Die eVB-Nummer: Der digitale Versicherungsnachweis
Die elektronische Versicherungsbestaetigung (eVB-Nummer) hat seit dem 1. Maerz 2008 die fruehere Versicherungsdoppelkarte ersetzt. Sie ist ein siebenstelliger Code aus Buchstaben und Zahlen, der einmalig fuer einen bestimmten Vorgang generiert wird und als Nachweis dient, dass fuer das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
Wichtige Eigenschaften der eVB-Nummer
- Einmalig: Jede eVB-Nummer wird nur einmal vergeben und ist an einen bestimmten Vorgang gebunden
- Zeitlich begrenzt: Die eVB-Nummer ist in der Regel 6 bis 18 Monate gueltig
- Zweckgebunden: Eine eVB wird fuer einen bestimmten Zulassungsvorgang ausgestellt (Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung)
- Kostenlos: Die Ausstellung der eVB-Nummer durch die Versicherung ist kostenfrei
- Digital: Wird per E-Mail, SMS, Online-Portal oder telefonisch mitgeteilt
Von der Doppelkarte zur eVB
Frueher mussten Fahrzeughalter eine physische Versicherungsdoppelkarte bei der Zulassungsstelle vorlegen. Dieses System war fehleranfaellig und umstaendlich. Die eVB-Nummer digitalisiert den Prozess: Die Zulassungsstelle prueft den Versicherungsschutz elektronisch ueber den Zentralruf der Autoversicherer (GDV). Schneller, sicherer, papierlos.
So erhalten Sie Ihre eVB-Nummer
Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer KFZ-Versicherung. Der Vorgang ist einfach und dauert in der Regel nur wenige Minuten. Es gibt mehrere Wege, die eVB-Nummer zu beantragen:
Der schnellste Weg: Loggen Sie sich im Online-Portal Ihrer Versicherung ein, waehlen Sie den Zulassungsvorgang (Neuzulassung, Ummeldung etc.) und geben Sie die Fahrzeugdaten ein. Die eVB-Nummer wird sofort generiert und angezeigt oder per E-Mail zugesandt.
Rufen Sie die Service-Hotline Ihrer Versicherung an. Sie benoetigen Ihre Versicherungsnummer und die Fahrzeugdaten (HSN/TSN). Die eVB-Nummer wird Ihnen telefonisch mitgeteilt und per SMS oder E-Mail bestaetigt.
Schreiben Sie Ihrer Versicherung eine E-Mail mit Ihrem Anliegen (Neuzulassung/Ummeldung) und den Fahrzeugdaten. Die Bearbeitungszeit betraegt meist 1-2 Werktage.
Wenn Sie eine neue Versicherung abschliessen, erhalten Sie die eVB-Nummer automatisch nach Vertragsabschluss. Bei Online-Abschluessen ist die eVB meist innerhalb von Minuten verfuegbar. Nutzen Sie unseren Versicherungsrechner fuer den besten Tarif.
Welche Daten benoetigen Sie fuer die eVB-Nummer?
| Information | Details | Wo zu finden |
|---|---|---|
| HSN (Herstellerschluessel) | 4-stellige Nummer des Fahrzeugherstellers | Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld 2.1 |
| TSN (Typschluessel) | 3-stellige Nummer des Fahrzeugtyps | Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld 2.2 |
| Versicherungsnummer | Ihre bestehende Vertragsnummer | Versicherungsschein oder Police |
| Zulassungsart | Neuzulassung, Ummeldung oder Wiederzulassung | Abhaengig von Ihrem Vorgang |
| Wunschkennzeichen | Das gewuenschte Nummernschild (optional) | Online-Reservierung bei der Zulassungsstelle |
Wann brauchen Sie einen Versicherungsnachweis?
Den Versicherungsnachweis in Form der eVB-Nummer benoetigen Sie immer dann, wenn Sie einen Vorgang bei der Kfz-Zulassungsstelle durchfuehren. Hier die wichtigsten Anlaesse:
| Anlass | eVB noetig? | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Neuzulassung (Neuwagen oder Gebrauchtwagen) | Ja | Neue eVB vom Versicherer erforderlich |
| Ummeldung (Halterwechsel) | Ja | Neue eVB auf den neuen Halter |
| Wiederzulassung (nach Abmeldung) | Ja | Neue oder bestehende Versicherung |
| Fahrzeugwechsel (altes gegen neues Auto) | Ja | Neue eVB fuer das neue Fahrzeug, mehr dazu unter Versicherung ummelden |
| Kennzeichenwechsel | Ja | Auch bei Kennzeichenmitnahme in neuen Bezirk |
| Saisonkennzeichen beantragen | Ja | eVB mit Saisonzeitraum erforderlich |
| Kurzzeitkennzeichen | Ja | Spezielle Kurzzeitversicherung noetig |
| Abmeldung des Fahrzeugs | Nein | Keine eVB bei reiner Abmeldung |
| Adressaenderung des Halters | Nein | Nur Ummeldung beim Einwohnermeldeamt |
Tipp: eVB-Nummer vorab beantragen
Beantragen Sie die eVB-Nummer mindestens einen Tag vor dem Zulassungstermin. Zwar ist die Ausstellung meist sofort moeglich, aber gerade bei telefonischer oder E-Mail-Beantragung kann es Verzoegerungen geben. Nichts ist aergerlicher, als mit allen Unterlagen bei der Zulassungsstelle zu stehen und keine gueltige eVB zu haben.
Kein Versicherungsschutz: Was droht Ihnen?
In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben (Pflichtversicherungsgesetz, PflVG). Wer ein Fahrzeug ohne gueltigen Versicherungsschutz im oeffentlichen Strassenverkehr fuehrt, begeht eine Straftat. Die Konsequenzen sind erheblich:
Strafrechtliche Konsequenzen
- Straftat nach §6 PflVG: Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: Bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
- Punkte in Flensburg: Eintrag im Fahreignungsregister
- Fahrzeug wird stillgelegt: Die Zulassungsstelle meldet das Fahrzeug von Amts wegen ab
Finanzielle Konsequenzen
- Volle Schadenshaftung: Sie haften persoenlich fuer alle Schaeden, die Sie verursachen
- Regressforderungen: Die Verkehrsopferhilfe reguliert den Schaden und fordert das Geld von Ihnen zurueck
- Unbegrenzte Haftung: Bei Personenschaeden koennen Millionenbetraege anfallen
- Gebuehren fuer Zwangsabmeldung: Zusaetzliche Verwaltungskosten
Achtung: Automatische Stillegung
Wenn Ihre Versicherung den Vertrag kuendigt (z.B. wegen Nichtzahlung), meldet sie dies dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Zulassungsstelle wird Sie auffordern, das Fahrzeug abzumelden. Reagieren Sie nicht, wird das Fahrzeug von Amts wegen stillgelegt - die Kennzeichen werden entstempelt, und bei einer Verkehrskontrolle droht die Sicherstellung des Fahrzeugs.
Wann erlischt der Versicherungsschutz?
Es gibt verschiedene Gruende, warum der KFZ-Versicherungsschutz enden kann. In diesen Faellen duerfen Sie das Fahrzeug nicht mehr im Strassenverkehr bewegen:
- Nichtzahlung des Beitrags: Nach Mahnung und Fristsetzung kann die Versicherung den Schutz einstellen
- Kuendigung durch den Versicherer: Z.B. nach Schadensfall oder bei Betrug
- Ablauf des Vertrags: Ohne Verlaengerung endet der Schutz zum Vertragsende
- Abmeldung des Fahrzeugs: Mit der Abmeldung endet die Versicherungspflicht
- Voruebergehende Stilllegung: Bei ruhender Zulassung ruht auch die Versicherung
Nachfrist bei Nichtzahlung
Bei Nichtzahlung des Versicherungsbeitrags darf der Versicherer den Schutz nicht sofort einstellen. Es gilt eine Nachfrist von 2 Wochen nach Mahnung. Waehrend der Nachfrist besteht der Versicherungsschutz noch. Erst nach Ablauf der Frist entfaellt der Schutz - die Versicherungspflicht bleibt aber bestehen! Zahlen Sie rueckstaendige Beitraege umgehend, um Luecken zu vermeiden.
So pruefen Sie Ihren KFZ-Versicherungsschutz
Es gibt verschiedene Wege, um zu pruefen, ob fuer Ihr Fahrzeug oder ein fremdes Fahrzeug ein gueltiger Versicherungsschutz besteht. Das ist besonders wichtig beim Kauf eines Gebrauchtwagens oder nach einem Unfall.
Eigenes Fahrzeug pruefen
- Versicherungsschein pruefen: Im Versicherungsschein (Police) finden Sie alle Daten zu Ihrem Vertrag: Vertragsnummer, Deckungsumfang, Laufzeit und Beitrag
- Online-Portal: Loggen Sie sich im Kundenportal Ihrer Versicherung ein. Dort sehen Sie den aktuellen Vertragsstatus
- Hotline anrufen: Der Kundenservice kann Ihnen sofort bestaetigen, ob Ihr Vertrag aktiv ist
- Beitragsrechnung pruefen: Wenn Sie die letzte Rechnung bezahlt haben und kein Mahnschreiben vorliegt, ist der Schutz aktiv
Fremdes Fahrzeug: Versicherung ueber Kennzeichen ermitteln
Wenn Sie die Versicherung eines fremden Fahrzeugs ermitteln moechten (z.B. nach einem Unfall), steht Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer zur Verfuegung:
Zentralruf der Autoversicherer
| Telefon (Deutschland) | 0800 25 026 00 (kostenfrei) |
| Telefon (Ausland) | +49 40 300 330 300 |
| Online-Abfrage | www.zentralruf.de |
| Benoetigt | Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs |
| Ergebnis | Name und Anschrift der Versicherung, Versicherungsnummer |
Wann den Zentralruf nutzen?
Den Zentralruf nutzen Sie typischerweise nach einem Verkehrsunfall, wenn der Unfallgegner keine Versicherungsdaten hinterlaesst oder Fahrerflucht begeht. Mit dem Kennzeichen koennen Sie die gegnerische Versicherung ermitteln und Ihre Schadensansprueche direkt dort geltend machen.
Digitaler vs. papierbasierter Versicherungsnachweis
Mit der Einfuehrung der eVB-Nummer wurde der Versicherungsnachweis vollstaendig digitalisiert. Dennoch gibt es Situationen, in denen Sie physische Dokumente benoetigen oder haben moechten. Hier ein Vergleich:
Digitaler Nachweis (eVB-Nummer)
- Sofort verfuegbar per E-Mail/SMS
- Kann nicht verloren gehen (erneut abrufbar)
- Wird elektronisch von der Zulassungsstelle geprueft
- Kostenlos und umweltfreundlich
- Standard seit 2008
- Wird bei Online-Zulassung (i-Kfz) benoetigt
Papier-Dokumente
- Versicherungsschein (Police): Offizielle Vertragsbestaetigung
- Gruene Versicherungskarte: Fuer Auslandsfahrten
- Schadenfreiheitsbescheinigung: Fuer Versichererwechsel
- Im Fahrzeug mitfuehren empfohlen
- Nicht fuer die Zulassung erforderlich
- Kann als Kopie digital gespeichert werden
Gruene Versicherungskarte fuer Auslandsfahrten
Die Internationale Versicherungskarte (Gruene Karte) ist ein Nachweis Ihres Haftpflichtversicherungsschutzes fuer das Ausland. Innerhalb der EU ist sie zwar nicht mehr zwingend vorgeschrieben, wird aber in einigen Laendern (z.B. Tuerkei, Albanien, Bosnien) weiterhin verlangt. Fordern Sie die Gruene Karte vor Auslandsreisen bei Ihrer Versicherung an - die Ausstellung ist kostenlos.
Tipp: Gruene Karte immer dabei haben
Auch wenn die Gruene Karte in der EU nicht mehr Pflicht ist, empfehlen wir, sie bei Auslandsfahrten mitzufuehren. Im Falle eines Unfalls im Ausland erleichtert sie die Schadensabwicklung erheblich und beschleunigt den Kontakt mit der gegnerischen Versicherung.
Versicherungsdaten finden und verwalten
Ihre KFZ-Versicherungsdaten sollten Sie gut aufbewahren und jederzeit griffbereit haben. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrem Vertrag:
| Angabe | Wo zu finden | Wofuer benoetigt |
|---|---|---|
| Versicherungsnummer | Versicherungsschein, Beitragsrechnung, Online-Portal | Alle Vorgaenge beim Versicherer |
| eVB-Nummer | E-Mail/SMS vom Versicherer, Online-Portal | Zulassungsvorgaenge |
| Deckungsumfang | Versicherungsschein | Uebersicht: Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko |
| SF-Klasse | Versicherungsschein, Beitragsrechnung | Beitragsberechnung, Versicherungswechsel |
| Schadenservice-Nummer | Versicherungsschein, Gruene Karte, App | Schadenmeldung im Notfall |
| Vertragslaufzeit | Versicherungsschein | Kuendigung, Kuendigungsfrist |
Empfehlung: Digitale Kopien anlegen
Fotografieren oder scannen Sie Ihren Versicherungsschein, die Gruene Karte und die SF-Bescheinigung. Speichern Sie die Dateien in einer Cloud (z.B. Google Drive, iCloud) oder der App Ihres Versicherers. So haben Sie die Daten auch bei Verlust der Originale oder unterwegs auf Reisen immer griffbereit.
Haeufige Fragen zum Versicherungsnachweis
Versicherungsschutz vergleichen und sparen
Finden Sie den besten Tarif fuer Ihr Fahrzeug und sichern Sie sich optimalen Versicherungsschutz
Jetzt vergleichen