Autounfall: Richtiges Verhalten & Checkliste
Ein Autounfall ist eine Stresssituation. Wer die richtige Reihenfolge kennt, schützt sich und andere und sichert seine Ansprüche gegenüber der Versicherung.
10 Schritte nach dem Unfall
- Ruhe bewahren: Tief durchatmen, Panik hilft niemandem
- Unfallstelle sichern: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck (50/100/200m)
- Erste Hilfe leisten: Verletzte versorgen, bei Bedarf 112 rufen
- Polizei rufen: Bei Personenschaden, hohem Sachschaden oder Uneinigkeit über Schuld
- Beweise sichern: Fotos von allen Seiten, Schäden, Unfallstelle, Kennzeichen, Bremsspuren
- Daten austauschen: Name, Adresse, Versicherung, Kennzeichen, Führerschein
- Unfallbericht ausfüllen: Europäischen Unfallbericht (immer im Auto haben!)
- Zeugen notieren: Name und Kontaktdaten von Zeugen festhalten
- Versicherung melden: Innerhalb von 7 Tagen (besser sofort)
- Werkstatt/Gutachter: Schaden begutachten und Reparatur einleiten
Wann muss die Polizei kommen?
- Pflicht: Bei Personenschaden (Verletzte oder Tote)
- Empfohlen: Bei hohem Sachschaden (ab ca. 2.000 Euro)
- Empfohlen: Wenn die Schuldfrage unklar ist
- Empfohlen: Bei Beteiligung von Mietwagen, Firmenwagen oder Ausländern
- Empfohlen: Bei Fahrerflucht des Unfallgegners
- Nicht nötig: Bei Bagatellschäden mit klarer Schuldfrage und kooperativem Gegner
Tipp: Im Zweifel immer die Polizei rufen. Die Beamten sichern Beweise und erstellen einen offiziellen Unfallbericht, der bei der Schadensregulierung hilft.
Unfallbericht richtig ausfüllen
Der Europäische Unfallbericht (EUB) ist das wichtigste Dokument nach einem Unfall:
- Immer 2 Exemplare im Auto haben (kostenlos bei der Versicherung)
- Beide Unfallbeteiligten füllen EINEN Bericht aus (Durchschlag)
- Skizze des Unfallhergangs zeichnen (Fahrtrichtungen, Position der Fahrzeuge)
- Ankreuzfelder sorgfältig ausfüllen - sie haben Beweiskraft
- NICHTS unterschreiben, was ein Schuldanerkenntnis darstellt
- Jede Partei erhält ein Exemplar
Schadensregulierung und Ihre Rechte
- Wahl der Werkstatt: Sie dürfen die Werkstatt frei wählen - der Versicherer des Unfallgegners darf Sie nicht in eine bestimmte Werkstatt zwingen
- Gutachter: Ab ca. 750 Euro Schaden haben Sie Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter (auf Kosten der gegnerischen Versicherung)
- Mietwagen: Während der Reparaturdauer steht Ihnen ein Mietwagen der gleichen Klasse zu
- Nutzungsausfall: Alternativ zum Mietwagen können Sie Nutzungsausfallentschädigung fordern (25-100 Euro/Tag)
- Wertminderung: Bei Fahrzeugen unter 5 Jahren und repariertem Unfallschaden steht Ihnen eine merkantile Wertminderung zu
Häufige Fehler nach dem Unfall
- Schuld eingestehen: Sagen Sie nie am Unfallort, dass es Ihre Schuld war - das ist Sache der Versicherungen
- Keine Fotos machen: Dokumentieren Sie alles fotografisch, bevor die Fahrzeuge bewegt werden
- Unfallstelle verlassen: Unfallflucht ist eine Straftat - auch bei Bagatellschäden
- Versicherung zu spät melden: Innerhalb von 7 Tagen melden, besser sofort
- Ersten Vergleichsangebot zustimmen: Versicherungen bieten oft zu wenig - verhandeln Sie oder beauftragen Sie einen Anwalt