Winterreifenpflicht in Deutschland 2026

Wann müssen Sie Winterreifen aufziehen? Alle Regeln, Bußgelder und was bei Verstoß droht.

📅 Situative Pflicht ⚠️ Bis 120€ Bußgeld 🏔️ Alpine-Symbol

Das Wichtigste zur Winterreifenpflicht

Gesetzliche Regelung der Winterreifenpflicht

In Deutschland gilt seit 2010 eine situative Winterreifenpflicht gemäß § 2 Abs. 3a StVO. Das bedeutet: Winterreifen sind nicht zu einem festen Datum vorgeschrieben, sondern bei bestimmten Wetterbedingungen.

Winterreifen sind Pflicht bei:

  • Glatteis
  • Schneeglätte
  • Schneematsch
  • Eisglätte
  • Reifglätte

Fahren Sie bei diesen Bedingungen ohne Winterreifen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit – unabhängig vom Kalendermonat.

Alpine-Symbol: Die neue Regelung ab 2026

Seit dem 1. Oktober 2026 müssen Winterreifen das Alpine-Symbol (Schneeflockensymbol / 3PMSF) tragen. Die Übergangsfrist für ältere M+S-Reifen ist abgelaufen.

🏔️ Alpine-Symbol (3PMSF)

Erfüllt aktuelle Anforderungen. Genormte Wintertauglichkeit nach UN ECE R117.

Nur M+S-Kennzeichnung

Seit Oktober 2026 nicht mehr als Winterreifen zugelassen (wenn nach 2017 hergestellt).

Bußgelder bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Bereifung fährt, muss mit folgenden Strafen rechnen:

Verstoß Bußgeld Punkte
Fahren ohne Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen 60 € 1
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 80 € 1
... mit Gefährdung 100 € 1
... mit Unfallfolge 120 € 1

⚠️ Auch Fahrzeughalter haften!

Lassen Sie als Halter eine Fahrt ohne Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen zu, drohen Ihnen 75 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.

Versicherung: Leistungskürzung bei Unfall

Bei einem Unfall ohne Winterreifen bei winterlichen Bedingungen kann die Kaskoversicherung die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen – oft um 50% oder mehr.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt zwar an den Geschädigten, kann Sie aber unter Umständen in Regress nehmen.

Mindestprofiltiefe für Winterreifen

Gesetzlich vorgeschrieben

1,6 mm

Minimum für alle Reifen laut StVZO

ADAC-Empfehlung

4 mm

Für optimale Sicherheit im Winter

Unter 4 mm nimmt die Haftung auf Schnee und Nässe erheblich ab. Experten empfehlen daher, Winterreifen ab dieser Grenze zu ersetzen.

Die O-bis-O-Regel: Oktober bis Ostern

Als Faustregel gilt: Winterreifen sollten von Oktober bis Ostern montiert sein. Diese Empfehlung hat sich bewährt, da in diesem Zeitraum die Wahrscheinlichkeit für winterliche Straßenverhältnisse am höchsten ist.

Typischer Winterreifen-Zeitraum:

  • Aufziehen: Anfang bis Mitte Oktober
  • Abnehmen: Nach Ostern (April)
  • Dauer: Ca. 6 Monate

Ganzjahresreifen als Alternative?

Ganzjahresreifen (Allwetterreifen) sind erlaubt, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Sie erfüllen dann die gesetzlichen Anforderungen für winterliche Verhältnisse.

Kriterium Winterreifen Ganzjahresreifen
Winterperformance ⭐⭐⭐⭐⭐ ⭐⭐⭐
Sommerperformance ⭐⭐ ⭐⭐⭐⭐
Geeignet für Vielfahrer, Bergregionen Wenig-/Stadtfahrer, milde Winter
Jährliche Kosten Höher (Wechsel, Lagerung) Niedriger

Winterreifenpflicht im Ausland

Bei Fahrten ins Ausland gelten unterschiedliche Regeln:

Land Regelung
Österreich 1. Nov. - 15. April bei Schnee/Eis, Mindestprofil 4 mm
Schweiz Keine generelle Pflicht, aber Bußgeld bei Behinderung
Italien Regional unterschiedlich, Südtirol: 15. Nov. - 15. April
Frankreich Bergregionen: 1. Nov. - 31. März (Loi Montagne)
Tschechien 1. Nov. - 31. März bei Schnee/Eis, 4 mm Profil

Schneeketten: Wann erlaubt und sinnvoll?

Schneeketten dürfen nur bei geschlossener Schneedecke verwendet werden. Sie sind besonders in Bergregionen und auf Passstraßen wichtig.

Schneeketten-Regeln:

  • Nur bei Schnee/Eis auf der Fahrbahn erlaubt
  • Maximalgeschwindigkeit: 50 km/h
  • Auf Antriebsrädern montieren
  • Vorgeschrieben bei Verkehrszeichen 268

Praktische Tipps für den Winterreifen-Wechsel

✓ Checkliste Reifenwechsel

  • Reifenprofil prüfen (mindestens 4 mm empfohlen)
  • Alter der Reifen kontrollieren (DOT-Nummer, max. 6-8 Jahre)
  • Luftdruck nach Wechsel anpassen
  • Radmuttern nach 50 km nachziehen
  • Einlagerungsposition markieren (VL, VR, HL, HR)
  • Kühl, trocken und dunkel lagern

Häufige Fragen zur Winterreifenpflicht

Ab wann gilt die Winterreifenpflicht in Deutschland?

In Deutschland gibt es kein festes Datum für die Winterreifenpflicht. Es gilt eine situative Pflicht: Winterreifen sind bei Glatteis, Schnee, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vorgeschrieben – unabhängig vom Monat. Die O-bis-O-Regel (Oktober bis Ostern) ist nur eine Empfehlung.

Was kostet es, ohne Winterreifen zu fahren?

Das Bußgeld beträgt 60 Euro plus 1 Punkt in Flensburg. Bei Behinderung sind es 80 Euro, bei Gefährdung 100 Euro und bei einem Unfall 120 Euro. Der Fahrzeughalter kann zusätzlich mit 75 Euro und 1 Punkt bestraft werden.

Sind Ganzjahresreifen im Winter erlaubt?

Ja, Ganzjahresreifen sind erlaubt, wenn sie das Alpine-Symbol (Schneeflocke mit Berg) tragen. Seit Oktober 2026 genügt die M+S-Kennzeichnung allein nicht mehr. Ganzjahresreifen sind für Wenig- und Stadtfahrer in Regionen mit milden Wintern geeignet.

Welche Mindestprofiltiefe müssen Winterreifen haben?

Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 mm Profiltiefe. Der ADAC empfiehlt jedoch mindestens 4 mm für Winterreifen, da unterhalb dieser Grenze die Haftung auf Schnee und Nässe deutlich abnimmt.

Was ist das Alpine-Symbol bei Winterreifen?

Das Alpine-Symbol (auch 3PMSF genannt) zeigt eine Schneeflocke vor einem dreizackigen Berg. Es garantiert, dass der Reifen genormte Wintertests nach UN ECE R117 bestanden hat. Seit Oktober 2026 ist dieses Symbol in Deutschland für Winterreifen verpflichtend.

Zahlt die Versicherung bei Unfall ohne Winterreifen?

Die Kfz-Haftpflicht zahlt an Geschädigte, kann Sie aber in Regress nehmen. Bei der Kaskoversicherung droht eine Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit – oft um 50% oder mehr. Ein Unfall bei winterlichen Verhältnissen ohne Winterreifen kann Sie also teuer zu stehen kommen.

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