Alle Regeln, Verstöße und Konsequenzen für Fahranfänger
2 Jahre
Bei Verstößen: 4 Jahre0,0 ‰
Absolutes Alkoholverbot18 Jahre
BF17: ab 17 mit Begleitung1986
Eingeführt am 1.11.1986Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis und gilt für alle Führerscheinklassen (Auto, Motorrad, etc.).
Bei einem A-Verstoß: Aufbauseminar + 2 Jahre Verlängerung
Bereits ab 0,1 ‰ oder unter Drogeneinfluss
Mit Punkt in Flensburg
Ab 1 Sekunde Rotphase
21+ km/h innerorts / 26+ km/h außerorts
Mit Gefährdung anderer
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Keine Hilfe bei Unfall
Drängeln, Ausbremsen etc.
Bei zwei B-Verstößen: Aufbauseminar + 2 Jahre Verlängerung
Unter 1,6 mm Profiltiefe
Bei Nebel, Glätte etc.
Mit Gefährdung
Defekte/falsche Beleuchtung
Vor dem Abbiegen
Ohne Kindersitz/Gurt
| Verstoß | Maßnahme | Probezeit | Kosten |
|---|---|---|---|
| ● 1. A-Verstoß oder 2 B-Verstöße | Aufbauseminar (ASF) | Verlängerung auf 4 Jahre | ca. 250-450 € |
| ●● Weitere Verstöße nach ASF | Verwarnung + Empfehlung verkehrspsych. Beratung | Bleibt bei 4 Jahren | ca. 300-500 € |
| ●●● Nochmaliger Verstoß | Führerschein-Entzug | Sperrfrist mind. 3 Monate | MPU erforderlich |
Die Probezeit beginnt bereits mit 17 Jahren, wenn die Fahrerlaubnis für BF17 erteilt wird. Sie endet regulär 2 Jahre später – also mit 19 Jahren.
Auch kleine Mengen können Ihnen die Fahrerlaubnis kosten. Bleiben Sie bei 0,0 ‰.
Ein Punkt für Handynutzung bedeutet automatisch A-Verstoß. Nutzen Sie Freisprecheinrichtungen.
Schon 21 km/h zu schnell innerorts ist ein A-Verstoß. Lieber etwas langsamer.
Bei Gelb anhalten, wenn möglich. Ein Rotlichtverstoß ist teuer und gefährlich.
Regelmäßiges Fahren macht sicherer. Anfangs ruhigere Strecken bevorzugen.
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Jetzt Versicherung vergleichen →Die reguläre Probezeit dauert 2 Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis. Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen verlängert sie sich um weitere 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre.
Bei einem A-Verstoß müssen Sie ein kostenpflichtiges Aufbauseminar (ASF) absolvieren und Ihre Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre. Zusätzlich zahlen Sie das reguläre Bußgeld für den Verstoß.
Ja, die Probezeit gilt für alle Führerscheinklassen. Wenn Sie bereits einen Autoführerschein mit bestandener Probezeit haben und später Motorrad machen, beginnt keine neue Probezeit.
Ja! Es gibt kein Autobahnverbot für Fahranfänger in Deutschland. Sie dürfen alle Straßen befahren, zu jeder Tageszeit und mit beliebig vielen Mitfahrern.
Ein Aufbauseminar (ASF) kostet zwischen 250 und 450 Euro, je nach Fahrschule und Region. Die Kosten tragen Sie selbst. Dazu kommen die Kosten für den ursprünglichen Verstoß.
Nein, die Probezeit kann nicht verkürzt werden. Sie läuft automatisch nach 2 Jahren (bzw. 4 Jahren bei Verlängerung) ab. Freiwillige Fahrsicherheitstrainings haben keinen Einfluss auf die Dauer.