Ein vorübergehendes Halteverbot für den Umzug ist Sache der örtlichen Straßenverkehrsbehörde: Nach § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, wo und welche Verkehrszeichen anzubringen sind. Die Schilder stellen die Städte nicht selbst auf, das übernehmen Sie oder eine beauftragte Firma. Antragsfristen, Aufstellfristen und Gebühren unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Laut den Stadtportalen nennt Berlin 21,00 Euro als Mindestgebühr, Düsseldorf 35 Euro für eine Ausnahmegenehmigung für einen Tag und München 26 Euro für bis zu einen Tag außerhalb des Mittleren Rings; in München und Leipzig müssen die Schilder spätestens vier Tage vor dem Termin stehen (Stand: 4. Oktober 2026).
Das hängt von der Stadt ab. Berlin nennt 21,00 Euro als Mindestgebühr, je nach Umfang und Dauer. Düsseldorf nannte am 12. Mai 2026 35 Euro für eine Ausnahmegenehmigung, die das Parken des Umzugswagens für einen Tag ermöglicht, und 70 Euro für die Express-Bearbeitung. In München kostet ein Haltverbot für bis zu einen Tag laut Gebührenliste (Stand: September 2026) 26 Euro außerhalb des Mittleren Rings, 32 Euro am Mittleren Ring, innerhalb davon und im Parklizenzgebiet sowie am Altstadtring und innerhalb davon 49 Euro bis 20 Meter Länge und 69 Euro über 20 Meter Länge. Für die Schilder entstehen zusätzliche Kosten bei der beauftragten Firma.
Die Befugnis für ein vorübergehendes Halteverbot regelt § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung. Nach Absatz 1 können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Nach Absatz 3 bestimmen sie, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Absatz 4 ergänzt: Die genannten Behörden dürfen den Verkehr nur durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen regeln und lenken.
Wie die Städte das Verfahren nennen, unterscheidet sich. Bei den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden in Berlin erhält man eine Anordnung, jedoch keine Verkehrszeichen, so das ServicePortal Berlin. Leipzig nennt sein Formular Antrag auf Anordnung einer Haltverbotszone für einen Möbelumzug nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) und erklärt: Die erteilte verkehrsrechtliche Anordnung ist eine Genehmigung zum Aufstellen der Verkehrszeichen. Düsseldorf erteilt eine Ausnahmegenehmigung für den Straßenraum zum Parken und Halten, die es laut Serviceportal beispielsweise für Umzüge gibt. Auch Köln spricht von einer Ausnahmegenehmigung: Sie ist nötig, wenn die örtlichen Gegebenheiten das problemlose Abstellen eines Umzugs- oder Lieferfahrzeugs nicht ermöglichen. In München beantragen Sie ein vorübergehendes Haltverbot, wenn Sie zeitweise eine freie Anfahrtszone etwa für einen Umzug benötigen; dort gilt: Ohne schriftliche Genehmigung sind Verkehrsschilder nicht gültig und dürfen nicht aufgestellt werden.
Welche Schilder in Frage kommen, regelt Anlage 2 zur StVO. Für Zeichen 283, das absolute Haltverbot, heißt es dort: Das Halten auf der Fahrbahn ist verboten. Unter Zeichen 286, dem eingeschränkten Haltverbot, darf, wer ein Fahrzeug führt, nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Für mobile Schilder enthält Anlage 2 eine eigene Regel: Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben. Beide Zeichen gelten nur auf der Straßenseite, auf der sie angebracht sind, und zwar bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung oder bis Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr etwas anderes regeln. Anfang und Ende der Verbotsstrecke können durch waagerechte weiße Pfeile im Zeichen gekennzeichnet sein. Welche Zeichen an welcher Stelle stehen, bestimmt nach § 45 Absatz 3 die Behörde. Die Unterschiede zwischen beiden Zeichen erklärt unser Ratgeber zum eingeschränkten Halteverbot.
Berlin: Laut ServicePortal ist der Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen, in deren Bezirk das Halteverbot aufgestellt werden soll. In einigen Bezirken gehört diese Behörde zum Ordnungsamt, in anderen zum Straßen- und Grünflächenamt. Laut ServicePortal sind keine Voraussetzungen erforderlich, als Unterlage genügt ein formloser Antrag. Wer innerhalb Berlins in einen anderen Bezirk zieht und vor beiden Wohnungen ein Halteverbot braucht, hat es danach mit zwei Straßenverkehrsbehörden zu tun (Stand: 4. Oktober 2026).
München: Der Antrag geht online, per E-Mail, Fax oder Post an das Mobilitätsreferat (Temporäre Anordnungen) oder wird im Servicebüro im Raum B1.22 abgegeben. Nötig sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular und gegebenenfalls eine Handskizze mit genauen Angaben zu Position und Länge des Haltverbots. Das Haltverbot ist zu befristen: Für Umzüge nennt die Stadt eine maximal mögliche Dauer von 3 Kalendertagen und bei der Online-Beantragung Obergrenzen für die Dauer. Wer das Haltverbot für einen Umzug länger als drei Kalendertage benötigt, muss es per Post, Fax oder E-Mail beantragen. Den Bescheid stellt München bei Abgabe nicht am selben Tag aus (Stand: 4. Oktober 2026).
Leipzig: Für die Sperrung einer Fläche im öffentlichen Verkehrsraum zum Be- oder Entladen holen Sie eine Genehmigung des Sachgebietes Temporäre Verkehrsregelung ein. Mit dem Antrag beantragen Sie unter der Vorlage eines Verkehrszeichenplanes den Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Der Verkehrszeichenplan ist in fünffacher Ausfertigung beizulegen und muss unter anderem den Straßenabschnitt mit den vorhandenen Breiten (Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parktaschen usw.) und die zur Sicherung der Maßnahme erforderlichen Verkehrszeichen enthalten. Den unterschriebenen Antrag können Sie per Post, E-Mail oder Fax stellen (Stand: 4. Oktober 2026).
Düsseldorf: Laut Serviceportal kann die Ausnahmegenehmigung formlos beantragt werden, die Beantragung kann aber nicht telefonisch erfolgen. Köln: Den Antrag können sowohl Privatpersonen als auch Umzugsunternehmen stellen. Die Ausnahmegenehmigung wird grundsätzlich nur für ein Umzugs- oder Lieferfahrzeug erteilt; Ausnahmen müssen gesondert begründet werden (Stand: 4. Oktober 2026).
Die folgenden Fristen nennen die Städte auf ihren Serviceseiten und in ihren Formularen; sie gelten jeweils für das eigene Stadtgebiet. Manche Städte nennen eine Frist für den Antrag, andere nur eine Bearbeitungszeit.
Die Tabelle fasst die Angaben zusammen, jede Zeile stammt von der Seite der jeweiligen Stadt.
| Stadt | Antrag | Schilder stehen | Quelle und Stand |
| Berlin | keine Frist genannt; durchschnittliche Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen | keine Angabe auf der Serviceseite | ServicePortal Berlin, Stand: 4. Oktober 2026 |
| Düsseldorf | im Regelfall 14 Tage Vorlauf; kürzer mit Express-Gebühr, nicht unter zwei Behördentagen | keine Angabe auf der Serviceseite | Serviceportal Düsseldorf, Stand: 4. Oktober 2026 |
| München | Bearbeitungszeit 10 Arbeitstage | spätestens am vierten Tag vor dem Gültigkeitsdatum | Stadt München, Stand: 4. Oktober 2026 |
| Köln | nach Möglichkeit mindestens drei Wochen vor dem Umzugstermin | vier Tage, also 96 Stunden vor dem Termin | Stadt Köln, Stand: 4. Oktober 2026 |
| Leipzig | Eingang spätestens 14 behördliche Arbeitstage vor dem Termin | spätestens vier Tage vor dem Termin | Stadt Leipzig, Stand: 4. Oktober 2026 |
Für die Anordnung oder Ausnahmegenehmigung erheben die Städte eine Verwaltungsgebühr. Woraus sich die Gebühren ergeben, erklärt die Stadt Düsseldorf in einer Mitteilung vom 12. Mai 2026: Nach § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und § 6a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sind für Amtshandlungen Gebühren zu erheben. Die GebOSt definiere große Gebührenrahmen, um den Kommunen einen Gestaltungsspielraum zu lassen; bei der Bemessung sollen der Aufwand der Verwaltung und der wirtschaftliche Vorteil des Nutznießers berücksichtigt werden. Die Schilder kommen nicht von der Behörde. Zu den Preisen und Modalitäten zum Aufstellen der Verkehrszeichen können laut Stadt Leipzig nur entsprechende Dienstleister Aussagen treffen.
Berlin nennt im ServicePortal 21,00 Euro Mindestgebühr: je nach Umfang und Dauer. Die Höhe richtet sich also nach Umfang und Dauer (Stand: 4. Oktober 2026).
Düsseldorf: Laut der Mitteilung des Amts für Verkehrsmanagement vom 12. Mai 2026 dauert die Bearbeitung einer Ausnahmegenehmigung, die das Parken des Umzugswagens für einen Tag ermöglicht, im Schnitt zehn Arbeitstage und kostet 35 Euro. Ab dem 1. Juni 2026 bietet die Stadt eine Express-Bearbeitung an, die zwei Arbeitstage dauern soll; die Expressgebühr beträgt 70 Euro. Die Stadt begründet das Angebot unter anderem mit dem Wunsch von Umzugsunternehmen, deren Kundinnen und Kunden sich einen kurzfristigen Transport ihrer Möbel wünschen (Stand: 4. Oktober 2026).
München staffelt nach Bereich und Dauer. Die Gebührenliste des Mobilitätsreferats mit dem Stand September 2026 nennt in Teil A, den Anfahrtszonen für Umzüge und Baustellen, diese Beträge:
| Bereich | bis zu 1 Tag | bis zu 3 Tagen |
|---|---|---|
| außerhalb des Mittleren Rings | 26 Euro | 38 Euro |
| Mittlerer Ring, innerhalb Mittlerer Ring und Parklizenzgebiet | 32 Euro | 43 Euro |
| Altstadtring und innerhalb Altstadtring bis 20 m Länge | 49 Euro | 73 Euro |
| Altstadtring und innerhalb Altstadtring über 20 m Länge | 69 Euro | 104 Euro |
Die Liste enthält weitere Spalten für bis zu einer Woche, bis zu einem Monat und jeden weiteren angefangenen Monat sowie einen Teil B für besondere Anlässe wie Film- und Tonaufnahmen. Für Terminverschiebungen oder einen Nachtrag nennt sie 25 Euro.
Die Behörden stellen die Schilder nicht selbst auf. Laut ServicePortal Berlin ist es ratsam, sich an eine entsprechende Firma zu wenden, etwa aus dem Branchenbuch unter Baustellenabsicherung; diese ist in der Regel berechtigt, Verkehrszeichen aufzustellen. Düsseldorf schreibt: Die Aufstellung der Beschildung erfolgt nicht durch das Amt für Verkehrsmanagement. Schilder gibt es danach bei Umzugsspeditionen oder Baustellen-Service-Firmen zum Ausleihen oder mit Aufstellservice. In Leipzig sind die Verkehrszeichen durch Sie selbst oder eine von Ihnen beauftragte Firma aufzustellen. In München müssen Sie die Haltverbotsschilder nach Erhalt der Genehmigung selbst beschaffen, aufstellen und nach dem Termin wieder entfernen.
Wann die Schilder stehen müssen, regeln die Städte selbst. In München müssen die Haltverbote spätestens am vierten Tag vor dem geplanten Gültigkeitsdatum aufgestellt sein. Leipzig verlangt die Aufstellung spätestens vier Tage vor dem geplanten Termin, um anderen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit zu geben, ihre Fahrzeuge zu entfernen. In Köln muss die Haltverbotszone vier Tage, also 96 Stunden vor dem Umzugs- oder Liefertermin eingerichtet sein. Berlin und Düsseldorf nennen auf ihren Serviceseiten keine Aufstellfrist (Stand: 4. Oktober 2026).
Beim Aufstellen verlangen München und Leipzig eine Dokumentation der Fahrzeuge, die schon in der Zone parken. In München müssen Sie die Kennzeichen und weitere Merkmale der Fahrzeuge notieren, die zu diesem Zeitpunkt dort parken; dafür stellt die Stadt eine Vornotierungsliste bereit. In Leipzig sind die im Bereich parkenden Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Aufstellung zu erfassen.
Genaue Vorgaben zu den Schildern macht die Stadt Köln. Um die Fläche einzugrenzen, sind zwei transportable Haltverbotsschilder zu verwenden, die Sie privat bei einer Fachfirma beschaffen; dabei entstehen zusätzliche Kosten. Auf der Vorderseite müssen Zusatzschilder mit dem Umzugs- oder Lieferdatum, der Anfangs- und Enduhrzeit und der Parkregelung gut sichtbar angebracht sein, auf der Rückseite Name, Anschrift und Telefonnummer des Berechtigten. Die Schilder müssen in Form, Farbe und Größe der StVO entsprechen, und die Schildunterkante muss mindestens 2 Meter über dem Boden liegen, bei Radwegen 2,20 Meter (Stand: 4. Oktober 2026).
Antrag und Schilder können Sie selbst übernehmen oder einer Firma überlassen. In Köln können sowohl Privatpersonen als auch Umzugsunternehmen den Antrag stellen. In den Fragen und Antworten der Stadt München heißt es zu den Verkehrszeichen, Sie müssten sich an private Firmen wenden, die Verkehrszeichen verleihen und aufstellen; die meisten dieser Firmen bieten laut Stadt auch an, sich um die Genehmigung bei der Behörde zu kümmern.
Wer den Antrag stellt, übernimmt in Leipzig auch die Verantwortung für die Schilder. Im Antragsformular wird versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen übernimmt und die dafür entstehenden Kosten trägt. Weiter heißt es dort: Ereignen sich Unfälle, die durch diese Maßnahme bedingt sind und mit ihnen in ursächlichen Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast in vollem Umfang übernommen.
Für Umzüge gibt die Stadt München einen Tipp: Prüfen Sie, ob Sie die Anfahrtszone selbst freihalten können, indem Sie Ihr eigenes Fahrzeug dort abstellen, bis der Möbelwagen kommt. Absperrungen mit Gegenständen sind dagegen kein Ersatz für Verkehrszeichen. Laut Stadt Leipzig darf eine solche Sperrung nur mit den entsprechenden Verkehrszeichen nach der StVO eingerichtet werden, nicht mit Stühlen, Kisten, Eimern und anderen Gegenständen.
Steht trotz Halteverbot ein fremdes Fahrzeug in der Zone, nennen Leipzig das Ordnungsamt und Köln den Ordnungs- und Verkehrsdienst als Ansprechpartner. In Leipzig können Sie sich über das Ordnungstelefon mit der Bitte um Unterstützung an die Einsatzstelle des Ordnungsamtes wenden, wenn unzulässig parkende Fahrzeuge Sie an der Nutzung Ihres Haltverbots hindern. Zugleich stellt die Stadt klar: Ein Rechtsanspruch auf Freimachung der Haltverbotszone besteht nicht. Die Verkehrsüberwachung kann nur im Rahmen der verfügbaren Ressourcen tätig werden. In Köln können Sie sich mit dem Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrsdienstes für eventuelle Abschleppmaßnahmen in Verbindung setzen; die Telefonnummer steht auch in der Genehmigung (Stand: 4. Oktober 2026).
München und Leipzig verlangen beim Aufstellen eine Liste der Fahrzeuge, die schon in der Zone stehen, und Leipzig begründet die Aufstellfrist von vier Tagen damit, dass andere Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge entfernen können. Rechtlich gilt nach Anlage 2 zur StVO: Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben. Welche Verwarnungsgelder der Bußgeldkatalog für das Halten und Parken im Haltverbot vorsieht, steht in unserem Ratgeber zum eingeschränkten Halteverbot.
Fristen und Gebühren stammen von den Serviceseiten, Formularen und Gebührenlisten der Städte Berlin, Düsseldorf, Köln, Leipzig und München sowie aus der StVO (Stand: 4. Oktober 2026). Für andere Städte sind deren eigene Serviceseiten maßgeblich; dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Das hängt von der Stadt ab. Berlin nennt 21,00 Euro als Mindestgebühr, je nach Umfang und Dauer. Düsseldorf nannte am 12. Mai 2026 35 Euro für eine Ausnahmegenehmigung, die das Parken des Umzugswagens für einen Tag ermöglicht, und 70 Euro für die Express-Bearbeitung. In München kostet ein Haltverbot für bis zu einen Tag laut Gebührenliste (Stand: September 2026) 26 Euro außerhalb des Mittleren Rings, 32 Euro am Mittleren Ring, innerhalb davon und im Parklizenzgebiet sowie am Altstadtring und innerhalb davon 49 Euro bis 20 Meter Länge und 69 Euro über 20 Meter Länge. Für die Schilder entstehen zusätzliche Kosten bei der beauftragten Firma.
Das legt jede Stadt fest. Düsseldorf verlangt im Regelfall 14 Tage Vorlauf, mit Express-Gebühr mindestens zwei Behördentage. In Leipzig muss der Antrag spätestens 14 behördliche Arbeitstage vor dem Termin eingegangen sein. Köln bittet bei Umzügen um einen Antrag nach Möglichkeit mindestens drei Wochen vorher. München nennt 10 Arbeitstage Bearbeitungszeit, Berlin durchschnittlich ca. 4 Wochen (Stand: 4. Oktober 2026).
In München spätestens am vierten Tag vor dem geplanten Gültigkeitsdatum, in Köln vier Tage, also 96 Stunden vor dem Termin, und in Leipzig spätestens vier Tage vor dem geplanten Termin. Berlin und Düsseldorf nennen auf ihren Serviceseiten keine Aufstellfrist (Stand: 4. Oktober 2026).
Sie selbst oder eine beauftragte Firma. Berlin erteilt eine Anordnung, jedoch keine Verkehrszeichen; Düsseldorf verweist auf Umzugsspeditionen und Baustellen-Service-Firmen; in München müssen Sie die Schilder selbst beschaffen, aufstellen und nach dem Termin wieder entfernen, und in Leipzig stellt die Behörde selbst keine Verkehrszeichen auf.
In Leipzig wenden Sie sich über das Ordnungstelefon an die Einsatzstelle des Ordnungsamtes; einen Rechtsanspruch auf Freimachung der Zone gibt es laut Stadt nicht. In Köln ist das Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrsdienstes für eventuelle Abschleppmaßnahmen zuständig, die Nummer steht auch in der Genehmigung. München und Leipzig verlangen eine Liste der beim Aufstellen geparkten Fahrzeuge.
Das ServicePortal Berlin rät zu vorübergehenden Haltverboten, damit der Möbelwagen am Umzugstag vor der alten und der neuen Wohnung halten kann. Zuständig ist in Berlin jeweils die Straßenverkehrsbehörde des Bezirks, in dem das Halteverbot stehen soll; liegen beide Adressen in verschiedenen Bezirken, stellen Sie zwei Anträge.
Nein. Laut Stadt Leipzig darf eine Sperrung im öffentlichen Verkehrsraum nur mit den Verkehrszeichen nach der StVO eingerichtet werden, nicht mit Stühlen, Kisten, Eimern und anderen Gegenständen. Die Stadt München rät stattdessen zu prüfen, ob Sie die Anfahrtszone mit Ihrem eigenen Fahrzeug freihalten können, bis der Möbelwagen kommt.
Stand: Oktober 2026. Preise und Bedingungen können sich ändern, maßgeblich sind die Angaben der Anbieter.