar 2025) sind Kfz-Batterien (Bleibatterien) gebührenfrei, laut Stadtreinigung Hamburg (abgerufen am 05.10.2026) werden Pkw-Batterien (max. 2 Stück) von Privatkunden kostenlos angenommen.

Pfand auf Starterbatterien

Das Pfand regelt § 19 Absatz 1 Satz 1 BattDG: Händler, die Starterbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Starterbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Starterbatterie keine Starteraltbatterie zurückgibt. Das Pfand fällt also nur an, wenn beim Kauf keine Starteraltbatterie zurückgegeben wird. Wer beim Kauf eine Starteraltbatterie zurückgibt, zahlt nach diesem Wortlaut kein Pfand.

Die Sätze 2 und 3 regeln die Erstattung: Der Händler, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Starteraltbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet. Der Händler kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen. Ob es eine Pfandmarke gibt, entscheidet danach der Händler. Gibt er eine aus, kann er die Erstattung an ihre Rückgabe knüpfen.

Das Gesetz ist hier in der Fassung zitiert, die gesetze-im-internet.de so angibt: Stand: Geändert durch Art. 2 G v. 25.11.2025 I Nr. 286 mittelbare Änderung durch Art. 3 G v. 25.11.2025 I Nr. 286 ist berücksichtigt. Das BattDG ersetzt das frühere Batteriegesetz (Ersetzt G 2129-53 v. 25.6.2009 I 1582 (BattG)); zum Inkrafttreten heißt es dort: Es tritt gem. Art. 11 Abs. 1 dieses G am 7.10.2025 in Kraft.

Rückgabenachweis und Onlinekauf

Wird die alte Batterie nicht beim Pfand erhebenden Händler abgegeben, sondern an einer anderen Stelle, gilt § 19 Absatz 2 Satz 1 BattDG: Wird die Starteraltbatterie nicht dem Pfand erhebenden Händler zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 6 Absatz 3, der die Starteraltbatterien zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, dass eine Rücknahme ohne Pfanderstattung erfolgt ist. Erfassungsberechtigte nach § 6 Absatz 3 sind Händler nach § 18, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach § 20 und ausgewählte Abfallbewirtschafter.

Für den Kauf über Fernkommunikationsmittel folgt Satz 2: Ein Händler, der Starterbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbietet, ist abweichend von Absatz 1 Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Satz 1 verpflichtet. Dazu kommt Satz 3: Der Rückgabenachweis darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen sein. Die Erstattung gegen Rückgabenachweis schreibt Satz 2 für Händler vor, die Starterbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbieten; für die übrigen Händler nennt Absatz 1 Satz 2 die Erstattung bei Rückgabe einer Starteraltbatterie.

Erhebt oder erstattet ein Händler das Pfand nicht, kann das eine Ordnungswidrigkeit sein. Nach § 60 Absatz 1 Nummer 7 und 8 BattDG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 19 Absatz 1 Satz 1 ein Pfand nicht oder nicht rechtzeitig erhebt oder entgegen § 19 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 Satz 2 ein Pfand nicht oder nicht rechtzeitig erstattet.

Autobatterie am Recyclinghof

Für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sagt § 20 Absatz 1 BattDG: Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger können sich an der Rücknahme von Starter- und Industriealtbatterien beteiligen. Wie Recyclinghöfe Autobatterien annehmen, steht in den Listen der Betriebe. Vier Beispiele:

Die Anlagen, an denen die AWG Kfz-Batterien (Starterbatterien) annimmt, nennt Seite 4 der Preisliste (RH = Recyclinghof, RZ = Recyclingzentrum, ERZ = Entsorgungs- und Recyclingzentrum):

Die Tabelle stellt die Angaben der vier Listen nebeneinander.

Autobatterie am Recyclinghof: Angaben in den Listen der Entsorgungsbetriebe (Stand: Hamburg abgerufen am 05.10.2026, BSR Kundeninformation Januar 2025, AWM abgerufen am 05.10.2026, AWG gültig ab 1. Januar 2026)
Betrieb (Stand der Liste)Eintrag laut ListeMenge laut ListeKosten laut Liste
Stadtreinigung Hamburg (abgerufen am 05.10.2026)Pkw-Batterienmax. 2 Stückkostenlos (Privatkunden)
BSR (Kundeninformation Januar 2025)Kfz-Batterien (Bleibatterien)Mengenbegrenzung: keinegebührenfrei
AWM München (abgerufen am 05.10.2026)Autobatterien, Bleiakkus, Solarbatterienbis zu 2 Autobatterien pro Anlieferer und Tagim Lexikoneintrag nicht genannt
AWG Donau-Wald (gültig ab 1. Januar 2026)Kfz-Batterien (Starterbatterien)keine Angabekostenlos (Nicht kostenpflichtige Abfallarten)

Rücknahme beim Händler

Neben dem Pfand regelt § 18 BattDG die Rücknahme durch Händler. Absatz 1 Satz 1 lautet: Ergänzend zu Artikel 62 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2023/1542 ist jeder Händler verpflichtet, vom Endnutzer Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugaltbatterien nach Satz 2 unabhängig von deren chemischer Zusammensetzung, Marke, Herkunft, Baugröße und Beschaffenheit im Handelsgeschäft oder in dessen Nähe unentgeltlich zurückzunehmen.

Satz 2 begrenzt die Pflicht: Die Rücknahmeverpflichtung nach Satz 1 beschränkt sich auf Altbatterien der Batteriekategorie nach Artikel 3 Absatz 1 Nummer 12 bis 14 der Verordnung (EU) 2023/1542, die der Händler als Neubatterie in seinem Sortiment führt oder geführt hat. Ein Händler muss Starteraltbatterien danach unentgeltlich zurücknehmen, wenn er Starterbatterien als Neubatterien führt oder geführt hat.

Für den Versandhandel ergänzt Absatz 2: Händler, die Starter-, Industrie- oder Elektrofahrzeugbatterien im Wege von Fernabsatzverträgen an Endnutzer abgeben, haben zur Erfüllung ihrer Pflicht aus Absatz 1 geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer einzurichten.

Wohin Altbatterien gehören

Für Endnutzer gilt § 6 Absatz 1 Satz 1 BattDG: Endnutzer haben Altbatterien einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altbatterien dürfen danach nicht mit dem unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden. Für Starterbatterien nennt Absatz 3 die Wege: Starter- und Industriealtbatterien sind ausschließlich über Händler nach § 18, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach § 20 und über im Rahmen eines Auswahlverfahrens nach Artikel 57 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2023/1542 ausgewählte Abfallbewirtschafter zu erfassen.

Andere Batteriearten haben eigene Wege. Absatz 2 bestimmt: Gerätealtbatterien und LV-Altbatterien sind ausschließlich über Rücknahme- und Sammelstellen, die den Organisationen für Herstellerverantwortung für Gerätebatterien und LV-Batterien angeschlossen sind, zu erfassen. Für Elektrofahrzeugaltbatterien gilt Absatz 4: Elektrofahrzeugaltbatterien sind ausschließlich über Händler nach § 18 und über im Rahmen eines Auswahlverfahrens nach Artikel 57 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2023/1542 ausgewählte Abfallbewirtschafter zu erfassen. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nennt Absatz 4 nicht.

Kein Pfand bei eingebauten Batterien

§ 19 Absatz 3 BattDG nimmt eingebaute Starterbatterien vom Pfand aus: Werden in Fahrzeuge eingebaute Starterbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht. Wer ein Fahrzeug mit eingebauter Starterbatterie erhält, zahlt dafür also kein Batteriepfand.

Auch die Rücknahmepflicht der Händler aus § 18 Absatz 1 Satz 1 erstreckt sich nicht auf solche Produkte. Satz 3 lautet: Satz 1 erstreckt sich nicht auf Produkte mit eingebauten Altbatterien; das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und die Altfahrzeug-Verordnung bleiben unberührt. Wer ein ganzes Auto entsorgt, findet die Regeln der Altfahrzeug-Verordnung im Ratgeber Auto verschrotten.

Ausbau und Transport

Zum Umgang mit Autobatterien schreibt der AWM München im Abfalllexikon (abgerufen am 05.10.2026): Autobatterien enthalten Blei und stark ätzende Schwefelsäure. Beim Ausbau und beim Transport ist darauf zu achten, dass keine Batteriesäure verschüttet wird.

Weitere Ratgeber zur Entsorgung rund ums Auto: Altöl entsorgen und Altreifen entsorgen.

Die Angaben zu Recyclinghöfen stammen aus den Listen der Stadtreinigung Hamburg (abgerufen am 05.10.2026), der BSR (Kundeninformation Januar 2025), des AWM München (abgerufen am 05.10.2026) und der AWG Donau-Wald (gültig ab 1. Januar 2026); andere Entsorgungsbetriebe können andere Bedingungen haben. Gesetzestexte sind im Wortlaut vom 5. Oktober 2026 zitiert. Der Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Pfand auf eine Autobatterie?

Nach § 19 Absatz 1 BattDG erheben Händler je Starterbatterie ein Pfand von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer, wenn der Endnutzer beim Kauf keine Starteraltbatterie zurückgibt. Wer beim Kauf eine Starteraltbatterie zurückgibt, zahlt nach diesem Wortlaut kein Pfand.

Wann fällt kein Pfand an?

Wenn beim Kauf eine Starteraltbatterie zurückgegeben wird (§ 19 Absatz 1 Satz 1 BattDG). Außerdem entfällt die Pfandpflicht nach § 19 Absatz 3, wenn in Fahrzeuge eingebaute Starterbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben werden.

Wie bekomme ich das Pfand zurück?

Der Händler, der das Pfand erhoben hat, erstattet es bei Rückgabe einer Starteraltbatterie; gibt er eine Pfandmarke aus, kann er die Erstattung von ihrer Rückgabe abhängig machen. Ein Händler, der Starterbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbietet, erstattet das Pfand nach § 19 Absatz 2 BattDG auch gegen einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis, der bei Vorlage nicht älter als zwei Wochen sein darf.

Ist die Entsorgung einer Autobatterie kostenlos?

Beim Händler ja, soweit er Starterbatterien als Neubatterien führt oder geführt hat: § 18 Absatz 1 BattDG verpflichtet ihn zur unentgeltlichen Rücknahme. Am Recyclinghof gelten die Listen der Betriebe: Laut BSR (Stand: Kundeninformation Januar 2025) sind Kfz-Batterien (Bleibatterien) gebührenfrei, laut Stadtreinigung Hamburg (abgerufen am 05.10.2026) werden Pkw-Batterien (max. 2 Stück) von Privatkunden kostenlos angenommen.

Darf eine Autobatterie in den Hausmüll?

Nein. Nach § 6 Absatz 1 BattDG haben Endnutzer Altbatterien einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Starteraltbatterien sind nach § 6 Absatz 3 ausschließlich über Händler, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und ausgewählte Abfallbewirtschafter zu erfassen.

Muss jeder Händler Autobatterien zurücknehmen?

Nur im Rahmen von § 18 Absatz 1 Satz 2 BattDG: Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Batteriekategorie, die der Händler als Neubatterie in seinem Sortiment führt oder geführt hat. Händler, die Starterbatterien im Wege von Fernabsatzverträgen an Endnutzer abgeben, müssen nach § 18 Absatz 2 geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung einrichten.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Preise und Bedingungen können sich ändern, maßgeblich sind die Angaben der Anbieter.