Kündigungsschreiben Generator
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Kündigungsfristen: Diese Termine müssen Sie kennen
Die wichtigste Frist bei der Kfz-Versicherung: Ein Monat vor Vertragsende. Da die meisten Verträge zum 1. Januar enden, ist der 30. November der entscheidende Stichtag.
Entscheidend ist nicht das Datum Ihrer Absendung, sondern wann die Kündigung beim Versicherer eingeht. Per Post sollten Sie mindestens 5 Werktage einplanen. Sicherer: Per E-Mail mit Lesebestätigung oder Fax mit Sendebericht.
Schritt-für-Schritt: So kündigen Sie richtig
Sonderkündigungsrecht: Wann Sie jederzeit kündigen können
In bestimmten Situationen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht – Sie können dann unabhängig vom regulären Stichtag kündigen. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Kenntnis des Kündigungsgrundes.
Bei einer Sonderkündigung geben Sie den konkreten Grund im Schreiben an (z.B. "Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung gemäß § 40 VVG"). So vermeiden Sie Rückfragen und beschleunigen die Bearbeitung.
Was passiert mit meiner SF-Klasse?
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gehört Ihnen – nicht dem Versicherer. Bei einem Wechsel wird sie auf den neuen Anbieter übertragen. So funktioniert's:
- Automatische Übertragung: Der neue Versicherer fordert die SF-Klasse vom alten an
- SF-Bescheinigung: Sie erhalten vom alten Versicherer eine Bestätigung Ihrer SF-Klasse
- 7-Jahres-Regel: Die SF-Klasse kann bis zu 7 Jahre "ruhen" – danach verfällt sie auf SF 1/2
- Übertragung möglich: Sie können Ihre SF-Klasse auch auf Familienangehörige übertragen
Zwischen altem und neuem Vertrag darf keine Versicherungslücke entstehen. Fahren ohne Versicherung ist illegal und gefährdet Ihre SF-Klasse. Der neue Vertrag sollte nahtlos am Tag nach Ende des alten beginnen.
Kfz-Versicherung kündigen: Die verschiedenen Wege
| Kündigungsweg | Rechtsgültig | Nachweis | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| Einschreiben mit Rückschein | Ja ✅ | Sehr gut | Empfohlen |
| Einschreiben Einwurf | Ja ✅ | Gut | Gute Alternative |
| E-Mail mit Lesebestätigung | Ja ✅ | Mittel | Schnell & kostenfrei |
| Fax mit Sendebericht | Ja ✅ | Gut | Schnell, aber veraltet |
| Online-Kundenportal | Ja ✅ | Gut | Einfach & dokumentiert |
| Normaler Brief | Ja ✅ | Schlecht | Nicht empfohlen |
| Mündlich / Telefon | Nein ❌ | Keiner | Ungültig! |
Checkliste: Vor der Kündigung prüfen
Häufige Fragen zur Kündigung
Ein wirksames Kündigungsschreiben enthält: 1) Ihren Namen und Adresse, 2) Vertragsnummer, 3) Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs, 4) Kündigungstermin (z.B. "zum 01.01.2025"), 5) Datum und Unterschrift. Optional: Bitte um schriftliche Bestätigung.
Nein, eine fristgerechte Kündigung kann nicht abgelehnt werden. Es handelt sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht. Wenn Sie die Frist eingehalten haben, wird die Kündigung wirksam – auch wenn der Versicherer nicht antwortet. Dennoch sollten Sie auf einer Bestätigung bestehen.
Verpassen Sie die ordentliche Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Prüfen Sie, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht (Beitragserhöhung, Schadenfall). Falls nicht, können Sie erst zum nächsten regulären Termin kündigen.
Bei der ordentlichen Kündigung müssen Sie keinen Grund nennen. Bei einer Sonderkündigung sollten Sie den Grund angeben (z.B. "aufgrund der Beitragserhöhung zum 01.01."), damit der Versicherer die Berechtigung prüfen kann.
Ja, bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags (z.B. durch Fahrzeugverkauf) erhalten Sie die Beiträge für die Restlaufzeit zurück. Bei regulärer Kündigung zum Vertragsende gibt es keine Erstattung, da der Vertrag ja bis dahin galt.
Bei der Haftpflicht besteht Kontrahierungszwang – kein Versicherer darf Sie ablehnen. Bei Kasko-Versicherungen können Versicherer jedoch ablehnen, z.B. bei vielen Vorschäden oder speziellen Fahrzeugen. Vergleichen Sie daher vor der Kündigung und sichern Sie den neuen Vertrag zu.
Fazit: Richtig kündigen, günstig wechseln
Die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung ist unkompliziert, wenn Sie die Fristen einhalten und alle notwendigen Angaben machen. Mit unserem Kündigungsschreiben-Generator sparen Sie Zeit und vermeiden Fehler.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Kündigungsfrist: 1 Monat vor Vertragsende (meist 30. November)
- Form: Schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax)
- Inhalt: Vertragsnummer, Kennzeichen, Kündigungstermin
- Nachweis: Einschreiben oder Bestätigung aufbewahren
- SF-Klasse: Wird automatisch zum neuen Versicherer übertragen
- Sonderkündigung: Bei Beitragserhöhung, Schadenfall oder Fahrzeugwechsel