Ein Auto ohne jedes Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Für die Überführung stehen Ihnen Kurzzeitkennzeichen, in besonderen Fällen ein rotes Händlerkennzeichen oder ein Ausfuhrkennzeichen zur Verfügung. Wer keine dieser Optionen nutzen möchte, muss das Fahrzeug auf einem Anhänger oder Transporter überführen. Kurze Wege 'nur bis zur nächsten Zulassungsstelle' rechtfertigen keine Fahrt ohne Kennzeichen.
Nein. Auch kurze Wege im öffentlichen Straßenverkehr ohne Kennzeichen erfüllen den Tatbestand des Fahrens ohne Zulassung. Sie riskieren Bußgeld und im Schadenfall den vollen persönlichen Regress. Nutzen Sie ein Kurzzeitkennzeichen oder einen Anhänger.
Jedes Kraftfahrzeug, das am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, muss zugelassen und versichert sein. Das ergibt sich aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und dem Pflichtversicherungsgesetz. Ohne Kennzeichen fehlt die eindeutige Zuordnung zu Halter und Versicherung, weshalb bereits die Fahrt eines nicht angemeldeten Autos eine Ordnungswidrigkeit oder je nach Umstand eine Straftat nach § 6 PflVG darstellen kann.
Auch der oft gehörte Satz, die Fahrt zur nahegelegenen Zulassungsstelle sei geduldet, trifft nicht zu. Wer ohne gültiges Kennzeichen erwischt wird, riskiert Bußgeld, Punkte und im Schadenfall den vollen persönlichen Regress, weil kein Versicherer eintritt. Auch das Abschleppen eines nicht angemeldeten Fahrzeugs an einer starren Abschleppstange gilt als Fahrt und ist ohne Zulassung unzulässig.
Zulässig ist nur die Beförderung des Autos als Ladung, also auf einem Anhänger oder Transporter. In allen anderen Fällen benötigen Sie ein amtlich zugeteiltes Kennzeichen für die Überführung. Welche Art infrage kommt, richtet sich nach Zweck, Dauer und Zielort der Fahrt.
Das Kurzzeitkennzeichen ist die häufigste Lösung für Privatpersonen, die ein Fahrzeug vom Verkäufer zu sich nach Hause überführen oder es zur Hauptuntersuchung fahren wollen. Es wird nach § 42 FZV für höchstens fünf Tage ausgegeben und trägt am rechten Rand ein gelbes Feld mit dem Ablaufdatum.
Für die Ausgabe bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnsitzes benötigen Sie:
Das Kennzeichen gilt nur für das eingetragene Fahrzeug und nur bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen; ist die Frist abgelaufen, muss ein neues Kennzeichen beantragt werden. Für Fahrten ins Ausland akzeptieren nicht alle Staaten das deutsche Kurzzeitkennzeichen; erkundigen Sie sich vor Reiseantritt beim Zielland oder Ihrer Versicherung.
Rote Dauerkennzeichen (06er- und 07er-Kennzeichen) sind Kfz-Betrieben und in engen Grenzen Oldtimer-Sammlern vorbehalten. Sie ermöglichen wiederkehrende Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten, ohne dass für jedes einzelne Fahrzeug eine neue Zulassung notwendig wäre. Die Ausgabe setzt Zuverlässigkeit voraus und wird von der Zulassungsstelle nur an einen fest umrissenen Kreis erteilt.
Für Privatpersonen ohne Betrieb ist das rote Kennzeichen kein Weg. Wer beim Händler ein Fahrzeug kauft, kann den Verkäufer bitten, die Überführung mit seinem roten Kennzeichen durchzuführen; das ist üblich und wird häufig gegen eine Pauschale angeboten.
Das 07er-Kennzeichen ist ausschließlich für Oldtimer im Sinne der Definition (mindestens 30 Jahre alt, weitgehend originalgetreu) zulässig und darf nur zu Fahrten im Zusammenhang mit dem Sammlerzweck genutzt werden. Für die reine Überführung eines Alltagsautos ist es nicht vorgesehen.
Soll das Fahrzeug endgültig ins Ausland überführt werden, ist das Ausfuhrkennzeichen (früher Zollkennzeichen) das passende Mittel. Es erlaubt eine einmalige Ausfuhr und die Nutzung des Fahrzeugs im Zielland für eine begrenzte Zeit, in der Regel bis zu zwölf Monaten. Am rechten Rand befindet sich ein rotes Feld mit dem Gültigkeitsende.
Für die Ausgabe benötigen Sie eine gültige Hauptuntersuchung, die Fahrzeugpapiere und eine eVB-Nummer speziell für das Ausfuhrkennzeichen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die vereinbarten Länder; nicht jede Police deckt jeden Zielstaat ab. Klären Sie vor der Fahrt, ob die Grüne Karte für das Zielland benötigt wird und welche Papiere die Grenzkontrolle sehen möchte.
Zoll- und Steuerthemen liegen außerhalb der Zulassung: Bei einer Ausfuhr aus dem EU-Zollgebiet ist eine Ausfuhranmeldung nötig, innerhalb der EU ist der Grenzübertritt formfrei möglich. Bei Fragen zur Umsatzsteuer bei Kauf und Ausfuhr wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder eine Steuerberatung.
Wer sich den Weg über eine Zulassungsstelle sparen möchte, kann das Fahrzeug als Ladung transportieren. Auf einem geeigneten Autotransporter oder einem Anhänger mit ausreichender Nutzlast berührt der Wagen die Fahrbahn nicht und benötigt kein eigenes Kennzeichen. Das ist die einzige wirklich kennzeichenfreie Variante.
Beim Transport sind einige Punkte zu beachten:
Für den einmaligen Transport ist ein gemieteter Autotransporter oft günstiger als der Aufwand für Anmeldung und Kurzzeitkennzeichen, insbesondere bei nicht fahrbereiten oder unfallbeschädigten Fahrzeugen. Wer keinen passenden Führerschein oder kein Zugfahrzeug hat, kann auf professionelle Überführungsdienste ausweichen, die das Fahrzeug abholen und liefern.
Ein weit verbreiteter Irrtum besagt, dass die Fahrt vom Wohnort zur Zulassungsstelle auch ohne Kennzeichen zulässig sei. Diese Ausnahme existiert im deutschen Recht nicht. Selbst wenige hundert Meter auf öffentlichem Grund erfüllen den Tatbestand des Fahrens ohne Zulassung.
Praktisch heißt das: Fahren Sie erst zur Zulassungsstelle, holen Sie das Kennzeichen ab (oder ein Kurzzeitkennzeichen für die Rückfahrt zum Fahrzeug) und montieren Sie es vor Ort. Alternativ nutzen Sie den Zulassungsservice, der die Kennzeichen an die Wunschadresse liefert; das Fahrzeug bleibt dann bis zur Ankunft der Schilder abgemeldet und darf nicht bewegt werden.
Falls Sie das Fahrzeug frisch gekauft haben und noch am selben Tag zulassen möchten, plant der Ablauf idealerweise so: eVB-Nummer beim Wunschversicherer besorgen, Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren, Fahrzeug entweder auf Anhänger anliefern oder mit gültigen Vorbesitzer-Kennzeichen bis zur Umschreibung nutzen. Nach der Ummeldung sind die neuen Kennzeichen sofort einsatzbereit.
Weitere Rechenwege rund um Beitrag und Versicherung finden Sie in unserem Kfz-Versicherungsrechner sowie in der SF-Klassen-Tabelle.
Wichtig zur Gebühr: Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen setzen sich aus der Verwaltungsgebühr der Zulassungsstelle, den Kennzeichenschildern und dem Versicherungsbeitrag zusammen. Sie schwanken regional und je nach Versicherer; ein Vergleich mehrerer eVB-Anbieter kann sich lohnen. Rechnen Sie zusätzlich den möglichen Abholservice der Schilder ein, falls Sie das Fahrzeug nicht zur Zulassungsstelle bringen können.
Wer ein Fahrzeug aus dem Ausland importiert, benötigt vor der endgültigen Zulassung in Deutschland zunächst eine Vollabnahme nach § 21 StVZO, häufig kombiniert mit der Hauptuntersuchung. Bis dahin ist das Fahrzeug entweder mit gültigem ausländischem Kennzeichen im Rahmen der Nutzungsdauer für den Import oder mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen zur Prüfstelle zu bewegen. Ein Anhängertransport erspart in vielen Fällen doppelte Wege.
Für nicht fahrbereite Fahrzeuge, etwa nach Unfall oder mit Motorschaden, kommen weder Kurzzeit- noch rotes Kennzeichen praktisch in Betracht. Hier bleibt die Beförderung als Ladung die einzige realistische Option, meist über einen Abschleppdienst mit Plateauwagen oder einen Autotransportanhänger.
Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall (Stand 2026). Regeln der FZV und Gebühren können sich ändern; prüfen Sie aktuelle Vorgaben bei Ihrer Zulassungsstelle.
Nein. Auch kurze Wege im öffentlichen Straßenverkehr ohne Kennzeichen erfüllen den Tatbestand des Fahrens ohne Zulassung. Sie riskieren Bußgeld und im Schadenfall den vollen persönlichen Regress. Nutzen Sie ein Kurzzeitkennzeichen oder einen Anhänger.
Ein Kurzzeitkennzeichen wird für höchstens fünf Tage ausgegeben (Stand 2026). Es zeigt das Ablaufdatum am rechten Rand und gilt ausschließlich für das eingetragene Fahrzeug. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen.
Personalausweis, Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer und einen Nachweis über die Hauptuntersuchung. Bei abgelaufener HU sind Fahrten nur auf direktem Weg zur Prüfstelle im Zulassungsbezirk zulässig.
Rote Dauerkennzeichen (06er) sind Kfz-Betrieben vorbehalten. Für Privatpersonen ist der Weg über den Händler oder das Kurzzeitkennzeichen der richtige. Das 07er-Kennzeichen gilt ausschließlich für anerkannte Oldtimer.
Kennzeichenfrei geht es nur, wenn das Fahrzeug als Ladung auf einem Anhänger oder Transporter befördert wird und die Fahrbahn nicht mit eigenen Rädern berührt. Sobald das Auto rollt, ist ein Kennzeichen zwingend.
Der Versicherer stellt eine eVB-Nummer speziell für das Kurzzeitkennzeichen aus. Der Schutz umfasst die Haftpflicht für die maximal fünf Tage. Kaskoschutz oder Auslandsdeckung müssen separat vereinbart werden.