Wer bei einem Unfall mit Mietwagen zahlt, hängt von der Schuldfrage ab. Sind Sie unverschuldet betroffen, reguliert die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners den Schaden. Haben Sie den Unfall selbst verursacht, greift Ihr gewähltes Versicherungspaket beim Vermieter – in der Regel eine Vollkasko mit Selbstbeteiligung. Schäden an Dritten deckt immer die Kfz-Haftpflicht des Mietfahrzeugs.
Gesetzlich ist das nicht bei jedem Bagatellschaden Pflicht. Viele Vermieter verlangen jedoch ein polizeiliches Unfallprotokoll als Voraussetzung für die Schadenregulierung. Rufen Sie im Zweifel immer die Polizei.
Jeder Mietwagen in Deutschland ist mindestens über eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus bieten Vermieter üblicherweise folgende Pakete an:
Prüfen Sie vor Anmietung, ob Ihre private Kfz-Versicherung oder Kreditkarte eine Zusatzdeckung für Mietwagen bietet. Manche Kreditkarten übernehmen die Selbstbeteiligung oder bieten eine eigenständige Vollkasko.
Achten Sie beim Vertragsabschluss auf die genauen Ausschlüsse. In vielen Standard-Paketen sind Schäden an Dach, Unterboden, Reifen und Felgen nicht eingeschlossen. Ebenso können Schäden, die durch Fahren auf unbefestigten Wegen entstehen, ausgeschlossen sein. Lesen Sie die Mietbedingungen vor der Unterschrift vollständig durch.
Verursacht ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall, reguliert dessen Kfz-Haftpflichtversicherung sämtliche Schäden – am Mietwagen, an Ihrem Eigentum und eventuelle Personenschäden. Sie selbst müssen in der Regel nichts zahlen.
In der Praxis wickelt oft der Vermieter die Schadenregulierung direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie müssen den Unfall dem Vermieter unverzüglich melden und den Unfallhergang lückenlos dokumentieren. Behalten Sie eine Kopie des Unfallberichts und der Kontaktdaten des Unfallgegners.
Bei strittiger Schuldfrage kann der Vermieter zunächst die Selbstbeteiligung einbehalten und erst nach Klärung erstatten. Dokumentieren Sie deshalb den Unfallort gründlich mit Fotos und Zeugenaussagen.
Beachten Sie: Auch bei klarer Unschuld müssen Sie sich an die vertraglichen Meldepflichten halten. Melden Sie den Unfall innerhalb der im Mietvertrag genannten Frist – oft 24 Stunden. Versäumen Sie diese Frist, kann der Vermieter die Regulierung erschweren, selbst wenn Sie keinerlei Schuld tragen.
Schäden an anderen Fahrzeugen und Personen werden über die Kfz-Haftpflicht des Mietwagens reguliert – dafür zahlen Sie nichts zusätzlich.
Für den Schaden am Mietfahrzeug selbst kommt Ihr Versicherungspaket zum Tragen:
| Versicherungspaket | Ihre Kosten |
|---|---|
| Vollkasko mit Selbstbeteiligung | Bis zur Höhe der Selbstbeteiligung (oft 500–1.500 Euro) |
| Vollkasko ohne Selbstbeteiligung | Keine Zuzahlung |
| Nur Haftpflicht (ohne Kasko) | Volle Reparaturkosten am Mietwagen |
Der Vermieter zieht die Selbstbeteiligung in der Regel von Ihrer hinterlegten Kaution ab. Übersteigt der Schaden die Selbstbeteiligung, übernimmt der Vermieter bzw. dessen Versicherung den Rest.
Zusätzlich kann der Vermieter Ihnen eine sogenannte Wertminderung in Rechnung stellen, wenn das Fahrzeug trotz Reparatur am Markt weniger wert ist. Dieser Posten wird von vielen Mietern übersehen. Er fällt nicht unter die Vollkasko und kann separat geltend gemacht werden. Prüfen Sie im Mietvertrag, ob die Wertminderung ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Unabhängig von der Schuldfrage gelten bei einem Mietwagenunfall dieselben Pflichten wie mit dem eigenen Fahrzeug:
Unterschreiben Sie am Unfallort kein Schuldanerkenntnis. In vielen Mietverträgen ist das ausdrücklich untersagt, und es kann Ihren Versicherungsschutz gefährden.
Unfall im Ausland: Die Haftpflichtdeckungssummen sind in manchen Ländern niedriger als in Deutschland. Prüfen Sie vor der Reise, ob die sogenannte Mallorca-Police Ihrer Kfz-Versicherung die Differenz aufstockt. Verlangen Sie im Ausland immer ein polizeiliches Protokoll – ohne dieses verweigern einige Vermieter die Regulierung.
Parkschäden ohne bekannten Verursacher: Finden Sie den Mietwagen beschädigt vor, melden Sie den Schaden sofort dem Vermieter und der Polizei. Ohne Meldung beim Vermieter riskieren Sie, die volle Reparatur selbst zu tragen. Die Vollkasko greift hier, allerdings mit Selbstbeteiligung.
Diebstahl: Wird der Mietwagen gestohlen, ist eine Anzeige bei der Polizei Pflicht. Die Teilkasko des Mietwagens übernimmt den Fahrzeugwert. Persönliche Gegenstände im Fahrzeug sind in der Regel nicht abgedeckt – prüfen Sie Ihre Hausratversicherung.
Wildunfall: Kollisionen mit Wildtieren fallen unter die Teilkasko. Melden Sie den Vorfall der Polizei und dem zuständigen Jagdpächter. Der Vermieter benötigt in der Regel eine Wildschadenbestätigung der Polizei für die Regulierung.
Vergleichen Sie vor der Buchung die Konditionen verschiedener Vermieter. Achten Sie auf folgende Punkte:
Wenn Sie regelmäßig Mietwagen nutzen, kann eine Jahrespolice zur Selbstbehaltserstattung wirtschaftlicher sein als die Aufpreise pro Buchung. Prüfen Sie die Konditionen über einen Kfz-Versicherungsrechner.
Nutzen Sie diese Reihenfolge, um nach einem Unfall nichts zu vergessen:
Folgende Fehler führen in der Praxis häufig zu unnötigen Kosten oder zum Verlust von Ansprüchen:
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung – im Schadenfall wenden Sie sich an den Vermieter und gegebenenfalls an einen Fachanwalt.
Gesetzlich ist das nicht bei jedem Bagatellschaden Pflicht. Viele Vermieter verlangen jedoch ein polizeiliches Unfallprotokoll als Voraussetzung für die Schadenregulierung. Rufen Sie im Zweifel immer die Polizei.
Bei Fahrerflucht des Verursachers greift Ihre Vollkasko mit Selbstbeteiligung. Melden Sie den Schaden umgehend der Polizei und dem Vermieter.
Die private Kfz-Haftpflicht gilt nur für Ihr eigenes Fahrzeug. Manche Policen beinhalten aber eine Mallorca-Police für höhere Deckungssummen bei Mietwagen im Ausland. Prüfen Sie Ihren Vertrag.
Verspätete Meldung kann dazu führen, dass der Vermieter die Kaskoregulierung ablehnt und Sie den vollen Schaden tragen müssen. Informieren Sie den Vermieter noch am Unfallort.
Einige Kreditkarten bieten eine Mietwagen-Vollkasko oder Selbstbehaltserstattung an. Die Bedingungen variieren stark – prüfen Sie vor der Anmietung die Konditionen Ihres Kartenanbieters.