HU und AU: Der Unterschied von Haupt- und Abgasuntersuchung

HU und AU gehören zusammen, prüfen aber Unterschiedliches: Die Hauptuntersuchung (HU) bewertet die Verkehrssicherheit des gesamten Fahrzeugs - Bremsen, Fahrwerk, Beleuchtung und mehr. Die Abgasuntersuchung (AU) prüft ausschließlich die Abgaswerte. Seit Jahren ist die AU fester Bestandteil der HU und wird im selben Termin miterledigt. Am Ende steht bei Bestehen die Prüfplakette.

Hauptuntersuchung: das ganze Fahrzeug

Die Hauptuntersuchung ist die umfassende technische Prüfung des Fahrzeugs auf Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit. Der Prüfer kontrolliert unter anderem Bremsanlage, Lenkung, Fahrwerk, Reifen, Beleuchtung, Karosserie, Rahmen sowie sicherheitsrelevante elektronische Systeme. Grundlage ist die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Besteht das Fahrzeug, erhält es die Prüfplakette am hinteren Kennzeichen; ihr Monat und Jahr zeigen die nächste Fälligkeit. Durchgeführt wird die HU von amtlich anerkannten Prüforganisationen und Prüfingenieuren. Die HU ist keine Reparatur - der Prüfer stellt nur fest, ob das Fahrzeug den Anforderungen entspricht.

Der Prüfumfang ist bewusst breit angelegt, weil viele sicherheitsrelevante Bauteile im Alltag verschleißen, ohne dass es dem Fahrer sofort auffällt. Ausgeschlagene Fahrwerksteile, poröse Bremsschläuche oder nachlassende Bremswirkung entwickeln sich schleichend. Die regelmäßige HU soll solche Mängel erkennen, bevor sie zur Gefahr werden. Damit dient sie nicht nur dem einzelnen Halter, sondern der Sicherheit im gesamten Straßenverkehr.

Abgasuntersuchung: nur die Emissionen

Die Abgasuntersuchung prüft ausschließlich, ob die Emissionen des Motors innerhalb der zulässigen Grenzwerte liegen. Kontrolliert werden je nach Motor und Baujahr Abgaswerte, das Motormanagement und die Funktion der Abgasreinigung, bei modernen Fahrzeugen auch ausgelesene Fehlerspeicher und Sensordaten.

Die AU steht damit für den Umweltteil der Fahrzeugprüfung. Sie sagt nichts über Bremsen oder Fahrwerk aus - dafür ist die HU zuständig. Ein Fahrzeug kann die AU bestehen und trotzdem an der HU scheitern, wenn etwa die Bremswirkung unzureichend ist.

Umgekehrt ist auch der Fall möglich, dass Karosserie, Fahrwerk und Bremsen einwandfrei sind, das Fahrzeug aber an den Abgaswerten scheitert. Gerade bei älteren Fahrzeugen oder nach Eingriffen am Motor kommt das vor. Die AU stellt damit sicher, dass ein technisch sicheres Fahrzeug zugleich die Umweltvorgaben einhält - beide Aspekte werden getrennt bewertet und müssen jeweils erfüllt sein.

Der Ablauf der AU hängt stark vom Fahrzeugalter ab. Bei älteren Motoren wird teils noch direkt am Auspuff gemessen, bei modernen Fahrzeugen liest der Prüfer vor allem die Daten des Bordsystems aus und kontrolliert, ob die Abgasreinigung ordnungsgemäß arbeitet. Eine leuchtende Motorkontrollleuchte oder gespeicherte Fehler im Abgassystem können daher bereits zum Nichtbestehen führen, auch wenn das Fahrzeug sonst unauffällig läuft.

Reine Elektrofahrzeuge bilden einen Sonderfall: Da sie keine Abgase ausstoßen, entfällt für sie die klassische Abgasuntersuchung. Zur Hauptuntersuchung müssen aber auch Elektroautos, denn Bremsen, Fahrwerk, Beleuchtung und die Sicherheit der elektrischen Anlage werden ebenso geprüft. Der Prüfumfang verschiebt sich also, entfällt aber nicht.

Warum die AU Teil der HU ist

Frühe getrennte Termine gehören der Vergangenheit an: Die AU ist heute organisatorisch in die HU integriert und wird im Rahmen desselben Termins durchgeführt. Für Sie bedeutet das einen einzigen Werkstatt- oder Prüftermin, an dem beide Untersuchungen erfolgen. Die Ergebnisse fließen in den gemeinsamen Untersuchungsbericht ein.

Deshalb erhalten Sie die Plakette nur, wenn sowohl der technische Teil (HU) als auch der Abgasteil (AU) bestanden sind. Fallen die Abgaswerte durch, gibt es trotz technisch einwandfreiem Fahrzeug keine Plakette, bis der Mangel behoben ist.

Die Zusammenlegung hat einen praktischen Grund: Beide Untersuchungen betreffen dasselbe Fahrzeug und werden von denselben Stellen verantwortet. Ein gemeinsamer Termin spart Zeit und Kosten und stellt sicher, dass Sicherheit und Umweltverträglichkeit gemeinsam bewertet werden. Für Sie ist wichtig zu wissen, dass die Begriffe HU und TÜV im Alltag oft synonym verwendet werden - gemeint ist die Hauptuntersuchung, die die AU einschließt.

Intervalle: wann welche Untersuchung fällig ist

Für neu zugelassene Personenkraftwagen ist die erste HU nach 36 Monaten fällig, danach alle 24 Monate. Für viele andere Fahrzeugarten, etwa Motorräder, gilt der Zwei-Jahres-Rhythmus von Beginn an. Die AU folgt demselben Takt, weil sie im HU-Termin miterledigt wird.

Der Fälligkeitsmonat steht auf der Plakette und in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Planen Sie den Termin rechtzeitig, denn eine Überziehung kann Bußgeld und eine teurere, erweiterte HU nach sich ziehen - Details dazu im Ratgeber zur überzogenen Untersuchung.

Abweichende Intervalle gelten für bestimmte Fahrzeugarten. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung und schwere Nutzfahrzeuge werden häufiger geprüft, weil sie stärker beansprucht werden oder ein höheres Gefährdungspotenzial haben. Für den privaten Pkw bleibt es beim Rhythmus von zunächst drei und danach zwei Jahren. Der Termin bindet sich an das Fahrzeug, nicht an den Halter, und bleibt bei einem Verkauf bestehen.

Für die Planung heißt das: Kaufen Sie ein Fahrzeug mit bald fälliger HU, übernehmen Sie diesen Termin. Ein Blick auf die Plakette vor dem Kauf verrät, ob die nächste Untersuchung ansteht und ob dafür Kosten einzuplanen sind.

Ablauf, Mängelklassen und Nachprüfung

Beim Termin bewertet der Prüfer festgestellte Mängel nach Schweregrad: geringe Mängel ohne Nachprüfung, erhebliche Mängel mit Nachprüfungspflicht und gefährliche oder verkehrsunsichere Mängel, die eine sofortige Weiterfahrt ausschließen können. Nur bei fehlenden erheblichen und gefährlichen Mängeln gibt es die Plakette.

Bei erheblichen Mängeln müssen Sie diese fristgerecht beheben und das Fahrzeug zur Nachprüfung vorstellen. Halten Sie die Frist ein, fällt in der Regel nur eine reduzierte Gebühr an. So bereiten Sie sich vor:

Woran scheitert die HU am häufigsten? In der Praxis sind es meist Punkte, die sich vorab günstig beheben lassen: defekte oder falsch eingestellte Beleuchtung, zu geringe oder ungleiche Bremswirkung, Reifen unter der Mindestprofiltiefe, Öl- und Flüssigkeitsverlust sowie Rost an tragenden Teilen. Auch eine leuchtende Motorkontrollleuchte kann zum Nichtbestehen der AU führen. Wer diese Punkte vor dem Termin kontrolliert, spart sich in vielen Fällen die Nachprüfung und den zusätzlichen Weg.

Untersuchungsbericht und Plakette richtig lesen

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen Untersuchungsbericht und die Plakette am hinteren Kennzeichen. Der Bericht dokumentiert den geprüften Umfang, festgestellte geringe Mängel und das Ergebnis. Heben Sie ihn gut auf - beim Verkauf ist er ein wichtiger Nachweis der Fahrzeughistorie und beim nächsten Termin eine hilfreiche Vergleichsgrundlage.

Die Plakette selbst kodiert den nächsten Fälligkeitstermin: Die oben stehende Zahl nennt den Monat, die Farbe steht für das Jahr. So lässt sich auf einen Blick erkennen, wann die nächste HU ansteht. Bewahren Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I griffbereit auf, denn dort ist der Termin ebenfalls vermerkt.

Ein bestandener Termin ist keine Garantie für einen dauerhaft mangelfreien Zustand - er bestätigt nur den Zustand am Prüftag. Verschleißteile wie Bremsen und Reifen sollten Sie auch zwischen den Untersuchungen im Blick behalten. Wer sein Fahrzeug regelmäßig warten lässt, kommt in aller Regel ohne böse Überraschungen durch die nächste HU.

Sollten Sie den Bericht einmal verlieren, können Sie ihn bei der Prüforganisation anfordern, die die Untersuchung durchgeführt hat. Für den täglichen Gebrauch reicht die Plakette am Kennzeichen als Nachweis. Bei einer Verkehrskontrolle zählt allein, ob die Plakette gültig ist - der Bericht selbst muss nicht mitgeführt werden. Bewahren Sie ihn dennoch zusammen mit den Fahrzeugpapieren auf, denn er belegt lückenlos, wann welche Untersuchung mit welchem Ergebnis stattfand.

Stand: 2026 - Prüfumfang und Intervalle können sich ändern; maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Untersuchung geltenden Vorschriften.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen HU und AU?

Die HU prüft die Verkehrssicherheit des gesamten Fahrzeugs, die AU nur die Abgaswerte. Die AU ist heute Teil der HU und wird im selben Termin durchgeführt.

Ist die AU noch ein eigener Termin?

Nein. Die Abgasuntersuchung ist in die Hauptuntersuchung integriert und wird gemeinsam erledigt. Sie erhalten einen gemeinsamen Untersuchungsbericht.

Wie oft muss ein Auto zur HU?

Neue Personenkraftwagen zum ersten Mal nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate. Andere Fahrzeugarten wie Motorräder folgen dem Zwei-Jahres-Rhythmus von Anfang an.

Bekomme ich die Plakette, wenn nur die AU besteht?

Nein. Die Plakette gibt es nur, wenn sowohl der technische Teil der HU als auch die AU bestanden sind. Ein Teil allein genügt nicht.

Wer darf HU und AU durchführen?

Amtlich anerkannte Prüforganisationen und Prüfingenieure. Die AU wird im Rahmen der HU miterledigt, teils in Werkstätten mit entsprechender Anerkennung.

Müssen Elektroautos zur AU?

Nein. Reine Elektrofahrzeuge stoßen keine Abgase aus, daher entfällt die Abgasuntersuchung. Zur Hauptuntersuchung müssen sie aber ebenso, dort werden unter anderem Bremsen, Fahrwerk und die elektrische Anlage geprüft.