Kaufberatung

Auto exportieren: Ablauf, Kosten & Zollbestimmungen

Sie möchten Ihr Auto ins Ausland verkaufen oder bei einem Umzug mitnehmen? Der Export eines Fahrzeugs aus Deutschland erfordert einige bürokratische Schritte. Dieser Ratgeber führt Sie durch den gesamten Prozess - von der Abmeldung über das Ausfuhrkennzeichen bis zur Zollabfertigung.

Schritt-für-Schritt: Auto exportieren

Der Fahrzeugexport läuft in folgenden Schritten ab:

  1. Fahrzeug abmelden: Bei der Zulassungsstelle abmelden und Ausfuhrkennzeichen beantragen
  2. Ausfuhrkennzeichen: Gültig für max. 12 Monate, Kosten ca. 100-150 Euro inkl. Versicherung
  3. Internationaler Fahrzeugbrief: Wird bei der Abmeldung ausgestellt
  4. Zollausfuhr: Bei Export in Nicht-EU-Länder: Ausfuhranmeldung beim Zoll
  5. Verschiffung/Transport: Per Spedition, Autotransporter oder Eigenfahrt
  6. Einfuhr im Zielland: Einfuhrzoll und lokale Zulassung

Innerhalb der EU ist der Export deutlich einfacher: Keine Zollformalitäten, keine Ausfuhranmeldung. Sie benötigen lediglich die EU-Fahrzeugdokumente und eine gültige Versicherung für das Zielland.

Kosten beim Fahrzeugexport

Mit folgenden Kosten müssen Sie rechnen:

Kostenart Betrag
Ausfuhrkennzeichen30 - 50 €
Versicherung Ausfuhrkennzeichen50 - 200 €
Abmeldung10 - 15 €
Zollabfertigung (Nicht-EU)50 - 150 €
Spedition (Europa)500 - 1.500 €
Verschiffung (Übersee)1.000 - 3.000 €

Bei Exporten in Nicht-EU-Länder können Sie die Mehrwertsteuer zurückerhalten, wenn der Käufer nachweist, dass das Fahrzeug die EU verlassen hat. Dies spart bei einem Fahrzeug für 20.000 Euro netto bis zu 3.800 Euro.

Zollbestimmungen beachten

Die Zollformalitäten hängen vom Zielland ab:

Für die Ausfuhr in Drittländer benötigen Sie eine elektronische Ausfuhranmeldung (ATLAS). Diese können Sie selbst oder über einen Zollagenten einreichen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1-3 Werktage.

Tipps für einen reibungslosen Export

Beachten Sie folgende Empfehlungen:

Häufige Fehler beim Fahrzeugexport

Vermeiden Sie diese typischen Fehler:

Häufige Fragen

Brauche ich ein Ausfuhrkennzeichen innerhalb der EU?

Innerhalb der EU benötigen Sie kein spezielles Ausfuhrkennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen und versichert ist. Sie können mit den regulären Kennzeichen ins Zielland fahren und dort ummelden. Bei abgemeldeten Fahrzeugen ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich.

Bekomme ich die Mehrwertsteuer beim Export zurück?

Bei Export in Nicht-EU-Länder können Sie die deutsche Mehrwertsteuer (19%) zurückerhalten. Voraussetzung ist ein Ausfuhrnachweis vom Zoll. Bei Verkäufen innerhalb der EU an Privatpersonen fällt die MwSt im Ursprungsland an.

Wie lange ist ein Ausfuhrkennzeichen gültig?

Ein Ausfuhrkennzeichen ist maximal 12 Monate gültig. Die genaue Gültigkeitsdauer bestimmen Sie bei der Beantragung. Die Versicherungsprämie richtet sich nach der gewählten Laufzeit.