Mit einem Saisonkennzeichen können Sie Ihr Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr zulassen – und zahlen auch nur für diese Monate Steuern und Versicherung. Ideal für Fahrzeuge, die nicht ganzjährig genutzt werden.
💡 Was zeigt das Saisonkennzeichen?
Am rechten Rand des Kennzeichens stehen zwei Zahlen übereinander: oben der Startmonat, unten der Endmonat. Beispiel: „04" oben und „10" unten bedeutet April bis Oktober.
So sieht ein Saisonkennzeichen aus
Gültig von April bis Oktober
Vorteile des Saisonkennzeichens
Steuer sparen
Sie zahlen Kfz-Steuer nur für die Monate der Zulassung. Bei 6 Monaten sparen Sie 50% der Jahressteuer.
Versicherung sparen
Die Versicherung wird anteilig berechnet. In der Ruhephase gilt automatisch eine Ruheversicherung (Teilkasko).
Kein Ab-/Anmelden
Das Fahrzeug gilt automatisch als abgemeldet/angemeldet. Keine Behördengänge, kein Aufwand.
Kennzeichen bleibt
Die Schilder bleiben am Fahrzeug – auch in der Ruhezeit. Kein Abstempeln oder Siegelentfernung nötig.
📅 Wählbare Zeiträume
Mindestdauer
2 Monate
Maximaldauer
11 Monate
Beliebte Wahl
6–7 Monate
Beliebte Saisonzeiträume:
Motorrad
März–Oktober oder April–Oktober
Cabrio
April–September oder April–Oktober
Wohnmobil
März–Oktober oder April–Oktober
Oldtimer/Sportwagen
April–Oktober
💰 Kosten für das Saisonkennzeichen
| Posten | Kosten | Bemerkung |
|---|---|---|
| Zulassung (Saisonkennzeichen) | 26–30 € | Wie normale Zulassung |
| Kennzeichenschilder (2 Stück) | 20–35 € | Prägestelle vor Ort |
| Umschreibung (Saison → Saison) | 15–25 € | Nur Zeitraum ändern, gleiche Schilder |
| Wechsel Normal → Saison | 40–60 € | Neue Schilder erforderlich |
💡 Rechenbeispiel: Motorrad
Ganzjährige Zulassung:
- Steuer: 90 €/Jahr
- Versicherung: 150 €/Jahr
- Gesamt: 240 €/Jahr
Saison (Apr–Okt, 7 Monate):
- Steuer: ~53 €/Jahr (7/12)
- Versicherung: ~100 €/Jahr
- Gesamt: ~153 €/Jahr
- → Ersparnis: ~87 €/Jahr
⚠️ Regeln außerhalb der Saison
Wichtig: Fahren verboten!
Außerhalb des Zulassungszeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden – auch nicht zur Werkstatt oder TÜV. Verstöße: Fahren ohne Zulassung (Straftat!) + Versicherungsschutz entfällt.
❌ Nicht erlaubt:
- • Fahren auf öffentlichen Straßen
- • Parken auf öffentlichen Straßen
- • Fahrt zur Werkstatt/TÜV
- • Probefahrt mit Käufer
✅ Erlaubt:
- • Abstellen auf privatem Grund
- • Abstellen in Garage/Carport
- • Wartungsarbeiten am Stellplatz
- • Fahrzeug abdecken
🛡️ Versicherung beim Saisonkennzeichen
Während der Saison:
Normaler Vollschutz wie bei regulärer Zulassung – Haftpflicht + ggf. Vollkasko/Teilkasko. Die Prämie wird anteilig auf die Saisonmonate berechnet.
Außerhalb der Saison (Ruheversicherung):
Die meisten Versicherer bieten automatisch eine beitragsfreie Ruheversicherung während der Standzeit. Diese entspricht einer Teilkasko und deckt ab:
- ✓ Brand und Explosion
- ✓ Diebstahl
- ✓ Hagel, Sturm, Blitz, Überschwemmung
- ✓ Glasbruch
- ✓ Marderbiss (je nach Vertrag)
📝 Saisonkennzeichen beantragen
Benötigte Unterlagen:
- ✓ Personalausweis oder Reisepass
- ✓ Zulassungsbescheinigung Teil I + II
- ✓ eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- ✓ SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
- ✓ Gültige HU (TÜV)
- ✓ Bei Neuanmeldung: COC-Papiere
- ○ Alte Kennzeichen (bei Wechsel)
- ○ Vollmacht (bei Vertretung)
Ablauf:
- 1 eVB-Nummer bei Versicherung anfordern (Saisonzeitraum angeben)
- 2 Termin bei der Zulassungsstelle (online buchbar)
- 3 Schilderpräger aufsuchen (meist direkt vor der Zulassungsstelle)
- 4 Siegelung und Aushändigung der Dokumente
Häufige Fragen zum Saisonkennzeichen
Kann ich den Saisonzeitraum nachträglich ändern?
Ja, das ist möglich. Sie müssen zur Zulassungsstelle und den neuen Zeitraum eintragen lassen. Kosten: ca. 15–25 € für die Umschreibung. Die Kennzeichenschilder können dabei in der Regel bleiben (Aufkleber wird überklebt).
Darf ich zur HU fahren, wenn die Saison abgelaufen ist?
Nein! Außerhalb der Saison ist das Fahrzeug nicht zugelassen. Sie müssen entweder die HU innerhalb der Saison durchführen oder ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Alternative: Prüfer zur Garage kommen lassen.
Kann ich innerhalb der Saison ins Ausland fahren?
Ja, während der Zulassungsperiode ist das Fahrzeug normal zugelassen und darf auch ins EU-Ausland fahren. Für Nicht-EU-Länder prüfen Sie die dortigen Einreisebestimmungen.
Was passiert, wenn ich außerhalb der Saison fahre?
Das Fahren außerhalb der Saison ist Fahren ohne Zulassung – eine Straftat nach § 6 PflVG. Zusätzlich besteht kein Versicherungsschutz. Bei Unfall haften Sie persönlich für alle Schäden!
Lohnt sich ein Saisonkennzeichen bei nur 3 Monaten Nutzung?
Ja, es lohnt sich! Bei 3 Monaten Saison zahlen Sie nur 25% der Jahressteuer und entsprechend weniger Versicherung. Die einmaligen Zulassungskosten (ca. 50-60 €) haben sich meist schon im ersten Jahr amortisiert.
Kfz-Steuer berechnen
Berechnen Sie, wie viel Steuern Sie mit einem Saisonkennzeichen sparen können.
Zum Kfz-Steuer-Rechner →