Recht

Autounfall: Richtiges Verhalten & Checkliste

Ein Autounfall ist eine Stresssituation. Wer die richtige Reihenfolge kennt, schützt sich und andere und sichert seine Ansprüche gegenüber der Versicherung.

10 Schritte nach dem Unfall

  1. Ruhe bewahren: Tief durchatmen, Panik hilft niemandem
  2. Unfallstelle sichern: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck (50/100/200m)
  3. Erste Hilfe leisten: Verletzte versorgen, bei Bedarf 112 rufen
  4. Polizei rufen: Bei Personenschaden, hohem Sachschaden oder Uneinigkeit über Schuld
  5. Beweise sichern: Fotos von allen Seiten, Schäden, Unfallstelle, Kennzeichen, Bremsspuren
  6. Daten austauschen: Name, Adresse, Versicherung, Kennzeichen, Führerschein
  7. Unfallbericht ausfüllen: Europäischen Unfallbericht (immer im Auto haben!)
  8. Zeugen notieren: Name und Kontaktdaten von Zeugen festhalten
  9. Versicherung melden: Innerhalb von 7 Tagen (besser sofort)
  10. Werkstatt/Gutachter: Schaden begutachten und Reparatur einleiten

Wann muss die Polizei kommen?

Tipp: Im Zweifel immer die Polizei rufen. Die Beamten sichern Beweise und erstellen einen offiziellen Unfallbericht, der bei der Schadensregulierung hilft.

Unfallbericht richtig ausfüllen

Der Europäische Unfallbericht (EUB) ist das wichtigste Dokument nach einem Unfall:

Schadensregulierung und Ihre Rechte

Häufige Fehler nach dem Unfall

Häufige Fragen

Muss ich bei jedem Unfall die Polizei rufen?

Nein, bei reinen Sachschäden ohne Verletzte und bei klarer Schuldfrage ist die Polizei nicht zwingend erforderlich. Empfohlen wird sie aber bei Schäden über 2.000 Euro, unklarer Schuldfrage, Beteiligung von Mietwagen oder wenn der Unfallgegner keine Daten herausgibt.

Wer zahlt den Schaden?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt den Schaden des Geschädigten. Bei geteilter Schuld teilen sich die Versicherungen anteilig. Die eigenen Schäden zahlt die Vollkasko (abzüglich Selbstbeteiligung) oder man trägt sie selbst bei nur Haftpflichtversicherung.

Brauche ich einen Anwalt nach dem Unfall?

Bei Personenschäden oder höheren Sachschäden (ab ca. 2.000 Euro) ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht empfehlenswert. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung, wenn Sie nicht schuld sind. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten auch bei unklarer Schuldfrage.