Wie lange ein reserviertes Kennzeichen gültig bleibt, hängt von der Zulassungsstelle ab. Die Reservierungsdauer liegt in der Regel zwischen 10 und 90 Tagen, häufig bei 30 Tagen. Manche Behörden bieten gegen Gebühr eine Verlängerung an. Wie Sie ein Wunschkennzeichen reservieren, was es kostet und wie Sie die Frist verlängern, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Das Wichtigste in Kürze
Je nach Zulassungsstelle zwischen 10 und 90 Tagen, in Einzelfällen bis zu sechs Monaten. Die häufigste Frist beträgt 30 Tage.
Reservierungsdauer: So unterschiedlich regeln es die Behörden
Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung zur Reservierungsdauer von Kfz-Kennzeichen. Jede Zulassungsstelle legt die Frist eigenständig fest. Die Spanne reicht von 10 Tagen bis zu sechs Monaten. In der Praxis sind drei Varianten besonders verbreitet:
10 bis 14 Tage: Einige kleinere Zulassungsstellen bieten nur eine kurze kostenlose Reservierung an.
30 Tage: Die häufigste Variante. Viele mittlere und größere Städte arbeiten mit dieser Frist.
60 bis 90 Tage: Manche Großstädte wie Berlin (90 Tage) oder Stuttgart gewähren längere Reservierungszeiträume.
(Stand: 2026 — die konkreten Fristen können sich ändern. Prüfen Sie die Angaben auf der Website Ihrer Zulassungsstelle.)
Wird das Kennzeichen innerhalb der Frist nicht abgeholt bzw. bei der Zulassung verwendet, verfällt die Reservierung automatisch. Das Kennzeichen wird dann wieder freigegeben und kann von jemand anderem reserviert werden.
Online-Reservierung: So funktioniert es
Die meisten Zulassungsstellen bieten eine Online-Reservierung über ihre Website oder ein zentrales Portal an. Der Ablauf ist in der Regel einheitlich:
Website aufrufen: Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer Zulassungsstelle oder nutzen Sie ein übergeordnetes Landesportal.
Wunschkennzeichen eingeben: Geben Sie die gewünschte Buchstaben-Zahlen-Kombination ein. Das System prüft sofort, ob das Kennzeichen verfügbar ist.
Verfügbarkeit bestätigen: Ist das Kennzeichen frei, können Sie es direkt reservieren.
Gebühr bezahlen: Die Reservierungsgebühr wird in der Regel per Online-Überweisung, Kreditkarte oder Lastschrift entrichtet.
Bestätigung speichern: Sie erhalten eine Reservierungsbestätigung mit Reservierungsnummer. Bringen Sie diese zur Zulassung mit.
Tipp: Reservieren Sie das Kennzeichen erst, wenn der Fahrzeugkauf oder die Zulassung in absehbarer Zeit ansteht. Sonst riskieren Sie, dass die Frist abläuft.
Kosten für Reservierung und Wunschkennzeichen
Die Gebühren für Reservierung und Wunschkennzeichen sind von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedlich, bewegen sich aber in einem engen Rahmen. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) sieht folgende Posten vor:
Reservierung eines Wunschkennzeichens: Die GebOSt erlaubt eine Gebühr für die Kennzeichenreservierung. In der Praxis liegen die Kosten meist zwischen 2,60 und 12,80 Euro.
Wunschkennzeichen-Zuschlag bei Zulassung: Zusätzlich zur regulären Zulassungsgebühr fällt ein Aufschlag für das Wunschkennzeichen an — in der Regel 10,20 Euro (laut GebOSt Nr. 221).
(Stand: 2026 — prüfen Sie die aktuellen Gebühren Ihrer Zulassungsstelle.)
Einige Behörden erlassen die Reservierungsgebühr, wenn Sie das Kennzeichen innerhalb einer bestimmten Frist tatsächlich zulassen. Andere berechnen die Gebühr grundsätzlich, unabhängig davon, ob die Reservierung genutzt wird.
Reservierung verlängern: Geht das?
Ob eine Verlängerung möglich ist, entscheidet ebenfalls die jeweilige Zulassungsstelle. Drei Szenarien kommen vor:
Verlängerung gegen Gebühr: Manche Behörden erlauben eine einmalige oder mehrfache Verlängerung. Die Gebühr entspricht meist der ursprünglichen Reservierungsgebühr.
Automatischer Verfall ohne Verlängerungsoption: Andere Stellen bieten keine Verlängerung an. Nach Fristablauf müssen Sie neu reservieren — sofern das Kennzeichen noch frei ist.
Automatische Verlängerung bei Online-Reservierung: Vereinzelt verlängert sich die Reservierung automatisch, wenn Sie sie online bestätigen.
Wenn Ihnen ein bestimmtes Kennzeichen besonders wichtig ist, erkundigen Sie sich vor der Reservierung bei Ihrer Zulassungsstelle nach den Verlängerungsbedingungen. So vermeiden Sie eine böse Überraschung, falls die Zulassung länger dauert als geplant.
Welche Kombinationen sind erlaubt und verboten?
Nicht jede Buchstaben-Zahlen-Kombination ist als Wunschkennzeichen zulässig. Die Zulassungsstellen sperren Kombinationen, die anstößig oder politisch belastet sein könnten. Bundesweit verboten sind unter anderem Kombinationen wie HJ, KZ, NS, SA und SS. Darüber hinaus sperren einzelne Zulassungsbezirke weitere Kombinationen, die in Verbindung mit dem Ortskürzel problematisch wirken.
Die maximale Länge des Erkennungsnummernteils (Buchstaben + Ziffern nach dem Ortskürzel) ist auf insgesamt acht Zeichen begrenzt, wobei höchstens zwei Buchstaben und vier Ziffern erlaubt sind. Die genauen Möglichkeiten hängen von der Schildgröße und dem Ortskürzel ab.
Möchten Sie ein bestimmtes Geburtsdatum, eine Jahreszahl oder Ihre Initialen auf dem Kennzeichen, prüfen Sie vorab im Online-Portal, ob die Kombination verfügbar und zulässig ist.
Typische Fehler bei der Kennzeichenreservierung
Diese Fehler kosten Zeit, Geld oder das gewünschte Kennzeichen:
Zu früh reservieren: Wenn zwischen Reservierung und Zulassung mehrere Monate liegen, läuft die Frist ab und das Kennzeichen geht verloren.
Falsche Zulassungsstelle: Ein Kennzeichen kann nur bei der Behörde reserviert werden, die für Ihren Wohnsitz oder den Fahrzeugstandort zuständig ist. Seit der i-Kfz-Reform können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten — eine Neuausstellung entfällt dann.
Reservierung vergessen abzurufen: Die Behörde erinnert nicht aktiv an den Fristablauf. Notieren Sie sich das Ablaufdatum.
Kennzeichen vor der Reservierung prägen lassen: Lassen Sie die Schilder erst prägen, nachdem die Reservierung bestätigt ist und Sie das Fahrzeug zulassen. Sonst bleiben Sie auf nutzlosen Schildern sitzen.
Schritt-für-Schritt: Kennzeichen reservieren und zulassen
Der vollständige Ablauf von der Reservierung bis zur fertigen Zulassung umfasst folgende Schritte:
Verfügbarkeit prüfen: Rufen Sie das Online-Portal Ihrer Zulassungsstelle auf und geben Sie die gewünschte Kombination ein. Testen Sie auch Alternativen, falls Ihr Erstwunsch vergeben ist.
Reservierung abschließen: Bezahlen Sie die Reservierungsgebühr und speichern Sie die Bestätigungsnummer. Notieren Sie sich das Ablaufdatum der Reservierung.
Versicherung abschließen: Schließen Sie die Kfz-Versicherung ab und fordern Sie die eVB-Nummer an. Ohne eVB ist keine Zulassung möglich.
Kennzeichenschilder prägen lassen: Bringen Sie die Reservierungsbestätigung zu einer Schilderprägestelle in der Nähe der Zulassungsstelle. Die Prägung dauert in der Regel wenige Minuten und kostet je nach Anbieter zwischen 15 und 40 Euro für zwei Schilder.
Zulassung beantragen: Gehen Sie mit eVB-Nummer, geprägten Schildern, Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), Personalausweis und gegebenenfalls SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer zur Zulassungsstelle.
Plaketten aufkleben: Nach der Zulassung erhalten Sie die Stempelplaketten. Kleben Sie diese auf die Kennzeichenschilder und montieren Sie die Schilder am Fahrzeug.
Bei einer vollständigen Online-Zulassung (i-Kfz Stufe 4) können Sie einige dieser Schritte digital erledigen. Die geprägten Schilder und die Montage bleiben jedoch physisch notwendig.
Was tun, wenn das Wunschkennzeichen nicht verfügbar ist?
Ist Ihre bevorzugte Kombination bereits vergeben oder gesperrt, stehen Ihnen mehrere Wege offen:
Alternative Ziffern testen: Behalten Sie Ihre Wunschbuchstaben bei und variieren Sie die Ziffernfolge. Statt AB 1234 könnte AB 1235 oder AB 234 frei sein.
Andere Buchstabenkombination wählen: Wenn Sie auf bestimmte Ziffern Wert legen (z. B. ein Geburtsjahr), tauschen Sie die Buchstaben aus.
Später erneut prüfen: Reservierungen laufen nach der Frist ab. Das gewünschte Kennzeichen kann also zu einem späteren Zeitpunkt wieder verfügbar werden. Prüfen Sie das Portal nach einigen Wochen erneut.
Benachbarte Zulassungsstelle prüfen: Haben Sie kürzlich Ihren Wohnsitz gewechselt und Ihr Fahrzeug noch nicht umgemeldet, kann unter Umständen das alte Ortskürzel weiterhin genutzt werden. Prüfen Sie, ob die gewünschte Kombination dort verfügbar ist.
Bedenken Sie: Ein Kennzeichen, das aktuell auf einem zugelassenen Fahrzeug läuft, können Sie nicht reservieren. Es wird erst nach Abmeldung des bisherigen Halters und Ablauf einer Sperrfrist wieder freigegeben.
Sonderfälle bei der Kennzeichenreservierung
Einige Situationen erfordern besonderes Vorgehen:
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk: Sie dürfen Ihr bisheriges Kennzeichen seit der i-Kfz-Reform bundesweit behalten. Eine Reservierung ist hier nicht nötig — Sie müssen das Fahrzeug lediglich bei der neuen Zulassungsstelle ummelden.
Saisonkennzeichen: Auch für Saisonkennzeichen können Sie ein Wunschkennzeichen reservieren. Die Reservierungsdauer läuft jedoch unabhängig vom Saisonzeitraum — reservieren Sie also zeitnah vor Saisonbeginn.
Historisches Kennzeichen (H-Kennzeichen): Ein Wunschkennzeichen ist auch für Fahrzeuge mit H-Zulassung möglich. Die Reservierung erfolgt identisch; das H wird erst bei der Zulassung auf dem Schild ergänzt.
E-Kennzeichen: Für Elektrofahrzeuge können Sie ebenfalls ein Wunschkennzeichen reservieren. Das E am Ende des Kennzeichens wird bei der Zulassung automatisch hinzugefügt und ist nicht Teil der Reservierung.
Kurzzeitkennzeichen: Für Kurzzeitkennzeichen (gelbes Kennzeichen, gültig für maximal 5 Tage) gibt es keine Wunschkennzeichen-Reservierung. Die Kombination wird von der Behörde zugeteilt.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung — Gebühren und Fristen variieren je nach Zulassungsstelle und können sich ändern.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange bleibt ein reserviertes Kennzeichen gültig?
Je nach Zulassungsstelle zwischen 10 und 90 Tagen, in Einzelfällen bis zu sechs Monaten. Die häufigste Frist beträgt 30 Tage.
Was kostet die Kennzeichenreservierung?
Die Reservierungsgebühr liegt laut GebOSt in der Regel zwischen 2,60 und 12,80 Euro. Hinzu kommt bei der Zulassung der Wunschkennzeichen-Zuschlag von 10,20 Euro (Stand: 2026 — prüfen Sie aktuelle Gebühren).
Kann ich die Reservierung verlängern?
Das hängt von der Zulassungsstelle ab. Manche erlauben eine Verlängerung gegen Gebühr, andere nicht. Fragen Sie vor der Reservierung bei Ihrer Behörde nach.
Kann ich ein Kennzeichen online reservieren?
Ja. Die meisten Zulassungsstellen bieten eine Online-Reservierung an. Sie geben Ihr Wunschkennzeichen ein, das System prüft die Verfügbarkeit und Sie bezahlen die Gebühr online.
Was passiert, wenn die Reservierungsfrist abläuft?
Das Kennzeichen wird wieder freigegeben und kann von jemand anderem reserviert werden. Sie müssen dann neu reservieren, sofern es noch verfügbar ist.
Welche Buchstabenkombinationen sind auf dem Kennzeichen verboten?
Bundesweit gesperrt sind unter anderem HJ, KZ, NS, SA und SS. Einzelne Zulassungsbezirke sperren zusätzliche Kombinationen, die mit dem Ortskürzel problematisch wirken.