Die ADAC Mitgliedschaft kostet laut Preisliste des ADAC (Stand September 2026) 54 Euro im Jahr in der Basis-Mitgliedschaft, 94 Euro in der Plus-Mitgliedschaft und 139 Euro in der Premium-Mitgliedschaft. Partner und Kinder vom 18. bis zum 23. Geburtstag kosten je nach Tarif 25, 35 oder 50 Euro zusätzlich, Kinder unter 18 Jahren 0 Euro. Ab drei beitragspflichtigen Personen steigt der Beitrag nicht weiter.
Laut Preisliste des ADAC (Stand September 2026) kostet die Basis-Mitgliedschaft 54 Euro im Jahr, Plus 94 Euro und Premium 139 Euro. Partner und Kinder vom 18. bis zum 23. Geburtstag kosten 25, 35 oder 50 Euro zusätzlich, Kinder unter 18 Jahren 0 Euro.
Der ADAC bietet drei Stufen an. Für das Hauptmitglied kosten sie laut den Tarifseiten des ADAC (Stand September 2026):
Im Leistungsvergleich stehen die Beträge als Ab-Preise; ermäßigte Beiträge und eigene Tarife für junge Leute beschreibt der ADAC gesondert. Der Aufpreis von Basis auf Plus beträgt nach diesen Preisen 40 Euro im Jahr, von Plus auf Premium 45 Euro (eigene Rechnung). Die Höhe der Beiträge legen laut ADAC die delegierten Mitglieder auf der ADAC Hauptversammlung fest.
Abschließen können Sie eine ADAC Mitgliedschaft nur mit einem deutschen Hauptwohnsitz, und die Tarife stehen ausschließlich natürlichen Personen offen. Zum Beginn des Schutzes machen die ADAC-Texte unterschiedlich genaue Angaben. Auf den Tarifseiten heißt es: heute beantragt, ab morgen geschützt, gültig für Anträge mit Bankeinzug, die digital eingehen. Die ADAC-Regelungen zur Pannen- und Unfallhilfe (Stand 1.4.2023) sagen allgemein, dass der Leistungsanspruch um 0.00 Uhr am Tag nach Eingang des Antrags beginnt, wenn die Annahme tatsächlich erfolgt und kein späterer Beginn vereinbart ist; zudem muss der erste Beitrag rechtzeitig bezahlt werden.
Partner und Kinder werden im sogenannten Familienschirm selbst Mitglieder zum Familientarif und erhalten alle Leistungen der jeweiligen Mitgliedschaft. Pro Jahr kommen hinzu:
Ab drei beitragspflichtigen Personen, also Hauptmitglied plus Partner oder Kinder vom 18. bis zum 23. Geburtstag, erhöht sich der Beitrag nicht weiter. Der Höchstbeitrag für eine Familie liegt damit bei 104 Euro (Basis), 164 Euro (Plus) und 239 Euro (Premium) im Jahr, ganz gleich, wie viele Personen mitgeschützt sind. Das Rechenbeispiel des ADAC: Fügt ein Plus-Mitglied den Partner und ein Kind zwischen dem 18. und dem 23. Geburtstag hinzu, steigt der Beitrag um 70 Euro.
Zu Rabatten ist die ADAC-Seite über die Kosten für Rentner nicht ganz einheitlich formuliert. Einerseits heißt es dort, Beitragsermäßigungen innerhalb einer Tarifgruppe gebe es nur bei Mitgliedern mit Schwerbehinderung und bei jungen Erwachsenen in Ausbildung. Andererseits sieht die Beitragsordnung laut derselben Seite besondere ermäßigte Tarife vor, etwa für Ehepartner, eheähnliche Lebenspartner oder ein volljähriges Kind des Mitglieds oder des Partners, wenn Mitgliedschaften zusammengeführt werden.
Ermäßigt wird der Jahresbeitrag für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und für junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag, die in Ausbildung sind. Dann kostet die Basis-Mitgliedschaft 41 Euro, Plus 81 Euro und Premium 126 Euro im Jahr. Die Ermäßigung gilt ausschließlich für das Hauptmitglied.
Einen speziellen Tarif für Rentner gibt es laut ADAC nicht. Rentnerinnen und Rentner zahlen also die regulären Beiträge, sofern keine der beiden Ermäßigungen greift.
Für junge Leute hat der ADAC eigene Tarife. Laut ADAC kosten sie bis zum 23. Geburtstag 29 Euro im Jahr und im ersten Führerscheinjahr 0 Euro, die starter-Mitgliedschaft ist ganz beitragsfrei. Im Einzelnen:
Mitgliedschaften, die Minderjährige beantragen, enden ohne eigenes Zutun nach der beitragsfreien Zeit zum 19. Geburtstag. Mitgliedschaften, die Volljährige beantragen, enden dagegen nicht automatisch.
| Beitrag | Basis | Plus | Premium |
| Hauptmitglied | 54 Euro | 94 Euro | 139 Euro |
| Partner | +25 Euro | +35 Euro | +50 Euro |
| Kind vom 18. bis 23. Geburtstag | +25 Euro | +35 Euro | +50 Euro |
| Kind unter 18 Jahren | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
| Höchstbeitrag Familie | 104 Euro | 164 Euro | 239 Euro |
| Ermäßigt (nur Hauptmitglied) | 41 Euro | 81 Euro | 126 Euro |
| Pannenhilfe für Fahrzeuge | Deutschland | Europa und Anliegerstaaten des Mittelmeeres | weltweit |
Die Pannen- und Unfallhilfe ist in allen drei Stufen enthalten. Laut Leistungsvergleich übernimmt der ADAC für Mitglieder die Kosten der Hilfe an Ort und Stelle bis zu 300 Euro, das Abschleppen zur nächsten geeigneten Werkstatt ebenfalls bis zu 300 Euro einschließlich Gepäck und Ladung sowie die Bergung des Fahrzeugs im Inland. Auf den Tarifseiten ist die Grenze genauer gefasst: Der ADAC hilft durch einen Straßenwachtfahrer oder bis zu 300 Euro durch einen Mobilitäts-Partner, und die Bergung ist unbegrenzt abgedeckt. Knapp 1.800 Straßenwachtfahrer und 4.800 Fahrzeuge der Mobilitäts-Partner sind laut ADAC rund um die Uhr im Einsatz, bei Pannenhilfen der Straßenwacht werden über 84 Prozent der liegengebliebenen Fahrzeuge wieder flott gemacht.
Beim Geltungsbereich unterscheiden sich die Tarife:
Die Fahrrad-Pannenhilfe gehört zu allen Tarifen, gilt aber nur in Deutschland. Ist eine Reparatur vor Ort nicht möglich, bringt der ADAC das Fahrrad in die nächste geeignete Werkstatt oder auf Wunsch an einen Ort in gleicher Entfernung, etwa nach Hause. Auch hier hilft ein Straßenwachtfahrer oder ein Mobilitäts-Partner bis zu 300 Euro.
Die ADAC-Regelungen zur Pannen- und Unfallhilfe setzen Grenzen. Geschützt sind Kraftfahrzeuge mit höchstens neun Sitzplätzen und höchstens 3.500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse sowie eingetragene Wohnmobile bis 7.500 Kilogramm. Nicht kostenfrei ist die Clubleistung, wenn gleiche Leistungen aufgrund derselben Ursache mehrmals erbracht werden, wenn Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden und bei mehr als vier Pannen pro Jahr. Das Mitglied muss die Hilfe ausdrücklich beim ADAC anfordern und sich als Mitglied ausweisen. Erreichbar ist die Pannenhilfe im Inland unter 089 20 20 4000, mobil unter der Kurzwahl 22 22 22 und aus dem Ausland unter +49 89 22 22 22. Wie Sie sich nach einer Panne auf der Autobahn richtig verhalten, lesen Sie in unserem Ratgeber.
Die meisten Zusatzleistungen der höheren Stufen betreffen Reisen. Laut Leistungsvergleich erhalten Plus- und Premium-Mitglieder unter anderem:
Nur in Premium enthalten sind der weltweite Auslandskrankenschutz mit Übernahme medizinisch notwendiger Heilbehandlungen im Ausland, die Rückholung bei Krisen und Naturkatastrophen mit bis zu 5.000 Euro pro Schadensfall, bis zu 200 Euro Fahrt- und Übernachtungskosten bei Unwetter in Europa und eine Todesfallleistung von 10.000 Euro nach einem Unfall. Die Unfall-Sofortleistung bei bestimmten Schwerstverletzungen beträgt bei Premium 10.000 Euro, bei Plus 3.000 Euro.
Eine Einschränkung nennt der Leistungsvergleich: Unfall-Sofortleistung, Auslandsreise-Haftpflicht und Reise-Vertrags-Rechtsschutz gelten bei Plus für Mitgliedschaften mit Partner-Plus-Paket und für alle ab dem 1. Januar 2014 abgeschlossenen Plus-Mitgliedschaften. In der Kurzübersicht der wichtigen Plus-Leistungen auf den Tarifseiten fehlt dieser Hinweis.
In allen Tarifen berät der ADAC Mitglieder kostenlos telefonisch und schriftlich durch Clubjuristen, wenn es um rechtliche Probleme rund um Auto, Straßenverkehr und Reise geht. Für eine erste Rechtsberatung bei einem ADAC Juristen oder einem der über 600 ADAC Vertragsanwälte entstehen laut ADAC keine Kosten. Plus- und Premium-Mitglieder, die im Ausland eine erste Rechtsberatung zu einer Verkehrsfrage bezahlen müssen, erhalten einen Zuschuss von bis zu 52 Euro (Plus) oder 200 Euro (Premium). Nach einem Unfall im Ausland kann der ADAC e.V. einen Zuschuss von bis zu 1.000 Euro gewähren, wenn Sie die Schadensabwicklung durch einen Anwalt selbst bezahlen müssen; das gilt für Premium und für Plus-Mitgliedschaften, die ab dem 1. Januar 2014 abgeschlossen wurden. Premium-Mitglieder lassen außerdem Schreiben der eigenen oder gegnerischen Versicherung nach einem Verkehrsunfall in Deutschland kostenfrei von Clubjuristen bewerten, eine anwaltliche Vertretung ist darin nicht enthalten.
Über die ADAC Medical App haben alle Mitglieder weltweit Zugang zu telemedizinischer Behandlung durch deutschsprachige Ärzte des Partners TeleClinic, per Video und Telefon rund um die Uhr. Voraussetzung ist eine aktive gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland. Den ADAC Notfallpass, in dem Sie Ihre Notfalldaten hinterlegen, können alle Mitglieder ab 18 Jahren nutzen. Die Auslandsnotrufstationen helfen allen Mitgliedern bei Panne, Unfall, Verletzung, Erkrankung, Diebstahl oder Verlust von Papieren, Geld oder Kreditkarten.
Dazu kommen Leistungen ohne Aufpreis: Der ADAC prüft kostenfrei wichtige Funktionen wie Beleuchtung und Bremsen in seinen Prüfzentren und bei mobilen Prüfdiensten, berät zu alternativen Antrieben, zum Autokauf, zu Sicherheit und Zubehör und stellt interaktive Musterverträge, Formulare für die Zulassung und eine Probefahrtvereinbarung bereit. Über die ADAC Vorteilswelt gibt es Sparmöglichkeiten etwa beim Tanken und in Hotels, auch europaweit. Für Reisen stellt der ADAC individuelle Routen mit Mautgebühren und Länderinformationen zusammen.
Alle ADAC Mitgliedschaften sind jährlich kündbar, immer zum Schluss der Beitragsperiode mit vierteljährlicher Frist. Laut den ADAC-Regelungen zur Pannen- und Unfallhilfe ist die Kündigung in Textform zu erklären. Die Folgebeiträge sind dort im Voraus zu zahlen und jeweils am 1. des Monats fällig, in dem ein neues Beitragsjahr beginnt.
Die Pannenhilfe Online des ADAC, mit der Sie eine Panne oder einen Unfall melden, können laut ADAC auch Nichtmitglieder im vollen Umfang kostenlos nutzen. Kostenfrei sind die Hilfeleistungen der ADAC Pannenhilfe aber nur für Mitglieder im Rahmen der Mitgliedschaftsbedingungen. Preise für Einsätze bei Nichtmitgliedern nennt der ADAC auf den ausgewerteten Seiten nicht, deshalb geben wir hier keine Beträge an.
Welche Stufe passt, fragt der Tariffinder des ADAC mit einigen Fragen ab, zum Beispiel wo Sie mit dem Auto im Alltag und auf Reisen unterwegs sind, ob Ihnen das Abschleppen in die Wunschwerkstatt wichtig ist und ob Sie Wert auf einen weltweiten Auslandskrankenschutz legen. Das dauert laut ADAC maximal zwei Minuten. Den ADAC Info-Service erreichen Sie unter 089 558 95 96 97, montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr.
Stand: 26. September 2026. Preise und Leistungen stammen von adac.de: Tarifseiten der drei Mitgliedschaften, Leistungsvergleich, Seiten zu Rentnern und jungen Leuten, Pannenhilfe sowie die Regelungen zur Pannen- und Unfallhilfe (Stand 1.4.2023). Die Höhe der Beiträge legen laut ADAC die delegierten Mitglieder auf der Hauptversammlung fest. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben des ADAC.
Laut Preisliste des ADAC (Stand September 2026) kostet die Basis-Mitgliedschaft 54 Euro im Jahr, Plus 94 Euro und Premium 139 Euro. Partner und Kinder vom 18. bis zum 23. Geburtstag kosten 25, 35 oder 50 Euro zusätzlich, Kinder unter 18 Jahren 0 Euro.
Höchstens 104 Euro (Basis), 164 Euro (Plus) oder 239 Euro (Premium) im Jahr, ganz gleich, wie viele Personen mitgeschützt sind. Ab drei beitragspflichtigen Personen, also Hauptmitglied plus Partner oder Kinder vom 18. bis zum 23. Geburtstag, steigt der Beitrag nicht weiter.
Nein, einen speziellen Tarif für Rentner gibt es laut ADAC nicht. Ermäßigte Beiträge von 41, 81 oder 126 Euro gibt es für Schwerbehinderte ab einem GdB von 50 und für junge Erwachsene in Ausbildung bis zum 25. Geburtstag, jeweils nur für das Hauptmitglied.
Bis zum 23. Geburtstag gibt es Tarife für 29 Euro im Jahr. Die starter-Mitgliedschaft vom 16. bis zum 18. Geburtstag ist beitragsfrei, und Führerschein-Neulinge ab 18 zahlen in der young driver-Mitgliedschaft im ersten Jahr 0 Euro, danach ab 29 Euro.
Die Pannenhilfe Online können laut ADAC auch Nichtmitglieder kostenlos nutzen. Kostenfrei sind die Hilfeleistungen der ADAC Pannenhilfe aber nur für Mitglieder im Rahmen der Mitgliedschaftsbedingungen. Preise für Nichtmitglieder nennt der ADAC auf den ausgewerteten Seiten nicht.
Alle ADAC Mitgliedschaften sind jährlich kündbar, immer zum Schluss der Beitragsperiode mit vierteljährlicher Frist. Laut den ADAC-Regelungen zur Pannen- und Unfallhilfe ist die Kündigung in Textform zu erklären.
Stand: September 2026. Preise und Bedingungen können sich ändern, maßgeblich sind die Angaben der Anbieter.