Fahrerflucht: Strafen & Konsequenzen 2026

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – das droht Ihnen

§142 StGB
Straftat
bis 3 Jahre
Freiheitsstrafe
3 Punkte
in Flensburg
Entzug
Führerschein

⚠️ Wichtig: Fahrerflucht ist eine Straftat!

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§142 StGB) ist kein Kavaliersdelikt. Selbst bei kleinen Parkremplern drohen erhebliche Konsequenzen: Geldstrafe, Punkte, Führerscheinentzug bis hin zur Freiheitsstrafe.

📋 Schnellnavigation

§ Was ist Fahrerflucht?

§142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Fahrerflucht liegt vor, wenn Sie als Unfallbeteiligter den Unfallort verlassen, ohne:

  • 1. Eine angemessene Zeit zu warten (damit Geschädigte Ihre Daten aufnehmen können)
  • 2. Die Feststellung Ihrer Person zu ermöglichen (Name, Adresse, Kennzeichen)
  • 3. Bei Personenschaden: Hilfe zu leisten

❌ Das gilt als Fahrerflucht

  • Parkrempler mit Kratzer – wegfahren
  • Unfall bemerkt, trotzdem weiterfahren
  • Nur Zettel hinterlassen (ohne ausreichende Wartezeit)
  • Nach kurzem Warten ohne Kontakt wegfahren
  • Schaden durch Ladung/Anhänger – nicht melden

✅ Das ist KEINE Fahrerflucht

  • Unfall nicht bemerkt (keine Fahrlässigkeit)
  • Angemessen gewartet + Polizei informiert
  • Daten mit Geschädigtem ausgetauscht
  • Flucht aus Notsituation (z.B. Bedrohung)
  • Innerhalb 24h selbst gemeldet (tätige Reue)

⚖️ Strafen bei Fahrerflucht

Schadenshöhe Strafe Punkte Führerschein
Bagatellschaden

unter 500 €

Geldstrafe (30+ Tagessätze) 2 Fahrverbot möglich
Geringer Schaden

500 - 1.300 €

Geldstrafe (30-90 Tagessätze) 2-3 1-3 Monate Fahrverbot
Bedeutender Schaden

über 1.300 €

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre 3 Führerscheinentzug
Personenschaden

Verletzte/Tote

Freiheitsstrafe bis 3 Jahre 3 Führerscheinentzug (6+ Monate)

💡 Was sind "Tagessätze"?

Ein Tagessatz entspricht 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens. Beispiel: 3.000 € Netto = 100 € Tagessatz. Bei 30 Tagessätzen = 3.000 € Geldstrafe.

🛡️ Versicherungs-Konsequenzen

⚠️ Fahrerflucht = Versicherungsschutz in Gefahr!

Die Versicherung kann bei Fahrerflucht ihre Leistung kürzen oder komplett verweigern. Zudem kann sie Regress an Ihnen nehmen!

Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Zahlt weiterhin an den Geschädigten

    (Opferschutz bleibt bestehen)

  • Regress bis zu 5.000 €

    Versicherung holt sich das Geld von Ihnen zurück!

Kaskoversicherung

  • Kann Leistung kürzen oder verweigern

    Bei grober Fahrlässigkeit: Kürzung um 50-100%

  • Kündigung des Vertrags möglich

    Erschwert Neuversicherung erheblich!

📈 Langzeit-Folgen für die Versicherung

  • Erheblicher Rückstufung in der SF-Klasse
  • Prämienerhöhung um 50-100%
  • Schwierigkeiten bei Versicherungswechsel
  • Eintrag in HIS (Hinweis- und Informationssystem)

So verhalten Sie sich richtig nach einem Unfall

1

Anhalten & Unfallstelle sichern

Warnblinkanlage an, Warndreieck aufstellen (50-100m Abstand), Warnweste anziehen.

2

Erste Hilfe leisten (bei Verletzten)

Notruf 112 wählen, Verletzte versorgen. Unterlassene Hilfeleistung ist ebenfalls strafbar!

3

Warten & Daten austauschen

Tauschen Sie mit dem Geschädigten: Name, Adresse, Versicherungsdaten, Kennzeichen. Fotos vom Schaden machen!

4

Bei Abwesenheit des Geschädigten

Angemessene Zeit warten (15-30 Minuten je nach Situation), dann Polizei rufen und Unfall melden. Nur Zettel reicht NICHT!

5

Versicherung informieren

Schaden innerhalb einer Woche der Kfz-Versicherung melden. Fotos und Unfallbericht beifügen.

💡 Wie lange muss ich warten?

Es gibt keine feste Zeitvorgabe. Richtwerte: Tagsüber 15-30 Minuten, nachts länger. Bei größeren Schäden: Polizei rufen und vor Ort bleiben!

⏱️ Tätige Reue: Die 24-Stunden-Regel

💡 Noch nicht zu spät? Selbst melden!

Wer innerhalb von 24 Stunden nach der Tat den Unfall freiwillig meldet, kann mit einer Strafmilderung rechnen. Bei Bagatellschäden (unter 1.300 €) kann die Strafe sogar ganz entfallen!

§142 Abs. 4 StGB – Voraussetzungen für tätige Reue

✅ Was Sie tun müssen:

  • • Innerhalb 24 Stunden melden
  • • Freiwillig (nicht durch Ermittlungen entdeckt)
  • • Bei Polizei oder Geschädigtem
  • • Vor Bekanntwerden der Ermittlung

⚠️ Grenzen der tätigen Reue:

  • • Bei Personenschäden: Nur Strafmilderung
  • • Nur bei außerhalb des fließenden Verkehrs
  • • Keine vollständige Straffreiheit bei hohem Schaden
  • • Führerscheinfolgen bleiben oft bestehen

📞 So melden Sie sich nachträglich:

  1. 1. Rufen Sie die Polizei an (110) und schildern Sie den Vorfall
  2. 2. Oder gehen Sie zur nächsten Polizeidienststelle
  3. 3. Geben Sie alle Daten an: Unfallort, Zeit, Schaden
  4. 4. Informieren Sie Ihre Versicherung

📅 Verjährung bei Fahrerflucht

Strafrechtliche Verjährung

5 Jahre

Ab Tattag. Gilt für die Strafverfolgung nach §142 StGB.

Zivilrechtliche Ansprüche

3 Jahre

Ab Kenntnis des Schadens. Schadensersatzansprüche des Geschädigten.

⚠️ Verjährung bedeutet nicht "Freispruch"

Auch nach Verjährung können Konsequenzen drohen: Versicherungsregress, Kündigung der Versicherung, Eintrag im Führungszeugnis (bei Verurteilung).

📋 Beispielfälle & typische Urteile

Fall 1: Parkrempler (Bagatelle)

Schaden: 400 € Kratzer an Stoßstange. Fahrer wartet 5 Minuten und fährt weiter.

Urteil: 30 Tagessätze Geldstrafe, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Fall 2: Seitlicher Streifer

Schaden: 2.500 € (Kotflügel, Tür). Fahrer bemerkt Unfall, fährt trotzdem weiter.

Urteil: 60 Tagessätze Geldstrafe, 3 Punkte, 3 Monate Führerscheinentzug

Fall 3: Personenschaden

Radfahrer angefahren, leicht verletzt. Fahrer flieht vom Unfallort.

Urteil: 8 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, 3 Punkte, 12 Monate Führerscheinentzug

Fall 4: Tätige Reue erfolgreich

Schaden: 1.200 €. Fahrer meldet sich nach 12 Stunden freiwillig bei der Polizei.

Urteil: Verfahren eingestellt (Bagatellschaden + tätige Reue)

❓ Häufige Fragen

Reicht es, einen Zettel am Auto zu hinterlassen?

Nein! Ein Zettel allein reicht nicht. Sie müssen eine angemessene Zeit warten (15-30 Minuten) UND wenn der Geschädigte nicht erscheint, die Polizei informieren. Nur dann sind Sie rechtlich abgesichert.

Was passiert, wenn ich den Unfall nicht bemerkt habe?

Wenn Sie den Unfall tatsächlich nicht bemerkt haben, liegt keine vorsätzliche Fahrerflucht vor. Aber: Die Polizei und Gerichte prüfen genau, ob Sie den Unfall hätten bemerken müssen. Bei größeren Schäden oder Geräuschen wird dies oft angenommen.

Zahlt die Versicherung trotz Fahrerflucht?

Die Kfz-Haftpflicht zahlt weiterhin an den Geschädigten (Opferschutz). ABER: Die Versicherung kann bis zu 5.000 € Regress von Ihnen fordern! Die Kaskoversicherung kann ihre Leistung ganz oder teilweise verweigern.

Kann ich mich noch melden, wenn ich schon weggefahren bin?

Ja! Unbedingt! Innerhalb von 24 Stunden können Sie von der "tätigen Reue" profitieren (§142 Abs. 4 StGB). Bei Bagatellschäden unter 1.300 € kann das Verfahren sogar eingestellt werden. Rufen Sie sofort die Polizei an!

Wann verjährt Fahrerflucht?

Die strafrechtliche Verjährung beträgt 5 Jahre ab Tattag. Zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz) verjähren nach 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens.

Wie lange muss ich am Unfallort warten?

Es gibt keine feste Zeitvorgabe. Richtwerte: Bei kleinen Schäden tagsüber 15-30 Minuten, nachts länger. Bei größeren Schäden: Polizei rufen und vor Ort bleiben bis diese eintrifft. Im Zweifel immer die Polizei informieren!

🆘 Was tun, wenn Sie angezeigt werden?

  1. 1
    Ruhe bewahren

    Panik hilft nicht. Sammeln Sie alle Informationen zum Vorfall.

  2. 2
    Anwalt konsultieren

    Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann oft Strafen mildern oder Verfahren einstellen lassen.

  3. 3
    Keine Aussage ohne Anwalt

    Sie haben das Recht zu schweigen. Nutzen Sie es, bis Sie rechtlich beraten wurden.

  4. 4
    Versicherung informieren

    Melden Sie den Schaden – aber machen Sie keine Schuldeingeständnisse.

📚 Verwandte Ratgeber