Reguläre Kündigungsfrist: 30. November
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Vertragsende. Da 95% der KFZ-Verträge zum 31.12. enden, ist der 30. November der Stichtag. Die Kündigung muss am 30.11. beim Versicherer eingegangen sein.
Es gilt das Eingangsdatum, nicht das Absendedatum! Kündigen Sie per Einschreiben oder nutzen Sie die Online-Kündigung über das Kundenportal.
Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Alle Kündigungsfristen im Überblick
| Kündigungsart | Frist | Anlass | Wirkung |
|---|---|---|---|
| Reguläre Kündigung | 1 Monat vor Vertragsende | Jährlich möglich | Zum 31.12. |
| Sonderkündigung Beitrag | 1 Monat ab Mitteilung | Beitragserhöhung | Zum Erhöhungstermin |
| Sonderkündigung Schaden | 1 Monat ab Regulierung | Regulierter Schaden | Sofort möglich |
| Sonderkündigung Fahrzeugwechsel | 1 Monat ab Wechsel | Neues Fahrzeug | Sofort möglich |
Kündigung richtig formulieren
Ihre Kündigung muss enthalten: Vertragsnummer, Kennzeichen, gewünschtes Kündigungsdatum, Bitte um Bestätigung.
Wichtig
E-Mail wird nicht von allen Versicherern als gültige Kündigungsform akzeptiert. Prüfen Sie die AKB.
Frist verpasst? Alternativen
Wenn Sie den Stichtag verpasst haben, gibt es noch Möglichkeiten:
Expertentipp
Tragen Sie den 15. November als Erinnerungstermin ein, um genügend Zeit für Vergleich und Kündigung zu haben.
Tipps für den fristgerechten Wechsel
H\u00e4ufige Fragen: Kündigungsfrist
Frist nutzen & vergleichen
Kündigen Sie rechtzeitig und wechseln Sie zum günstigeren Anbieter.
Jetzt kostenlos vergleichen →