Winterreifen Profiltiefe mindestens: gesetzlich und empfohlen

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt in Deutschland 1,6 mm – wie bei allen Pkw-Reifen. Sicherheitsexperten und der ADAC empfehlen jedoch mindestens 4 mm Profiltiefe für Winterreifen, weil die Haftung auf Schnee und Nässe unterhalb dieses Wertes stark nachlässt. Wer mit weniger als 1,6 mm fährt, riskiert ein Bußgeld und gefährdet den Versicherungsschutz.

Gesetzliche Mindestprofiltiefe in Deutschland

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO, § 36 Abs. 3) schreibt für alle Pkw-Reifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vor. Dieser Wert gilt für Sommerreifen, Winterreifen und Ganzjahresreifen gleichermaßen. Die Messung erfolgt in den Hauptprofilrillen – das sind die breiten, umlaufenden Rillen im Reifen.

Zusätzlich verfügen Reifen über sogenannte Verschleißindikatoren (TWI – Tread Wear Indicator): kleine Stege in den Hauptrillen, die bei Erreichen der 1,6-mm-Grenze mit der Lauffläche bündig werden. Sind die TWI sichtbar, ist der Reifen fällig.

In einigen europäischen Nachbarländern gelten abweichende Regeln. Österreich schreibt für Winterreifen mindestens 4 mm Profiltiefe vor. Wer mit deutschen Reifen bei 2 mm nach Österreich fährt, riskiert dort ein Bußgeld, obwohl der Reifen in Deutschland noch legal wäre. Prüfen Sie die Regelungen Ihres Reiseziels vor der Fahrt.

Warum 4 mm die sichere Untergrenze sind

Die gesetzlichen 1,6 mm sind ein absolutes Minimum – für die Sicherheit im Winter reichen sie nicht aus. Bei einer Profiltiefe von 4 mm stehen noch rund 60 Prozent der ursprünglichen Wasserableitung zur Verfügung. Bei 1,6 mm sind es nur noch etwa 10 Prozent.

Die Folgen auf winterlichen Straßen:

Der ADAC empfiehlt daher, Winterreifen spätestens bei 4 mm zu ersetzen – unabhängig davon, ob die gesetzliche Grenze noch nicht erreicht ist.

So messen Sie die Profiltiefe richtig

Drei Methoden stehen zur Verfügung:

Messen Sie an mehreren Stellen über die gesamte Breite und den Umfang des Reifens. Ungleichmäßiger Verschleiß kann auf Fahrwerksprobleme oder falschen Reifendruck hindeuten.

Führen Sie die Messung bei kalten Reifen durch. Warme Reifen dehnen sich leicht aus und können minimal höhere Werte anzeigen. Messen Sie an mindestens vier Stellen pro Reifen: jeweils einmal links, mittig und rechts in der Lauffläche und einmal an einer anderen Stelle des Umfangs. Der niedrigste gemessene Wert zählt.

Bußgeld und Versicherungsfolgen

Fahren mit Reifen unter 1,6 mm Profiltiefe wird nach dem Bußgeldkatalog geahndet:

Bußgelder bei unzureichender Profiltiefe
VerstoßBußgeldPunkte
Fahren mit unter 1,6 mm Profiltiefe60 Euro1
... mit Behinderung anderer80 Euro1
... mit Gefährdung anderer100 Euro1
... mit Unfallfolge120 Euro1

Stand: Bußgeldkatalog 2024 – prüfen Sie aktuelle Werte. Zusätzlich kann bei einem Unfall mit abgefahrenen Reifen die Kfz-Versicherung die Leistung kürzen oder in schweren Fällen die Regulierung verweigern, weil grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Vergleichen Sie die Konditionen Ihrer Versicherung über die SF-Klassen-Tabelle.

Auch der Fahrzeughalter kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn er die Fahrt mit mangelhaften Reifen duldet. Das Bußgeld für den Halter beträgt 75 Euro und einen Punkt in Flensburg. Das gilt unabhängig davon, ob der Halter selbst gefahren ist.

Wann Winterreifen wechseln – die O-bis-O-Regel

Als Faustregel gilt die O-bis-O-Regel: Winterreifen von Oktober bis Ostern, Sommerreifen von Ostern bis Oktober. Eine gesetzlich festgelegte Winterreifenpflicht nach Datum existiert in Deutschland nicht – die situative Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO) greift bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.

Über das Profil hinaus hat auch das Reifenalter Einfluss auf die Sicherheit. Gummimischungen verhärten mit der Zeit, wodurch die Haftung nachlässt. Reifen, die älter als sechs Jahre sind, sollten unabhängig von der Profiltiefe geprüft und gegebenenfalls ersetzt werden. Das Herstellungsdatum finden Sie als vierstellige DOT-Nummer an der Reifenflanke (z. B. 2522 = Kalenderwoche 25 im Jahr 2022).

Winterreifen und Kfz-Versicherung

Die Winterreifenpflicht hat direkte Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz:

Vergleichen Sie Ihren Kfz-Tarif über den Kfz-Versicherungsrechner, um sicherzustellen, dass grobe Fahrlässigkeit in Ihrer Police mitversichert ist.

Typische Fehler rund um Winterreifen

Einige Fehler wiederholen sich jede Saison und führen zu unnötigen Risiken oder Kosten:

Was tun bei einer Reifenpanne im Winter?

Eine Reifenpanne bei winterlichen Verhältnissen erfordert besondere Vorsicht. Gehen Sie Schritt für Schritt vor:

1. Sicher anhalten: Fahren Sie an den äußersten Fahrbahnrand oder auf einen Parkplatz. Vermeiden Sie Standstreifen auf schneebedeckten Autobahnen, wenn der Streifen nicht geräumt ist – die Sichtbarkeit ist eingeschränkt.

2. Absichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen. Bei Schneefall ist der Abstand größer zu wählen, da Bremsweg und Sichtweite eingeschränkt sind.

3. Pannenhilfe rufen oder Rad wechseln: Prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug ein Reserverad oder ein Reifenpannenset mitführt. Bei einem Reifenpannenset (Kompressor und Dichtmittel) ist die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt, und die Reparatur ist nur temporär – fahren Sie zeitnah zur nächsten Werkstatt.

4. Ersatzreifen prüfen: Das Reserverad muss ebenfalls die Mindestprofiltiefe einhalten und zur Jahreszeit passen. Ein Sommerreifen als Notrad bei Schnee ist eine Notlösung – fahren Sie damit nur bis zur nächsten Werkstatt und reduzieren Sie die Geschwindigkeit deutlich.

5. Werkstatt aufsuchen: Lassen Sie den beschädigten Reifen so schnell wie möglich ersetzen. Fahren Sie nicht längere Strecken mit nur drei Winterreifen und einem Notrad.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung – aktuelle Bußgelder prüfen Sie im amtlichen Bußgeldkatalog.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Profiltiefe müssen Winterreifen mindestens haben?

Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 mm. Sicherheitsexperten und der ADAC empfehlen jedoch mindestens 4 mm, weil die Haftung auf Schnee und Nässe darunter stark nachlässt.

Wie messe ich die Profiltiefe ohne Messgerät?

Stecken Sie eine 1-Euro-Münze in die Hauptprofilrille. Ist der 3 mm breite Goldrand sichtbar, liegt die Profiltiefe unter 3 mm und der Reifen sollte bald ersetzt werden.

Was kostet es, mit zu wenig Profil zu fahren?

Das Bußgeld beginnt bei 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg. Bei Behinderung, Gefährdung oder Unfall steigt es auf bis zu 120 Euro.

Gilt die 1,6-mm-Grenze auch für Ganzjahresreifen?

Ja. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm gilt für alle Reifenarten – Sommer-, Winter- und Ganzjahresreifen.

Wie alt dürfen Winterreifen sein?

Eine gesetzliche Altersgrenze gibt es nicht. Fachleute empfehlen, Reifen nach sechs Jahren zu prüfen und spätestens nach acht bis zehn Jahren zu ersetzen, da die Gummimischung verhärtet.

Kürzt die Versicherung bei abgefahrenen Reifen?

Ja. Bei einem Unfall mit Reifen unter 1,6 mm Profiltiefe kann die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen oder verweigern.