Wenn Sie mehr Kilometer gefahren sind als im Vertrag vereinbart, melden Sie die tatsächliche Jahresfahrleistung umgehend Ihrer Kfz-Versicherung, in der Regel telefonisch, per E-Mail oder im Kundenportal. Der Versicherer stuft Sie in die passende Kilometerklasse um und verlangt meist einen Beitragsnachtrag. Freiwilliges Nachmelden verhindert Ärger und eine mögliche Vertragsstrafe.
In der Regel telefonisch, per E-Mail oder über das Kundenportal. Geben Sie die neue geschätzte Jahresfahrleistung an und lassen Sie sich die Umstufung schriftlich bestätigen.
Die jährliche Fahrleistung ist ein zentrales Tarifmerkmal Ihrer Kfz-Versicherung. Wer wenig fährt, verursacht statistisch seltener Schäden und zahlt weniger Beitrag. Deshalb geben Sie beim Abschluss eine geschätzte Kilometerzahl an, etwa 6.000, 10.000 oder 15.000 Kilometer pro Jahr. Diese Angabe wird Teil des Vertrags.
Fahren Sie dauerhaft mehr, stimmt die Grundlage Ihres Beitrags nicht mehr. Der Versicherer geht dann von einem höheren Risiko aus, als Sie bezahlen. Solche Abweichungen fallen spätestens bei der jährlichen Kilometerabfrage, bei einem Schaden oder beim Ablesen des Kilometerstands auf. Aus diesem Grund ist die korrekte Fahrleistung keine Formsache, sondern eine vertragliche Pflicht, die Sie ernst nehmen sollten.
Das Nachmelden ist unkompliziert. Gehen Sie am besten in dieser Reihenfolge vor:
Wichtig ist der Zeitpunkt: Melden Sie die Mehrkilometer, sobald Sie merken, dass Ihre Schätzung zu niedrig war, nicht erst am Jahresende. So bleibt die Anpassung sauber und nachvollziehbar.
Wenn Sie mehr Kilometer nachmelden, ordnet Sie der Versicherer einer höheren Kilometerklasse zu und berechnet den Beitrag neu. Die Nachzahlung richtet sich danach, wie stark Sie die vereinbarte Fahrleistung überschritten haben und für welchen Zeitraum. Bei einer kleinen Überschreitung fällt der Aufschlag gering aus, bei einer großen deutlich höher.
Ein Rechenbeispiel zur Logik: Angenommen, Ihr Jahresbeitrag beträgt bei 6.000 Kilometern 300 Euro und steigt bei 15.000 Kilometern auf 360 Euro. Melden Sie den Wechsel zur Jahresmitte, wird der höhere Beitrag anteilig für die verbleibende Vertragslaufzeit fällig, hier also rund 30 Euro Differenz für das halbe Jahr. Die genauen Beträge stehen in Ihrem Tarif; nutzen Sie zur Einordnung den Kfz-Versicherung-Rechner. Die Zahlen sind Beispielwerte und ersetzen kein individuelles Angebot.
| Situation | Ihre Aufgabe | Folge |
| Fahrleistung zu niedrig geschätzt | Neue Kilometerzahl freiwillig melden | Höhere Klasse, anteiliger Beitragsnachtrag |
| Deutlich mehr gefahren, nicht gemeldet | Umgehend nachmelden | Rückwirkende Nachzahlung, ggf. Vertragsstrafe |
| Weniger gefahren als vereinbart | Niedrigere Fahrleistung melden | Günstigere Klasse, mögliche Erstattung |
Verschweigen Sie die höhere Fahrleistung, verletzen Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht. Bemerkt der Versicherer die Abweichung selbst, etwa bei der Kilometerabfrage oder im Schadenfall, drohen mehrere Folgen. Zum einen fordert er die zu wenig gezahlten Beiträge rückwirkend nach. Zum anderen sehen viele Bedingungen eine Vertragsstrafe vor, häufig in Form einer zusätzlichen Jahresprämie.
Kritisch wird es im Schadenfall. Der Versicherer reguliert den Schaden gegenüber Dritten zwar in der Haftpflicht, kann Sie aber unter Umständen in Regress nehmen oder Leistungen in der Kasko kürzen, wenn die Falschangabe grob fahrlässig oder vorsätzlich war. Freiwilliges, rechtzeitiges Nachmelden schützt Sie vor genau diesen Konsequenzen.
Einige Situationen führen immer wieder zu Problemen. Vermeiden Sie diese Punkte:
Sonderfälle: Bei einem Fahrzeugwechsel, einem längeren Pendelweg durch Jobwechsel oder einer geplanten Urlaubsfahrt lohnt sich die Anpassung vorab. Nutzen Sie einen zweiten Wagen nur gelegentlich, klären Sie, wie die Fahrleistung auf die Verträge verteilt wird. Haben Sie umgekehrt weniger Kilometer gefahren, können Sie sich zu viel gezahlten Beitrag zurückholen.
Damit Sie gar nicht erst in die Nachmelde-Situation geraten, hilft eine realistische Planung. Rechnen Sie Ihren täglichen Arbeitsweg mal Arbeitstage, addieren Sie private Fahrten, Einkäufe und Urlaube. Ein Puffer von einigen hundert Kilometern schadet nicht. Prüfen Sie Ihren Kilometerstand mindestens einmal im Jahr und vergleichen Sie ihn mit Ihrer vereinbarten Klasse.
Wer den Beitrag insgesamt senken will, findet in unserem Ratgeber zur SF-Klassen-Tabelle und zum Wechsel der Autoversicherung weitere Ansätze. Die Fahrleistung ist nur ein Faktor neben Schadenfreiheitsklasse, Regionalklasse und Selbstbeteiligung. Eine ehrliche Angabe zahlt sich langfristig aus, weil Sie im Schadenfall vollen Versicherungsschutz behalten.
Angenommen, Sie haben bei Vertragsabschluss 8.000 km pro Jahr angegeben und zahlen dafür einen Jahresbeitrag von 320 Euro. Tatsächlich fahren Sie 15.000 km. Ihr Versicherer ordnet Sie nach dem Nachmelden der höheren Kilometerklasse zu, in der der Jahresbeitrag 380 Euro beträgt.
Die Differenz von 60 Euro fällt anteilig an. Melden Sie zur Jahresmitte nach, beträgt der Nachtrag für die verbleibenden sechs Monate rund 30 Euro. Melden Sie erst drei Monate vor Vertragsende nach, zahlen Sie rund 15 Euro. Je früher Sie nachmelden, desto geringer fällt die rückwirkende Nachforderung aus, weil der Versicherer die korrigierte Klasse ab dem Meldezeitpunkt ansetzt.
Diese Zahlen sind Beispielwerte zur Veranschaulichung der Logik. Die tatsächlichen Beträge ergeben sich aus Ihrem individuellen Tarif.
Zum Vergleich: Verschweigen Sie die Mehrkilometer und der Versicherer bemerkt die Abweichung selbst, addieren sich zur Nachforderung oft eine Vertragsstrafe und ein möglicher Vertrauensverlust. Freiwilliges Nachmelden ist also nicht nur ehrlich, sondern finanziell günstiger als das Risiko einer nachträglichen Korrektur.
Stellt Ihr Versicherer bei der jährlichen Kilometerabfrage oder nach einem Schadenfall fest, dass Sie deutlich mehr gefahren sind, handelt er in der Regel so:
Die Nachforderung ist in jedem Fall fällig, unabhängig davon, ob ein Schaden eingetreten ist. Vertragsstrafen setzen dagegen voraus, dass die Bedingungen eine solche Klausel enthalten. Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen, um das Risiko einzuschätzen.
Ein Fahrzeugwechsel während des Versicherungsjahres bringt oft eine neue Fahrleistungsschätzung mit sich. Achten Sie darauf, dass die Kilometerklasse im neuen Vertrag realistisch bleibt. Gerade bei einem Wechsel von einem Kurzstreckenfahrzeug auf einen Langstreckenwagen gerät die alte Angabe schnell aus der Realität.
Nutzen Sie zwei Fahrzeuge parallel, verteilen sich die Kilometer auf beide Verträge. Schätzen Sie für jeden Wagen separat, wie viele Kilometer auf ihn entfallen. Eine häufige Falle: Wer ein Fahrzeug abmeldet und nur noch den zweiten nutzt, verdoppelt dort die Fahrleistung, ohne den Vertrag anzupassen.
Bei einem Jobwechsel mit längerem Pendelweg steigt die Jahresfahrleistung oft schlagartig. Rechnen Sie die neue Strecke auf zwölf Monate hoch und melden Sie die geänderte Klasse sofort. Dasselbe gilt für Umzüge an einen weiter entfernten Arbeitsort. Auch längere Urlaubsfahrten ins Ausland sollten Sie in die Jahresschätzung einbeziehen, besonders wenn Fahrten nach Südeuropa oder Skandinavien geplant sind, die jeweils mehrere tausend Kilometer ausmachen können.
Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung; maßgeblich sind Ihre individuellen Vertragsbedingungen (Stand: 2026).
In der Regel telefonisch, per E-Mail oder über das Kundenportal. Geben Sie die neue geschätzte Jahresfahrleistung an und lassen Sie sich die Umstufung schriftlich bestätigen.
Sie werden in eine höhere Kilometerklasse eingestuft und zahlen einen Beitragsnachtrag. Die Höhe hängt von der Überschreitung und der Restlaufzeit ab und wird anteilig berechnet.
Bemerkt der Versicherer die Abweichung selbst, kann er Beiträge rückwirkend nachfordern und je nach Bedingungen eine Vertragsstrafe verlangen. Im Schadenfall drohen Kürzungen oder Regress.
So bald wie möglich, sobald Sie merken, dass Ihre Schätzung zu niedrig ist. Warten Sie nicht bis zur jährlichen Kilometerabfrage.
Ja. Melden Sie eine niedrigere Fahrleistung, kann der Versicherer Sie in eine günstigere Klasse einstufen und zu viel gezahlten Beitrag anteilig erstatten.
Viele Versicherer fragen den Kilometerstand jährlich ab oder erfassen ihn im Schadenfall. Grobe Abweichungen von der vereinbarten Klasse fallen dabei auf.