Ab 1. Januar 2027 kostet das Deutschlandticket 66,80 Euro pro Monat. Das hat die Verkehrsministerkonferenz (VMK) mit ihrer Pressemitteilung Nr. 115/2026 vom 30. September 2026 mitgeteilt; gegenüber dem Preis von 63 Euro für 2026 ist das eine Anpassung um 3,80 Euro. Als Jobticket kostet das Deutschlandticket 2027 laut VMK 63,46 Euro, als Semesterticket 40,08 Euro. Laut Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 25./26. März 2026 wird der Preis ab 2027 anhand eines Preisindexes fortgeschrieben; die Anpassung zum 1. Januar 2027 ist die erste.
Ab 1. Januar 2027 kostet das Deutschlandticket 66,80 Euro pro Monat. Das hat die Verkehrsministerkonferenz mit ihrer Pressemitteilung vom 30. September 2026 mitgeteilt. Für 2026 hatte sie 63 Euro beschlossen; die Anpassung beträgt 3,80 Euro.
Den Preis für 2027 hat die Verkehrsministerkonferenz mit ihrer Pressemitteilung Nr. 115/2026 vom 30. September 2026 bekanntgegeben. Dort heißt es wörtlich: Der Preis für das Deutschlandticket wird zum 1. Januar 2027 angepasst und beträgt für das kommende Jahr 66,80 Euro pro Monat. Die Mitteilung nennt eine Preisanpassung um 3,80 Euro im Vergleich zu 2026. Den Preis für 2026 hatte die Sonder-Verkehrsministerkonferenz am 18. September 2025 beschlossen: Zum 1. Januar 2026 wurde der Preis auf 63 Euro pro Monat angehoben. Rechnerisch entspricht der Aufschlag für 2027 rund 6 Prozent.
Auf das Jahr gerechnet ergeben zwölf Monatsbeiträge zu 66,80 Euro rechnerisch 801,60 Euro. Zwölf Monate zu 63 Euro ergeben für das Jahr 2026 rechnerisch 756 Euro, der Unterschied beträgt 45,60 Euro im Jahr. In derselben Mitteilung hat die VMK auch die Preise für das Deutschlandticket als Jobticket mit 63,46 Euro und als Semesterticket mit 40,08 Euro für 2027 neu festgelegt. Nach einem Beschluss der Abteilungsleitungen der Länder vom 23./24. September 2026 werden die Preise der rabattierten Varianten gleichzeitig mit dem Preis für das Deutschlandticket veröffentlicht.
Mit dem Preis für 2027 greift laut VMK-Pressemitteilung vom 30. September 2026 erstmals der Preisindex, den die Verkehrsministerkonferenz bei ihrer Frühjahrskonferenz im März in Lindau einstimmig beschlossen hat; die Konferenz tagte laut VMK am 25. und 26. März 2026 in Lindau (Bayern). Grundlage der Anpassung sind Personal-, Energie- und allgemeine Kosten, die detailliert gewichtet und mit Stichtagserfassung anhand einer Formel durch die D-Tix GmbH & Co. KG berechnet wurden. Entwickelt wurde der Index unter Mitwirkung der Verbände der Verkehrsunternehmen und der Aufgabenträger.
Laut Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 25./26. März 2026 ist der Preisindex das Ergebnis aus Kostenindex und Wertfaktor, bei Mengenwachstum gemindert durch einen Dämpfungsfaktor. Der Kostenindex enthält Personal-, Energie- und allgemeine Kosten im Verhältnis 55 zu 20 zu 25 Prozent. Der Wertfaktor berücksichtigt die Wirkung des bis 31. Dezember 2030 beschlossenen konstanten, nicht dynamisierten Ausgleichs aus Bundes- und Ländermitteln. Preisanpassungen durch den Index werden kaufmännisch auf 10 Cent gerundet. Bei positivem Preisindex wird der Preis angehoben, bei negativem Preisindex bleibt er unverändert.
Preisindex und Ticketpreis des Folgejahres werden laut diesem Beschluss spätestens zum 30. September allen Verkehrsunternehmen sowie Bund und Ländern mitgeteilt; eine Preisanpassung findet zum 1. Januar des Folgejahres statt. Den Dämpfungsfaktor berücksichtigt die Berechnung erstmals im Jahr 2027 für den Preis des Jahres 2028. Die Gemeinsame Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleitungen der Länder hat den Anhang zum Preisindex am 23./24. September 2026 in Ingolstadt aktualisiert, laut ihrem Beschluss wegen neuer Daten und eines Konkretisierungsbedarfs bei der Umsetzung.
Die Sonder-Verkehrsministerkonferenz vom 29. November 2022 bekräftigte die gemeinsame Umsetzung eines papierlosen, deutschlandweit gültigen Tickets zu einem Einführungspreis von 49 Euro im Monat im monatlich kündbaren Abonnement. Laut Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 22./23. März 2023 war mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Neunten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes der Weg für die Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023 frei.
Für 2024 beschloss die Sonder-Verkehrsministerkonferenz am 22. Januar 2024, den monatlichen Ticketpreis von 49 Euro im Jahr 2024 beizubehalten. Für 2025 verständigte sich die Sonder-Verkehrsministerkonferenz am 23. September 2024 darauf, den Preis ab dem 1. Januar 2025 auf 58 Euro festzusetzen. Am 18. September 2025 beschloss die Sonder-Verkehrsministerkonferenz in München die Anhebung zum 1. Januar 2026 auf 63 Euro pro Monat und die Fortschreibung des Preises ab 2027 anhand eines Kostenindexes. Rechnerisch betragen die Erhöhungen damit 9 Euro für 2025, 5 Euro für 2026 und 3,80 Euro für 2027. Der Preis für 2027 liegt 17,80 Euro über dem Einführungspreis, rechnerisch ein Plus von rund 36 Prozent. Die Tabelle in diesem Abschnitt fasst die Preisstufen mit ihrer Quelle zusammen.
| Gültig ab | Preis pro Monat | Veränderung | Quelle |
| 1. Mai 2023 | 49 Euro | Einführungspreis, 2024 beibehalten | VMK-Beschlüsse vom 29.11.2022, 22./23.03.2023 und 22.01.2024 |
| 1. Januar 2025 | 58 Euro | plus 9 Euro | Beschluss der Sonder-VMK vom 23.09.2024 |
| 1. Januar 2026 | 63 Euro | plus 5 Euro | Beschluss der Sonder-VMK vom 18.09.2025 |
| 1. Januar 2027 | 66,80 Euro | plus 3,80 Euro | VMK-Pressemitteilung Nr. 115/2026 vom 30.09.2026 |
| Variante | Preis 2027 laut VMK | Rechnerisch in Prozent von 66,80 Euro |
| Deutschlandticket | 66,80 Euro pro Monat | 100 Prozent |
| Deutschlandticket als Jobticket | 63,46 Euro | 95 Prozent |
| Deutschlandticket als Semesterticket | 40,08 Euro | 60 Prozent |
Jobticket: Laut Bundesregierung (Stand: 1. Mai 2026) erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket bereitzustellen. Wenn sie dabei einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis des Tickets leisten, können zusätzlich fünf Prozent Rabatt auf den Ausgabepreis gewährt werden. Der VMK-Preis von 63,46 Euro entspricht rechnerisch 95 Prozent von 66,80 Euro. Berechnet werden die Preise der rabattierten Varianten laut Beschluss vom 23./24. September 2026 durch die D-TIX GmbH & Co. KG, ausgehend vom neuen, kaufmännisch auf 10 Cent gerundeten Preis des Deutschlandtickets.
Semesterticket: Der Fahrpreis für das Deutschlandsemesterticket beträgt laut Bundesregierung 60 Prozent des Fahrpreises des regulären Deutschlandtickets; 60 Prozent von 66,80 Euro ergeben rechnerisch die 40,08 Euro aus der VMK-Mitteilung. Ob und wann genau das Semesterticket an einzelnen Hochschulen eingeführt wird, hängt laut Bundesregierung von den Verhandlungen zwischen den Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden und Landestariforganisationen mit den Hochschulen und Studierendenvertretungen ab.
Einen eigenen bundesweiten Preis für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Seniorinnen und Senioren oder Sozialtickets nennt die VMK-Mitteilung vom 30. September 2026 nicht. Neu festgelegt wurden dort der Preis für das Deutschlandticket sowie die Preise für Jobticket und Semesterticket. Laut Bundesregierung (Stand: 1. Mai 2026) können die Länder auf ihre Kosten weitere Vergünstigungen etwa für Azubi-, Schüler- oder Sozialtickets anbieten. Nähere Informationen stellen die Verkehrsunternehmen oder der Verbund vor Ort zur Verfügung.
Zur Mitnahme von Kindern schreibt die Bundesregierung: Kinder unter sechs Jahren fahren kostenlos mit, eine unentgeltliche Mitnahme von Personen über sechs Jahren ist nicht möglich. Ob es in Ihrem Land ein ermäßigtes Ticket für Schüler, Azubis oder Senioren gibt und was es kostet, erfahren Sie deshalb beim Verkehrsunternehmen oder Verbund an Ihrem Wohnort.
Laut Bundesregierung (Stand: 1. Mai 2026) ist das Deutschlandticket bundesweit gültig und ermöglicht Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum. Reisende können alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland nutzen. Ausgenommen sind der Fernverkehr, zum Beispiel IC, EC und ICE, private Anbieter wie FlixTrain oder FlixBus sowie Fahrten in der ersten Klasse. Daneben gibt es laut Bundesregierung einige wenige Ausnahmen; Informationen dazu, wo das Ticket überall gilt, gibt es bei der Deutschen Bahn.
Das Ticket ist personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar; bei Kontrollen müssen Fahrgäste ihre Identität nachweisen. Erwerben können Sie es bei allen Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünden. Die Bundesregierung beschreibt das Deutschlandticket als digital, bundesweit gültig und monatlich kündbar. Eine bundesweit einheitliche Kündigungsfrist nennen die hier ausgewerteten amtlichen Quellen nicht; maßgeblich sind die Abo-Bedingungen Ihres Anbieters.
Laut Beschluss der Sonder-Verkehrsministerkonferenz vom 18. September 2025 sind sich Bund und Länder einig, von 2026 bis 2030 jährlich jeweils 1,5 Milliarden Euro für das Deutschlandticket bereitzustellen. Die Bundesregierung (Stand: 1. Mai 2026) schreibt dazu, der Bund beteilige sich zur Hälfte an den Kosten; 2023, 2024 und 2025 stellte er jeweils 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung, und denselben Betrag steuern die Länder bei. Diesen Betrag wird der Bund nach diesen Angaben auch langfristig bis 2030 leisten.
Über die Preisgestaltung entscheidet laut Bundesregierung die Verkehrsministerkonferenz der Länder eigenständig ohne Einfluss des Bundes; Grund ist die gesetzliche Zuständigkeit der Länder für den Öffentlichen Personennahverkehr. Dass der Ausgleich aus Bundes- und Ländermitteln bis 31. Dezember 2030 konstant und nicht dynamisiert ist, berücksichtigt der Preisindex über den Wertfaktor. Im Anhang zum Beschluss heißt es dazu, der Wertfaktor sei ein Ausgleich für die fehlende Dynamisierung der Kompensation aus Bundes- und Landesmitteln.
Für Autofahrerinnen und Autofahrer kommt das Deutschlandticket als Alternative für Wege im Nah- und Regionalverkehr in Frage. Die Bundesregierung (Stand: 1. Mai 2026) schreibt, das Ticket solle die Attraktivität des ÖPNV deutlich erhöhen und einen Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn setzen. Durch die Nutzung des Tickets lassen sich laut Bundesregierung CO2-Emissionen einsparen, die auf rund 2,5 Millionen Tonnen jährlich beziffert werden; das entspreche einer Reduktion der Emissionen des privaten Pkw-Verkehrs um etwa drei Prozent. Die Schätzung stammt nach diesen Angaben aus einer Studie des Gutachterkonsortiums unter Leitung von infas.
Ob sich das Ticket für Ihre eigenen Wege eignet, hängt davon ab, welche Strecken Sie mit Bus und Bahn zurücklegen können, denn Fernzüge wie IC, EC und ICE sind nicht enthalten. Wenn Sie mit dem Auto zur Arbeit pendeln, kann sich eine Nachfrage beim Arbeitgeber lohnen: Stellt er das Deutschlandticket als Jobticket bereit und leistet einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis, sind laut Bundesregierung zusätzlich fünf Prozent Rabatt möglich. Einen Kostenvergleich zwischen Auto und Ticket sollten Sie mit den Ausgaben für Ihr eigenes Fahrzeug aufstellen.
Alle Preise laut Beschlüssen und Pressemitteilung der Verkehrsministerkonferenz (Stand: 30. September 2026) sowie laut Bundesregierung (Stand: 1. Mai 2026); Jahresbeträge und Prozentwerte sind eigene Berechnungen. Maßgeblich sind die Tarif- und Abo-Bedingungen Ihres Verkehrsunternehmens.
Ab 1. Januar 2027 kostet das Deutschlandticket 66,80 Euro pro Monat. Das hat die Verkehrsministerkonferenz mit ihrer Pressemitteilung vom 30. September 2026 mitgeteilt. Für 2026 hatte sie 63 Euro beschlossen; die Anpassung beträgt 3,80 Euro.
Zwölf Monatsbeiträge zu 66,80 Euro ergeben rechnerisch 801,60 Euro im Jahr 2027. Für 2026 sind es bei zwölf Monaten zu 63 Euro 756 Euro, also 45,60 Euro weniger.
Grundlage ist erstmals der Preisindex, den die Verkehrsministerkonferenz am 25./26. März 2026 beschlossen hat. Er bildet Personal-, Energie- und allgemeine Kosten ab; laut VMK wird er jährlich zur Feststellung des Preises angewendet.
Laut Verkehrsministerkonferenz kostet das Deutschlandticket 2027 als Jobticket 63,46 Euro und als Semesterticket 40,08 Euro. Beide Preise hat die VMK am 30. September 2026 zusammen mit dem Preis von 66,80 Euro mitgeteilt.
Einen bundesweiten Preis dafür nennt die VMK-Mitteilung vom 30. September 2026 nicht. Laut Bundesregierung können die Länder auf ihre Kosten Vergünstigungen etwa für Azubi-, Schüler- oder Sozialtickets anbieten. Auskunft geben die Verkehrsunternehmen oder der Verbund vor Ort.
Laut Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 25./26. März 2026 werden Preisindex und Ticketpreis des Folgejahres jeweils spätestens zum 30. September mitgeteilt. Für den Preis 2028 ist das spätestens der 30. September 2027; dann fließt erstmals auch der Dämpfungsfaktor ein.
Stand: Oktober 2026. Preise und Bedingungen können sich ändern, maßgeblich sind die Angaben der Anbieter.