Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) lässt sich auf nahe Angehörige übertragen, damit diese von einem niedrigeren Versicherungsbeitrag profitieren. Der Empfänger kann jedoch nur so viele schadenfreie Jahre angerechnet bekommen, wie er selbst im Besitz eines Führerscheins ist. Für den Geber bedeutet die Übertragung den dauerhaften Verlust seiner SF-Klasse.
Ja, sofern Ihr Kind einen Führerschein besitzt. Die anrechenbaren schadenfreien Jahre sind auf die Dauer des Führerscheinbesitzes begrenzt. Der Versicherer muss der Übertragung zustimmen.
Die SF-Klasse spiegelt wider, wie viele Jahre ein Versicherungsnehmer schadenfrei gefahren ist. Mit jeder schadenfreien Periode steigt die Klasse, und der Versicherungsbeitrag sinkt. Je höher die SF-Klasse, desto größer der Schadenfreiheitsrabatt. Die genauen Rabattstaffeln unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer.
Die Klassen reichen von SF 0 (Einstieg ohne Vorversicherung) über SF 1/2 (erstes schadenfreies Jahr) bis zu SF 35 und höher bei Fahrern mit Jahrzehnten schadenfreier Fahrpraxis. Die SF-Klasse existiert in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkasko, nicht aber in der Teilkasko.
Die Rabattstaffeln der Versicherer beginnen bei SF 0 mit einem hohen Beitragssatz und sinken mit jeder schadenfreien Periode. In den höchsten SF-Klassen kann der Beitrag nur noch einen Bruchteil des Ausgangswerts betragen. Die exakten Prozentsätze variieren zwischen den Versicherern erheblich. Eine Übersicht über die Staffel Ihres Anbieters finden Sie im Versicherungsvertrag oder auf der Internetseite des Versicherers.
Eine Übertragung ist in der Regel möglich an:
Manche Versicherer akzeptieren auch nicht verwandte Personen, die im selben Haushalt leben, oder juristische Personen (z. B. Arbeitgeber bei Firmenwagen). Die genauen Regelungen legen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AKB) des jeweiligen Anbieters fest. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung besteht nicht; der Versicherer entscheidet im Einzelfall.
Seit der Deregulierung des Versicherungsmarktes sind die Übertragungsregeln nicht mehr einheitlich geregelt. Manche Versicherer akzeptieren Übertragungen an entfernte Verwandte (z. B. Nichten, Neffen), andere beschränken den Kreis auf Ehepartner und direkte Nachkommen. Prüfen Sie die genauen Bedingungen in den AKB Ihres Versicherers, bevor Sie den Antrag stellen.
Drei Bedingungen müssen in der Regel erfüllt sein:
Manche Versicherer verlangen zusätzlich, dass Geber und Empfänger im selben Haushalt leben oder gelebt haben. Klären Sie die genauen Anforderungen vorab mit Ihrem Anbieter.
Beispielrechnung Führerscheinjahre (fiktives Rechenbeispiel): Der Geber hat SF 15 (15 schadenfreie Jahre). Der Empfänger besitzt den Führerschein seit 8 Jahren. Ergebnis: Dem Empfänger werden maximal 8 schadenfreie Jahre angerechnet, nicht 15. Die verbleibenden 7 Jahre gehen verloren. Der Geber fällt trotzdem auf SF 0 zurück, da nur eine vollständige Übertragung möglich ist. Rechnen Sie die Gesamtkosten für beide Seiten durch, bevor Sie den Antrag stellen: Wie viel spart der Empfänger durch 8 statt 0 SF-Jahre? Wie viel mehr zahlt der Geber mit SF 0 statt SF 15?
| Aspekt | Geber | Empfänger |
| SF-Klasse nach Übertragung | Zurück auf SF 0 / SF 1/2 | Anrechnung bis Führerscheinjahre |
| Beitragseffekt | Beitrag steigt deutlich | Beitrag sinkt |
| Rückübertragung möglich? | Nur auf Ehepartner (je nach Versicherer) | Nicht anwendbar |
| Rechtsanspruch | Kein Anspruch; Versicherer entscheidet | Kein Anspruch |
| Erforderliche Unterlagen | Unterschrift, Vertragsdaten | Führerscheinkopie, Unterschrift |
Der übliche Ablauf:
Der Vorgang dauert in der Regel einige Werktage. Planen Sie die Übertragung rechtzeitig, z. B. vor Beginn eines neuen Versicherungsjahres.
Fristen beachten: Im Todesfall können Angehörige die SF-Klasse des Verstorbenen beantragen. Viele Versicherer setzen hierfür eine Frist von sechs bis zwölf Monaten nach dem Todesfall an. Erkundigen Sie sich umgehend beim Versicherer nach den genauen Fristen, um den Anspruch nicht zu verlieren. Auch ohne Todesfall gilt: Die SF-Klasse bleibt bei den meisten Anbietern nur begrenzt gespeichert (häufig bis zu zehn Jahre). Planen Sie die Übertragung rechtzeitig.
Die Übertragung hat erhebliche Folgen für den Geber:
Prüfen Sie daher vor der Übertragung sorgfältig, ob der Geber das Fahrzeug künftig noch nutzt und welche Beitragserhöhung daraus resultiert. Rechnen Sie die Gesamtkosten für beide Seiten durch.
Sinnvoll ist die Übertragung in diesen Fällen:
Wenig sinnvoll ist die Übertragung für absolute Fahranfänger: Da sie null Führerscheinjahre vorweisen, können sie keine schadenfreien Jahre übernehmen. Eine bessere Alternative für junge Fahrer ist die Zweitwagen-Regelung, bei der das Fahrzeug in einer günstigeren Einstiegsklasse (z. B. SF 1/2 statt SF 0) versichert wird.
Ebenfalls fragwürdig ist die Übertragung, wenn der Geber weiterhin selbst ein Fahrzeug fährt. Er würde auf SF 0 zurückfallen und für seinen eigenen Vertrag deutlich mehr zahlen. Rechnen Sie die Gesamtersparnis für beide Parteien durch, bevor Sie entscheiden.
Praxis-Checkliste SF-Klassen-Übertragung:
Diese Fehler treten in der Praxis häufig auf:
Generell gilt: Lassen Sie sich nicht zu einer Übertragung drängen, ohne die finanzielle Gesamtbilanz geprüft zu haben. Die SF-Klasse ist ein über Jahre aufgebautes Gut, das nach der Übertragung in der Regel unwiderruflich verloren geht. Nur wenn der Geber das Fahrzeug endgültig abgibt oder im Erbfall ist die Übertragung eindeutig vorteilhaft.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Versicherungsberatung; die genauen Übertragungsregeln legen die jeweiligen Versicherungsbedingungen fest.
Ja, sofern Ihr Kind einen Führerschein besitzt. Die anrechenbaren schadenfreien Jahre sind auf die Dauer des Führerscheinbesitzes begrenzt. Der Versicherer muss der Übertragung zustimmen.
In der Regel nicht. Die Übertragung ist endgültig. Eine Rückübertragung wird bei manchen Versicherern nur zwischen Ehepartnern akzeptiert.
Das ist möglich, wenn der Firmenwagen auf Ihren Namen zugelassen war oder Sie als Versicherungsnehmer eingetragen waren. War der Wagen auf das Unternehmen zugelassen, hängt die Übertragbarkeit von den Bedingungen des Versicherers ab.
Nein. Die SF-Klasse bleibt bei den meisten Versicherern mehrere Jahre gespeichert (häufig bis zu zehn Jahre). Danach kann sie verfallen. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach der genauen Frist.
Das TB28 ist ein branchenweites Formular für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse. Es enthält die Vertragsdaten von Geber und Empfänger sowie deren Unterschriften. Nicht alle Versicherer verwenden dieses Formular; manche haben eigene Vordrucke.
Bei einigen Versicherern ja, wenn die Person im selben Haushalt lebt oder gelebt hat. Die Regelungen sind nicht einheitlich. Fragen Sie vorab bei Ihrem Versicherer nach den Voraussetzungen für nicht verwandte Empfänger.