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Grundlagen

7 Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko? +
Kurze Antwort:
Haftpflicht = Schäden an Dritten (Pflicht). Teilkasko = Diebstahl, Brand, Glas, Wild. Vollkasko = alles + Selbstverschuldete Unfälle + Vandalismus.

Kfz-Haftpflichtversicherung (gesetzlich vorgeschrieben):

  • Deckt Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen
  • Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden
  • Schäden am eigenen Fahrzeug sind NICHT versichert

Teilkaskoversicherung (freiwillig):

  • Diebstahl und Einbruch
  • Brand und Explosion
  • Glasbruch (Scheiben)
  • Wildunfälle (Haarwild)
  • Elementarschäden (Sturm, Hagel, Überschwemmung)
  • Marderbiss (mit Folgeschäden)

Vollkaskoversicherung (freiwillig):

  • Alle Leistungen der Teilkasko PLUS:
  • Selbstverschuldete Unfälle
  • Vandalismus (mutwillige Beschädigung)
  • Unfallflucht (Täter unbekannt)
📊 Kosten im Vergleich →
Was bedeutet die Typklasse bei meinem Auto? +
Kurze Antwort:
Die Typklasse (10-34) bewertet das statistische Schadensrisiko Ihres Fahrzeugmodells. Je höher, desto teurer die Versicherung.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berechnet jährlich die Typklassen basierend auf:

  • Unfallhäufigkeit des Modells
  • Durchschnittliche Schadenshöhe
  • Diebstahlstatistiken
  • Reparaturkosten
TypklasseBedeutungBeispiele
10-13Sehr günstigVW Polo, Skoda Fabia
14-17DurchschnittVW Golf, Ford Focus
18-22ÜberdurchschnittlichBMW 3er, Audi A4
23+TeuerSportwagen, SUVs
📋 Typklassen-Tabelle →
Was ist die Regionalklasse und wie beeinflusst sie meinen Beitrag? +
Kurze Antwort:
Die Regionalklasse spiegelt die Schadensbilanz Ihres Wohnorts wider. Großstädte = teurer, ländliche Gebiete = günstiger.

Ihr Wohnort beeinflusst das Risiko: In Städten passieren mehr Unfälle, es gibt mehr Diebstähle und Vandalismus. Der GDV teilt Deutschland in Zulassungsbezirke ein und bewertet diese jährlich.

  • Günstige Regionen: Brandenburg, Schleswig-Holstein, ländliche Gebiete
  • Teure Regionen: Berlin, Hamburg, München, Köln

Bei einem Umzug ändert sich Ihre Regionalklasse automatisch – und damit auch Ihr Beitrag. Bei Verschlechterung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

🗺️ Regionalklassen prüfen →
Wie viel kostet eine Kfz-Versicherung durchschnittlich? +
Kurze Antwort:
Haftpflicht: €200-400/Jahr. Teilkasko: €350-600/Jahr. Vollkasko: €500-1.000/Jahr. Stark abhängig von Fahrzeug, Region und SF-Klasse.
VersicherungsartDurchschnitt/JahrPro Monat
Nur Haftpflicht€200 - €400€17 - €33
Haftpflicht + Teilkasko€350 - €600€29 - €50
Haftpflicht + Vollkasko€500 - €1.000€42 - €83

Die größten Kostenfaktoren:

  • SF-Klasse: SF 0 zahlt 200% mehr als SF 35
  • Typklasse: Sportwagen vs. Kleinwagen
  • Regionalklasse: Berlin vs. Dorf
  • Alter/Erfahrung: Fahranfänger zahlen mehr
📊 Kosten berechnen →
Welche Kfz-Versicherung ist Pflicht? +
Kurze Antwort:
Nur die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie dürfen Sie kein Fahrzeug zulassen oder fahren.

Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland seit 1939 gesetzlich vorgeschrieben (Pflichtversicherungsgesetz). Sie schützt nicht Sie, sondern andere Verkehrsteilnehmer vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, den Sie verursachen.

Mindestsummen nach Gesetz:

  • Personenschäden: €7,5 Millionen
  • Sachschäden: €1,22 Millionen
  • Vermögensschäden: €50.000

Empfehlung: Wählen Sie eine höhere Deckungssumme (€50-100 Millionen pauschal), da schwere Unfälle diese Beträge übersteigen können.

Was bedeutet Selbstbeteiligung und wie hoch sollte sie sein? +
Kurze Antwort:
Die Selbstbeteiligung (SB) ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst zahlen. Empfehlung: €150 TK, €300-500 VK. Höhere SB = niedrigerer Beitrag.

Bei jedem Kaskoschaden zahlen Sie erst den SB-Betrag selbst, bevor die Versicherung einspringt. Die typischen Stufen:

SB TeilkaskoSB VollkaskoErsparnis ca.
€0€0Teuerste Option
€150€150~10%
€150€300~15-20%
€150€500~20-25%
€300€1.000~25-30%

Tipp: Bei Glasschäden gibt es oft Tarife ohne SB – achten Sie darauf!

Was ist eine eVB-Nummer und woher bekomme ich sie? +
Kurze Antwort:
Die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein 7-stelliger Code, den Sie für die Kfz-Zulassung brauchen. Sie bekommen ihn von Ihrer Versicherung.

Die eVB-Nummer hat die alte Doppelkarte ersetzt und bestätigt der Zulassungsstelle, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

So erhalten Sie die eVB:

  • Online-Abschluss: Sofort per E-Mail
  • Telefonisch: Wird durchgegeben oder per SMS gesendet
  • Beim Versicherungsvertreter: Sofort ausgedruckt

Die eVB ist ca. 3-6 Monate gültig und kann nur einmal verwendet werden.

📈

SF-Klasse & Rabatte

6 Fragen
Wie funktioniert die SF-Klasse (Schadenfreiheitsklasse)? +
Kurze Antwort:
Für jedes unfallfreie Jahr steigen Sie eine SF-Klasse auf und zahlen weniger. Nach einem Schaden werden Sie mehrere Klassen zurückgestuft.

Die SF-Klassen reichen von SF 0 (Anfänger) bis SF 35 oder höher (35+ unfallfreie Jahre).

SF-KlasseBeitragssatz ca.Bedeutung
SF 0100%Neuling, kein Rabatt
SF ½100-120%Fahranfänger, 1. Jahr
SF 185%1 Jahr unfallfrei
SF 555%5 Jahre unfallfrei
SF 1040%10 Jahre unfallfrei
SF 2028%20 Jahre unfallfrei
SF 3520%35+ Jahre unfallfrei
🚗 Fahranfänger-Tipps →
Kann ich meine SF-Klasse auf Familienmitglieder übertragen? +
Kurze Antwort:
Ja, die Übertragung ist möglich auf Ehepartner, Lebenspartner, Eltern oder Kinder. Aber nur so viele Jahre, wie der Empfänger fahrberechtigt ist.

Regeln für die Übertragung:

  • Nur an Verwandte ersten Grades oder (Ehe-)Partner
  • Der Empfänger muss einen Führerschein haben
  • Max. übertragbar: Führerscheinjahre des Empfängers
  • Der Geber verliert seine SF-Klasse

Beispiel: Vater hat SF 30, Sohn hat seit 3 Jahren Führerschein → Sohn kann maximal SF 3 übernehmen.

Tipp: Eltern übertragen oft ihre SF-Klasse bei Ruhestand und kaufen sich günstiger ein neues Auto.

Wie stark werde ich bei einem Schaden zurückgestuft? +
Kurze Antwort:
Typisch: Rückstufung um 4-12 Klassen, je nach Versicherer und Tarif. SF 10 wird nach einem Schaden etwa zu SF 4-6.

Jeder Versicherer hat eigene Rückstufungstabellen. Grobe Orientierung:

Von SF-KlasseNach 1 Schaden ca.
SF 5SF 2 - SF 3
SF 10SF 4 - SF 6
SF 20SF 8 - SF 12
SF 35SF 15 - SF 20

Rabattschutz: Manche Tarife bieten einen Rabattschutz – Sie werden bei einem Schaden nicht zurückgestuft. Prüfen Sie, ob sich der Aufpreis lohnt!

Verliere ich meine SF-Klasse, wenn ich kein Auto mehr habe? +
Kurze Antwort:
Nein, die SF-Klasse kann bis zu 7 Jahre "ruhen". Danach wird sie auf SF ½ oder SF 1 zurückgesetzt.

Wenn Sie vorübergehend kein Fahrzeug besitzen:

  • Die SF-Klasse ruht und verfällt nicht sofort
  • Nach 7 Jahren ohne Vertrag wird sie auf Anfänger-Status zurückgesetzt
  • Fordern Sie bei Kündigung eine SF-Bescheinigung an
  • Heben Sie die Bescheinigung gut auf!

Tipp: Selbst nach 10 Jahren ohne Auto können manche Versicherer die alte SF-Klasse anerkennen – fragen Sie nach!

Welche SF-Klasse bekomme ich für einen Zweitwagen? +
Kurze Antwort:
Mit der Zweitwagenregelung starten Sie meist mit SF ½ oder SF 1 statt SF 0. Manche Versicherer bieten sogar SF 2-4.

Die Zweitwagenregelung ist ein Rabatt für Halter, die bereits ein Auto versichert haben. Bedingungen:

  • Ein Fahrzeug ist bereits bei einem Versicherer angemeldet
  • Beide Fahrzeuge auf denselben Halter (oder Partner/Familie)
  • Das Erstfahrzeug sollte gute SF-Klasse haben

Besser als Zweitwagenregelung: Wenn ein Familienmitglied seine SF-Klasse nicht mehr braucht, lassen Sie sie übertragen!

Lohnt sich ein Rabattschutz? +
Kurze Antwort:
Kommt drauf an: Bei hoher SF-Klasse (SF 15+) und Vielfahrern kann er sinnvoll sein. Bei niedriger SF lohnt er sich meist nicht.

Der Rabattschutz verhindert die Rückstufung bei einem Schaden. Kosten: ca. €30-80/Jahr extra.

Wann sinnvoll:

  • Sie haben SF 15 oder höher
  • Sie fahren viel und haben erhöhtes Unfallrisiko
  • Einmal zurückgestuft = jahrelang höhere Kosten

Wann nicht sinnvoll:

  • Sie haben SF 5 oder weniger (wenig zu verlieren)
  • Sie fahren Kurzstrecke/wenig
  • Sie können Kleinschäden selbst zahlen
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Wechsel & Kündigung

6 Fragen
Bis wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen? +
Kurze Antwort:
Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Vertragsende. Bei Stichtag 1. Januar muss die Kündigung bis 30. November beim Versicherer eingehen.

Wichtige Termine 2024/2025:

  • 30. November: Letzter Tag für ordentliche Kündigung zum 1.1.
  • Es zählt der Eingang beim Versicherer, nicht das Absendedatum!
  • Per Post: Spätestens am 25. November absenden
✉️ Kündigungsschreiben erstellen →
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht? +
Kurze Antwort:
Bei Beitragserhöhung, nach Schadenfall, bei Fahrzeugwechsel oder Umzug in andere Regionalklasse. Frist: 1 Monat ab Kenntnis.

Gründe für Sonderkündigung:

  • Beitragserhöhung: Ohne entsprechende Leistungsverbesserung
  • Nach Schadenfall: Nach jeder Regulierung (Sie und Versicherer)
  • Fahrzeugwechsel: Bei Verkauf/Neukauf
  • Umzug: Wenn sich die Regionalklasse verschlechtert

Die Frist beträgt jeweils 1 Monat ab Kenntnis des Kündigungsgrundes.

Nehme ich meine SF-Klasse beim Wechsel mit? +
Kurze Antwort:
Ja, die SF-Klasse gehört Ihnen, nicht dem Versicherer. Sie wird automatisch zum neuen Anbieter übertragen.

Der neue Versicherer fordert die SF-Bescheinigung vom alten an. Das passiert automatisch, wenn Sie den neuen Vertrag abschließen.

Tipps:

  • Fordern Sie sicherheitshalber selbst eine SF-Bescheinigung an
  • Prüfen Sie, ob die SF-Klasse korrekt übernommen wurde
  • Bei Unklarheiten: Alte Police aufbewahren als Nachweis
Wie läuft ein Versicherungswechsel ab? +
Kurze Antwort:
1. Neuen Tarif finden → 2. Alten Vertrag kündigen → 3. Neuen Vertrag abschließen → 4. SF-Klasse wird übertragen.

Schritt für Schritt:

  1. Vergleichen: Tarife vergleichen und neuen Anbieter aussuchen
  2. Kündigen: Alten Vertrag fristgerecht kündigen (schriftlich!)
  3. Bestätigung: Auf Kündigungsbestätigung warten
  4. Abschließen: Neuen Vertrag abschließen (Start = Tag nach Ende des alten)
  5. Übertragung: Neuer Versicherer fordert SF-Bescheinigung an

Wichtig: Keine Lücke entstehen lassen! Fahren ohne Versicherung ist illegal.

Kann ich per E-Mail kündigen? +
Kurze Antwort:
Ja, seit 2016 ist die Kündigung per E-Mail oder Fax rechtsgültig (Textform). Empfehlung: Lesebestätigung anfordern.

Das Gesetz verlangt "Textform" – das bedeutet:

  • E-Mail: Ja, gültig ✓
  • Fax: Ja, gültig ✓
  • Brief: Ja, gültig ✓
  • Online-Kundenportal: Ja, gültig ✓
  • Mündlich/Telefon: Nein, ungültig ✗

Tipp: Fordern Sie immer eine Bestätigung an oder nutzen Sie Einschreiben für Nachweiszwecke.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse? +
Kurze Antwort:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Sie können erst zum nächsten Stichtag kündigen – außer ein Sonderkündigungsrecht greift.

Die meisten Kfz-Versicherungen haben eine automatische Verlängerungsklausel. Wenn Sie die Frist verpassen:

  • Vertrag läuft ein weiteres Jahr
  • Nächste ordentliche Kündigung: In einem Jahr
  • Ausnahme: Sonderkündigungsrecht nutzen (wenn Grund vorliegt)

Tipp: Setzen Sie sich eine Erinnerung für Oktober – dann haben Sie noch Zeit!

🚨

Im Schadenfall

5 Fragen
Was muss ich nach einem Unfall tun? +
Kurze Antwort:
1. Unfallstelle sichern → 2. Verletzte versorgen → 3. Bei Personenschaden: Polizei rufen → 4. Daten austauschen → 5. Fotos machen → 6. Versicherung melden.

Checkliste nach einem Unfall:

  1. Warnblinklicht an, Warndreieck aufstellen
  2. Verletzte versorgen (Erste Hilfe, Notruf 112)
  3. Bei Personenschaden oder hohem Sachschaden: Polizei rufen (110)
  4. Daten austauschen: Name, Adresse, Versicherung, Kennzeichen
  5. Fotos vom Unfallort und den Schäden machen
  6. Zeugen notieren
  7. Schaden der Versicherung melden (Frist: meist 1 Woche)

Wichtig: Kein Schuldeingeständnis unterschreiben!

Wann sollte ich einen Schaden selbst zahlen? +
Kurze Antwort:
Wenn die Rückstufungskosten über mehrere Jahre den Schaden übersteigen. Faustformel: Bei Schäden unter €1.000-1.500 oft besser selbst zahlen.

Rechenbeispiel:

  • Schaden: €800
  • Rückstufung: Von SF 10 auf SF 5
  • Mehrkosten: €100/Jahr × 5 Jahre = €500
  • → Besser: Versicherung zahlen lassen

Bei höherer SF-Klasse und kleinem Schaden kann Selbstzahlen sinnvoller sein. Fragen Sie Ihren Versicherer nach einer unverbindlichen Berechnung der Rückstufungskosten!

Was zahlt die Versicherung bei einem Wildunfall? +
Kurze Antwort:
Teilkasko zahlt bei Zusammenstoß mit Haarwild (Reh, Wildschwein). Viele Tarife erweitern auf "alle Tiere". Ausweichschäden oft nur mit Vollkasko.

Was deckt die Teilkasko:

  • Kollision mit Haarwild (Reh, Hirsch, Wildschwein)
  • Manche Tarife: "Alle Tiere" (inkl. Pferd, Hund, Vögel)

Was ist NICHT gedeckt:

  • Ausweichschäden (nur bei Vollkasko)
  • Kollision mit Haustieren (außer bei "alle Tiere")

Tipp: Nach Wildunfall immer Polizei rufen und Wildschaden bescheinigen lassen!

Zahlt die Versicherung einen Glasschaden? +
Kurze Antwort:
Ja, Glasschäden sind durch die Teilkasko gedeckt. Oft ohne Selbstbeteiligung, wenn die Scheibe nur repariert (nicht ausgetauscht) wird.

Glasschäden an Windschutzscheibe, Seitenscheiben, Heckscheibe und Scheinwerfern sind Teilkasko-Schäden.

Gut zu wissen:

  • Reparatur (Steinschlag): Oft ohne SB
  • Austausch: Mit vereinbarter SB
  • Keine Rückstufung der SF-Klasse

Viele Versicherer arbeiten mit Partnerwerkstätten, die die Reparatur direkt abrechnen.

Sind Marderschäden versichert? +
Kurze Antwort:
Ja, bei Teilkasko. Wichtig: Prüfen Sie, ob auch Folgeschäden versichert sind (z.B. Motorschaden durch angebissene Kühlschläuche).

Marder verursachen jährlich über 200.000 Schäden in Deutschland. Die Teilkasko deckt den direkten Biss-Schaden an Kabeln und Schläuchen.

Wichtig: Folgeschäden prüfen!

  • Angebissener Kühlschlauch → Überhitzung → Motorschaden
  • Nicht alle Tarife decken Folgeschäden!
  • Achten Sie auf "Marderbiss mit Folgeschäden" im Tarif

Sonderfälle

5 Fragen
Wie spare ich als Fahranfänger bei der Versicherung? +
Kurze Antwort:
Zweitwagen der Eltern, SF-Übertragung, Telematik-Tarife, begleitetes Fahren nachweisen. Ersparnis: bis zu 50%!

Die besten Spartipps für Fahranfänger:

  • Zweitwagenregelung: Als Zweitwagen der Eltern anmelden (SF ½ statt SF 0)
  • SF-Übertragung: SF-Klasse von Eltern/Großeltern übernehmen
  • Telematik-Tarife: Gute Fahrweise = bis zu 30% Rabatt
  • BF17 nachweisen: Begleitetes Fahren kann Rabatt bringen
  • Fahrzeugwahl: Niedriges Typklassen-Auto wählen
🚗 Fahranfänger-Ratgeber →
Brauche ich für ein Elektroauto eine spezielle Versicherung? +
Kurze Antwort:
Nein, aber achten Sie auf Akku-Deckung, Ladekabel-Schutz und erweiterte Pannenhilfe. Manche Versicherer haben spezielle E-Auto-Tarife.

Worauf bei E-Auto-Versicherung achten:

  • Akku-Deckung: Ist der teure Akku voll mitversichert?
  • Kurzschluss/Brand: Abdeckung spezieller Risiken
  • Ladekabel: Ist das mobile Ladekabel versichert?
  • Wallbox: Wird die heimische Ladestation mitversichert?
  • Pannenhilfe: Abschleppen zu geeigneter Werkstatt
Wie funktioniert die Versicherung bei Saisonkennzeichen? +
Kurze Antwort:
Sie zahlen nur anteilig für die Saison (z.B. 6 Monate = 50%). Außerhalb der Saison ruht die Zulassung, das Fahrzeug darf nicht bewegt werden.

Das Saisonkennzeichen ist ideal für Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile.

Beispiel:

  • Saison: März bis Oktober (8 Monate)
  • Beitrag: 8/12 = 67% des Jahresbeitrags
  • Kfz-Steuer: Ebenfalls anteilig

Wichtig: Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr bewegt werden – auch nicht zum TÜV!

Wie versichere ich einen Oldtimer? +
Kurze Antwort:
Spezielle Oldtimer-Versicherungen bieten oft günstigere Prämien, Wiederbeschaffungswert-Absicherung und flexible Nutzungsbedingungen.

Voraussetzungen für H-Kennzeichen:

  • Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt
  • Weitgehend originaler Zustand
  • Gutachten erforderlich

Vorteile Oldtimer-Versicherung:

  • Günstigere Prämien (wenige km/Jahr)
  • Wiederbeschaffungswert statt Zeitwert
  • Pauschale Kfz-Steuer: €191,73/Jahr
🏎️ Oldtimer-Ratgeber →
Bin ich im Ausland versichert? +
Kurze Antwort:
In der EU und vielen weiteren Ländern gilt Ihre Haftpflicht automatisch. Für Kaskoschäden prüfen Sie den Geltungsbereich Ihres Tarifs.

Automatischer Schutz (Haftpflicht):

  • Alle EU-Länder
  • Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein
  • Weitere Länder laut Grüner Karte

Prüfen Sie bei Kasko:

  • Gilt der Schutz auch im Ausland?
  • Zeitliche Begrenzung beachten
  • Mallorca-Police für Mietwagen empfohlen