Für den Motorrad Führerschein der Klasse A2 gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Sie dürfen damit Motorräder mit maximal 35 kW (48 PS) Leistung fahren, wobei das Verhältnis von Leistung zu Leergewicht 0,2 kW/kg nicht überschreiten darf. Ein Vorbesitz der Klasse A1 ist keine Pflicht – der Direkteinstieg ist möglich, verkürzt aber bei Vorbesitz die Ausbildung erheblich.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Die theoretische Prüfung darf drei Monate, die praktische einen Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.
Die Klasse A2 erlaubt das Führen von Krafträdern mit folgenden technischen Grenzen:
| Merkmal | Grenzwert |
|---|---|
| Maximale Motorleistung | 35 kW (48 PS) |
| Leistung-Gewicht-Verhältnis | höchstens 0,2 kW/kg |
| Leistung des Ausgangsmotorrades (bei Drosselung) | höchstens 70 kW (95 PS) |
Gedrosselte Motorräder sind zulässig, sofern die Ausgangsleistung die 70-kW-Grenze nicht überschreitet. In der Klasse A2 sind außerdem die Klassen AM und A1 eingeschlossen, sodass Sie auch Leichtkrafträder und Mopeds fahren dürfen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW sind allerdings erst mit der Klasse A erlaubt.
Beachten Sie: Die 0,2-kW/kg-Grenze bezieht sich auf das Leergewicht laut Zulassungsbescheinigung Teil I, nicht auf das Fahrzeuggewicht mit Fahrer. Wer ein leichtes Motorrad mit relativ starkem Motor wählt, kann an dieser Grenze scheitern, obwohl die 35 kW eingehalten werden.
Um sich zur Klasse A2 anzumelden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Eine ärztliche Untersuchung über die allgemeine Fahreignung ist im Regelfall nicht vorgeschrieben, kann aber von der Behörde bei begründeten Zweifeln angeordnet werden.
Die Anmeldung erfolgt über eine Fahrschule Ihrer Wahl. Diese stellt den Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Die Bearbeitungszeit der Behörde beträgt in der Regel zwei bis sechs Wochen – planen Sie diesen Zeitraum ein, bevor Sie mit der Ausbildung beginnen. Der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis ist zwei Jahre lang gültig. Wird die Prüfung in dieser Zeit nicht bestanden, verfällt der Antrag und muss neu gestellt werden.
Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Theorieunterricht (Direkteinstieg ohne Vorbesitz):
Pflichtfahrstunden (Direkteinstieg):
Dazu kommen Übungsstunden auf dem Übungsplatz und im Verkehr, deren Anzahl individuell variiert. Im Durchschnitt absolvieren Fahrschüler etwa 15 bis 25 Übungsstunden, abhängig vom persönlichen Lernfortschritt.
Bei Vorbesitz der Klasse A1 (mindestens zwei Jahre): Die Sonderfahrten entfallen, und statt einer vollständigen Prüfung ist nur eine praktische Prüfung nötig. Die Theorieprüfung entfällt ebenfalls, wenn Sie mindestens zwei Jahre die Klasse A1 besitzen.
Lernmaterial: Neben dem Unterricht in der Fahrschule empfiehlt sich eine Lern-App mit dem amtlichen Fragenkatalog. Die Fragen werden regelmäßig aktualisiert; ältere Fragensätze können abweichen. Sprechen Sie mit Ihrer Fahrschule über empfohlene Lernmedien, bevor Sie selbst in kostenpflichtige Apps investieren.
Theorieprüfung: 30 Fragen aus dem amtlichen Fragenkatalog, davon 20 Grundstoff und 10 Zusatzstoff. Maximal 10 Fehlerpunkte sind erlaubt, wobei zwei Fragen mit Wertigkeit 5 nicht gleichzeitig falsch beantwortet werden dürfen.
Praktische Prüfung: Dauer mindestens 60 Minuten (bei Aufstieg von A1 mindestens 40 Minuten). Geprüft werden Grundfahraufgaben wie Slalom, Ausweichen, Bremsen bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten sowie das Fahren im Straßenverkehr.
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden. Die Anzahl der Wiederholungsversuche ist nicht begrenzt, allerdings muss nach dem dritten Fehlversuch eine Wartefrist von drei Monaten eingehalten werden.
Vor der praktischen Prüfung führt der Prüfer eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit des Motorrads durch. Das Fahrzeug muss der Klasse A2 entsprechen, betriebsbereit und verkehrssicher sein. Stellen Sie sicher, dass die Drosselungspapiere im Fahrzeug liegen, falls Sie mit einem gedrosselten Motorrad antreten. Fehlt dieser Nachweis, kann der Prüfer die Prüfung verweigern.
Nach mindestens zweijährigem Besitz der Klasse A2 können Sie auf die unbeschränkte Klasse A aufsteigen. Dafür ist lediglich eine praktische Prüfung erforderlich – keine erneute Theorieprüfung und keine vorgeschriebene Mindestanzahl an Fahrstunden, obwohl Auffrischungsstunden empfohlen werden.
Das Mindestalter für die Klasse A im Stufenzugang beträgt 20 Jahre. Ohne Vorbesitz (Direkteinstieg Klasse A) ist ein Mindestalter von 24 Jahren vorgeschrieben.
Sonderfall B196-Erweiterung: Wer seit mindestens fünf Jahren den Autoführerschein (Klasse B) besitzt und 25 Jahre alt ist, kann über die Schlüsselzahl B196 Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW (15 PS) fahren. Dies ersetzt jedoch nicht die Klasse A1 und berechtigt nicht zum Aufstieg auf A2.
Der Stufenzugang über A1 → A2 → A ist der kostengünstigste Weg zur unbeschränkten Klasse, weil bei jedem Aufstieg nur die praktische Prüfung anfällt. Wer hingegen erst mit 24 den Direkteinstieg in die Klasse A wählt, absolviert die gesamte Ausbildung von Grund auf.
Drosselung: Viele Motorräder werden vom Händler ab Werk oder nachträglich gedrosselt. Achten Sie darauf, dass die Drosselung vom TÜV abgenommen und in der Zulassungsbescheinigung eingetragen wird. Fahren ohne korrekte Eintragung kann als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis gewertet werden.
Versicherung: Der Schadensfreiheitsrabatt (SF-Klasse) beginnt beim Ersteinstieg bei SF 0 oder SF ½. Vergleichen Sie Tarife über einen Kfz-Versicherungsrechner, da die Prämien für Fahranfänger erheblich variieren.
Schutzausrüstung: Gesetzlich vorgeschrieben ist nur ein geeigneter Schutzhelm (§ 21a StVO). Für die praktische Prüfung verlangt die Prüfungsorganisation zusätzlich Motorradhandschuhe, Stiefel mit Knöchelschutz, Protektorenjacke und -hose.
Probezeit: Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt, unterliegt einer zweijährigen Probezeit – auch dann, wenn bereits der Autoführerschein vorhanden ist und die Probezeit dort abgelaufen ist.
Einige Fehler treten in der Praxis immer wieder auf und lassen sich mit etwas Vorbereitung vermeiden:
Folgen Sie diesem Ablauf, um den Prozess strukturiert zu durchlaufen:
Ein Nichtbestehen ist kein Grund zur Panik – die Mehrheit der Fahrschüler besteht spätestens beim zweiten Versuch. Gehen Sie wie folgt vor:
Nach einer nicht bestandenen Theorieprüfung: Analysieren Sie mit Ihrer Fahrschule, in welchen Themenbereichen die meisten Fehlerpunkte aufgetreten sind. Konzentrieren Sie Ihre Lernzeit gezielt auf diese Bereiche. Die Wiederholung ist nach 14 Tagen möglich.
Nach einer nicht bestandenen praktischen Prüfung: Der Prüfer teilt dem Fahrlehrer die konkreten Mängel mit. Nehmen Sie zusätzliche Übungsstunden, die gezielt diese Schwächen adressieren. Häufige Durchfallgründe sind unsichere Grundfahraufgaben (Slalom, Gefahrenbremsung) und mangelnde Verkehrsbeobachtung.
Nach dem dritten Fehlversuch: Es gilt eine dreimonatige Sperrfrist, bevor ein neuer Prüfungsversuch möglich ist. Nutzen Sie diese Zeit für intensives Training. Die Sperrfrist gilt separat für Theorie und Praxis – wer dreimal die Theorie nicht besteht, kann in der Zwischenzeit trotzdem praktische Übungsstunden nehmen.
Die Prüfungsgebühren fallen bei jedem Versuch erneut an. Kalkulieren Sie diesen Kostenfaktor von Anfang an mit ein, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
Dieser Ratgeber stellt keine Rechtsberatung dar – aktuelle Gebühren und Regelungen erfahren Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Die theoretische Prüfung darf drei Monate, die praktische einen Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.
Nein, ein Direkteinstieg ist möglich. Wer jedoch mindestens zwei Jahre die Klasse A1 besitzt, spart Theoriestunden und benötigt nur eine verkürzte praktische Prüfung.
Motorräder mit maximal 35 kW (48 PS), einem Leistung-Gewicht-Verhältnis von höchstens 0,2 kW/kg und – bei Drosselung – einer Ausgangsleistung von maximal 70 kW.
Die reine Pflichtstundenzahl beträgt 12 Doppelstunden Theorie plus 12 Sonderfahrten. Mit Übungsstunden rechnen die meisten Fahrschüler mit zwei bis vier Monaten Gesamtdauer.
Nach mindestens zwei Jahren Besitz der Klasse A2 und mit einer zusätzlichen praktischen Prüfung. Das Mindestalter beträgt dann 20 Jahre.
Nein. Die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Fahren von 125-ccm-Leichtkrafträdern und gilt nicht als Klasse A1. Ein Aufstieg auf A2 ist damit nicht möglich.