TÜV-Plakette 2027: Farbe, Tabelle, Ablesen

Die TÜV-Plakette für das Jahr 2027 ist gelb. Das folgt aus Anlage IX der StVZO: Dort ist 2009 als gelbes Jahr festgelegt, und die sechs Farben wiederholen sich in fester Reihenfolge, also 2015, 2021 und 2027. Eine gelbe Plakette mit der Zahl 27 in der Mitte bedeutet, dass Ihr Fahrzeug im Jahr 2027 zur nächsten Hauptuntersuchung muss. Den Monat zeigt die Zahl, die oben steht.

Welche Farbe hat die TÜV-Plakette 2027?

Gelb. Die Farbe der Prüfplakette, wie die TÜV-Plakette amtlich heißt, richtet sich nicht nach dem Jahr der letzten Untersuchung, sondern nach dem Jahr, in dem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Anlage IX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nennt dieses Jahr Durchführungsjahr und legt sechs Farben fest: 2008 blau, 2009 gelb, 2010 braun, 2011 rosa, 2012 grün und 2013 orange. Danach wiederholen sich die Farben in derselben Reihenfolge.

Führt man den Zyklus fort, fällt Gelb auf die Jahre 2009, 2015, 2021 und 2027. Eine gelbe Plakette mit der Zahl 27 heißt also: Das Fahrzeug muss im Jahr 2027 zur HU. Für 2026 gilt Blau, für 2028 Braun. Auch den Farbton schreibt die Verordnung vor, Gelb entspricht RAL 1012. Eine rote Prüfplakette sieht Anlage IX nicht vor, die sechs genannten Farben sind die einzigen.

So lesen Sie Jahr und Monat auf der Plakette ab

Die runde Plakette hat nach Anlage IX einen Durchmesser von 35 mm und trägt schwarze Schrift auf farbigem Grund. Drei Merkmale sind für Sie wichtig:

Zwischen den Zahlen 11, 12 und 1 liegt ein Abschnitt von 60 Grad mit schwarzen Feldern. Weil die Plakette je nach Fälligkeitsmonat gedreht aufgeklebt wird, steht dieser schwarze Abschnitt bei jedem Monat an einer anderen Stelle. Ein Beispiel: Steht bei einer gelben Plakette mit der Zahl 27 die 10 oben, ist die HU bis Ende Oktober 2027 fällig.

Ist die Plakette verblasst oder schwer lesbar, hilft die Zulassungsbescheinigung Teil I. Wer die Plakette zugeteilt und angebracht hat, muss dort nach § 29 Absatz 6 StVZO Monat und Jahr des Fristablaufs vermerken. Wo der Eintrag steht, zeigt unser Ratgeber nächste HU im Fahrzeugschein finden.

Bis wann gilt eine gelbe Plakette?

Die Plakette wird nach § 29 Absatz 7 StVZO mit Ablauf des angegebenen Monats ungültig. Anlage VIII verlangt passend dazu, dass Sie das Fahrzeug spätestens bis zum Ablauf dieses Monats zur Hauptuntersuchung vorführen. Bei einer gelben Plakette mit der 5 oben bleibt Ihnen also Zeit bis zum 31. Mai 2027.

Um einen Monat verlängert sich die Gültigkeit nach § 29 Absatz 7 StVZO, wenn der Prüfer bei der HU Mängel feststellt, die vor der Zuteilung einer neuen Plakette zu beheben sind. Das gilt nach Satz 3 auch, wenn bei geringen Mängeln keine neue Plakette zugeteilt wird. Bei erheblichen Mängeln darf der Prüfer keine Plakette zuteilen, und Sie müssen das Fahrzeug nach Anlage VIII spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung zur Nachprüfung wieder vorführen. Kommen Sie später, führt der Prüfer statt der Nachprüfung eine neue Hauptuntersuchung durch.

Ein Beispiel: Die Plakette zeigt Mai 2027, bei der HU am 18. Mai 2027 findet der Prüfer erhebliche Mängel. Die alte Plakette gilt dann bis Ende Juni 2027, zur Nachprüfung müssen Sie spätestens am 18. Juni 2027 wieder erscheinen. Bei nur geringen Mängeln kann der Prüfer die neue Plakette trotzdem zuteilen; beheben lassen müssen Sie die Mängel dann unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats.

Farbe der Prüfplakette nach Jahr der nächsten HU (abgeleitet aus StVZO Anlage IX und Anlage VIII)
Jahr der nächsten HUPlakettenfarbeZahl in der MittePkw: letzte HU im Jahr (24 Monate)Pkw: Erstzulassung im Jahr (erste HU nach 36 Monaten)
2025Orange2520232022
2026Blau2620242023
2027Gelb2720252024
2028Braun2820262025
2029Rosa2920272026
2030Grün3020282027
2031Orange3120292028
2032Blau3220302029

Welche Fahrzeuge fahren 2027 mit gelber Plakette?

Wer 2027 Gelb am Kennzeichen hat, ergibt sich aus den Prüffristen in Anlage VIII StVZO:

Nach einer bestandenen HU im Jahr 2027 erhält ein Pkw im 24-Monats-Rhythmus die Plakette für 2029, also Rosa. Die neue Frist beginnt dabei mit dem Monat und Jahr dieser Untersuchung.

Plakettenfarben bis 2032: So rechnen Sie jedes Jahr aus

Die Tabelle auf dieser Seite ist direkt aus dem Farbzyklus der Anlage IX abgeleitet. Für jedes andere Jahr gilt dieselbe Rechnung: Ziehen Sie vom gesuchten Jahr 2008 ab und teilen Sie das Ergebnis durch 6. Der Rest bestimmt die Farbe: Rest 0 blau, 1 gelb, 2 braun, 3 rosa, 4 grün, 5 orange. Für 2027 ergibt sich 19 geteilt durch 6, das ist 3 Rest 1, also Gelb.

Jede Farbe kehrt damit nach genau sechs Jahren zurück. Eine gelbe Plakette kann deshalb auch aus dem Zyklus für 2021 stammen. Die Jahreszahl in der Mitte klärt das: Steht dort 21, ist die Frist seit Jahren abgelaufen.

Zu früh oder zu spät zur HU: Was ändert sich?

Nach Anlage VIII StVZO müssen Sie das Fahrzeug spätestens bis zum Ablauf des Monats auf der Plakette vorführen, einen frühesten Termin nennt die Anlage nicht. Die Frist für die nächste HU beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten HU. Wer früher geht, verschiebt damit auch den nächsten Termin nach vorn:

Die Überziehung selbst bleibt aber ein Verstoß des Halters: Nummer 186 des Bußgeldkatalogs zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) erfasst, wer als Halter das Fahrzeug nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt hat. Für Fahrzeuge ohne Pflicht zur Sicherheitsprüfung, also auch für normale Pkw, nennt Nummer 186.2 diese Regelsätze:

Für eine Überziehung bis zu zwei Monaten enthält Nr. 186.2 keinen Betrag. Fehlt eine gültige Plakette, kann die zuständige Behörde zudem den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken, bis ein neuer Nachweis angebracht ist. Mehr zu den Folgen lesen Sie im Ratgeber TÜV überziehen: Strafe.

Wer darf die Plakette zuteilen und anbringen?

Nach § 29 Absatz 2 StVZO teilen die Prüfplakette nur die nach Landesrecht zuständige Behörde oder die zur Durchführung von Hauptuntersuchungen berechtigten Personen zu, nach Anlage VIII also amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer und Prüfingenieure einer anerkannten Überwachungsorganisation. Sie wird auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen dauerhaft und gegen Missbrauch gesichert angebracht, die abgelaufene Plakette muss vorher entfernt werden.

Voraussetzung ist eine Hauptuntersuchung nach Anlage VIII. Bei nur geringen Mängeln darf der Prüfer die Plakette trotzdem zuteilen, wenn die unverzügliche Beseitigung zu erwarten ist. Als Halter sorgen Sie nach § 29 Absatz 5 dafür, dass die Plakette in ordnungsgemäßem Zustand und weder verdeckt noch verschmutzt ist, im Winter also auch frei von Schnee und Eis. Einrichtungen, die mit der Prüfplakette verwechselt werden können, dürfen nach § 29 Absatz 8 nicht am Fahrzeug angebracht sein. Von der regelmäßigen Untersuchung ausgenommen sind unter anderem Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach den §§ 41 und 43 FZV.

Die Prüfpunkte finden Sie in unserer TÜV-Checkliste, Ablauf und Hintergründe im Ratgeber Hauptuntersuchung beim TÜV.

Sonderfälle: Saisonkennzeichen und abgemeldete Fahrzeuge

Für Fahrzeuge, die über den Winter nicht bewegt werden, enthält Anlage VIII zwei eigene Regeln:

Die Farbe der neuen Plakette richtet sich auch in diesen Fällen allein nach dem Jahr, in dem die folgende HU fällig wird. Das gilt auch für Anhänger: Anlage IX regelt die Prüfplakette für Kraftfahrzeuge und Anhänger gleichermaßen, nur die Prüffristen in Anlage VIII unterscheiden sich je nach Fahrzeugart.

Keine Rechtsberatung. Rechtsstand: StVZO, BKatV und FeV in der auf gesetze-im-internet.de abgerufenen Fassung, Stand September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Welche Farbe hat die TÜV-Plakette 2026?

Blau. Im Zyklus der Anlage IX folgt 2026 auf Orange (2025), in der Mitte steht die Zahl 26. Zeigt Ihre Plakette Blau, ist die HU noch in diesem Jahr fällig.

Welche Farbe hat die TÜV-Plakette 2028?

Braun, mit der Zahl 28 in der Mitte. Danach folgen 2029 Rosa, 2030 Grün und 2031 Orange.

Gibt es eine rote TÜV-Plakette?

Nein. Anlage IX StVZO kennt nur Blau, Gelb, Braun, Rosa, Grün und Orange. Rot spielt bei der HU nur beim roten Kennzeichen eine Rolle: Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach den §§ 41 und 43 FZV sind von der regelmäßigen Untersuchung ausgenommen.

Wie erkenne ich den Monat auf der Plakette?

Maßgeblich ist die Zahl, die oben steht. Die Zahlen 1 bis 12 laufen entgegen dem Uhrzeigersinn um die Jahreszahl, die HU muss bis zum Ende des oben stehenden Monats erfolgen.

Darf ich mit gelber Plakette schon 2026 zur HU?

Ja. Die nächste Frist beginnt dann mit dem Monat der vorgezogenen HU. Eine HU im November 2026 führt bei einem Pkw im 24-Monats-Rhythmus zu einer Plakette für November 2028, also Braun.

Muss ich die TÜV-Plakette selbst aufkleben?

Nein. Die Prüfplakette wird vom Prüfer oder von der zuständigen Behörde zugeteilt und auf dem hinteren Kennzeichen angebracht. Nur Plaketten mit Plakettenträger, die die Behörde zuteilt, bringt der Halter oder sein Beauftragter selbst an.

Quellen

Stand: September 2026. Preise und Bedingungen können sich ändern, maßgeblich sind die Angaben der Anbieter.