Kündigungsschreiben Generator

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Kündigungsfristen: Diese Termine müssen Sie kennen

Die wichtigste Frist bei der Kfz-Versicherung: Ein Monat vor Vertragsende. Da die meisten Verträge zum 1. Januar enden, ist der 30. November der entscheidende Stichtag.

📅
Kündigungsfrist
30. November
Letzter Tag für Kündigung zum 01.01.
📬
Eingang beim Versicherer
Wichtig!
Es zählt der Eingangstag, nicht das Absendedatum
✉️
Empfehlung
25. November
Spätester Absendetermin per Post
⚠️ Achtung: Es zählt der Eingang!

Entscheidend ist nicht das Datum Ihrer Absendung, sondern wann die Kündigung beim Versicherer eingeht. Per Post sollten Sie mindestens 5 Werktage einplanen. Sicherer: Per E-Mail mit Lesebestätigung oder Fax mit Sendebericht.

Schritt-für-Schritt: So kündigen Sie richtig

1
Vertrag prüfen
Schauen Sie in Ihren Versicherungsschein: Wann endet der Vertrag? Gibt es besondere Klauseln? Notieren Sie Vertragsnummer und Stichtag.
2
Neuen Tarif finden
Vergleichen Sie Angebote bevor Sie kündigen. So vermeiden Sie eine Lücke im Versicherungsschutz und wissen, wie viel Sie sparen können.
3
Kündigung verfassen
Nutzen Sie unseren Generator oben oder schreiben Sie selbst. Wichtig: Vertragsnummer, Kennzeichen, Kündigungstermin und Unterschrift.
4
Kündigung senden
Per Einschreiben mit Rückschein, per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Fax. Bewahren Sie den Nachweis auf!
5
Bestätigung abwarten
Der Versicherer muss die Kündigung bestätigen. Kommt keine Bestätigung, fragen Sie nach – innerhalb der Kündigungsfrist!
6
Neuen Vertrag abschließen
Schließen Sie den neuen Vertrag ab. Der neue Versicherer fordert automatisch Ihre SF-Klasse vom alten Anbieter an.

Sonderkündigungsrecht: Wann Sie jederzeit kündigen können

In bestimmten Situationen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht – Sie können dann unabhängig vom regulären Stichtag kündigen. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Kenntnis des Kündigungsgrundes.

💰
Beitragserhöhung
Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag ohne entsprechende Leistungsverbesserung, können Sie kündigen. Gilt auch bei Erhöhung durch Hochstufung der Typ- oder Regionalklasse durch den Versicherer.
Frist: 1 Monat ab Mitteilung
🚗
Nach Schadenfall
Nach jedem regulierten Schadenfall (auch wenn Sie nicht schuld waren) können Sie kündigen – und der Versicherer übrigens auch. Gilt für den betroffenen Vertrag.
Frist: 1 Monat ab Regulierung
🔄
Fahrzeugwechsel
Bei Verkauf oder Verschrottung Ihres Fahrzeugs endet der Vertrag automatisch. Bei einem Neukauf können Sie entscheiden, ob Sie den Vertrag übertragen oder neu abschließen möchten.
Sofort bei Abmeldung
🏠
Umzug
Zieht Ihr Wohnsitz in eine andere Regionalklasse, kann sich der Beitrag ändern. Bei Erhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Bei Senkung nicht.
Frist: 1 Monat ab Beitragsänderung
✅ Tipp: Sonderkündigung richtig nutzen

Bei einer Sonderkündigung geben Sie den konkreten Grund im Schreiben an (z.B. "Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung gemäß § 40 VVG"). So vermeiden Sie Rückfragen und beschleunigen die Bearbeitung.

Was passiert mit meiner SF-Klasse?

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gehört Ihnen – nicht dem Versicherer. Bei einem Wechsel wird sie auf den neuen Anbieter übertragen. So funktioniert's:

  • Automatische Übertragung: Der neue Versicherer fordert die SF-Klasse vom alten an
  • SF-Bescheinigung: Sie erhalten vom alten Versicherer eine Bestätigung Ihrer SF-Klasse
  • 7-Jahres-Regel: Die SF-Klasse kann bis zu 7 Jahre "ruhen" – danach verfällt sie auf SF 1/2
  • Übertragung möglich: Sie können Ihre SF-Klasse auch auf Familienangehörige übertragen
⚠️ Keine Lücke entstehen lassen

Zwischen altem und neuem Vertrag darf keine Versicherungslücke entstehen. Fahren ohne Versicherung ist illegal und gefährdet Ihre SF-Klasse. Der neue Vertrag sollte nahtlos am Tag nach Ende des alten beginnen.

Kfz-Versicherung kündigen: Die verschiedenen Wege

Kündigungsweg Rechtsgültig Nachweis Empfehlung
Einschreiben mit Rückschein Ja ✅ Sehr gut Empfohlen
Einschreiben Einwurf Ja ✅ Gut Gute Alternative
E-Mail mit Lesebestätigung Ja ✅ Mittel Schnell & kostenfrei
Fax mit Sendebericht Ja ✅ Gut Schnell, aber veraltet
Online-Kundenportal Ja ✅ Gut Einfach & dokumentiert
Normaler Brief Ja ✅ Schlecht Nicht empfohlen
Mündlich / Telefon Nein ❌ Keiner Ungültig!

Checkliste: Vor der Kündigung prüfen

✓ Ihre Kündigung-Checkliste
Kündigungsfrist geprüft – Stichtag und Frist aus dem Vertrag notiert
Neuen Tarif gefunden – Vergleich durchgeführt, neuer Anbieter ausgewählt
Vertragsnummer bereit – Für das Kündigungsschreiben
Kennzeichen korrekt – Das richtige Fahrzeug angegeben
Kündigungstermin angegeben – Datum im Schreiben genannt
Bestätigung angefordert – Um Sicherheit zu haben
Nachweis gesichert – Sendebericht/Einschreiben aufbewahrt
Neuen Vertrag abgeschlossen – Nahtloser Übergang gewährleistet

Häufige Fragen zur Kündigung

Was muss im Kündigungsschreiben stehen?

Ein wirksames Kündigungsschreiben enthält: 1) Ihren Namen und Adresse, 2) Vertragsnummer, 3) Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs, 4) Kündigungstermin (z.B. "zum 01.01.2025"), 5) Datum und Unterschrift. Optional: Bitte um schriftliche Bestätigung.

Kann der Versicherer meine Kündigung ablehnen?

Nein, eine fristgerechte Kündigung kann nicht abgelehnt werden. Es handelt sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht. Wenn Sie die Frist eingehalten haben, wird die Kündigung wirksam – auch wenn der Versicherer nicht antwortet. Dennoch sollten Sie auf einer Bestätigung bestehen.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Verpassen Sie die ordentliche Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Prüfen Sie, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht (Beitragserhöhung, Schadenfall). Falls nicht, können Sie erst zum nächsten regulären Termin kündigen.

Muss ich bei der Kündigung einen Grund angeben?

Bei der ordentlichen Kündigung müssen Sie keinen Grund nennen. Bei einer Sonderkündigung sollten Sie den Grund angeben (z.B. "aufgrund der Beitragserhöhung zum 01.01."), damit der Versicherer die Berechtigung prüfen kann.

Bekomme ich bereits gezahlte Beiträge zurück?

Ja, bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags (z.B. durch Fahrzeugverkauf) erhalten Sie die Beiträge für die Restlaufzeit zurück. Bei regulärer Kündigung zum Vertragsende gibt es keine Erstattung, da der Vertrag ja bis dahin galt.

Kann der neue Versicherer mich ablehnen?

Bei der Haftpflicht besteht Kontrahierungszwang – kein Versicherer darf Sie ablehnen. Bei Kasko-Versicherungen können Versicherer jedoch ablehnen, z.B. bei vielen Vorschäden oder speziellen Fahrzeugen. Vergleichen Sie daher vor der Kündigung und sichern Sie den neuen Vertrag zu.

Fazit: Richtig kündigen, günstig wechseln

Die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung ist unkompliziert, wenn Sie die Fristen einhalten und alle notwendigen Angaben machen. Mit unserem Kündigungsschreiben-Generator sparen Sie Zeit und vermeiden Fehler.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Kündigungsfrist: 1 Monat vor Vertragsende (meist 30. November)
  • Form: Schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax)
  • Inhalt: Vertragsnummer, Kennzeichen, Kündigungstermin
  • Nachweis: Einschreiben oder Bestätigung aufbewahren
  • SF-Klasse: Wird automatisch zum neuen Versicherer übertragen
  • Sonderkündigung: Bei Beitragserhöhung, Schadenfall oder Fahrzeugwechsel