Das Punktesystem erklärt
Das Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg erfasst alle Verkehrsverstöße. Seit der Reform 2014 gilt das vereinfachte System mit maximal 8 Punkten:
| Punktestand | Stufe | Konsequenz |
|---|---|---|
| 1-3 Punkte | Vormerkung | Keine Maßnahmen |
| 4-5 Punkte | Ermahnung | Kostenpflichtiges Schreiben + Hinweis auf freiwilliges Seminar |
| 6-7 Punkte | Verwarnung | Kostenpflichtiges Schreiben + dringende Seminar-Empfehlung |
| 8 Punkte | Entzug | Führerscheinentzug! Sperrfrist mindestens 6 Monate |
⚠️ Wichtig zu wissen
Die Stufen müssen durchlaufen werden! Haben Sie bereits eine Ermahnung erhalten und sammeln weitere Punkte, kann nicht mehr auf die Ermahnung "zurückgegangen" werden. Auch wenn die Punkte später verjähren.
Wofür gibt es Punkte?
Punkte werden nur für verkehrssicherheitsrelevante Verstöße vergeben:
| Punkte | Verstöße (Beispiele) |
|---|---|
| 0 | Falschparken, fehlende Warnweste, abgelaufener TÜV (bis 2 Mon.) |
| 1 | Geschwindigkeit 21-30 km/h zu schnell, Handy am Steuer, Rotlichtverstoß <1s |
| 2 | Geschwindigkeit 31-40 km/h, Rotlicht >1s, Alkohol ab 0,5‰, Fahrverbot |
| 3 | Straftaten: Alkohol ab 1,1‰, Fahrerflucht, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung |
Punktestand abfragen – So geht's
Ihren Punktestand in Flensburg können Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abfragen:
🖥️ Online
- • kba.de mit eID
- • Personalausweis mit Onlinefunktion
- • Kostenlos & sofort
✉️ Schriftlich
- • Antrag per Post an KBA
- • Kopie des Personalausweises
- • Kostenlos, 1-2 Wochen
🏢 Persönlich
- • Beim KBA in Flensburg
- • Personalausweis mitbringen
- • Kostenlos & sofort
📬 Schriftliche Anfrage an:
Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
Formular: www.kba.de → "Auskunft aus dem FAER"
Verjährung von Punkten
Punkte werden nach einer festen Frist automatisch gelöscht – unabhängig von neuen Verstößen:
| Punkte | Verstoß | Tilgungsfrist |
|---|---|---|
| 1 Punkt | Ordnungswidrigkeit | 2,5 Jahre |
| 2 Punkte | Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot | 5 Jahre |
| 3 Punkte | Straftat | 10 Jahre |
💡 Wichtige Änderung seit 2014
Früher wurden alle Punkte "aufgefrischt", wenn ein neuer Verstoß hinzukam. Heute verjährt jeder Punkt einzeln nach seiner eigenen Frist. Neue Verstöße verlängern alte Tilgungsfristen nicht mehr!
Punkte abbauen – Fahreignungsseminar
Sie können aktiv 1 Punkt abbauen – aber nur unter bestimmten Bedingungen:
✅ Fahreignungsseminar (FES)
-
✓
Punktestand: 1-5 Punkte (nicht bei 6-8 Punkten!)
-
✓
Abbau: 1 Punkt wird gestrichen
-
✓
Häufigkeit: Nur alle 5 Jahre möglich
-
✓
Kosten: ca. 400-600€
-
✓
Dauer: 2 verkehrspädagogische + 2 verkehrspsychologische Module
⚠️ Achtung: Nur bei 1-5 Punkten!
Ab 6 Punkten bringt das Fahreignungsseminar keinen Punkteabbau mehr. Sie erhalten lediglich die Verwarnung. Bei 8 Punkten erfolgt der Führerscheinentzug – unabhängig von Seminaren.
Was passiert bei 8 Punkten?
Bei Erreichen von 8 Punkten wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen:
🚫 Konsequenzen bei 8 Punkten
- • Sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis
- • Sperrfrist: Mindestens 6 Monate
- • Neuerteilung: Erneute Fahrprüfung nötig (Theorie + Praxis)
- • MPU möglich: "Idiotentest" bei Alkohol/Drogen oder Wiederholung
- • Kosten: 500-3.000€ (MPU, Kurse, Neuerteilung)
Das Tattagprinzip
Für die Punkteberechnung gilt das Tattagprinzip:
- ✓ Maßgeblich ist der Tag des Verstoßes (nicht der Bußgeldbescheid)
- ✓ Mehrere Verstöße am selben Tag = nur die höchste Punktzahl zählt
- ✓ Verstöße in einer Tat (z.B. Rasen + Handy gleichzeitig) = zusammen gewertet
💡 Beispiel Tattagprinzip
Sie werden am 15. Januar mit 35 km/h zu schnell geblitzt (2 Punkte). Am selben Tag werden Sie nochmals mit Handy am Steuer erwischt (1 Punkt). Ergebnis: Es zählen nur 2 Punkte (der höhere Wert), nicht 3.
Punkte in der Probezeit
Für Fahranfänger gelten besondere Regeln:
A-Verstöße (schwer)
- • Geschwindigkeit >20 km/h zu schnell
- • Rotlichtverstoß
- • Alkohol/Drogen
- → Probezeitverlängerung + Aufbauseminar
B-Verstöße (leicht)
- • Handy am Steuer
- • Kennzeichen verdeckt
- • 2x B-Verstoß = 1x A-Verstoß
- → Erst bei 2 Verstößen Konsequenzen