Gesetzliche Regelung der Winterreifenpflicht
In Deutschland gilt seit 2010 eine situative Winterreifenpflicht gemäß § 2 Abs. 3a StVO. Das bedeutet: Winterreifen sind nicht zu einem festen Datum vorgeschrieben, sondern bei bestimmten Wetterbedingungen.
Winterreifen sind Pflicht bei:
- Glatteis
- Schneeglätte
- Schneematsch
- Eisglätte
- Reifglätte
Fahren Sie bei diesen Bedingungen ohne Winterreifen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit – unabhängig vom Kalendermonat.
Alpine-Symbol: Die neue Regelung ab 2026
Seit dem 1. Oktober 2026 müssen Winterreifen das Alpine-Symbol (Schneeflockensymbol / 3PMSF) tragen. Die Übergangsfrist für ältere M+S-Reifen ist abgelaufen.
🏔️ Alpine-Symbol (3PMSF)
Erfüllt aktuelle Anforderungen. Genormte Wintertauglichkeit nach UN ECE R117.
❌ Nur M+S-Kennzeichnung
Seit Oktober 2026 nicht mehr als Winterreifen zugelassen (wenn nach 2017 hergestellt).
Bußgelder bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Bereifung fährt, muss mit folgenden Strafen rechnen:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Fahren ohne Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen | 60 € | 1 |
| ... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 80 € | 1 |
| ... mit Gefährdung | 100 € | 1 |
| ... mit Unfallfolge | 120 € | 1 |
⚠️ Auch Fahrzeughalter haften!
Lassen Sie als Halter eine Fahrt ohne Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen zu, drohen Ihnen 75 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
Versicherung: Leistungskürzung bei Unfall
Bei einem Unfall ohne Winterreifen bei winterlichen Bedingungen kann die Kaskoversicherung die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen – oft um 50% oder mehr.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt zwar an den Geschädigten, kann Sie aber unter Umständen in Regress nehmen.
Mindestprofiltiefe für Winterreifen
Gesetzlich vorgeschrieben
1,6 mm
Minimum für alle Reifen laut StVZO
ADAC-Empfehlung
4 mm
Für optimale Sicherheit im Winter
Unter 4 mm nimmt die Haftung auf Schnee und Nässe erheblich ab. Experten empfehlen daher, Winterreifen ab dieser Grenze zu ersetzen.
Die O-bis-O-Regel: Oktober bis Ostern
Als Faustregel gilt: Winterreifen sollten von Oktober bis Ostern montiert sein. Diese Empfehlung hat sich bewährt, da in diesem Zeitraum die Wahrscheinlichkeit für winterliche Straßenverhältnisse am höchsten ist.
Typischer Winterreifen-Zeitraum:
- Aufziehen: Anfang bis Mitte Oktober
- Abnehmen: Nach Ostern (April)
- Dauer: Ca. 6 Monate
Ganzjahresreifen als Alternative?
Ganzjahresreifen (Allwetterreifen) sind erlaubt, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Sie erfüllen dann die gesetzlichen Anforderungen für winterliche Verhältnisse.
| Kriterium | Winterreifen | Ganzjahresreifen |
|---|---|---|
| Winterperformance | ⭐⭐⭐⭐⭐ | ⭐⭐⭐ |
| Sommerperformance | ⭐⭐ | ⭐⭐⭐⭐ |
| Geeignet für | Vielfahrer, Bergregionen | Wenig-/Stadtfahrer, milde Winter |
| Jährliche Kosten | Höher (Wechsel, Lagerung) | Niedriger |
Winterreifenpflicht im Ausland
Bei Fahrten ins Ausland gelten unterschiedliche Regeln:
| Land | Regelung |
|---|---|
| Österreich | 1. Nov. - 15. April bei Schnee/Eis, Mindestprofil 4 mm |
| Schweiz | Keine generelle Pflicht, aber Bußgeld bei Behinderung |
| Italien | Regional unterschiedlich, Südtirol: 15. Nov. - 15. April |
| Frankreich | Bergregionen: 1. Nov. - 31. März (Loi Montagne) |
| Tschechien | 1. Nov. - 31. März bei Schnee/Eis, 4 mm Profil |
Schneeketten: Wann erlaubt und sinnvoll?
Schneeketten dürfen nur bei geschlossener Schneedecke verwendet werden. Sie sind besonders in Bergregionen und auf Passstraßen wichtig.
Schneeketten-Regeln:
- Nur bei Schnee/Eis auf der Fahrbahn erlaubt
- Maximalgeschwindigkeit: 50 km/h
- Auf Antriebsrädern montieren
- Vorgeschrieben bei Verkehrszeichen 268
Praktische Tipps für den Winterreifen-Wechsel
✓ Checkliste Reifenwechsel
- Reifenprofil prüfen (mindestens 4 mm empfohlen)
- Alter der Reifen kontrollieren (DOT-Nummer, max. 6-8 Jahre)
- Luftdruck nach Wechsel anpassen
- Radmuttern nach 50 km nachziehen
- Einlagerungsposition markieren (VL, VR, HL, HR)
- Kühl, trocken und dunkel lagern