Kennzeichen verloren oder gestohlen: Was Sie jetzt tun müssen

Wenn ein Kennzeichen fehlt, müssen Sie bei Diebstahl zuerst die Polizei informieren und dann zur Zulassungsstelle gehen. Bei reinem Verlust können Sie direkt zur Behörde. Ohne mindestens ein Schild dürfen Sie nicht weiterfahren, sonst drohen 60 Euro Bußgeld. Die alte Zeichenkombination wird für zehn Jahre gesperrt.

Verlust oder Diebstahl: Der entscheidende Unterschied

Ob ein Kennzeichen abgefallen oder gestohlen wurde, bestimmt den ersten Schritt. Bei Diebstahl ist die Anzeige bei der Polizei zwingend, weil gestohlene Schilder für Straftaten missbraucht werden können. Die Polizei gibt Ihnen eine Verlustbescheinigung, die Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen. Zusätzlich wird das Kennzeichen im polizeilichen Fahndungssystem als gestohlen eingetragen, sodass es bei einer Kontrolle sofort auffällt.

Bei einem Verlust ohne Fremdverschulden, etwa durch Vibration auf der Autobahn oder durch lockere Halterung, können Sie direkt zur Zulassungsstelle gehen. Dennoch ist auch hier eine Verlustmeldung bei der Polizei ratsam, damit niemand das gefundene Schild missbraucht. Die Meldung ist kostenlos und schützt Sie vor Haftungsproblemen, falls das Kennzeichen später bei einem Vergehen auftaucht. Gerade auf Autobahnraststätten und in Parkgaragen werden verlorene Schilder gelegentlich aufgefunden und können ohne Meldung nicht zugeordnet werden.

Prüfen Sie zunächst, ob nur ein Schild oder beide fehlen. Fehlt nur das vordere oder hintere Kennzeichen, dürfen Sie unter Umständen noch vorsichtig zur Behörde fahren, sollten aber eine Ordnungswidrigkeit mit 60 Euro Bußgeld einplanen. Fehlen beide Schilder, muss das Fahrzeug stehen bleiben oder per Abschleppwagen transportiert werden, weil ein Fahrzeug ohne jegliche Kennzeichnung im öffentlichen Straßenverkehr nicht bewegt werden darf.

Schritt für Schritt: So gehen Sie vor

Der Ablauf gliedert sich in drei Stationen, die Sie möglichst am selben Tag abarbeiten sollten:

Nach dem Besuch bei der Zulassungsstelle lassen Sie die neuen Schilder bei einem zugelassenen Schilderdienst prägen, der sich in der Regel direkt neben der Behörde befindet. Die Prägung dauert nur wenige Minuten. Anschließend bringen Sie die Schilder am Fahrzeug an und können wieder fahren. Achten Sie darauf, die Schilder fest zu verschrauben, damit sich die Situation nicht wiederholt.

Benötigte Unterlagen und Kosten

Bringen Sie folgende Dokumente zur Zulassungsstelle mit:

Die Behördengebühr für die Umschreibung und die Prägung neuer Schilder liegt zusammen in der Regel zwischen 60 und 100 Euro. Die genauen Kosten variieren je nach Zulassungsbezirk und davon, ob Sie ein Standard- oder ein Wunschkennzeichen wählen. Für ein Wunschkennzeichen fällt eine zusätzliche Reservierungsgebühr an, die je nach Kommune unterschiedlich hoch ist.

Falls Sie ein Wunschkennzeichen reserviert hatten und dieses gestohlen wurde, kann die Zulassungsstelle die Kombination nicht erneut vergeben, weil sie für zehn Jahre gesperrt bleibt. Sie müssen sich eine neue Kombination aussuchen oder ein zufällig zugeteiltes Kennzeichen akzeptieren. Bei reinem Verlust fragen Sie gezielt nach der Möglichkeit einer erneuten Zuteilung, solange die Sperrung noch nicht vollzogen wurde.

Planen Sie für den gesamten Vorgang etwa zwei bis drei Stunden ein, wenn Sie Polizei, Versicherung und Zulassungsstelle an einem Tag erledigen. Einige Zulassungsstellen bieten inzwischen einen digitalen Antragsprozess an, bei dem Sie Teile der Formalitäten vorab online einreichen können.

Überblick: Ablauf bei Kennzeichenverlust und -diebstahl
SituationErster SchrittUnterlagen
Diebstahl (ein oder beide Schilder)Polizei: Anzeige erstattenPersonalausweis, Fahrzeugschein, eVB-Nummer
Verlust (abgefallen, beschädigt)Verlustmeldung bei Polizei empfohlen, dann ZulassungsstellePersonalausweis, Fahrzeugschein, eVB-Nummer
Verlust im AuslandÖrtliche Polizei, dann nach Rückkehr deutsche ZulassungsstelleAusländisches Polizeiprotokoll, Personalausweis, Fahrzeugschein

Kennzeichenverlust im Ausland

Geht ein Kennzeichen auf einer Reise im Ausland verloren, wird die Situation komplizierter. In den meisten EU-Ländern können Sie bei der örtlichen Polizei eine Verlustmeldung aufgeben und mit dem Protokoll weiterfahren. Informieren Sie parallel Ihre deutsche Kfz-Versicherung telefonisch, damit der Vorfall dokumentiert ist.

Ein Ersatzkennzeichen können Sie im Ausland nicht prägen lassen, weil die amtliche Zuteilung über die deutsche Zulassungsstelle läuft. Als Übergangslösung befestigen Sie ein handschriftliches Schild mit der korrekten Kennzeichennummer gut sichtbar an der entsprechenden Stelle. Verwenden Sie wetterfestes Material und sichere Befestigung, damit das Behelfskennzeichen während der Rückfahrt nicht verloren geht. Fahren Sie auf direktem Weg zurück und meiden Sie nach Möglichkeit Autobahnen, auf denen Kontrollen häufiger sind.

Diese Behelfslösung wird von vielen europäischen Polizeibehörden toleriert, eine rechtliche Garantie gibt es aber nicht. In einigen Nicht-EU-Ländern, etwa der Schweiz oder der Türkei, gelten strengere Regeln, und Sie sollten dort die örtliche Polizei um eine schriftliche Weiterfahrterlaubnis bitten.

Nach der Rückkehr gehen Sie den regulären Weg über die deutsche Zulassungsstelle. Halten Sie das ausländische Polizeiprotokoll bereit, da die Behörde es als Nachweis verlangt. Lassen Sie das Protokoll gegebenenfalls übersetzen, falls es nicht in einer gängigen Sprache ausgestellt ist.

Sonderfälle und häufige Fehler

Einige Situationen werden oft falsch eingeschätzt:

Ein typischer Fehler ist es, die Versicherung nicht zu informieren. Falls jemand mit dem gestohlenen Schild einen Schaden verursacht, wird zunächst der eingetragene Halter kontaktiert. Nur eine rechtzeitige Meldung schützt Sie vor Haftungsproblemen.

Diebstahl vorbeugen

Kennzeichendiebstahl lässt sich mit einfachen Mitteln erschweren. Ersetzen Sie die herkömmlichen Kreuzschlitzschrauben durch Sicherheitsschrauben mit Spezialantrieb, etwa Torx oder Einwegschrauben. Diese erfordern Spezialwerkzeug und schrecken Gelegenheitsdiebe ab.

Eine weitere Möglichkeit sind diebstahlhemmende Kennzeichenhalter, die das Schild vernieten statt schrauben. Das Entfernen dauert deutlich länger und erzeugt Lärm, was den Diebstahl unattraktiv macht.

Parken Sie nach Möglichkeit in einer Garage oder in gut beleuchteten Bereichen. Kontrollieren Sie Ihre Kennzeichen regelmäßig auf festen Sitz, besonders nach langen Autobahnfahrten, bei denen Vibrationen die Schrauben lösen können.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; prüfen Sie aktuelle Gebühren und Vorschriften bei Ihrer Zulassungsstelle.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich mit nur einem fehlenden Kennzeichen noch fahren?

Technisch ist es möglich, rechtlich aber ein Verstoß. Es drohen 60 Euro Bußgeld. Fahren Sie nur noch zur Zulassungsstelle und melden Sie den Verlust vorher bei der Polizei.

Kann ich mein altes Wunschkennzeichen nach dem Verlust zurückbekommen?

Bei Diebstahl wird die Kombination für zehn Jahre gesperrt. Bei reinem Verlust ist eine erneute Zuteilung in einigen Zulassungsbezirken möglich, sofern die Sperrung noch nicht durchgeführt wurde.

Muss ich die Versicherung bei Kennzeichenverlust informieren?

Ja. Wird das gestohlene Schild für eine Straftat genutzt, schützt die rechtzeitige Meldung Sie vor Haftungsproblemen. Die meisten Versicherer nehmen die Meldung telefonisch entgegen.

Was kostet ein neues Kennzeichen bei der Zulassungsstelle?

Die Behördengebühr und die Schilderprägung zusammen liegen in der Regel zwischen 60 und 100 Euro, je nach Zulassungsbezirk und Schilderformat. Hinzu kommt gegebenenfalls die eVB-Nummer, die kostenlos bei Ihrem Versicherer erhältlich ist.

Was passiert, wenn jemand mein gestohlenes Kennzeichen benutzt?

Zunächst wird der eingetragene Halter kontaktiert. Mit der polizeilichen Anzeige und der Versicherungsmeldung können Sie nachweisen, dass das Schild zum Tatzeitpunkt bereits als gestohlen gemeldet war.