Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die nicht durch einen selbst verursachten Unfall entstehen. Versichert sind unter anderem Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle, Marderbiss, Brand und Elementarschäden wie Sturm, Hagel und Überschwemmung. Nicht versichert sind selbstverschuldete Unfallschäden und Vandalismus.
In der Basis-Teilkasko meistens nicht, da nur Haarwild (Reh, Wildschwein, Hirsch) versichert ist. Erweiterte Tarife decken Kollisionen mit allen Wirbeltieren ab, also auch mit Haustieren.
Der Leistungsumfang der Teilkasko umfasst Schäden durch:
Wichtig: Die Teilkasko zahlt im Schadenfall den Zeitwert des Fahrzeugs, nicht den Neupreis. Nach einem Totalschaden oder Diebstahl erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Bei älteren Fahrzeugen kann dieser Betrag deutlich unter dem einstigen Kaufpreis liegen.
Folgende Schäden sind in der Teilkasko nicht versichert:
Bei der Teilkasko können Sie eine Selbstbeteiligung (SB) je Schadenfall vereinbaren. Gängige Stufen sind 150 Euro und 300 Euro. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den jährlichen Beitrag, bedeutet aber, dass Sie im Schadenfall mehr selbst tragen.
Die Entscheidung hängt von Ihrer persönlichen Risikobereitschaft ab. Bei häufiger Nutzung in wildreichen Gebieten oder sturmgefährdeten Regionen kann eine niedrigere Selbstbeteiligung sinnvoll sein. Umgekehrt: Wenn Sie in einem risikoarmen Gebiet wohnen und den Wagen in der Garage parken, kann eine höhere SB die Prämie deutlich senken, ohne dass Sie ein großes Risiko eingehen.
Tipp: Bei Glasbruch bieten viele Versicherer eine Reparatur ohne Selbstbeteiligung an, wenn nur eine Scheibe repariert (nicht ausgetauscht) wird. Fragen Sie gezielt nach dieser Option.
Der Beitrag wird durch mehrere Merkmale bestimmt:
Anders als bei der Haftpflicht und Vollkasko gibt es in der Teilkasko keine Schadenfreiheitsklasse. Der Beitrag wird also nicht durch Schadenfreiheit belohnt oder nach einem Schaden erhöht. Sie können einen Schaden melden, ohne eine Rückstufung zu befürchten.
Beispielrechnung Selbstbeteiligung (fiktives Rechenbeispiel): Ihr Jahresbeitrag mit 150 Euro Selbstbeteiligung beträgt P Euro. Mit 300 Euro Selbstbeteiligung zahlen Sie P minus E Euro pro Jahr (E = jährliche Ersparnis). Über N schadenfreie Jahre sparen Sie insgesamt N × E Euro. Tritt ein Schaden ein, zahlen Sie 150 Euro mehr aus eigener Tasche (300 minus 150). Ist N × E größer als 150, hat sich die höhere Selbstbeteiligung gelohnt. Prüfen Sie die tatsächliche Ersparnis bei Ihrem Versicherer und rechnen Sie das Verhältnis selbst nach.
| Schadensart | Teilkasko | Vollkasko |
| Diebstahl / Diebstahlversuch | Ja | Ja |
| Brand / Explosion / Kurzschluss | Ja | Ja |
| Elementarschäden (Sturm, Hagel, Überschwemmung) | Ja | Ja |
| Glasbruch (Scheiben, Scheinwerfer) | Ja | Ja |
| Wildunfall (Haarwild / erweitert alle Wirbeltiere) | Ja | Ja |
| Marderbiss (direkt / mit Folgeschäden) | Ja | Ja |
| Selbstverschuldeter Unfall | Nein | Ja |
| Vandalismus (Kratzer, Reifenstecher) | Nein | Ja |
| Parkrempler durch unbekannten Dritten | Nein | Ja |
| Schadenfreiheitsklasse | Keine (kein Einfluss) | Ja (Rückstufung bei Schaden) |
Erweiterter Wildschutz: Basis-Tarife decken Wildunfälle nur bei Haarwild (Reh, Wildschwein) ab. Erweiterte Tarife schließen alle Wirbeltiere ein, also auch Pferde, Rinder oder Hunde auf der Fahrbahn. Wenn Sie häufig in ländlichen Gebieten fahren, lohnt sich dieser Zusatzschutz.
Marderbiss mit Folgeschäden: Basis-Tarife zahlen nur den direkten Bisschaden (z. B. ein durchgebissenes Kabel). Erweiterte Tarife übernehmen auch Folgeschäden, etwa wenn der Motorschaden durch den Marderbiss verursacht wurde. Die Folgeschäden können erheblich teurer sein als der eigentliche Biss. Achten Sie beim Tarifvergleich auf eine ausreichende Deckungssumme für Folgeschäden.
Elektrofahrzeuge: Bei E-Autos und Plug-in-Hybriden ist der Akku ein besonders wertvolles Bauteil. Prüfen Sie, ob Ihr Teilkasko-Tarif den Akku bei Diebstahl und Elementarschäden mitversichert. Manche Tarife bieten spezielle Elektro-Bausteine an, die auch Überspannung und Tiefentladung abdecken.
Neuwert- und Kaufwertersatz: Einige Tarife bieten in den ersten Monaten nach dem Kauf einen Neuwert- oder Kaufwertschutz. Im Totalschadenfall erhalten Sie dann den Neupreis statt des Zeitwerts. Prüfen Sie die genaue Laufzeit dieses Schutzes in den Versicherungsbedingungen.
Sonderfall Überschwemmung und Starkregen: Schäden durch Starkregen und Überschwemmung sind in der Teilkasko als Elementarschaden versichert. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos, sichern Sie durchnässte Fahrzeugteile als Beweisstücke und melden Sie den Vorfall unverzüglich Ihrem Versicherer. Sturmschäden werden nur anerkannt, wenn die Windstärke 8 nachweislich erreicht wurde; die Wetterdaten können über den Deutschen Wetterdienst (DWD) abgerufen werden.
Folgende Fehler passieren häufig:
Die Teilkasko reicht häufig aus, wenn:
Umgekehrt spricht für die Vollkasko: hoher Fahrzeugwert, Neuwagen, Finanzierung/Leasing, oder wenn Sie das Risiko eines selbstverschuldeten Totalschadens nicht selbst tragen möchten.
Eine hilfreiche Rechnung: Vergleichen Sie den jährlichen Beitragsunterschied zwischen Voll- und Teilkasko mit dem aktuellen Zeitwert des Fahrzeugs. Übersteigt die jährliche Differenz ein Viertel bis ein Drittel des Zeitwerts, ist Teilkasko die wirtschaftlichere Wahl. Sinkt der Zeitwert weiter, können Sie prüfen, ob sogar der vollständige Verzicht auf Kasko (nur Haftpflicht) vertretbar ist.
Praxis-Checkliste Teilkasko:
Tarifbedingungen variieren je nach Versicherer; prüfen Sie den Leistungsumfang in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AKB).
In der Basis-Teilkasko meistens nicht, da nur Haarwild (Reh, Wildschwein, Hirsch) versichert ist. Erweiterte Tarife decken Kollisionen mit allen Wirbeltieren ab, also auch mit Haustieren.
Nein. In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklasse. Ein gemeldeter Schaden führt nicht zu einer Beitragserhöhung durch Rückstufung.
Ja. Hagelschäden zählen zu den Elementarschäden und sind in jeder Teilkasko abgedeckt. Abzuziehen ist die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Nein. Die Teilkasko versichert fest eingebaute Fahrzeugteile und Sonderausstattung. Lose im Fahrzeug liegende Gegenstände (Handtasche, Laptop) fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Dafür ist die Hausratversicherung zuständig.
Nein. Nur die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillige Zusatzversicherungen.
Bei einem vollständigen Scheibentausch ja. Bei einer Reparatur (z. B. Steinschlag ausbessern) verzichten viele Versicherer auf die Selbstbeteiligung. Fragen Sie Ihren Versicherer nach den genauen Konditionen.