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Kfz-Steuer berechnen 2026

Die Kraftfahrzeugsteuer hängt von Hubraum, CO₂-Ausstoß und Antriebsart ab. Mit unserer Anleitung berechnen Sie Ihre Kfz-Steuer ganz einfach selbst – und erfahren, wie Sie legal sparen können.

Kfz-Steuer Schnellrechner

Formel für Pkw (Erstzulassung ab 01.07.2009):

Kfz-Steuer = Hubraumsteuer + CO₂-Steuer

  • Benziner: 2,00 € je angefangene 100 ccm Hubraum
  • Diesel: 9,50 € je angefangene 100 ccm Hubraum
  • CO₂-Abgabe: 2,00 € je g/km über dem Freibetrag
  • CO₂-Freibetrag: 95 g/km (ab 2021: progressiver Tarif)

Beispiel: VW Golf 1.5 TSI

  • Hubraum: 1.498 ccm → 15 × 2,00 € = 30,00 €
  • CO₂: 128 g/km → 33 × 2,00 € = 66,00 €
  • Gesamt: 96,00 €/Jahr

Beispiel: BMW 320d

  • Hubraum: 1.995 ccm → 20 × 9,50 € = 190,00 €
  • CO₂: 117 g/km → 22 × 2,00 € = 44,00 €
  • Gesamt: 234,00 €/Jahr

CO₂-Staffelung ab 2021

Seit 2021 gilt für Neuzulassungen ein progressiver CO₂-Tarif. Je mehr CO₂ ein Fahrzeug ausstößt, desto höher der Steuersatz pro Gramm:

CO₂-Bereich (g/km) Steuersatz je g/km Beispiel
0 - 95 0,00 € Freibetrag
96 - 115 2,00 € 20 g × 2 € = 40 €
116 - 135 2,20 € 20 g × 2,20 € = 44 €
136 - 155 2,50 € 20 g × 2,50 € = 50 €
156 - 175 3,00 € 20 g × 3,00 € = 60 €
176 - 195 3,50 € 20 g × 3,50 € = 70 €
ab 196 4,00 € Jedes weitere g

Rechenbeispiel SUV (180 g/km):

  • 95 g Freibetrag = 0 €
  • 20 g (96-115) × 2,00 € = 40 €
  • 20 g (116-135) × 2,20 € = 44 €
  • 20 g (136-155) × 2,50 € = 50 €
  • 20 g (156-175) × 3,00 € = 60 €
  • 5 g (176-180) × 3,50 € = 17,50 €
  • CO₂-Anteil gesamt: 211,50 €

Steuerbefreiungen & Ermäßigungen

🔋

Elektroautos

  • 10 Jahre steuerfrei (Erstzulassung bis 31.12.2026)
  • ✓ Danach: Berechnung nur nach Gewicht
  • ✓ Etwa 50% günstiger als Verbrenner

Schwerbehinderte

  • ✓ Merkzeichen "H" oder "Bl": 100% Befreiung
  • ✓ Merkzeichen "aG": 100% Befreiung
  • ✓ Merkzeichen "G" oder "Gl": 50% Ermäßigung
🚜

Land- & Forstwirtschaft

  • ✓ Traktoren und Zugmaschinen: Befreit
  • ✓ Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • ✓ Anhänger für land-/forstwirtschaftliche Zwecke
🏛️

Oldtimer (H-Kennzeichen)

  • ✓ Pauschale: 191,73 €/Jahr
  • ✓ Motorräder: 46,02 €/Jahr
  • ✓ Unabhängig von Hubraum & CO₂

Kfz-Steuer nach Fahrzeugtyp

Fahrzeugtyp Berechnung Beispiel
Pkw (Benzin) 2,00 €/100ccm + CO₂ 80 - 200 €/Jahr
Pkw (Diesel) 9,50 €/100ccm + CO₂ 200 - 400 €/Jahr
Motorrad 1,84 €/25ccm 50 - 150 €/Jahr
Wohnmobil Nach Gewicht + Schadstoffklasse 200 - 1.000 €/Jahr
Anhänger 7,46 €/200kg (max. 373 €) 30 - 373 €/Jahr
Elektroauto 10 Jahre steuerfrei 0 €/Jahr

8 Tipps zum Kfz-Steuer sparen

1

Auf Elektroauto umsteigen

10 Jahre Steuerbefreiung bei Zulassung bis 2026 – größte Ersparnis möglich!

2

Niedriger CO₂-Wert wählen

Unter 95 g/km = kein CO₂-Anteil. Jedes Gramm weniger spart Steuer!

3

Kleineren Hubraum bevorzugen

Moderne Turbomotoren bieten Power bei kleinem Hubraum = weniger Steuer.

4

Benziner statt Diesel

Diesel: 9,50 €/100ccm vs. Benziner: 2,00 €/100ccm – bei Wenigfahrern oft günstiger.

5

Saisonkennzeichen nutzen

Nur Steuer für die angemeldeten Monate zahlen – ideal für Cabrios & Motorräder.

6

Oldtimer-Status prüfen

Fahrzeuge ab 30 Jahren: H-Kennzeichen = pauschale 191,73 €/Jahr.

7

Behindertenrabatte nutzen

Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" = 100% Befreiung, "G" oder "Gl" = 50%.

8

Fahrzeug stilllegen

Vorübergehende Stilllegung = keine Steuer. Bei langer Standzeit sinnvoll.

Häufige Fragen zur Kfz-Steuer

Wann muss ich die Kfz-Steuer bezahlen?

Die Kfz-Steuer wird jährlich im Voraus eingezogen, in der Regel per SEPA-Lastschrift durch den Zoll. Der Einzug erfolgt zum Jahrestag der Zulassung.

Wo finde ich meinen CO₂-Wert?

Der CO₂-Wert steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Feld V.7 sowie im CoC-Dokument (EG-Übereinstimmungsbescheinigung).

Sind Plug-in-Hybride auch steuerfrei?

Nein, nur reine Elektrofahrzeuge (BEV) sind 10 Jahre steuerfrei. Plug-in-Hybride werden regulär nach Hubraum und CO₂ besteuert, profitieren aber von niedrigeren CO₂-Werten.

Was passiert bei Verzug der Kfz-Steuer?

Bei Nichtzahlung drohen Säumniszuschläge, Mahngebühren und im schlimmsten Fall die Zwangsstilllegung des Fahrzeugs durch den Zoll.

Wer ist für die Kfz-Steuer zuständig?

Seit 2014 ist der Zoll (Hauptzollamt) für die Kfz-Steuer zuständig, nicht mehr das Finanzamt. Ansprechpartner ist das örtlich zuständige Hauptzollamt.

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