Vignette Schweiz 2027: Preis, Gültigkeit, Kauf

Für die Schweizer Vignette verlangt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) genau 40 Franken. Sie gilt jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres, die Vignette 2027 also vom 1. Dezember 2026 bis zum 31. Januar 2028. Erhältlich ist sie laut BAZG-Richtlinie ab dem 1. Dezember des Vorjahres. Die E-Vignette verkauft das BAZG nur im eigenen Webshop, und wer ohne gültige Vignette auf Autobahnen und Autostrassen fährt, zahlt 200 Franken Busse.

Was kostet die Vignette Schweiz 2027?

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) verlangt für die Schweizer Vignette genau 40 Franken (CHF). Der Preis ist bei beiden Formen gleich, bei der E-Vignette und bei der Klebevignette. Eine Kaution fällt nicht an, und im eigenen Webshop erhebt das BAZG keine Gebühren. Einen anderen Preis für die Vignette 2027 nennen die ausgewerteten BAZG-Seiten nicht (Stand September 2026).

Einen Eurobetrag geben wir bewusst nicht an. Laut BAZG hängt der effektive Kaufpreis der E-Vignette im Ausland vom aktuellen Wechselkurs und von allfälligen Gebühren der Kreditkartenanbieter ab. Für die Klebevignette legt das BAZG einen offiziellen Verkaufspreis in Fremdwährung fest, der sich nach den internationalen Wechselkursen richtet und periodisch angepasst wird.

Bei Zuschlägen unterscheidet das BAZG klar zwischen den beiden Formen:

Rechtsgrundlage ist das Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG) vom 19. März 2010. Nach diesem Gesetz wird die Abgabe für das Kalenderjahr erhoben, Kurzzeitvignetten sieht es nicht vor.

Ab wann gilt die Vignette 2027 und wie lange?

Die Vignette ist laut BAZG vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig, das sind 14 Monate. Für die Vignette 2027 ergibt sich daraus der Zeitraum vom 1. Dezember 2026 bis zum 31. Januar 2028. Nach der BAZG-Richtlinie 15-01 ist die Vignette jeweils ab dem 1. Dezember des Vorjahres erhältlich, die Vignette 2027 also ab dem 1. Dezember 2026.

Die E-Vignette gilt ab dem erfolgreichen Kauf und unterscheidet sich in der Gültigkeitsdauer nicht von der Klebevignette. Eine automatische jährliche Verlängerung gibt es nicht, Sie müssen die E-Vignette also für jedes Jahr neu kaufen.

Weil sich die Zeiträume überschneiden, gilt eine Vignette 2026 nach derselben Regel noch bis zum 31. Januar 2027. Wer ab Februar 2027 auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen fährt, braucht die Vignette 2027.

Kürzere oder günstigere Vignetten gibt es nicht. Laut Richtlinie 15-01 ist deshalb auch für den Einmalgebrauch eine Jahresvignette zu erwerben, und die FAQ des BAZG bestätigen das für Reisende, die die Schweiz nur einmal im Jahr durchqueren. Das gilt auch für die E-Vignette: Das Nationalstrassenabgabegesetz sieht keine Kurzzeitvignetten vor. Das BAZG begründet das damit, dass Kurzzeitvignetten die Jahresabgabe deutlich verteuern würden.

Für Fahrten im Winter finden Sie die deutschen Regeln im Ratgeber zur Winterreifenpflicht in Deutschland.

E-Vignette: Kauf im offiziellen Webshop des BAZG

Die E-Vignette gibt es seit dem 1. August 2023, die Klebevignette wurde 1985 eingeführt. Laut BAZG haben Sie die freie Wahl zwischen beiden Formen. In der Anwendung unterscheiden sie sich laut BAZG einzig darin, dass die Klebevignette an das Fahrzeug gebunden und die E-Vignette mit dem Kontrollschild verknüpft ist.

Offiziell verkauft wird die E-Vignette nur im Via-Webshop des BAZG, erreichbar über e-vignette.ch. Andere offizielle Verkaufsstellen gibt es nicht. Für den Kauf sind lediglich Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Kontrollschild erforderlich, bezahlt wird per Kreditkarte oder TWINT. Bei Zahlung mit Kreditkarte können je nach Zahlungswährung zusätzliche Umrechnungskosten durch den Kartenherausgeber entstehen.

Die E-Vignette ist nach dem Kauf sofort gültig, ein Beleg muss nicht mitgeführt werden. Ein Widerrufsrecht für Internetkäufe sichert die Schweizer Gesetzgebung im Gegensatz zur EU nicht zu, und einen doppelten Kauf verhindert der Webshop technisch nicht. Wählen Sie beim Kauf die Option öffentlich einsehbar, können auch Dritte, etwa Personen, mit denen Sie ein Auto teilen, prüfen, ob für das Kontrollschild bereits eine gültige E-Vignette besteht. Die Einstellung lässt sich später im Ticket ändern.

Das BAZG warnt vor Online-Betrug: Im Netz gibt es gefälschte Webseiten, und manche Personen erhalten E-Mails mit der Aufforderung, ihre Zahlungsinformationen nochmals einzugeben. Das BAZG fragt niemals per E-Mail nach Zahlungsinformationen und verlangt keine Kaution.

Zum Datenschutz schreibt das BAZG: Die Daten liegen auf einem Server in der Schweiz. Sie können anonym bleiben und nur Kontrollschild und Herkunftsland angeben. Ein Tracking von Fahrzeugen oder eine Überwachung per GPS findet nicht statt, und spätestens ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeit werden die Daten gelöscht.

E-Vignette und Klebevignette im Vergleich (Angaben des BAZG, Stand September 2026)
MerkmalE-VignetteKlebevignette
Preis40 Franken40 Franken
Gültigkeitab Kauf bis 31. Januar des Folgejahres1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres
Gebunden anKontrollschildFahrzeug
Offizieller Verkaufnur Via-Webshop des BAZGVerkaufsstellen in der Schweiz, Automobilclubs, Onlineshops offizieller Partner, bestimmte Zollstellen
Zuschlägebei Drittanbietern zulässigauf offizielle Preise grundsätzlich nicht zulässig
Wechselschildeine E-Vignette je Schildjedes Fahrzeug eine eigene
Nachweiskein Beleg nötigdie aufgeklebte Vignette selbst
Scheibenwechselnicht betroffenkostenloser Ersatz

Klebevignette: Verkaufsstellen und richtige Anbringung

Die folgenden Angaben zur Klebevignette geben die BAZG-Seiten mit Stand September 2026 wieder. In der Schweiz ist sie bei Poststellen, den meisten Tankstellen und Garagen, den Geschäftsstellen des TCS und den Strassenverkehrsämtern erhältlich. Im Ausland beziehen Sie sie über zahlreiche Automobilclubs. Laut Richtlinie 15-01 bieten diverse offizielle Vertriebspartner sie zudem in Onlineshops an. Vorsicht gilt bei Auktionsplattformen: Dort werden laut BAZG vielfach schon gebrauchte und daher ungültige Vignetten weiterverkauft.

Das BAZG empfiehlt, die Vignette vor der Einreise zu kaufen. An der Grenze gibt es die Klebevignette laut BAZG-Webseite ausnahmsweise an bestimmten Zollstellen. Die Liste dieser Zollstellen trägt den Stand 29. Juli 2026 und nennt unter anderem die Autobahnübergänge Basel/St. Louis, Rheinfelden und Kreuzlingen. Die Richtlinie 15-01 vom März 2025 formuliert breiter: Danach kann die Klebevignette an den Autobahngrenzübergängen und an weiteren vom BAZG bezeichneten Zollstellen gekauft werden. Diese nehmen auch Euro, Pfund und Dollar in Noten an. Der Wechselkurs ist dort in der Regel schlechter als bei der Bank, das Rückgeld gibt es ganz oder teilweise in Franken.

Die Klebevignette muss direkt am Fahrzeug aufgeklebt werden, bei Motorfahrzeugen mit Frontscheibe auf der Innenseite der Frontscheibe an einer von aussen gut sichtbaren Stelle. Für Fahrzeuge ohne Frontscheibe, Anhänger und Motorräder unterscheiden sich die BAZG-Texte leicht: Die FAQ verlangen einen nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil, die Richtlinie 15-01 einen zugänglichen und nicht leicht auswechselbaren Teil. Klebestreifen, Folien oder andere Hilfsmittel sind verboten.

Die Klebevignette gilt nur für das Fahrzeug, an das sie geklebt wurde, und sie ist selbst der Zahlungsnachweis. Ablösen und Übertragen auf ein anderes Fahrzeug sind verboten, abgelöste Vignetten sind ungültig. Die Richtlinie nennt vier Fälle, in denen die Klebevignette ihre Gültigkeit verliert: wenn sie nicht direkt am Fahrzeug oder nicht an der vorgeschriebenen Stelle angebracht wurde, wenn sie oder der Originalklebstoff manipuliert wurde und wenn sie nicht mit dem Originalklebstoff aufgeklebt wurde. Bei einem Wechselschild braucht jedes Fahrzeug eine eigene Klebevignette, eine E-Vignette genügt dagegen einmal je Kontrollschild.

Welche Fahrzeuge brauchen eine Vignette?

Abgabepflichtig sind laut BAZG alle Motorfahrzeuge und Anhänger, die nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen. Grundsätzlich gilt das für Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 Tonnen, massgebend ist das im Fahrzeugausweis eingetragene Gesamtgewicht. Die Abgabepflicht gilt gleichermassen für inländische und ausländische Fahrzeuge. Abgabepflichtig sind die Nationalstrassen erster und zweiter Klasse, sie sind mit grünen Hinweistafeln für Autobahnen und Autostrassen gekennzeichnet.

Auch schwerere Fahrzeuge brauchen nach der Richtlinie 15-01 eine Vignette, wenn sie nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen. Für Wohnmobile gilt: Bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sind sie abgabepflichtig, darüber ist die pauschale Schwerverkehrsabgabe PSVA zu bezahlen. Veteranenfahrzeuge (Oldtimer) brauchen ebenfalls eine Vignette, ebenso Fahrzeuge von Personen mit Behinderungen.

Anhänger unterliegen der Abgabepflicht, sofern sie nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen. Ausgenommen sind Anhänger, die von Motorrädern gezogen werden. Das ist aber nicht die einzige Befreiung: Laut BAZG gibt es eine abschliessende Aufzählung der Ausnahmen. Die Richtlinie 15-01 nennt, gestützt auf Artikel 4 des Nationalstrassenabgabegesetzes, unter anderem:

Fahrten mit Händlerschildern an Sonntagen und an bestimmten Feiertagen sind dagegen abgabepflichtig, darunter Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag und der 1. August. Für Händlerschilder bietet die E-Vignette laut BAZG einen Vorteil, weil nur eine E-Vignette je Schild nötig ist statt einer Klebevignette für jedes Fahrzeug.

Busse und Kontrollen: Was droht ohne Vignette?

Kontrollen führen das BAZG und die Polizei durch. Bei der E-Vignette prüfen sie im Rahmen einer Kontrolle auf der Strasse, ob für das Kontrollschild eine E-Vignette gelöst wurde. Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne gültige Vignette auf einer abgabepflichtigen Nationalstrasse fährt oder die Vignette vorschriftswidrig verwendet, zahlt laut Richtlinie 15-01 eine Busse von 200 Franken. Zusätzlich müssen Sie sofort eine Vignette kaufen oder das Kontrollschild für die E-Vignette registrieren.

Rechenbeispiel (eigene Rechnung, keine amtliche Angabe): Busse 200 Franken plus Vignette 40 Franken ergibt 240 Franken. Ist ein Gespann unterwegs, etwa ein Personenwagen mit Wohnanhänger, und haben weder Zugfahrzeug noch Anhänger eine gültige Vignette, wird die Busse zweimal erhoben.

Wird das Fahrzeug nicht angehalten oder die Person am Steuer nicht identifiziert, geht die Busse an die Halterin oder den Halter. Wer nicht in der Schweiz wohnt und bei einer Kontrolle die Abgabepflicht bestreitet oder Abgabe und Busse nicht sofort bezahlt, muss die Beträge hinterlegen oder eine andere angemessene Sicherheit leisten. Die Autobahnvignette ist ein amtliches Wertzeichen: Wer Vignetten fälscht, nachmacht oder nachahmt, wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, ebenso wer solche Vignetten verwendet oder nur mitführt. Neben einer Busse erfolgt ein Eintrag im Strafregister.

Eine Ausnahme gibt es an drei Autobahnzollstellen. In Basel/St. Louis, Rheinfelden und Kreuzlingen darf die Strecke zwischen Grenzübergang und erster Ausfahrt ohne Vignette befahren werden. Ansonsten gilt: Bis zur ersten Autobahnausfahrt ohne Vignette zu fahren, ist laut BAZG nicht erlaubt.

Kontrollschild, Scheibenbruch und Rückerstattung

Tippfehler beim Kontrollschild lassen sich einmalig direkt im Ticket des Webshops korrigieren, bei ausländischen Kontrollschildern nur innerhalb von 24 Stunden nach dem Kauf. Falsche Bindestriche oder Leerschläge sind irrelevant und erfordern keine Korrektur.

Ein echter Wechsel des Kontrollschilds ist nur möglich, wenn Fahrzeug und Halter identisch bleiben, etwa nach einem Umzug, einem Verlust oder einem Diebstahl des Schildes. Bei Schweizer Kontrollschildern wird die E-Vignette direkt im Ticket übertragen. Laut FAQ sind dabei zweckdienliche Unterlagen wie alter und neuer Fahrzeugschein beizulegen. Die Richtlinie 15-01 beschreibt es anders: Bei inländischen Fahrzeugen prüft das BAZG den identischen Halter und die gleiche Fahrzeugart über hinterlegte Daten, der alte und der neue Fahrzeugschein sind dort nur bei ausländischen Fahrzeugen zusätzlich beizulegen. Ausländische Fahrzeughalter stellen einen Antrag auf Änderung des Kontrollschilds, und die E-Vignette gilt für das neue Schild erst nach der offiziellen Bestätigung des BAZG per E-Mail. Im Zusammenhang mit Firmengründungen und Firmenübernahmen ist kein Wechsel möglich. Wechseln Sie das Fahrzeug und behalten das Kontrollschild, gilt die E-Vignette automatisch weiter. Wechseln Fahrzeug und Kontrollschild, lässt sie sich nicht übertragen.

Nach einem Windschutzscheibenwechsel wird die Klebevignette kostenlos ersetzt. Für ausländische Fahrzeuge geben die Zollstellen gegen Vorlage der alten Klebevignette, auch einer zerrissenen, und der Werkstattrechnung eine neue Klebevignette ab. Bei Schweizer Fahrzeugen erfolgt der Ersatz über die Fahrzeugversicherung. Nur in diesem Fall kann die ungültig gewordene Klebevignette auch durch eine E-Vignette ersetzt werden; mit denselben Belegen und der Quittung der neuen E-Vignette nimmt das BAZG dann eine Rückerstattung vor.

Bei der Rückerstattung unterscheiden sich die BAZG-Texte. Die FAQ beantworten die Frage nach einer Rückerstattung bei irrtümlichem Kauf mit Nein: Möglich ist sie dort grundsätzlich nur bei einem nachgewiesenen Doppelkauf im Webshop oder einer doppelten Belastung des Zahlungsmittels. Die Richtlinie 15-01 sieht zusätzlich vor, dass Vignetten, die irrtümlich für nicht vignettenpflichtige Fahrzeuge gekauft wurden, etwa für ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen, gebührenfrei zurückerstattet werden, auch wenn sie schon aufgeklebt sind. Eine anteilige Entschädigung nach der Ausserverkehrsetzung eines Fahrzeugs und der Rückgabe des Kontrollschilds gibt es nicht.

Stand: 26. September 2026. Alle Angaben stammen vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG): FAQ Vignette, Seiten zur E-Vignette und zur Nationalstrassenabgabe sowie Richtlinie 15-01 (Stand 1. März 2025). Ob und wo die Klebevignette 2027 verkauft wird, geben die ausgewerteten BAZG-Seiten nicht gesondert an. Prüfen Sie vor der Reise den aktuellen Stand beim BAZG.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Vignette Schweiz 2027?

Das BAZG verlangt für die Vignette genau 40 Franken, der Preis ist für E-Vignette und Klebevignette gleich. Nach der BAZG-Regel gilt die Vignette 2027 vom 1. Dezember 2026 bis zum 31. Januar 2028. Einen anderen Preis für 2027 nennen die BAZG-Seiten nicht (Stand September 2026).

Ab wann kann ich die Vignette 2027 kaufen?

Laut BAZG-Richtlinie 15-01 ist die Vignette jeweils ab dem 1. Dezember des Vorjahres erhältlich, für 2027 also ab dem 1. Dezember 2026. Die E-Vignette gilt ab dem erfolgreichen Kauf, eine Vignette 2026 reicht noch bis zum 31. Januar 2027.

Wie hoch ist die Busse ohne Vignette?

200 Franken. Zusätzlich müssen Sie sofort eine Vignette kaufen oder das Kontrollschild für die E-Vignette registrieren. Haben bei einem Gespann weder Zugfahrzeug noch Anhänger eine gültige Vignette, wird die Busse zweimal erhoben.

Gibt es eine Kurzzeitvignette für die Schweiz?

Nein. Das Nationalstrassenabgabegesetz sieht keine Kurzzeitvignetten vor, auch nicht als E-Vignette. Auch wer die Schweiz nur einmal durchquert, braucht die Jahresvignette für 40 Franken.

Kann ich die Klebevignette online kaufen?

Nach der BAZG-Richtlinie 15-01 bieten diverse offizielle Vertriebspartner die Klebevignette auch in Onlineshops an. Auf Auktionsplattformen werden laut BAZG vielfach gebrauchte und ungültige Vignetten verkauft. Die E-Vignette gibt es offiziell nur im Webshop des BAZG, Drittanbieter dürfen für die Registrierung Zuschläge verlangen.

Brauchen Anhänger und Wohnmobile eine eigene Vignette?

Ja. Anhänger brauchen eine eigene Vignette, sofern sie nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen; ausgenommen sind unter anderem Anhänger von Motorrädern. Wohnmobile sind bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht vignettenpflichtig, darüber ist die pauschale Schwerverkehrsabgabe PSVA zu bezahlen.

Quellen

Stand: September 2026. Preise und Bedingungen können sich ändern, maßgeblich sind die Angaben der Anbieter.