Kfz-Steuer jetzt berechnen Geben Sie Ihre Fahrzeugdaten ein
* Berechnung nach aktuellem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Wie berechnet sich die Kfz-Steuer 2024/2025?
Die Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland ist seit 2009 an den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs gekoppelt. Je umweltfreundlicher Ihr Auto, desto weniger Steuern zahlen Sie. Die Berechnung basiert auf zwei Hauptkomponenten:
Hubraum-Komponente
Benziner: €2 pro angefangene 100ccm
Diesel: €9,50 pro angefangene 100ccm
Basis-Steuersatz unabhängig vom CO2
CO2-Komponente
€2 pro g/km über dem Freibetrag
Freibetrag: 95 g/km (ab 2021)
Progressiver Steuersatz ab 116 g/km
Elektrofahrzeuge
10 Jahre steuerbefreit ab Erstzulassung
Danach: €5,625 pro angefangene 200kg
Maximale Befreiung bis 31.12.2030
Plug-in-Hybride
Normale Besteuerung wie Verbrenner
Keine Steuerbefreiung
Oft niedriger CO2 = weniger Steuer
Die Berechnungsformel im Detail
// Hubraum-Anteil:
Benzin: (Hubraum ÷ 100) × €2,00 (aufgerundet)
Diesel: (Hubraum ÷ 100) × €9,50 (aufgerundet)
// CO2-Anteil (ab 2021):
Bis 95 g/km: €0
96-115 g/km: (CO2 - 95) × €2,00
116-135 g/km: €40 + (CO2 - 115) × €2,20
136-155 g/km: €84 + (CO2 - 135) × €2,50
156-175 g/km: €134 + (CO2 - 155) × €2,90
176-195 g/km: €192 + (CO2 - 175) × €3,40
Über 195 g/km: €260 + (CO2 - 195) × €4,00
Beispielrechnungen für beliebte Fahrzeuge
CO2-Anteil: €40 + (119 - 115) × €2,20 = €48,80
CO2-Anteil: €40 + (130 - 115) × €2,20 = €73,00
CO2-Anteil: €84 + (143 - 135) × €2,50 = €104,00
Kfz-Steuer nach Antriebsart im Vergleich
Typische Kfz-Steuer nach Fahrzeugklasse
| Fahrzeugtyp | Beispiel | Hubraum | CO2 | Steuer/Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Kleinwagen | VW Polo 1.0 | 999 ccm | 108 g/km | €46 |
| Kompaktklasse | VW Golf 1.5 TSI | 1.498 ccm | 119 g/km | €79 |
| Mittelklasse | BMW 320i | 1.998 ccm | 141 g/km | €139 |
| Mittelklasse Diesel | BMW 320d | 1.995 ccm | 130 g/km | €263 |
| Oberklasse | Mercedes E 300 | 1.991 ccm | 178 g/km | €237 |
| Oberklasse Diesel | Mercedes E 220d | 1.993 ccm | 136 g/km | €287 |
| SUV | BMW X3 xDrive20i | 1.998 ccm | 168 g/km | €211 |
| SUV Diesel | BMW X3 xDrive20d | 1.995 ccm | 151 g/km | €314 |
| Sportwagen | Porsche 911 Carrera | 2.981 ccm | 227 g/km | €448 |
| Elektroauto | Tesla Model 3 | - | 0 g/km | €0 |
CO2-Steuersätze im Detail (ab 2021)
Seit dem 1. Januar 2021 gilt ein progressiver CO2-Steuersatz. Je höher der CO2-Ausstoß, desto teurer wird es pro Gramm. Diese Staffelung soll Anreize für klimafreundlichere Fahrzeuge schaffen.
| CO2-Bereich | Steuersatz | Max. Betrag | Kumuliert |
|---|---|---|---|
| 0 - 95 g/km | €0,00 pro g/km | €0 | €0 |
| 96 - 115 g/km | €2,00 pro g/km | €40 | €40 |
| 116 - 135 g/km | €2,20 pro g/km | €44 | €84 |
| 136 - 155 g/km | €2,50 pro g/km | €50 | €134 |
| 156 - 175 g/km | €2,90 pro g/km | €58 | €192 |
| 176 - 195 g/km | €3,40 pro g/km | €68 | €260 |
| über 195 g/km | €4,00 pro g/km | unbegrenzt | €260+ |
Bei der Fahrzeugwahl auf den CO2-Wert achten! Ein Auto mit 115 g/km statt 116 g/km spart Ihnen nicht nur €2,20, sondern bleibt im günstigeren Steuersatz. Auch knapp unter 136 g/km oder 156 g/km macht einen deutlichen Unterschied.
Sonderregelungen und Ausnahmen
Elektrofahrzeuge: 10 Jahre steuerfrei
Reine Elektrofahrzeuge (BEV) profitieren von einer 10-jährigen Steuerbefreiung ab Erstzulassung. Diese Regelung gilt für alle Erstzulassungen bis zum 31. Dezember 2030. Nach Ablauf der Befreiung wird eine gewichtsbasierte Steuer fällig:
| Gewichtsklasse | Steuersatz | Beispiel 1.800kg |
|---|---|---|
| bis 2.000 kg | €5,625 pro angefangene 200 kg | 9 × €5,625 = €50,63 |
| 2.001 - 3.000 kg | €6,01 pro angefangene 200 kg | - |
| über 3.000 kg | €6,39 pro angefangene 200 kg | - |
Plug-in-Hybride: Keine Sonderregelung
Anders als reine E-Autos erhalten Plug-in-Hybride keine Steuerbefreiung. Sie werden wie normale Verbrenner besteuert – mit dem Vorteil, dass ihr offizieller CO2-Wert durch den Elektromotor meist niedriger ausfällt.
Oldtimer: H-Kennzeichen
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (mindestens 30 Jahre alt, originalgetreuer Zustand) zahlen eine Pauschalsteuer von €191,73 pro Jahr – unabhängig von Hubraum oder Emissionen. Bei Motorrädern sind es €46,02.
Saisonkennzeichen
Bei Saisonkennzeichen wird die Kfz-Steuer anteilig berechnet. Ein Fahrzeug mit 6-monatiger Saison (z.B. April bis September) zahlt nur die Hälfte der Jahressteuer.
Geschichte der Kfz-Steuer in Deutschland
Kfz-Steuer bezahlen: Praktische Hinweise
Wer erhebt die Kfz-Steuer?
Seit 2014 ist der Zoll (Hauptzollamt) für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig – nicht mehr die Finanzämter. Die Steuer wird per SEPA-Lastschrift eingezogen.
Wann ist die Kfz-Steuer fällig?
- Jährlich im Voraus: Zum Jahrestag der Erstzulassung
- Automatischer Einzug: SEPA-Lastschrift vom angegebenen Konto
- Bei Ummeldung: Anteilige Berechnung für den Rest des Jahres
- Bei Abmeldung: Erstattung der nicht genutzten Zeit
Achten Sie auf ausreichende Kontodeckung! Bei nicht eingelöster Lastschrift drohen Mahngebühren und im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs.
Kfz-Steuer ändern oder widerrufen
Änderungen melden Sie dem zuständigen Hauptzollamt:
- Adressänderung: Schriftlich oder über Zoll-Portal
- Kontoänderung: Neues SEPA-Mandat erteilen
- Fahrzeugwechsel: Automatisch bei Um-/Abmeldung
- Widerspruch: Innerhalb eines Monats nach Steuerbescheid
Kfz-Steuer vs. Kfz-Versicherung: Der Unterschied
Viele Autofahrer verwechseln Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung. Dabei handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Kosten:
| Merkmal | Kfz-Steuer | Kfz-Versicherung |
|---|---|---|
| Empfänger | Staat (Zoll) | Versicherungsunternehmen |
| Zweck | Staatseinnahmen, Lenkungswirkung | Absicherung bei Unfällen |
| Pflicht | Ja, für alle zugelassenen Kfz | Ja, Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben |
| Berechnung | Hubraum + CO2 | Typ-/Regionalklasse, SF-Klasse, etc. |
| Sparpotenzial | Gering (fahrzeugabhängig) | Hoch (Tarife vergleichen) |
| Durchschnitt | ca. €100-300/Jahr | ca. €300-800/Jahr |
Während Sie bei der Kfz-Steuer kaum Einfluss haben, können Sie bei der Kfz-Versicherung oft mehrere hundert Euro sparen – durch Tarifvergleich, höhere Selbstbeteiligung oder Werkstattbindung.
Häufige Fragen zur Kfz-Steuer
Der CO2-Ausstoß steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter Punkt V.7. Bei älteren Fahrzeugen finden Sie den Wert auch im Feld 22. Alternativ können Sie den Wert in den technischen Daten des Herstellers nachschlagen.
Privatpersonen: Nein, die Kfz-Steuer ist nicht steuerlich absetzbar.
Selbstständige/Unternehmer: Ja, bei betrieblich genutzten Fahrzeugen kann die Kfz-Steuer als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Bei gemischter Nutzung nur der betriebliche Anteil.
Der höhere Hubraum-Steuersatz für Diesel (€9,50 vs. €2,00) gleicht die niedrigere Mineralölsteuer auf Dieselkraftstoff aus. In der Gesamtbetrachtung sollten Benzin- und Dieselfahrer ähnlich belastet werden – wobei Vielfahrer mit Diesel trotzdem oft günstiger fahren.
Bei Zahlungsverzug drohen zunächst Mahngebühren und Säumniszuschläge. Wird weiterhin nicht gezahlt, kann das Hauptzollamt die Zwangsstilllegung des Fahrzeugs veranlassen – die Zulassungsstelle entstempelt dann die Kennzeichen.
Ja, aber die 10-Jahres-Frist läuft ab Erstzulassung, nicht ab Kauf. Ein 2020 erstmals zugelassenes Tesla ist bis 2030 steuerfrei – auch wenn Sie es 2024 gebraucht kaufen. Die verbleibende Befreiungszeit übernehmen Sie also vom Vorbesitzer.
Bei Import-Fahrzeugen wird der CO2-Wert nach dem WLTP-Verfahren ermittelt. Liegt kein Wert vor, kann ein Gutachten erforderlich sein. Das Hauptzollamt berechnet dann die Steuer anhand der ermittelten Werte.
Fazit: Kfz-Steuer verstehen und optimieren
Die Kfz-Steuer ist ein fester Kostenfaktor für jeden Fahrzeughalter in Deutschland. Während Sie bei bestehenden Fahrzeugen wenig Einfluss haben, können Sie bei der Neuanschaffung gezielt auf niedrige CO2-Werte achten – das spart nicht nur Steuern, sondern auch Kraftstoff.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Kfz-Steuer = Hubraum-Komponente + CO2-Komponente
- Diesel zahlen mehr Hubraum-Steuer als Benziner
- Progressive CO2-Besteuerung seit 2021
- Elektroautos: 10 Jahre steuerfrei ab Erstzulassung
- H-Kennzeichen: €191,73 Pauschale pro Jahr
- Einzug durch den Zoll per SEPA-Lastschrift
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