Fahrerflucht: Strafen & Konsequenzen 2026
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – das droht Ihnen
⚠️ Wichtig: Fahrerflucht ist eine Straftat!
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§142 StGB) ist kein Kavaliersdelikt. Selbst bei kleinen Parkremplern drohen erhebliche Konsequenzen: Geldstrafe, Punkte, Führerscheinentzug bis hin zur Freiheitsstrafe.
📋 Schnellnavigation
§ Was ist Fahrerflucht?
§142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Fahrerflucht liegt vor, wenn Sie als Unfallbeteiligter den Unfallort verlassen, ohne:
- 1. Eine angemessene Zeit zu warten (damit Geschädigte Ihre Daten aufnehmen können)
- 2. Die Feststellung Ihrer Person zu ermöglichen (Name, Adresse, Kennzeichen)
- 3. Bei Personenschaden: Hilfe zu leisten
❌ Das gilt als Fahrerflucht
- • Parkrempler mit Kratzer – wegfahren
- • Unfall bemerkt, trotzdem weiterfahren
- • Nur Zettel hinterlassen (ohne ausreichende Wartezeit)
- • Nach kurzem Warten ohne Kontakt wegfahren
- • Schaden durch Ladung/Anhänger – nicht melden
✅ Das ist KEINE Fahrerflucht
- • Unfall nicht bemerkt (keine Fahrlässigkeit)
- • Angemessen gewartet + Polizei informiert
- • Daten mit Geschädigtem ausgetauscht
- • Flucht aus Notsituation (z.B. Bedrohung)
- • Innerhalb 24h selbst gemeldet (tätige Reue)
⚖️ Strafen bei Fahrerflucht
| Schadenshöhe | Strafe | Punkte | Führerschein |
|---|---|---|---|
|
Bagatellschaden
unter 500 € |
Geldstrafe (30+ Tagessätze) | 2 | Fahrverbot möglich |
|
Geringer Schaden
500 - 1.300 € |
Geldstrafe (30-90 Tagessätze) | 2-3 | 1-3 Monate Fahrverbot |
|
Bedeutender Schaden
über 1.300 € |
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre | 3 | Führerscheinentzug |
|
Personenschaden
Verletzte/Tote |
Freiheitsstrafe bis 3 Jahre | 3 | Führerscheinentzug (6+ Monate) |
💡 Was sind "Tagessätze"?
Ein Tagessatz entspricht 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens. Beispiel: 3.000 € Netto = 100 € Tagessatz. Bei 30 Tagessätzen = 3.000 € Geldstrafe.
🛡️ Versicherungs-Konsequenzen
⚠️ Fahrerflucht = Versicherungsschutz in Gefahr!
Die Versicherung kann bei Fahrerflucht ihre Leistung kürzen oder komplett verweigern. Zudem kann sie Regress an Ihnen nehmen!
Kfz-Haftpflichtversicherung
-
→
Zahlt weiterhin an den Geschädigten
(Opferschutz bleibt bestehen)
-
→
Regress bis zu 5.000 €
Versicherung holt sich das Geld von Ihnen zurück!
Kaskoversicherung
-
→
Kann Leistung kürzen oder verweigern
Bei grober Fahrlässigkeit: Kürzung um 50-100%
-
→
Kündigung des Vertrags möglich
Erschwert Neuversicherung erheblich!
📈 Langzeit-Folgen für die Versicherung
- ✗ Erheblicher Rückstufung in der SF-Klasse
- ✗ Prämienerhöhung um 50-100%
- ✗ Schwierigkeiten bei Versicherungswechsel
- ✗ Eintrag in HIS (Hinweis- und Informationssystem)
✅ So verhalten Sie sich richtig nach einem Unfall
Anhalten & Unfallstelle sichern
Warnblinkanlage an, Warndreieck aufstellen (50-100m Abstand), Warnweste anziehen.
Erste Hilfe leisten (bei Verletzten)
Notruf 112 wählen, Verletzte versorgen. Unterlassene Hilfeleistung ist ebenfalls strafbar!
Warten & Daten austauschen
Tauschen Sie mit dem Geschädigten: Name, Adresse, Versicherungsdaten, Kennzeichen. Fotos vom Schaden machen!
Bei Abwesenheit des Geschädigten
Angemessene Zeit warten (15-30 Minuten je nach Situation), dann Polizei rufen und Unfall melden. Nur Zettel reicht NICHT!
Versicherung informieren
Schaden innerhalb einer Woche der Kfz-Versicherung melden. Fotos und Unfallbericht beifügen.
💡 Wie lange muss ich warten?
Es gibt keine feste Zeitvorgabe. Richtwerte: Tagsüber 15-30 Minuten, nachts länger. Bei größeren Schäden: Polizei rufen und vor Ort bleiben!
⏱️ Tätige Reue: Die 24-Stunden-Regel
💡 Noch nicht zu spät? Selbst melden!
Wer innerhalb von 24 Stunden nach der Tat den Unfall freiwillig meldet, kann mit einer Strafmilderung rechnen. Bei Bagatellschäden (unter 1.300 €) kann die Strafe sogar ganz entfallen!
§142 Abs. 4 StGB – Voraussetzungen für tätige Reue
✅ Was Sie tun müssen:
- • Innerhalb 24 Stunden melden
- • Freiwillig (nicht durch Ermittlungen entdeckt)
- • Bei Polizei oder Geschädigtem
- • Vor Bekanntwerden der Ermittlung
⚠️ Grenzen der tätigen Reue:
- • Bei Personenschäden: Nur Strafmilderung
- • Nur bei außerhalb des fließenden Verkehrs
- • Keine vollständige Straffreiheit bei hohem Schaden
- • Führerscheinfolgen bleiben oft bestehen
📞 So melden Sie sich nachträglich:
- 1. Rufen Sie die Polizei an (110) und schildern Sie den Vorfall
- 2. Oder gehen Sie zur nächsten Polizeidienststelle
- 3. Geben Sie alle Daten an: Unfallort, Zeit, Schaden
- 4. Informieren Sie Ihre Versicherung
📅 Verjährung bei Fahrerflucht
Strafrechtliche Verjährung
Ab Tattag. Gilt für die Strafverfolgung nach §142 StGB.
Zivilrechtliche Ansprüche
Ab Kenntnis des Schadens. Schadensersatzansprüche des Geschädigten.
⚠️ Verjährung bedeutet nicht "Freispruch"
Auch nach Verjährung können Konsequenzen drohen: Versicherungsregress, Kündigung der Versicherung, Eintrag im Führungszeugnis (bei Verurteilung).
📋 Beispielfälle & typische Urteile
Fall 1: Parkrempler (Bagatelle)
Schaden: 400 € Kratzer an Stoßstange. Fahrer wartet 5 Minuten und fährt weiter.
Urteil: 30 Tagessätze Geldstrafe, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Fall 2: Seitlicher Streifer
Schaden: 2.500 € (Kotflügel, Tür). Fahrer bemerkt Unfall, fährt trotzdem weiter.
Urteil: 60 Tagessätze Geldstrafe, 3 Punkte, 3 Monate Führerscheinentzug
Fall 3: Personenschaden
Radfahrer angefahren, leicht verletzt. Fahrer flieht vom Unfallort.
Urteil: 8 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, 3 Punkte, 12 Monate Führerscheinentzug
Fall 4: Tätige Reue erfolgreich
Schaden: 1.200 €. Fahrer meldet sich nach 12 Stunden freiwillig bei der Polizei.
Urteil: Verfahren eingestellt (Bagatellschaden + tätige Reue)
❓ Häufige Fragen
Reicht es, einen Zettel am Auto zu hinterlassen? ▼
Nein! Ein Zettel allein reicht nicht. Sie müssen eine angemessene Zeit warten (15-30 Minuten) UND wenn der Geschädigte nicht erscheint, die Polizei informieren. Nur dann sind Sie rechtlich abgesichert.
Was passiert, wenn ich den Unfall nicht bemerkt habe? ▼
Wenn Sie den Unfall tatsächlich nicht bemerkt haben, liegt keine vorsätzliche Fahrerflucht vor. Aber: Die Polizei und Gerichte prüfen genau, ob Sie den Unfall hätten bemerken müssen. Bei größeren Schäden oder Geräuschen wird dies oft angenommen.
Zahlt die Versicherung trotz Fahrerflucht? ▼
Die Kfz-Haftpflicht zahlt weiterhin an den Geschädigten (Opferschutz). ABER: Die Versicherung kann bis zu 5.000 € Regress von Ihnen fordern! Die Kaskoversicherung kann ihre Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Kann ich mich noch melden, wenn ich schon weggefahren bin? ▼
Ja! Unbedingt! Innerhalb von 24 Stunden können Sie von der "tätigen Reue" profitieren (§142 Abs. 4 StGB). Bei Bagatellschäden unter 1.300 € kann das Verfahren sogar eingestellt werden. Rufen Sie sofort die Polizei an!
Wann verjährt Fahrerflucht? ▼
Die strafrechtliche Verjährung beträgt 5 Jahre ab Tattag. Zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz) verjähren nach 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens.
Wie lange muss ich am Unfallort warten? ▼
Es gibt keine feste Zeitvorgabe. Richtwerte: Bei kleinen Schäden tagsüber 15-30 Minuten, nachts länger. Bei größeren Schäden: Polizei rufen und vor Ort bleiben bis diese eintrifft. Im Zweifel immer die Polizei informieren!
🆘 Was tun, wenn Sie angezeigt werden?
-
1
Ruhe bewahren
Panik hilft nicht. Sammeln Sie alle Informationen zum Vorfall.
-
2
Anwalt konsultieren
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann oft Strafen mildern oder Verfahren einstellen lassen.
-
3
Keine Aussage ohne Anwalt
Sie haben das Recht zu schweigen. Nutzen Sie es, bis Sie rechtlich beraten wurden.
-
4
Versicherung informieren
Melden Sie den Schaden – aber machen Sie keine Schuldeingeständnisse.