Punkte in Flensburg abbauen: wie lange dauert es?

Punkte in Flensburg abbauen ist auf zwei Wegen möglich: automatischer Verfall nach festen Tilgungsfristen oder aktiver Abbau über ein Fahreignungsseminar. Ein einzelner Punkt verfällt nach 2,5 Jahren, zwei Punkte nach 5 Jahren und drei Punkte nach 10 Jahren. Mit einem Fahreignungsseminar lässt sich zusätzlich ein Punkt abbauen – allerdings nur einmal alle fünf Jahre und nur bei höchstens fünf Punkten auf dem Konto.

So funktioniert das Punktesystem in Flensburg

Das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße nach einem abgestuften System. Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit gefährden, bringen einen Punkt. Grobe Verstöße oder Straftaten ohne Führerscheinentzug werden mit zwei Punkten geahndet, Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug mit drei Punkten.

Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bei vier bis fünf Punkten erhalten Sie eine Ermahnung, bei sechs bis sieben Punkten eine Verwarnung. Die Stufen sind relevant, weil der aktive Punkteabbau nur bis einschließlich fünf Punkte möglich ist.

Maßnahmenstufen im Punktesystem
PunktestandMaßnahmePunkteabbau möglich?
1–3 PunkteVormerkung (keine Maßnahme)Ja, per Seminar
4–5 PunkteErmahnung + SeminarhinweisJa, per Seminar
6–7 PunkteVerwarnungNein
8 PunkteEntzug der FahrerlaubnisNein

Wichtig: Die Eintragungen im FAER sind nicht öffentlich einsehbar. Weder Arbeitgeber noch Versicherungen haben Zugriff darauf. Nur Sie selbst, die Fahrerlaubnisbehörde und Gerichte können den Punktestand einsehen.

Tilgungsfristen: Wann verfallen Punkte automatisch?

Jeder Eintrag hat eine eigene Tilgungsfrist, die unabhängig von anderen Einträgen läuft. Seit der Reform von 2014 gibt es keine gegenseitige Hemmung der Fristen mehr.

Tilgungsfristen im Überblick
VerstoßPunkteTilgungsfrist
Ordnungswidrigkeit (verkehrssicherheitsgefährdend)12,5 Jahre
Grobe Ordnungswidrigkeit / Straftat ohne Entzug25 Jahre
Straftat mit Fahrerlaubnisentzug310 Jahre

Nach Ablauf der Tilgungsfrist bleibt der Eintrag noch ein weiteres Jahr in der sogenannten Überliegefrist gespeichert. Während dieser Zeit ist er nicht mehr abrufbar, wird aber für laufende Verfahren aufbewahrt. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids oder Urteils, nicht mit dem Tattag.

Aktiver Punkteabbau durch Fahreignungsseminar

Das Fahreignungsseminar (FES) ist der einzige Weg, aktiv Punkte abzubauen. Pro Teilnahme wird genau ein Punkt gestrichen. Voraussetzungen: Ihr Punktekonto darf höchstens fünf Punkte aufweisen, und die letzte Seminarteilnahme muss mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Das Seminar besteht aus zwei Modulen:

Insgesamt dauert das Seminar daher mindestens vier Wochen. Rechnen Sie mit Gesamtkosten zwischen rund 400 und 700 Euro, abhängig von Anbieter und Region (Stand: 2025 – prüfen Sie aktuelle Preise). Die Bescheinigung reichen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein.

Beachten Sie: Das Fahreignungsseminar wird erst nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei der Behörde wirksam. Der Punkt wird nicht rückwirkend ab Seminarbeginn, sondern ab dem Tag der Einreichung abgezogen. Planen Sie daher die Anmeldung frühzeitig, wenn Sie sich der Fünf-Punkte-Grenze nähern.

Nicht verwechseln: Das frühere Aufbauseminar (bis 2014) und das heutige Fahreignungsseminar sind zwei verschiedene Maßnahmen. Das Aufbauseminar existiert nur noch für Fahranfänger in der Probezeit und hat keinen Einfluss auf den Punktestand im FAER.

Typische Fehler beim Punkteabbau

Ein häufiger Irrtum: Viele Autofahrer glauben, sie könnten mehrere Punkte auf einmal abbauen, indem sie das Seminar öfter besuchen. Tatsächlich ist nur ein Punkt pro Seminar und nur ein Seminar alle fünf Jahre zulässig. Wer bei sechs oder mehr Punkten steht, hat keinen Anspruch auf Punkteabbau durch ein Seminar – hier bleibt nur das Warten auf den Verfall.

Ein weiterer Fehler betrifft die Fristberechnung: Die Tilgungsfrist beginnt nicht am Tag des Verstoßes, sondern erst mit Rechtskraft des Bescheids. Zwischen Verstoß und Rechtskraft können mehrere Wochen bis Monate vergehen, besonders bei Einsprüchen.

Außerdem verwechseln manche die frühere Regelung (vor 2014) mit der aktuellen. Seit der Reform hemmen neue Eintragungen die Tilgungsfrist bestehender Punkte nicht mehr. Jeder Eintrag läuft eigenständig ab.

Ebenfalls verbreitet ist der Glaube, man könne Punkte durch freiwillige Nachschulungen oder Online-Kurse abbauen. Solche Angebote haben keine rechtliche Wirkung auf den Punktestand. Nur das offizielle Fahreignungsseminar nach § 4a StVG wird vom KBA anerkannt. Lassen Sie sich von keinem Anbieter etwas anderes versprechen.

Punktestand abfragen – so geht es

Sie können Ihren Punktestand kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen. Drei Wege stehen zur Verfügung:

Die Auskunft enthält alle aktuellen Eintragungen mit Datum und Tilgungsfrist. Einträge in der Überliegefrist werden nicht angezeigt. Bevor Sie ein Fahreignungsseminar buchen, sollten Sie Ihren Stand prüfen – bei sechs oder mehr Punkten wäre das Seminar wirkungslos.

Die Online-Abfrage per eID ist der schnellste Weg: Nach der Identifizierung erhalten Sie Ihre Auskunft in der Regel innerhalb weniger Minuten als PDF. Die schriftliche Anfrage dauert etwa zwei bis drei Wochen. Bei der persönlichen Vorsprache in Flensburg erhalten Sie die Auskunft sofort, müssen aber die Anreise einplanen.

Tipp: Führen Sie eine eigene Übersicht Ihrer Verstöße mit Datum der Rechtskraft. So können Sie die Tilgungsfristen selbst nachverfolgen und rechtzeitig handeln, bevor die kritische Sechs-Punkte-Grenze erreicht wird. Prüfen Sie auch, ob Ihre Kfz-Versicherung bei Punkten in Flensburg höhere Prämien verlangt – manche Tarife berücksichtigen den Punktestand bei der Beitragsberechnung.

Sonderfälle und praktische Szenarien

Szenario 1 – Ermahnung erhalten: Bei vier bis fünf Punkten verschickt die Behörde eine Ermahnung und weist auf das Fahreignungsseminar hin. Nutzen Sie die Chance – ab sechs Punkten ist der aktive Abbau gesperrt.

Szenario 2 – Mehrere Einträge gleichzeitig: Sie haben drei Einträge mit je einem Punkt zu verschiedenen Zeitpunkten. Jeder Punkt verfällt nach 2,5 Jahren ab Rechtskraft des jeweiligen Bescheids. Zusätzlich können Sie per Seminar einen weiteren Punkt streichen – insgesamt sinkt Ihr Kontostand dann schneller.

Szenario 3 – Kurz vor acht Punkten: Bei sieben Punkten erhalten Sie eine Verwarnung, ein Seminar ist nicht mehr möglich. Kommt ein weiterer Punkt hinzu, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Wiedererteilung ist frühestens nach sechs Monaten und mit bestandener MPU möglich.

Szenario 4 – Probezeit: Fahranfänger in der Probezeit erhalten bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen eine Probezeitverlängerung und die Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Dies ist nicht identisch mit dem Fahreignungsseminar und reduziert keine Punkte.

Szenario 5 – Berufskraftfahrer: Für Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (z. B. Taxifahrer, Busfahrer) gelten keine abweichenden Tilgungsfristen. Allerdings kann die Behörde bereits bei weniger als acht Punkten eine Überprüfung der Fahreignung anordnen, wenn die Verstöße auf eine beruflich bedingte Häufung hindeuten. Berufskraftfahrer sollten ihren Punktestand daher besonders aufmerksam verfolgen.

Szenario 6 – Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Solange ein Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig ist, wird der zugehörige Punkt nicht ins FAER eingetragen. Ein Einspruch verschiebt also den Beginn der Tilgungsfrist. Wird der Einspruch abgewiesen, beginnt die Frist erst mit dem rechtskräftigen Urteil. Wird der Einspruch angenommen und der Bußgeldbescheid aufgehoben, entfällt der Punkt vollständig.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung – prüfen Sie aktuelle Regelungen beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Punkte kann ich durch ein Fahreignungsseminar abbauen?

Genau einen Punkt. Das Seminar darf nur einmal alle fünf Jahre besucht werden und nur bei maximal fünf Punkten auf dem Konto.

Was kostet ein Fahreignungsseminar?

Die Kosten liegen je nach Anbieter und Region bei rund 400 bis 700 Euro (Stand: 2025). Erkundigen Sie sich vorab bei örtlichen Fahrschulen und Verkehrspsychologen.

Verfallen Punkte in Flensburg automatisch?

Ja. Ein Punkt verfällt nach 2,5 Jahren, zwei Punkte nach 5 Jahren und drei Punkte nach 10 Jahren – jeweils ab Rechtskraft des Bescheids.

Hemmen neue Punkte die Tilgungsfrist bestehender Einträge?

Nein, seit der Reform 2014 läuft jede Tilgungsfrist unabhängig von neuen Eintragungen. Es gibt keine gegenseitige Hemmung mehr.

Kann ich meinen Punktestand kostenlos abfragen?

Ja, beim Kraftfahrt-Bundesamt – online mit eID, schriftlich per Post oder persönlich in Flensburg. Die Auskunft ist gebührenfrei.

Was passiert bei acht Punkten in Flensburg?

Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Wiedererteilung ist frühestens nach sechs Monaten und in der Regel mit bestandener medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU) möglich.