Empfohlen wird in der Kfz-Haftpflicht eine pauschale Deckungssumme von rund 100 Millionen Euro, mit einer Begrenzung von etwa 15 Millionen Euro pro geschädigter Person. Die gesetzlichen Mindestsummen (7,5 Mio. Euro für Personenschäden, 1,22 Mio. Euro für Sachschäden, 50.000 Euro für reine Vermögensschäden) reichen bei schweren Unfällen mit mehreren Verletzten nicht aus. Der Beitragsunterschied zur höheren Deckung ist gering.
7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden - jeweils pro Schadenereignis nach Pflichtversicherungsgesetz.
Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und die zugehörige Verordnung schreiben für jedes in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung mit festen Mindestsummen vor. Diese Grenzen gelten pro Schadenereignis und trennen drei Bereiche:
Ohne diese Mindestdeckung ist die Zulassung nicht möglich. Der Versicherer meldet den Abschluss über die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) an die Zulassungsstelle. Fällt der Schutz später weg, wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt.
Praktisch heißt das: jede Kfz-Haftpflicht am Markt erfüllt mindestens diese Werte. Der eigentliche Unterschied zwischen Tarifen liegt darin, wie weit oberhalb dieser Untergrenze der Versicherer deckt und ob eine pauschale Summe für alle drei Schadenarten vereinbart wird.
Personenschäden sind der Grund, warum Verbraucherzentralen und Fachredaktionen zu deutlich höheren Deckungssummen raten. Ein einziger schwerer Unfall mit lebenslanger Pflegebedürftigkeit eines Berufstätigen kann folgende Positionen auslösen:
Kommen mehrere Schwerverletzte in einem Ereignis zusammen (etwa bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn), addieren sich die Ansprüche. Die 7,5 Millionen Euro der gesetzlichen Untergrenze sind in solchen Konstellationen realistisch ausschöpfbar. Was darüber hinausgeht, tragen Sie als Fahrer und Halter persönlich, im Extremfall lebenslang.
Sachschäden erreichen ebenfalls schnell hohe Summen: eine beschädigte Leitplanke, Oberleitung oder Fahrbahn, ein LKW mit Gefahrgut oder ein Unfall an einer Baustelle mit teurem Gerät kann fünfstellig bis sechsstellig zu Buche schlagen. Reine Vermögensschäden entstehen etwa bei Betriebsunterbrechungen des Geschädigten - auch hier greift die Mindestgrenze schnell.
Fachredaktionen wie Finanztip und Verivox empfehlen eine pauschale Deckungssumme von mindestens 50 Millionen Euro, im Regelfall 100 Millionen Euro. Pauschal bedeutet: die Summe gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zusammen, ohne Aufteilung. Zusätzlich wird meist eine Untergrenze pro geschädigter Person von etwa 15 Millionen Euro genannt, damit auch bei nur einem Schwerverletzten der volle Bedarf abgedeckt ist.
Der Grund für die Empfehlung ist wirtschaftlich schlicht: der Beitragsaufschlag zwischen gesetzlicher Mindestdeckung und 100 Millionen Euro ist in vielen Tarifen einstellig - oft nur wenige Euro pro Jahr. Der Sicherheitsgewinn ist dagegen erheblich.
| Schadenart | Gesetzliche Mindestdeckung | Uebliche Empfehlung |
|---|---|---|
| Personenschäden | 7,5 Mio. Euro | ca. 15 Mio. Euro pro Person, 100 Mio. Euro gesamt |
| Sachschäden | 1,22 Mio. Euro | bis 100 Mio. Euro (pauschal) |
| Vermögensschäden | 50.000 Euro | bis 100 Mio. Euro (pauschal) |
Beim Vertragsabschluss oder Wechsel achten Sie darauf, dass die Summe als pauschal ausgewiesen ist. Getrennte Einzelsummen können bei ungünstigen Schadenskonstellationen früher an ihre Grenze stoßen.
Der Beitragseffekt einer höheren Deckungssumme fällt bei den meisten Versicherern gering aus. Der Grund: die Wahrscheinlichkeit, dass ein einzelner Vertrag einen Schaden im dreistelligen Millionenbereich verursacht, ist statistisch sehr klein - der Rückversicherer trägt hier den Löwenanteil des Risikos.
Rechenbeispiel (arithmetisch, keine Marktprognose): kostet ein Vertrag mit gesetzlicher Mindestdeckung 480 Euro pro Jahr, kann derselbe Vertrag mit 100 Millionen Euro Pauschaldeckung im gleichen Tarif bei etwa 485 bis 495 Euro liegen. Fünf bis fünfzehn Euro Mehrbeitrag pro Jahr für einen mehrfach höheren Sicherheitspuffer sind wirtschaftlich fast immer vertretbar.
Deutlich stärker als die Deckungssumme beeinflussen andere Merkmale den Beitrag: Schadenfreiheitsklasse, Regionalklasse, Typklasse, Fahrerkreis, jährliche Fahrleistung und Selbstbeteiligung in der Kasko. Wer bei der Deckungssumme spart und dafür an anderer Stelle nachrüstet, verschiebt die Prioritäten in die falsche Richtung.
Ein Beitragsvergleich zeigt schnell, wie klein der Aufpreis für die höhere Deckung im konkreten Tarif ist. Prüfen Sie die Angebote nicht nur nach Preis, sondern auch nach Deckungssumme und Bausteinen wie Fahrerschutz oder grober Fahrlässigkeit.
Einige Konstellationen verdienen einen zweiten Blick auf die Deckungssumme:
Für Umzüge und Fahrzeugwechsel bleibt die vereinbarte Deckungssumme normalerweise erhalten. Was sich ändert, sind Regional- und Typklasse und damit der Beitrag - nicht die Deckungshöhe.
Aus Beratungspraxis und Kundengesprächen kehren einige Fehler regelmäßig wieder:
Zur strukturierten Prüfung des eigenen Vertrags gehören drei Fragen: Ist die Deckungssumme pauschal und mindestens 50 Millionen Euro? Ist die Untergrenze pro Person mindestens 15 Millionen Euro? Sind Fahrerschutz, Auslandsschadenschutz und grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen? Wer bei allen drei Punkten mit Ja antwortet, hat einen soliden Haftpflichtschutz.
Ein Vergleich zum Jahreswechsel lohnt fast immer. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum 30. November; bei Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Details zum Wechselzeitpunkt und zum Ablauf finden Sie in unserem Ratgeber Autoversicherung wechseln.
Ein weiterer Punkt wird oft unterschätzt: die Deckungssumme betrifft ausschließlich Ansprüche Dritter. Schäden am eigenen Fahrzeug fallen in die Kaskoversicherung und werden dort separat begrenzt (in der Regel durch den Wiederbeschaffungswert). Wer die Kfz-Haftpflicht mit Vollkasko kombiniert, sollte beide Bausteine getrennt prüfen - die Höhe der Haftpflichtdeckung sagt nichts über die Kasko-Leistung aus.
Zusammengefasst gilt: die gesetzliche Mindestdeckung erfüllt die Zulassungspflicht, deckt aber nicht die realen Risiken eines schweren Unfalls. Eine pauschale Summe von 100 Millionen Euro mit rund 15 Millionen Euro pro Person ist Standard geworden und kostet nur wenige Euro Aufpreis. Diese Kombination trägt auch mehrere Schwerverletzte, hohe Sachschäden und langlaufende Renten. Wer heute einen Vertrag abschließt oder wechselt, hat kaum einen Grund, unterhalb dieser Marke zu bleiben.
Stand: 2026 - Regelungen und Beiträge können sich ändern; prüfen Sie vor Vertragsabschluss die aktuellen Bedingungen Ihres Versicherers. Keine Rechtsberatung.
7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden - jeweils pro Schadenereignis nach Pflichtversicherungsgesetz.
Empfohlen wird eine pauschale Deckung von 50 bis 100 Millionen Euro mit einer Untergrenze von rund 15 Millionen Euro pro geschädigter Person.
In der Regel nein. Der Aufschlag zwischen gesetzlicher Mindestdeckung und 100 Millionen Euro liegt in vielen Tarifen bei wenigen Euro pro Jahr.
Die Summe gilt gemeinsam für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie wird nicht in einzelne Töpfe aufgeteilt und kann deshalb flexibler auf die konkrete Schadenlage angerechnet werden.
Bei mehreren Schwerverletzten oder lebenslanger Pflegebedürftigkeit kann die gesetzliche Mindestsumme ausgeschöpft werden. Was darüber hinausgeht, tragen Halter und Fahrer persönlich.
Ja. Viele Versicherer erlauben eine Anpassung zum Jahreswechsel oder bei einer Vertragsänderung. Fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach der Umstellung auf 100 Millionen Euro pauschal.