CO2-Preis 2027: Gesetz, Entwurf und Literpreis

Einen festen CO2-Preis für 2027 nennt das geltende Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) nicht. Ohne Gesetzesänderung würde sich der Preis 2027 aus den Auktionspreisen des EU-Emissionshandels ETS 1 errechnen. Die Bundesregierung will stattdessen den Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne aus 2026 fortschreiben; der Bundestag hat den Entwurf am 24. September 2026 in erster Lesung beraten. Laut ADAC entsprechen 60 Euro je Tonne rund 17 Cent pro Liter Benzin und 19 Cent pro Liter Diesel.

Wie hoch ist der CO2-Preis 2027 nach heutigem Stand?

Stand 26. September 2026 gibt es zwei Möglichkeiten. Welche eintritt, entscheidet das laufende Gesetzgebungsverfahren; laut ADAC beraten Bundestag und Bundesrat im Laufe des Herbstes 2026:

Wie hoch der Preis im zweiten Fall wäre, steht in keinem der amtlichen Dokumente, die dieser Seite zugrunde liegen. Der ADAC schreibt, die Bundesregierung wolle die für 2027 eigentlich vorgesehene Erhöhung aussetzen, nennt aber ebenfalls keinen Betrag. Deshalb nennen wir keinen geschätzten Wert. Festgelegt ist dagegen der weitere Fahrplan: 2028 wird das nationale System laut Umweltbundesamt in den europäischen Emissionshandel für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2) überführt.

Was steht heute im BEHG und in der Verordnung?

Die Preisregeln stehen in § 10 BEHG, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Februar 2025. Von 2021 bis 2025 wurden die Zertifikate zum Festpreis verkauft, seit 2026 werden sie versteigert. Für 2026 heißt es in Absatz 2 wörtlich: 'Für das Jahr 2026 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt.' Einen eigenen Korridor für 2027 enthält der Paragraf nicht.

Für 2027 ermächtigt Absatz 3 die Bundesregierung, Einzelheiten per Rechtsverordnung zu regeln. Nach Nummer 4 kann sie für den Fall, dass ab 2027 eine jährliche Emissionsmenge im nationalen System verbleibt, einen marktbasierten Preis festlegen: in den ersten beiden Quartalen 2027 nach dem mengengewichteten Durchschnittspreis der Versteigerungen von Berechtigungen nach § 10 Absatz 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) im jeweils vorletzten vorangegangenen Quartal, ab dem dritten Quartal 2027 nach den Versteigerungen von Emissionszertifikaten nach derselben Vorschrift. Nummer 5 betrifft die Verschiebung des EU-ETS 2 nach Artikel 30k Absatz 2 der Richtlinie 2003/87/EG. Für diesen Fall kann die Verordnung für 2027 die Fortführung des Verkaufs zum Festpreis vorsehen, wobei der Festpreis in jedem Quartal dem mengengewichteten Durchschnittspreis der Versteigerungen von Berechtigungen nach § 10 TEHG im vorletzten vorangegangenen Quartal entspricht.

Die konkrete Regel für den Verschiebungsfall steht in § 17 der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV). Danach werden die Zertifikate für 2027 ab dem dritten Quartal 2027 zu einem marktbasierten Preis verkauft, der dem mengengewichteten Durchschnittspreis der Versteigerungen von Berechtigungen nach § 10 Absatz 1 TEHG im jeweils vorletzten vorangegangenen Quartal entspricht. Die zuständige Stelle veröffentlicht den Preis für jedes Quartal mindestens zwei Monate im Voraus. Das Gesetz nennt diesen Preis Festpreis, die Verordnung marktbasiert; gemeint ist in beiden Fällen ein Quartalswert aus den Versteigerungen im EU-ETS 1. Laut Gesetzentwurf ist der Verschiebungsfall durch Artikel 2 der Verordnung (EU) 2026/667 vom 11. März 2026 eingetreten.

Was soll der Gesetzentwurf 21/7869 ändern?

Mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des BEHG setzt die Bundesregierung einen Beschluss des Koalitionsausschusses von CDU, CSU und SPD vom 12. Mai 2026 um. Kern ist ein neuer Satz in § 10 Absatz 2: 'Für die Jahre 2026 und 2027 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt.' Nummer 5 in Absatz 3 soll gestrichen werden, Nummer 4 bezieht sich künftig auf die Jahre ab 2028. Als Ziel nennt der Entwurf Planungssicherheit für Unternehmen angesichts angespannter Energie- und Rohstoffmärkte.

Der bisherige Ablauf:

Das Gesetz soll am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Der ADAC berichtet, dass wegen der Eilbedürftigkeit verkürzte Fristen greifen, um das Gesetz noch vor dem Jahreswechsel zu verabschieden. Beschlossen ist es damit aber noch nicht.

Der Korridor begrenzt den Preis in den Versteigerungen. Wer nach vollständiger Versteigerung noch Zertifikate braucht, kauft sie zu einem Überschussmengenpreis oberhalb der Korridorobergrenze: 2026 sind das nach der geltenden Verordnung 68 Euro, für 2027 sieht der Entwurf 73 Euro vor. Diese Regeln richten sich an die Unternehmen, die Brennstoffe in Verkehr bringen. Der Entwurf geht davon aus, dass sie die CO2-Kosten entlang der Wertschöpfungskette an die Endverbraucher weitergeben können; welcher Anteil tatsächlich an der Zapfsäule ankommt, lässt sich daraus nicht ablesen.

Nationaler CO2-Preis für Brennstoffe je Tonne, Stand 26. September 2026
JahrPreis je Tonne CO2Grundlage
202125 Euro (Festpreis)§ 10 Abs. 2 BEHG
202230 Euro (Festpreis)§ 10 Abs. 2 BEHG
202330 Euro (Festpreis)§ 10 Abs. 2 BEHG
202445 Euro (Festpreis)§ 10 Abs. 2 BEHG
202555 Euro (Festpreis)§ 10 Abs. 2 BEHG
202655 bis 65 Euro (Preiskorridor)§ 10 Abs. 2 BEHG
2027, geltendes RechtQuartalspreis aus Auktionen im EU-ETS 1, keine feste Zahl§ 10 Abs. 3 Nr. 5 BEHG, § 17 BEHV
2027, Regierungsentwurf55 bis 65 Euro (Preiskorridor)Drucksache 21/7869, noch nicht beschlossen
2028Marktpreis im EU-ETS 2Umweltbundesamt, ADAC

Was bedeutet der CO2-Preis in Cent pro Liter Benzin und Diesel?

Der ADAC rechnet mit einem Mittelwert von 60 Euro je Tonne: Benzin kostet dadurch etwa 17 Cent und Diesel rund 19 Cent mehr pro Liter, als es ohne CO2-Abgabe der Fall wäre. Für den ganzen Korridor von 55 bis 65 Euro nennt der ADAC 15,7 bis 18,6 Cent je Liter Benzin und 17,3 bis 20,5 Cent je Liter Diesel, für 2026 und 2027 mit denselben Werten. Es handelt sich um Bruttopreise, der Anstieg bezieht sich auf das Basisjahr 2020. Gegenüber 2025 kann die Abgabe 2026 laut ADAC höchstens um knapp 3 Cent je Liter Benzin und um etwas mehr als 3 Cent je Liter Diesel steigen. Was Sie an der Tankstelle zahlen, hängt zusätzlich vom Ölpreis und anderen Faktoren ab.

Rechenbeispiel (eigene Rechnung, keine amtliche Angabe): Annahmen sind 12.000 Kilometer im Jahr, 7 Liter Benzin auf 100 Kilometer und ein CO2-Anteil von 17 Cent je Liter nach der ADAC-Angabe für 60 Euro je Tonne. Das ergibt 840 Liter im Jahr und einen CO2-Anteil von 840 mal 0,17 Euro, also 142,80 Euro. Bei einer Tankfüllung von 50 Litern sind es 8,50 Euro. Bleibt es 2027 beim Korridor, gilt diese Größenordnung weiter. Für den Fall ohne Gesetzesänderung lässt sich kein Wert angeben, weil der Preis dann vom Auktionsgeschehen im EU-ETS 1 abhängt.

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Warum startet der EU-Emissionshandel ETS 2 erst 2028?

Ursprünglich sollte der europäische Emissionshandel für Brennstoffe in Gebäuden und Verkehr 2027 beginnen. Die EU-Staaten haben den Start um ein Jahr verschoben; rechtlich geschah das nach dem Regierungsentwurf durch Artikel 2 der Verordnung (EU) 2026/667. Das Umweltbundesamt schreibt, dass der nationale Emissionshandel 2028 in den EU-ETS 2 überführt wird. Diese Verschiebung macht 2027 zum Übergangsjahr, für das der deutsche Gesetzgeber eine eigene Lösung braucht.

Ab 2028 soll sich der CO2-Preis für Verkehr und Gebäude laut ADAC im freien Markt bilden, indem Zertifikate an die Verkäufer der Brennstoffe versteigert werden. Eine amtliche Prognose für diesen Preis enthalten die hier ausgewerteten Unterlagen nicht. Der ADAC geht davon aus, dass es ab 2028 vorerst nicht zu dramatischen Sprüngen kommt, weil das europäische Preisniveau voraussichtlich unter dem deutschen liegen wird. Mittelfristig, nach 2030, hält der Club einen deutlichen Anstieg für möglich und bezeichnet eine genaue Prognose als schwierig.

Wie hat sich der CO2-Preis seit 2021 entwickelt?

Der nationale Emissionshandel erfasst seit 2021 Brennstoffemissionen, die nicht unter den EU-ETS 1 fallen, vor allem aus Wärme und Verkehr. Ein nationales Emissionszertifikat entspricht einer Tonne CO2. Die Tabelle auf dieser Seite fasst die Werte aus § 10 BEHG und den Stand für 2027 und 2028 zusammen. Umgangssprachlich heißt der Aufschlag CO2-Steuer, rechtlich ist er laut ADAC eine öffentliche Abgabe. Die Einnahmen fließen in den Klima- und Transformationsfonds; 2024 waren es laut Umweltbundesamt rund 13 Milliarden Euro.

Nach Angaben des ADAC hat die Einführung mit 25 Euro je Tonne im Januar 2021 Super E10 im Schnitt um 7 Cent und Diesel um 8 Cent je Liter verteuert. Der Schritt auf 30 Euro im Jahr 2022 brachte weitere 1,4 Cent bei Benzin und 1,5 Cent bei Diesel. 2023 blieb der Preis unverändert, weil die Erhöhung wegen der Energiekrise verschoben wurde. Der Sprung von 45 auf 55 Euro im Jahr 2025 erhöhte die Abgabe um rund 3 Cent.

Was Sie als Autofahrer bis 2028 im Blick behalten sollten

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Stand: 26. September 2026, keine Rechtsberatung. Grundlage sind § 10 BEHG sowie §§ 14 und 17 BEHV (gesetze-im-internet.de), die Bundestagsdrucksache 21/7869, die Berichte des Bundestags zur ersten Lesung, das Umweltbundesamt und der ADAC; das Gesetzgebungsverfahren ist nicht abgeschlossen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der CO2-Preis 2027?

Das steht noch nicht fest. Kommt der Gesetzentwurf 21/7869, gilt 2027 wie 2026 ein Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Ohne Gesetzesänderung würde sich der Preis aus den Auktionspreisen im EU-ETS 1 errechnen; eine feste Zahl nennt das geltende Recht dafür nicht.

Wie hoch ist der CO2-Preis 2027 für Diesel?

Für Diesel gilt derselbe Tonnenpreis wie für Benzin. Für den geplanten Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne nennt der ADAC einen Aufschlag von 17,3 bis 20,5 Cent je Liter Diesel, bei 60 Euro rund 19 Cent.

Wird Benzin 2027 durch den CO2-Preis teurer?

Wird der Gesetzentwurf beschlossen, bleibt der Tonnenpreis 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro wie 2026; laut ADAC entspricht das 15,7 bis 18,6 Cent je Liter Benzin. Wo im Korridor der Preis landet, entscheiden die Versteigerungen. Der Literpreis hängt außerdem vom Ölpreis ab.

Gibt es eine offizielle Prognose für den CO2-Preis 2027?

Nein. Das geltende Recht knüpft 2027 an Auktionspreise im EU-ETS 1 an, der Entwurf an einen festen Korridor. In den Unterlagen von Bundestag und Umweltbundesamt findet sich keine Zahl für den Fall ohne Gesetzesänderung, und auch der ADAC nennt keinen Betrag.

Gilt 2027 schon der europäische CO2-Preis?

Nein. Der Start des EU-ETS 2 wurde um ein Jahr verschoben. Laut Umweltbundesamt wird der nationale Emissionshandel 2028 in den EU-ETS 2 überführt.

Ab wann steht der CO2-Preis 2027 endgültig fest?

Sobald Bundestag und Bundesrat das Änderungsgesetz beschlossen haben und es verkündet ist; es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die erste Lesung fand am 24. September 2026 statt. Bleibt es beim geltenden Recht, wird der Preis für jedes Quartal mindestens zwei Monate im Voraus veröffentlicht.

Was hat der CO2-Preis 2021 bis 2025 gekostet?

Laut § 10 BEHG galten Festpreise von 25 Euro (2021), 30 Euro (2022 und 2023), 45 Euro (2024) und 55 Euro (2025) je Tonne CO2.

Quellen

Stand: September 2026. Preise und Bedingungen können sich ändern, maßgeblich sind die Angaben der Anbieter.