Die Kfz-Versicherung ist einer der größten Kostenfaktoren für Autofahrer. Durch einen Wechsel können Sie oft mehrere hundert Euro pro Jahr sparen. Der wichtigste Termin: 30. November – bis dahin muss Ihre Kündigung beim alten Versicherer sein.
⏰ Wichtiger Stichtag!
Die meisten Kfz-Versicherungen laufen zum 31. Dezember aus. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Ihre Kündigung muss also spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen!
📅 Der Wechsel-Fahrplan
Oktober: Vergleichen & Entscheiden
Vergleichen Sie Angebote verschiedener Versicherer. Nutzen Sie Vergleichsportale und prüfen Sie die Leistungen genau. Holen Sie sich Ihre aktuelle SF-Klasse.
Bis 30. November: Kündigen!
Kündigung beim alten Versicherer einreichen. Am besten per Einschreiben oder online mit Bestätigung. Neuen Vertrag abschließen und eVB-Nummer bereithalten.
Dezember: Bestätigung abwarten
Der alte Versicherer bestätigt die Kündigung. Der neue Vertrag startet automatisch am 1. Januar. Die eVB ist bei der Zulassungsstelle bereits hinterlegt.
Ab 1. Januar: Neue Versicherung aktiv! ✓
Ihr neuer Vertrag gilt. Sie sind vollständig versichert. Prüfen Sie den ersten Beitragseinzug und archivieren Sie die Unterlagen.
Schritt-für-Schritt Anleitung
SF-Klasse ermitteln
Fragen Sie bei Ihrem aktuellen Versicherer nach Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Diese bestimmt maßgeblich Ihren Beitrag beim neuen Anbieter.
→ Steht auch auf Ihrer letzten Beitragsrechnung
Angebote vergleichen
Nutzen Sie Vergleichsportale oder fragen Sie direkt bei Versicherern an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Leistungen und Deckungssummen.
Wichtige Leistungen prüfen:
- ✓ Deckungssumme (mind. 100 Mio €)
- ✓ Mallorca-Police
- ✓ Marderbiss (Folgeschäden!)
- ✓ Freie Werkstattwahl
- ✓ Neupreisentschädigung
- ✓ GAP-Deckung bei Leasing
Neuen Vertrag abschließen
Schließen Sie den neuen Vertrag ab. Sie erhalten eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Diese wird automatisch an die Zulassungsstelle übermittelt.
Alten Vertrag kündigen
Kündigen Sie schriftlich beim alten Versicherer. Wichtig: Die Kündigung muss bis zum 30.11. eingehen!
→ Nutzen Sie unsere Kündigungsvorlage (siehe unten)
Kündigungsbestätigung erhalten
Der alte Versicherer bestätigt die Kündigung schriftlich. Bewahren Sie diese Bestätigung gut auf. Ab 1. Januar sind Sie beim neuen Anbieter versichert.
📝 Kündigungsvorlage
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ Ort]
[Versicherungsgesellschaft]
[Adresse der Versicherung]
[PLZ Ort]
[Datum]
Kündigung meiner Kfz-Versicherung
Versicherungsnummer: [Ihre Vertragsnummer]
Kennzeichen: [Ihr Kennzeichen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen oben genannten Kfz-Versicherungsvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, also zum 31.12.[Jahr].
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich und übermitteln Sie mir eine Bescheinigung über meine aktuelle Schadenfreiheitsklasse.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihre Unterschrift]
⚡ Sonderkündigungsrecht nutzen
In bestimmten Fällen können Sie auch außerhalb des Stichtags kündigen:
💰 Bei Beitragserhöhung
Erhöht der Versicherer den Beitrag ohne Leistungsverbesserung, haben Sie 1 Monat Sonderkündigungsrecht ab Erhalt der Mitteilung.
Gilt auch bei Erhöhung durch Hochstufung der Typklasse!
🚗 Nach einem Schadensfall
Nach einem regulierten Schaden können beide Seiten innerhalb von 1 Monat nach Regulierung kündigen.
Achtung: SF-Klasse wird bei Wechsel zurückgestuft!
🚙 Bei Fahrzeugwechsel
Beim Kauf eines neuen Fahrzeugs können Sie den bestehenden Vertrag kündigen und einen neuen Anbieter wählen.
Gilt auch bei Verkauf des alten Fahrzeugs.
📅 Unterjährige Verträge
Läuft Ihr Vertrag nicht zum 31.12., gilt die Kündigungsfrist (1 Monat) zum jeweiligen Vertragsende.
Prüfen Sie Ihren Vertrag auf das genaue Datum!
💡 Spartipps für die Kfz-Versicherung
Jährliche Zahlung
Bis zu 5-10% günstiger als monatliche Zahlung
Garage/Stellplatz
Fester Stellplatz senkt die Prämie
Kilometerleistung senken
Weniger km/Jahr = niedrigerer Beitrag
Werkstattbindung
Reparatur in Partnerwerkstatt = günstiger
Fahrerkreis einschränken
Nur Sie + Partner statt „alle Fahrer"
Höhere Selbstbeteiligung
300€ SB bei Vollkasko senkt die Prämie
Rabatte nutzen
ADAC, Berufsgruppen, Beamte
Telematik-Tarif
App zeichnet Fahrverhalten auf = bis 30% sparen
Häufige Fragen zum Versicherungswechsel
Was passiert, wenn ich die Frist verpasst habe?
Wenn Sie den 30. November verpasst haben, läuft Ihr Vertrag automatisch ein weiteres Jahr. Sie können dann nur noch über ein Sonderkündigungsrecht (z.B. bei Beitragserhöhung) vorzeitig wechseln oder bis zum nächsten Stichtag warten.
Wird meine SF-Klasse übertragen?
Ja, Ihre Schadenfreiheitsklasse wird zum neuen Versicherer übertragen. Fordern Sie eine Bescheinigung vom alten Versicherer an. Die SF-Klasse ist Ihr „Bonus" für unfallfreies Fahren und sollte immer mitgenommen werden.
Muss ich zur Zulassungsstelle?
Nein. Bei einem reinen Versicherungswechsel müssen Sie nicht zur Zulassungsstelle. Der neue Versicherer übermittelt die eVB-Nummer automatisch. Nur bei Fahrzeugwechsel oder Ummeldung ist ein Besuch nötig.
Kann der alte Versicherer die Kündigung ablehnen?
Nein, bei fristgerechter Kündigung kann der Versicherer diese nicht ablehnen. Achten Sie darauf, dass die Kündigung rechtzeitig eingeht (Eingang beim Versicherer zählt, nicht das Absendedatum!).
Was ist eine eVB-Nummer?
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist ein 7-stelliger Code, der Ihren Versicherungsschutz nachweist. Sie erhalten ihn vom neuen Versicherer und müssen ihn bei der Zulassungsstelle nicht mehr selbst vorlegen – er wird digital übermittelt.
SF-Klasse berechnen
Finden Sie heraus, welche Schadenfreiheitsklasse Sie haben und wie viel Sie sparen können.
Zum SF-Klassen-Rechner →