KFZ-Versicherungsnachweis 2026

eVB-Nummer beantragen, Versicherungsschutz pruefen und Versicherungsdaten ermitteln - alles Wichtige zum Nachweis Ihrer Autoversicherung.

Die eVB-Nummer: Der digitale Versicherungsnachweis

Die elektronische Versicherungsbestaetigung (eVB-Nummer) hat seit dem 1. Maerz 2008 die fruehere Versicherungsdoppelkarte ersetzt. Sie ist ein siebenstelliger Code aus Buchstaben und Zahlen, der einmalig fuer einen bestimmten Vorgang generiert wird und als Nachweis dient, dass fuer das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

Beispiel einer eVB-Nummer
A1B2C3D
7 Zeichen: Buchstaben (A-Z) und Ziffern (0-9)

Wichtige Eigenschaften der eVB-Nummer

  • Einmalig: Jede eVB-Nummer wird nur einmal vergeben und ist an einen bestimmten Vorgang gebunden
  • Zeitlich begrenzt: Die eVB-Nummer ist in der Regel 6 bis 18 Monate gueltig
  • Zweckgebunden: Eine eVB wird fuer einen bestimmten Zulassungsvorgang ausgestellt (Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung)
  • Kostenlos: Die Ausstellung der eVB-Nummer durch die Versicherung ist kostenfrei
  • Digital: Wird per E-Mail, SMS, Online-Portal oder telefonisch mitgeteilt

Von der Doppelkarte zur eVB

Frueher mussten Fahrzeughalter eine physische Versicherungsdoppelkarte bei der Zulassungsstelle vorlegen. Dieses System war fehleranfaellig und umstaendlich. Die eVB-Nummer digitalisiert den Prozess: Die Zulassungsstelle prueft den Versicherungsschutz elektronisch ueber den Zentralruf der Autoversicherer (GDV). Schneller, sicherer, papierlos.

So erhalten Sie Ihre eVB-Nummer

Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer KFZ-Versicherung. Der Vorgang ist einfach und dauert in der Regel nur wenige Minuten. Es gibt mehrere Wege, die eVB-Nummer zu beantragen:

1
Online ueber das Kundenportal

Der schnellste Weg: Loggen Sie sich im Online-Portal Ihrer Versicherung ein, waehlen Sie den Zulassungsvorgang (Neuzulassung, Ummeldung etc.) und geben Sie die Fahrzeugdaten ein. Die eVB-Nummer wird sofort generiert und angezeigt oder per E-Mail zugesandt.

2
Telefonisch bei der Versicherung

Rufen Sie die Service-Hotline Ihrer Versicherung an. Sie benoetigen Ihre Versicherungsnummer und die Fahrzeugdaten (HSN/TSN). Die eVB-Nummer wird Ihnen telefonisch mitgeteilt und per SMS oder E-Mail bestaetigt.

3
Per E-Mail an die Versicherung

Schreiben Sie Ihrer Versicherung eine E-Mail mit Ihrem Anliegen (Neuzulassung/Ummeldung) und den Fahrzeugdaten. Die Bearbeitungszeit betraegt meist 1-2 Werktage.

4
Ueber einen Versicherungsvergleich

Wenn Sie eine neue Versicherung abschliessen, erhalten Sie die eVB-Nummer automatisch nach Vertragsabschluss. Bei Online-Abschluessen ist die eVB meist innerhalb von Minuten verfuegbar. Nutzen Sie unseren Versicherungsrechner fuer den besten Tarif.

Welche Daten benoetigen Sie fuer die eVB-Nummer?

Information Details Wo zu finden
HSN (Herstellerschluessel) 4-stellige Nummer des Fahrzeugherstellers Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld 2.1
TSN (Typschluessel) 3-stellige Nummer des Fahrzeugtyps Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld 2.2
Versicherungsnummer Ihre bestehende Vertragsnummer Versicherungsschein oder Police
Zulassungsart Neuzulassung, Ummeldung oder Wiederzulassung Abhaengig von Ihrem Vorgang
Wunschkennzeichen Das gewuenschte Nummernschild (optional) Online-Reservierung bei der Zulassungsstelle

Wann brauchen Sie einen Versicherungsnachweis?

Den Versicherungsnachweis in Form der eVB-Nummer benoetigen Sie immer dann, wenn Sie einen Vorgang bei der Kfz-Zulassungsstelle durchfuehren. Hier die wichtigsten Anlaesse:

Anlass eVB noetig? Besonderheiten
Neuzulassung (Neuwagen oder Gebrauchtwagen) Ja Neue eVB vom Versicherer erforderlich
Ummeldung (Halterwechsel) Ja Neue eVB auf den neuen Halter
Wiederzulassung (nach Abmeldung) Ja Neue oder bestehende Versicherung
Fahrzeugwechsel (altes gegen neues Auto) Ja Neue eVB fuer das neue Fahrzeug, mehr dazu unter Versicherung ummelden
Kennzeichenwechsel Ja Auch bei Kennzeichenmitnahme in neuen Bezirk
Saisonkennzeichen beantragen Ja eVB mit Saisonzeitraum erforderlich
Kurzzeitkennzeichen Ja Spezielle Kurzzeitversicherung noetig
Abmeldung des Fahrzeugs Nein Keine eVB bei reiner Abmeldung
Adressaenderung des Halters Nein Nur Ummeldung beim Einwohnermeldeamt

Tipp: eVB-Nummer vorab beantragen

Beantragen Sie die eVB-Nummer mindestens einen Tag vor dem Zulassungstermin. Zwar ist die Ausstellung meist sofort moeglich, aber gerade bei telefonischer oder E-Mail-Beantragung kann es Verzoegerungen geben. Nichts ist aergerlicher, als mit allen Unterlagen bei der Zulassungsstelle zu stehen und keine gueltige eVB zu haben.

Kein Versicherungsschutz: Was droht Ihnen?

In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben (Pflichtversicherungsgesetz, PflVG). Wer ein Fahrzeug ohne gueltigen Versicherungsschutz im oeffentlichen Strassenverkehr fuehrt, begeht eine Straftat. Die Konsequenzen sind erheblich:

Strafrechtliche Konsequenzen

  • Straftat nach §6 PflVG: Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit
  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: Bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
  • Punkte in Flensburg: Eintrag im Fahreignungsregister
  • Fahrzeug wird stillgelegt: Die Zulassungsstelle meldet das Fahrzeug von Amts wegen ab

Finanzielle Konsequenzen

  • Volle Schadenshaftung: Sie haften persoenlich fuer alle Schaeden, die Sie verursachen
  • Regressforderungen: Die Verkehrsopferhilfe reguliert den Schaden und fordert das Geld von Ihnen zurueck
  • Unbegrenzte Haftung: Bei Personenschaeden koennen Millionenbetraege anfallen
  • Gebuehren fuer Zwangsabmeldung: Zusaetzliche Verwaltungskosten

Achtung: Automatische Stillegung

Wenn Ihre Versicherung den Vertrag kuendigt (z.B. wegen Nichtzahlung), meldet sie dies dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Zulassungsstelle wird Sie auffordern, das Fahrzeug abzumelden. Reagieren Sie nicht, wird das Fahrzeug von Amts wegen stillgelegt - die Kennzeichen werden entstempelt, und bei einer Verkehrskontrolle droht die Sicherstellung des Fahrzeugs.

Wann erlischt der Versicherungsschutz?

Es gibt verschiedene Gruende, warum der KFZ-Versicherungsschutz enden kann. In diesen Faellen duerfen Sie das Fahrzeug nicht mehr im Strassenverkehr bewegen:

  • Nichtzahlung des Beitrags: Nach Mahnung und Fristsetzung kann die Versicherung den Schutz einstellen
  • Kuendigung durch den Versicherer: Z.B. nach Schadensfall oder bei Betrug
  • Ablauf des Vertrags: Ohne Verlaengerung endet der Schutz zum Vertragsende
  • Abmeldung des Fahrzeugs: Mit der Abmeldung endet die Versicherungspflicht
  • Voruebergehende Stilllegung: Bei ruhender Zulassung ruht auch die Versicherung

Nachfrist bei Nichtzahlung

Bei Nichtzahlung des Versicherungsbeitrags darf der Versicherer den Schutz nicht sofort einstellen. Es gilt eine Nachfrist von 2 Wochen nach Mahnung. Waehrend der Nachfrist besteht der Versicherungsschutz noch. Erst nach Ablauf der Frist entfaellt der Schutz - die Versicherungspflicht bleibt aber bestehen! Zahlen Sie rueckstaendige Beitraege umgehend, um Luecken zu vermeiden.

So pruefen Sie Ihren KFZ-Versicherungsschutz

Es gibt verschiedene Wege, um zu pruefen, ob fuer Ihr Fahrzeug oder ein fremdes Fahrzeug ein gueltiger Versicherungsschutz besteht. Das ist besonders wichtig beim Kauf eines Gebrauchtwagens oder nach einem Unfall.

Eigenes Fahrzeug pruefen

  • Versicherungsschein pruefen: Im Versicherungsschein (Police) finden Sie alle Daten zu Ihrem Vertrag: Vertragsnummer, Deckungsumfang, Laufzeit und Beitrag
  • Online-Portal: Loggen Sie sich im Kundenportal Ihrer Versicherung ein. Dort sehen Sie den aktuellen Vertragsstatus
  • Hotline anrufen: Der Kundenservice kann Ihnen sofort bestaetigen, ob Ihr Vertrag aktiv ist
  • Beitragsrechnung pruefen: Wenn Sie die letzte Rechnung bezahlt haben und kein Mahnschreiben vorliegt, ist der Schutz aktiv

Fremdes Fahrzeug: Versicherung ueber Kennzeichen ermitteln

Wenn Sie die Versicherung eines fremden Fahrzeugs ermitteln moechten (z.B. nach einem Unfall), steht Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer zur Verfuegung:

Zentralruf der Autoversicherer

Telefon (Deutschland) 0800 25 026 00 (kostenfrei)
Telefon (Ausland) +49 40 300 330 300
Online-Abfrage www.zentralruf.de
Benoetigt Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
Ergebnis Name und Anschrift der Versicherung, Versicherungsnummer

Wann den Zentralruf nutzen?

Den Zentralruf nutzen Sie typischerweise nach einem Verkehrsunfall, wenn der Unfallgegner keine Versicherungsdaten hinterlaesst oder Fahrerflucht begeht. Mit dem Kennzeichen koennen Sie die gegnerische Versicherung ermitteln und Ihre Schadensansprueche direkt dort geltend machen.

Digitaler vs. papierbasierter Versicherungsnachweis

Mit der Einfuehrung der eVB-Nummer wurde der Versicherungsnachweis vollstaendig digitalisiert. Dennoch gibt es Situationen, in denen Sie physische Dokumente benoetigen oder haben moechten. Hier ein Vergleich:

Digitaler Nachweis (eVB-Nummer)

  • Sofort verfuegbar per E-Mail/SMS
  • Kann nicht verloren gehen (erneut abrufbar)
  • Wird elektronisch von der Zulassungsstelle geprueft
  • Kostenlos und umweltfreundlich
  • Standard seit 2008
  • Wird bei Online-Zulassung (i-Kfz) benoetigt

Papier-Dokumente

  • Versicherungsschein (Police): Offizielle Vertragsbestaetigung
  • Gruene Versicherungskarte: Fuer Auslandsfahrten
  • Schadenfreiheitsbescheinigung: Fuer Versichererwechsel
  • Im Fahrzeug mitfuehren empfohlen
  • Nicht fuer die Zulassung erforderlich
  • Kann als Kopie digital gespeichert werden

Gruene Versicherungskarte fuer Auslandsfahrten

Die Internationale Versicherungskarte (Gruene Karte) ist ein Nachweis Ihres Haftpflichtversicherungsschutzes fuer das Ausland. Innerhalb der EU ist sie zwar nicht mehr zwingend vorgeschrieben, wird aber in einigen Laendern (z.B. Tuerkei, Albanien, Bosnien) weiterhin verlangt. Fordern Sie die Gruene Karte vor Auslandsreisen bei Ihrer Versicherung an - die Ausstellung ist kostenlos.

Tipp: Gruene Karte immer dabei haben

Auch wenn die Gruene Karte in der EU nicht mehr Pflicht ist, empfehlen wir, sie bei Auslandsfahrten mitzufuehren. Im Falle eines Unfalls im Ausland erleichtert sie die Schadensabwicklung erheblich und beschleunigt den Kontakt mit der gegnerischen Versicherung.

Versicherungsdaten finden und verwalten

Ihre KFZ-Versicherungsdaten sollten Sie gut aufbewahren und jederzeit griffbereit haben. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrem Vertrag:

Angabe Wo zu finden Wofuer benoetigt
Versicherungsnummer Versicherungsschein, Beitragsrechnung, Online-Portal Alle Vorgaenge beim Versicherer
eVB-Nummer E-Mail/SMS vom Versicherer, Online-Portal Zulassungsvorgaenge
Deckungsumfang Versicherungsschein Uebersicht: Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko
SF-Klasse Versicherungsschein, Beitragsrechnung Beitragsberechnung, Versicherungswechsel
Schadenservice-Nummer Versicherungsschein, Gruene Karte, App Schadenmeldung im Notfall
Vertragslaufzeit Versicherungsschein Kuendigung, Kuendigungsfrist

Empfehlung: Digitale Kopien anlegen

Fotografieren oder scannen Sie Ihren Versicherungsschein, die Gruene Karte und die SF-Bescheinigung. Speichern Sie die Dateien in einer Cloud (z.B. Google Drive, iCloud) oder der App Ihres Versicherers. So haben Sie die Daten auch bei Verlust der Originale oder unterwegs auf Reisen immer griffbereit.

Haeufige Fragen zum Versicherungsnachweis

Wie lange ist die eVB-Nummer gueltig?

Die eVB-Nummer ist in der Regel zwischen 6 und 18 Monaten gueltig, abhaengig vom Versicherer. Wird sie in diesem Zeitraum nicht bei der Zulassungsstelle verwendet, verfaellt sie. Sie koennen dann kostenlos eine neue eVB-Nummer beantragen. Die Gueltigkeit beginnt mit dem Ausstellungsdatum und hat keinen Einfluss auf den Beginn des Versicherungsvertrags.

Was kostet die eVB-Nummer?

Die Ausstellung der eVB-Nummer ist voellig kostenlos. Ihr Versicherer darf keine Gebuehren dafuer berechnen. Egal ob Sie die eVB online, telefonisch oder per E-Mail beantragen - es fallen keine zusaetzlichen Kosten an. Auch das erneute Ausstellen einer verfallenen eVB ist kostenfrei.

Kann ich die eVB-Nummer mehrfach verwenden?

Nein, jede eVB-Nummer ist einmalig und an einen bestimmten Zulassungsvorgang gebunden. Sobald die eVB bei der Zulassungsstelle verwendet wurde, ist sie verbraucht. Fuer jeden neuen Vorgang (z.B. Ummeldung, weitere Neuzulassung) benoetigen Sie eine neue eVB-Nummer von Ihrem Versicherer.

Muss ich den Versicherungsschein im Auto mitfuehren?

Nein, in Deutschland besteht keine gesetzliche Pflicht, den Versicherungsschein im Auto mitzufuehren. Es genuegt, bei einer Kontrolle den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorzeigen zu koennen. Die Polizei kann den Versicherungsschutz elektronisch ueberpruefen. Fuer Auslandsfahrten empfiehlt es sich jedoch, die Gruene Versicherungskarte mitzunehmen.

Was mache ich, wenn ich meine eVB-Nummer verloren habe?

Kein Problem: Kontaktieren Sie Ihren Versicherer und bitten Sie um erneute Mitteilung der eVB-Nummer. Wenn die urspruengliche eVB noch gueltig ist, erhalten Sie dieselbe Nummer nochmals. Ist sie verfallen, wird kostenlos eine neue ausgestellt. Pruefen Sie auch Ihren E-Mail-Posteingang oder SMS-Verlauf, denn dort wurde die eVB-Nummer bei der Ausstellung zugestellt.

Kann ich mit der eVB-Nummer sofort losfahren?

Die eVB-Nummer allein berechtigt Sie nicht zum Fahren. Sie ist nur der Nachweis gegenueber der Zulassungsstelle. Erst nach der vollstaendigen Zulassung (inkl. Stempelung der Kennzeichen) duerfen Sie mit dem Fahrzeug am Strassenverkehr teilnehmen. Der Versicherungsschutz beginnt in dem Moment, in dem die Zulassungsstelle den Vorgang abschliesst.

Brauche ich fuer jedes Fahrzeug eine eigene eVB-Nummer?

Ja, fuer jedes Fahrzeug und jeden Zulassungsvorgang benoetigen Sie eine separate eVB-Nummer. Wenn Sie beispielsweise zwei Autos gleichzeitig zulassen moechten, brauchen Sie zwei verschiedene eVB-Nummern. Jede eVB ist an ein bestimmtes Fahrzeug und einen bestimmten Vorgang gekoppelt.

Wie erkenne ich, ob ein Gebrauchtwagen versichert ist?

Ein zugelassenes Fahrzeug mit gestempelten Kennzeichen ist grundsaetzlich versichert, da ohne Versicherungsnachweis keine Zulassung moeglich ist. Beim Gebrauchtwagenkauf koennen Sie den Verkaeufer nach dem Versicherungsschein fragen. Alternativ koennen Sie ueber den Zentralruf der Autoversicherer (0800 25 026 00) anhand des Kennzeichens die Versicherung ermitteln.

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