Ja, für E-Scooter ist in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzliche Pflicht. Ohne Versicherung und das dazugehörige Versicherungskennzeichen dürfen Sie Ihren E-Scooter nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Die Rechtsgrundlage ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Die Versicherungsplakette müssen Sie jedes Jahr erneuern; der Versicherungszeitraum läuft jeweils vom 1. März bis zum 28. beziehungsweise 29. Februar des Folgejahres.
Ja. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen ist für jeden E-Scooter gesetzlich vorgeschrieben, der im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird.
E-Scooter gelten nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) als Kraftfahrzeuge. Damit unterliegen sie der Versicherungspflicht nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Jeder E-Scooter, der schneller als 6 km/h fährt und im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Haftpflicht deckt Schäden ab, die Sie mit dem E-Scooter bei Dritten verursachen, etwa Personenschäden bei einem Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder Sachschäden an einem geparkten Fahrzeug. Ohne diese Absicherung haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
Anders als beim Auto ist keine Zulassung bei der Zulassungsstelle erforderlich. Die Versicherung schließen Sie direkt beim Versicherer ab, der Ihnen das Versicherungskennzeichen ausstellt. Eine Hauptuntersuchung (TÜV) entfällt ebenfalls, sofern der E-Scooter eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis besitzt.
Die Versicherungspflicht greift auch bei gelegentlicher Nutzung des E-Scooters. Auch wenn das Fahrzeug wochenlang in der Garage steht, muss ein gültiges Kennzeichen angebracht sein, solange Sie es nicht dauerhaft abmelden. Wer den E-Scooter nur saisonal nutzt, zahlt dennoch für das gesamte Versicherungsjahr, da der Versicherungszeitraum nicht anteilig aufgeteilt werden kann.
Das Versicherungskennzeichen für E-Scooter ist eine selbstklebende Plakette, deutlich kleiner als ein Mofa-Kennzeichen. Es wird hinten am Fahrzeug angebracht und muss gut lesbar sein.
Die Farbe der Plakette wechselt jedes Jahr, damit Polizei und Ordnungsamt auf einen Blick erkennen, ob die Versicherung aktuell gültig ist. Der Farbwechsel folgt einem Dreijahresrhythmus. Die Gültigkeit beginnt am 1. März und endet am letzten Tag im Februar des Folgejahres.
Bringen Sie die Plakette so an, dass sie weder verdeckt noch leicht ablösbar ist. Die meisten E-Scooter haben eine vorgesehene Fläche am hinteren Schutzblech. Ist keine Fläche vorhanden, können Sie einen Kennzeichenhalter nachrüsten. Beschädigte oder unleserliche Plaketten sollten Sie umgehend beim Versicherer ersetzen lassen.
Wichtig: Die Plakette ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Wenn Sie einen neuen E-Scooter kaufen, können Sie die alte Plakette nicht einfach auf das neue Gerät übertragen. Sie müssen dem Versicherer den Fahrzeugwechsel melden und erhalten eine neue Plakette für das neue Fahrzeug.
Den Vertrag schließen Sie direkt bei einem Kfz-Versicherer ab, entweder online, telefonisch oder in einer Agentur. Folgende Schritte sind nötig:
Der gesamte Vorgang dauert online oft nur wenige Minuten. Viele Versicherer versenden die Plakette per Post innerhalb von zwei bis drei Werktagen. Einige bieten eine sofortige digitale Bestätigung, mit der Sie bis zum Eintreffen der Plakette fahren dürfen.
Beim Vertragsabschluss werden Sie nach dem Geburtsdatum des jüngsten Fahrers gefragt. Da E-Scooter ab 14 Jahren gefahren werden dürfen, beeinflusst das Alter des Fahrers den Beitrag. Jüngere Fahrer zahlen tendenziell mehr, weil das statistische Unfallrisiko höher eingestuft wird. Geben Sie das Alter korrekt an, da falsche Angaben im Schadenfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können.
Wer einen E-Scooter ohne gültiges Versicherungskennzeichen im öffentlichen Verkehr nutzt, begeht eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Es handelt sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um einen Straftatbestand.
Mögliche Konsequenzen:
Auch ein abgelaufenes Kennzeichen gilt als fehlende Versicherung. Erneuern Sie die Plakette rechtzeitig vor dem 1. März. Viele Versicherer erinnern Sie automatisch per E-Mail oder Post an den Ablauf.
Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht deckt nur Schäden bei Dritten ab. Für Schäden am eigenen E-Scooter benötigen Sie eine Teilkaskoversicherung. Diese ist freiwillig und lohnt sich vor allem bei hochpreisigen Modellen.
Die Teilkasko übernimmt in der Regel Schäden durch Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel und Zusammenstoß mit Tieren. Gerade Diebstahl ist bei E-Scootern ein relevantes Risiko, weil die Fahrzeuge vergleichsweise leicht und transportabel sind.
Einige Versicherer bieten die Teilkasko als Zusatzbaustein zur Haftpflicht an. Prüfen Sie, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart ist und welche Höchstentschädigung gilt. Bei günstigen E-Scootern kann der Teilkasko-Beitrag im Verhältnis zum Fahrzeugwert unverhältnismäßig sein.
Eine Vollkaskoversicherung für E-Scooter gibt es bei den meisten Anbietern nicht. Eigenschäden durch selbstverschuldete Unfälle sind daher in der Regel nicht versicherbar.
Prüfen Sie außerdem, ob Ihre private Haftpflichtversicherung E-Scooter-Schäden abdeckt. In den meisten Fällen tut sie das nicht, weil E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten und damit aus dem Deckungsbereich der privaten Haftpflicht herausfallen. Die separate Kfz-Haftpflicht über die Versicherungsplakette ist daher unverzichtbar.
E-Scooter ohne ABE: Im Internet werden zahlreiche E-Scooter ohne Allgemeine Betriebserlaubnis angeboten. Diese Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Straßen, Radwegen oder Gehwegen gefahren werden. Eine Versicherung können Sie für sie nicht abschließen. Nutzen Sie solche Modelle ausschließlich auf Privatgelände.
Mindestalter: Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein, um einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren. Einen Führerschein benötigen Sie nicht.
Höchstgeschwindigkeit: Versicherbare E-Scooter dürfen bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren. Modelle mit höherer Geschwindigkeit fallen unter andere Fahrzeugkategorien und benötigen eine Zulassung, ein reguläres Kennzeichen und gegebenenfalls einen Führerschein.
Mitnahme ins Ausland: Die deutsche Versicherungsplakette wird im Ausland nicht überall anerkannt. Für Fahrten außerhalb Deutschlands benötigen Sie unter Umständen eine gesonderte Versicherung. Informieren Sie sich vorab bei Ihrem Versicherer.
Leih-Scooter: Bei Leih-E-Scootern von Sharing-Anbietern ist die Haftpflichtversicherung im Mietpreis enthalten. Sie müssen sich als Nutzer nicht selbst versichern.
Tuning und technische Veränderungen: Wer den E-Scooter technisch verändert, etwa durch Entfernen der Geschwindigkeitsbegrenzung, riskiert den Erlöschung der ABE. Damit erlischt auch der Versicherungsschutz, und der Fahrer macht sich bei Nutzung im Straßenverkehr strafbar. Lassen Sie technische Modifikationen nur von zertifizierten Fachbetrieben durchführen und klären Sie vorher mit dem Versicherer, ob die Änderung versicherungsrechtlich zulässig ist.
Alkohol und E-Scooter: Für E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Ab 0,5 Promille begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille eine Straftat. Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze. Verstöße können neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot nach sich ziehen.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie aktuelle Beiträge und Regelungen direkt bei Ihrem Versicherer (Stand 2026).
Ja. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen ist für jeden E-Scooter gesetzlich vorgeschrieben, der im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird.
Das Kennzeichen gilt jeweils vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres. Erneuern Sie die Plakette rechtzeitig, um nicht ohne gültigen Versicherungsschutz zu fahren.
Nein. Für E-Scooter bis 20 km/h ist kein Führerschein erforderlich. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.
Die reine Haftpflicht beginnt bei vielen Anbietern im niedrigen zweistelligen Eurobereich pro Jahr. Der genaue Beitrag hängt vom Anbieter und von Zusatzbausteinen wie der Teilkasko ab (Stand 2026 / prüfen Sie aktuelle Werte).
Nein. Ohne Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis kann kein Versicherungskennzeichen ausgestellt werden. Solche Modelle dürfen nicht im öffentlichen Verkehr gefahren werden.
Nein. Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht deckt nur Schäden bei Dritten. Für Diebstahl benötigen Sie eine zusätzliche Teilkaskoversicherung.