Schnee auf dem Autodach: Strafe und Pflichten

Einen eigenen Bußgeldtatbestand für Schnee auf dem Autodach gibt es nicht. Maßgeblich ist § 23 Absatz 1 StVO: Wer fährt, ist für freie Sicht, ein vorschriftsmäßiges Fahrzeug und ein lesbares Kennzeichen verantwortlich. Je nach Fall kommen im Bußgeldkatalog verschiedene Nummern in Betracht, mit Regelsätzen von 10 Euro für eine beeinträchtigte Sicht bis 80 Euro und einem Punkt, wenn die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist. Welche Nummer zutrifft, hängt vom Einzelfall ab.

Gibt es ein eigenes Bußgeld für Schnee auf dem Dach?

Nein. Der Bußgeldkatalog in der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) enthält keine Nummer, die Schnee oder Eis auf dem Fahrzeug nennt. Schnee kommt im Katalog nur bei Themen vor, die das Fahren selbst betreffen, etwa bei Winterreifen, Sichtweite und Abblendlicht. Für ein verschneites Auto kommen deshalb die allgemeinen Pflichten aus § 23 Absatz 1 StVO in Betracht, zu denen der Katalog mehrere Einträge mit unterschiedlichen Beträgen enthält.

Welche Nummer zutrifft, hängt davon ab, was zugeschneit ist und welche Folgen das hat. Eine vereiste oder verschneite Frontscheibe betrifft die Sicht, ein zugeschneites Kennzeichen die Lesbarkeit, verschneite Scheinwerfer die Beleuchtung. Löst sich während der Fahrt Schnee oder Eis und ist die Verkehrssicherheit dadurch wesentlich beeinträchtigt, kann die höhere Nummer 108 in Betracht kommen. Eine feste Summe für Schnee auf dem Dach lässt sich aus dem Katalog nicht ablesen.

Was § 23 StVO von Fahrern verlangt

§ 23 Absatz 1 StVO besteht aus vier Sätzen, die im Winter alle eine Rolle spielen können:

Zwei weitere Vorschriften ergänzen das. Nach § 17 Absatz 1 StVO dürfen die Beleuchtungseinrichtungen nicht verdeckt oder verschmutzt sein. Und nach § 35b Absatz 2 StVZO muss für den Fahrzeugführer ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein. Ordnungswidrig wird ein Verstoß gegen § 23 Absatz 1 über § 49 Absatz 1 Nummer 22 StVO.

Diese Einträge im Bußgeldkatalog können greifen

Unter Nummer 107 fasst der Katalog Fälle zusammen, in denen beim Führen eines Fahrzeugs nicht dafür gesorgt wurde, dass die Pflichten aus § 23 Absatz 1 eingehalten sind. Dazu kommt Nummer 108 für schwerere Fälle:

Für verschneite Scheinwerfer und Leuchten gibt es eine eigene Nummer: Nr. 73 erfasst unter anderem, dass Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt werden, der Regelsatz beträgt 20 Euro. Punkte gibt es nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung nur für Nummer 108, die Nummern 73 und 107 stehen dort nicht. Was Punkte im Fahreignungsregister bedeuten, erklärt der Ratgeber Punkte in Flensburg.

Der Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamts formuliert die Vorwürfe zum Beispiel so: Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihre Sicht beeinträchtigt war. Oder: Sie führten das nicht vorschriftsmäßige Fahrzeug. Den konkreten Mangel muss die Behörde dabei angeben.

Einträge im Bußgeldkatalog, die bei Schnee und Eis am Fahrzeug in Betracht kommen
Nr.Worum es gehtRegelsatzPunkte
107.1Sicht oder Gehör beeinträchtigt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 StVO)10 Eurokeine
107.2Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig (§ 23 Abs. 1 Satz 2 StVO)25 Eurokeine
107.3Kennzeichen nicht gut lesbar (§ 23 Abs. 1 Satz 3 StVO)5 Eurokeine
73Beleuchtung verdeckt oder beschmutzt benutzt (§ 17 StVO)20 Eurokeine
108Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt80 Euro1 Punkt

Verwarnungsgeld oder Bußgeldbescheid?

Die Beträge im Katalog sind Regelsätze für gewöhnliche Tatumstände und fahrlässiges Handeln (§ 1 Absatz 2 BKatV). Liegt der Regelsatz bei höchstens 55 Euro, wird nach § 1 Absatz 1 BKatV ein Verwarnungsgeld erhoben. Für die Verwarnung werden nach § 56 Absatz 3 OWiG keine Gebühren und Auslagen erhoben. Werden durch dieselbe Handlung mehrere solcher geringfügigen Verstöße begangen, wird nach § 2 Absatz 6 BKatV nur ein Verwarnungsgeld erhoben, und zwar das höchste.

Bei Nummer 108 liegt der Regelsatz mit 80 Euro über dieser Grenze. Dann ergeht ein Bußgeldbescheid, für den nach § 107 OWiG eine Gebühr von fünf Prozent der Geldbuße, mindestens 25 Euro, und Auslagen wie pauschal 3,50 Euro für eine Zustellung mit Zustellungsurkunde anfallen. Zwei Erhöhungsregeln kommen hinzu: Liegt eine Gefährdung oder Sachbeschädigung vor, erhöht sich ein Regelsatz über 55 Euro nach § 3 Absatz 3 BKatV. Wird ein solcher Verstoß vorsätzlich begangen, ist der Regelsatz nach § 3 Absatz 4a BKatV zu verdoppeln.

Schnee löst sich während der Fahrt: Folgen

Fliegt eine Schnee- oder Eisplatte vom Dach, kann es um mehr gehen als um den Regelsatz. Für Nummer 108 sieht der Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamts eine eigene Variante vor, wenn es zum Unfall kam: 120 Euro und ein Punkt, gestützt auf § 3 Absatz 3 BKatV.

Zivilrechtlich gilt: Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt, ist nach § 7 Absatz 1 StVG der Halter verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Neben ihm ist nach § 18 Absatz 1 StVG auch der Fahrer zum Ersatz verpflichtet, es sei denn, der Schaden ist nicht durch sein Verschulden verursacht. Für solche Schäden muss der Halter nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes eine Haftpflichtversicherung abschließen, die Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs deckt.

Wird ein Mensch verletzt, kommt zudem das Strafrecht in Betracht: Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird nach § 229 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Was vor der Fahrt frei sein muss

Aus den Vorschriften ergibt sich, welche Teile des Autos vor der Fahrt frei sein müssen:

Räumen Sie mit ausgeschaltetem Motor. § 30 Absatz 1 StVO verbietet, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen, der Bußgeldkatalog nennt dafür in Nummer 117 einen Regelsatz von 80 Euro. Planen Sie die Zeit für das Räumen deshalb vor der Abfahrt ein. Hinweise für die Vorbereitung des Autos auf den Winter finden Sie in den Ratgebern Auto winterfest machen und Auto-Wintercheck.

Weitere Winterregeln mit Bußgeld

Wenn es schneit oder glatt ist, gelten während der Fahrt weitere Regeln aus der StVO:

Mehr zum sicheren Fahren bei Eis und Schnee lesen Sie in unseren Winter-Fahrtipps.

Keine Rechtsberatung. Rechtsstand: StVO, StVZO, BKatV, FeV, StVG, OWiG, PflVG und StGB in der auf gesetze-im-internet.de abgerufenen Fassung, Stand September 2026. Welche Nummer des Bußgeldkatalogs greift, hängt vom Einzelfall ab.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Strafe für Schnee auf dem Autodach?

Einen festen Betrag gibt es nicht, der Bußgeldkatalog nennt Schnee nicht. Je nach Fall kommen Nummer 107.1 mit 10 Euro (Sicht), 107.2 mit 25 Euro (Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig) oder 108 mit 80 Euro und einem Punkt (Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt) in Betracht.

Gibt es Punkte in Flensburg für ein verschneites Auto?

Nur bei Nummer 108. Sie steht in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung und bringt einen Punkt. Für die Nummern 107.1 bis 107.3 und für verdeckte Leuchten nach Nummer 73 gibt es keine Punkte.

Muss das Kennzeichen frei von Schnee sein?

Ja. Nach § 23 Absatz 1 Satz 3 StVO müssen die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sein. Der Bußgeldkatalog nennt dafür in Nummer 107.3 einen Regelsatz von 5 Euro.

Was gilt für verschneite Scheinwerfer und Rückleuchten?

Beleuchtungseinrichtungen dürfen nach § 17 Absatz 1 StVO nicht verdeckt oder verschmutzt sein. Wer sie so benutzt, riskiert nach Nummer 73 einen Regelsatz von 20 Euro.

Wer zahlt, wenn Schnee vom Dach ein anderes Auto beschädigt?

Entsteht der Schaden bei dem Betrieb des Fahrzeugs, haftet nach § 7 StVG der Halter und nach § 18 StVG auch der Fahrer, es sei denn, ihn trifft kein Verschulden. Für solche Schäden besteht die Kfz-Haftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Darf der Motor beim Schneeräumen laufen?

Nein. § 30 Absatz 1 StVO verbietet, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen. Der Bußgeldkatalog sieht dafür in Nummer 117 einen Regelsatz von 80 Euro vor.

Quellen

Stand: September 2026. Preise und Bedingungen können sich ändern, maßgeblich sind die Angaben der Anbieter.