📋 Was ist ein Wechselkennzeichen?
Ein Wechselkennzeichen ermöglicht es, zwei Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen zu betreiben - allerdings nie gleichzeitig. Das wechselbare Kennzeichen wird von einem Auto zum anderen umgesteckt.
So funktioniert es:
Fahrzeug 1 mit fest montiertem Teil
Wechselbarer Teil wird umgesteckt
Fahrzeug 2 mit fest montiertem Teil
⚠️ Wichtige Einschränkung:
Nur das Fahrzeug mit dem angesteckten Wechselkennzeichen darf im öffentlichen Verkehr bewegt werden! Das andere muss auf privatem Grund stehen. Gleichzeitig fahren oder parken ist nicht erlaubt.
📋 Voraussetzungen & Fahrzeugklassen
✅ Erlaubte Kombinationen
- ✓ 2 Pkw (gleiche Fahrzeugklasse M1)
- ✓ 2 Motorräder
- ✓ 2 Anhänger
- ✓ Pkw + Wohnmobil (beide M1)
❌ Nicht erlaubt
- ✗ Pkw + Motorrad (verschiedene Klassen)
- ✗ Pkw + Anhänger
- ✗ Pkw + Transporter (M1 + N1)
- ✗ Mehr als 2 Fahrzeuge
💡 Fahrzeugklassen erklärt:
M1 = Pkw, Wohnmobile bis 8 Sitzplätze | L = Motorräder, Quads | O = Anhänger | N1 = Transporter bis 3,5t
💰 Kosten & Gebühren
| Kostenart | Betrag |
|---|---|
| Zulassungsgebühren (2 Fahrzeuge) | ca. 65 € |
| Kennzeichenschilder (gesamt) | ca. 40-60 € |
| Wunschkennzeichen (optional) | ca. 10-20 € |
| Gesamt (einmalig) | ca. 105-145 € |
📊 Kennzeichen-Aufbau:
Das Wechselkennzeichen besteht aus:
- • 2 feste Teile: Je ein Teil pro Fahrzeug mit Fahrzeug-spezifischer Nummer
- • 1 Wechselteil: Wird zwischen den Fahrzeugen umgesteckt (enthält Zulassungsbezirk)
🛡️ Versicherung & Steuer
💶 Kfz-Steuer
Keine Ersparnis!
Beide Fahrzeuge werden voll besteuert. Sie zahlen die Kfz-Steuer für beide Autos komplett, als wären sie einzeln zugelassen.
🛡️ Kfz-Versicherung
ca. 10% Rabatt
Viele Versicherer gewähren 5-15% Rabatt, da nur ein Fahrzeug gleichzeitig gefahren werden kann. Jedoch: Beide müssen versichert werden!
⚠️ Realitätscheck Versicherung:
Der Versicherungsrabatt von ca. 10% bezieht sich auf die Einzelpolicen. Da Sie aber BEIDE Fahrzeuge versichern müssen, ist die tatsächliche Ersparnis gegenüber Einzelzulassungen minimal!
🤔 Lohnt sich das Wechselkennzeichen?
📊 Rechenbeispiel: 2 Pkw
Einzelzulassung (2 Kennzeichen)
- Kfz-Steuer Auto 1 150 €/Jahr
- Kfz-Steuer Auto 2 200 €/Jahr
- Versicherung Auto 1 500 €/Jahr
- Versicherung Auto 2 400 €/Jahr
- Gesamt 1.250 €/Jahr
Wechselkennzeichen
- Kfz-Steuer Auto 1 150 €/Jahr
- Kfz-Steuer Auto 2 200 €/Jahr
- Versicherung Auto 1 (-10%) 450 €/Jahr
- Versicherung Auto 2 (-10%) 360 €/Jahr
- Gesamt 1.160 €/Jahr
Bei höheren Versicherungsprämien kann die Ersparnis größer sein, bei niedrigeren geringer.
✅ Wechselkennzeichen kann sinnvoll sein bei:
- • Zwei teure Fahrzeuge (hohe Versicherung)
- • Fahrzeuge nur abwechselnd genutzt
- • Privater Stellplatz für ruhendes Auto
- • Cabrio + Winterauto
❌ Wechselkennzeichen ungeeignet bei:
- • Beide Autos gleichzeitig benötigt
- • Kein privater Stellplatz
- • Pkw + Motorrad gewünscht
- • Geringe Versicherungsprämien
💡 Bessere Alternativen zum Wechselkennzeichen
🌞 Saisonkennzeichen
Für Fahrzeuge die nur saisonal genutzt werden (Cabrio, Motorrad). Steuer UND Versicherung werden anteilig berechnet. Ersparnis: 30-50%!
→ Mehr zum Saisonkennzeichen🏛️ H-Kennzeichen für Oldtimer
Für Fahrzeuge ab 30 Jahren. Pauschalsteuer nur 191,73€/Jahr, günstige Versicherung. Kombination mit Saisonkennzeichen möglich!
→ Mehr zum H-Kennzeichen🏠 Zweitwagen-Rabatt
Viele Versicherer gewähren 20-30% Rabatt für Zweitwagen. Keine Einschränkung bei der Nutzung - beide Autos gleichzeitig fahrbar!
📴 Stilllegen + Saisonnutzung
Sommerwagen im Winter abmelden, spart 100% Steuer und Versicherung für diese Zeit. Flexible als Saisonkennzeichen, aber mit Aufwand.
📝 Wechselkennzeichen beantragen
📄 Benötigte Unterlagen (für beide Fahrzeuge):
- ✓ Personalausweis oder Reisepass
- ✓ Zulassungsbescheinigung Teil I + II (beide Autos)
- ✓ eVB-Nummer für beide Fahrzeuge
- ✓ SEPA-Mandat für Kfz-Steuer
- ✓ Gültige HU für beide Fahrzeuge
- ✓ Alte Kennzeichen (falls vorhanden)
⚠️ Wichtig:
Beide Fahrzeuge müssen auf denselben Halter zugelassen sein und zum selben Zulassungsbezirk gehören. Online-Zulassung (i-Kfz) ist für Wechselkennzeichen derzeit noch nicht möglich!
❓ Häufige Fragen zum Wechselkennzeichen
Kann ich Pkw und Motorrad mit Wechselkennzeichen fahren?
Nein, das ist nicht erlaubt. Wechselkennzeichen sind nur für Fahrzeuge der gleichen EU-Fahrzeugklasse zulässig. Pkw gehören zur Klasse M1, Motorräder zur Klasse L. Eine Kombination ist leider ausgeschlossen.
Was passiert wenn beide Autos gleichzeitig im öffentlichen Raum stehen?
Das ist ein Verstoß! Das Fahrzeug ohne Wechselkennzeichen gilt als nicht zugelassen. Folgen: Bußgeld ab 40€, bei Fahren sogar Straftat (Fahren ohne Zulassung). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz!
Spare ich mit dem Wechselkennzeichen Kfz-Steuer?
Nein! Anders als in anderen EU-Ländern gibt es in Deutschland keine Steuerersparnis. Beide Fahrzeuge werden voll besteuert. Nur bei der Versicherung sind etwa 10% Rabatt möglich, da immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig gefahren werden kann.
Kann ich ein Wechselkennzeichen online beantragen?
Nein, Stand 2026 ist das Wechselkennzeichen noch nicht über i-Kfz (Online-Zulassung) beantragbar. Sie müssen persönlich zur Zulassungsstelle. Termin vorab buchen wird empfohlen!
Für wen lohnt sich das Wechselkennzeichen wirklich?
Ehrlich gesagt: Für die wenigsten. In den meisten Fällen sind Saisonkennzeichen oder Einzelzulassung mit Zweitwagenrabatt die bessere Wahl. Wechselkennzeichen lohnen sich am ehesten für zwei teure Fahrzeuge, die abwechselnd und nie gleichzeitig genutzt werden.
Bessere Alternativen prüfen!
Saisonkennzeichen bieten oft mehr Ersparnis als Wechselkennzeichen.