🅿️ Parken & Verkehrsrecht

Parkscheibe 2026

Richtig einstellen, Regeln & Bußgelder vermeiden

🅿️ Das Wichtigste in Kürze

Parkscheibe richtig einstellen

Die korrekte Einstellung der Parkscheibe ist in der StVO (§ 13 Abs. 2) geregelt:

✅ Die richtige Einstellung

Stellen Sie die Parkscheibe auf die nächste volle halbe Stunde nach Ihrer Ankunft ein.

Ankunft: 14:23 Uhr

→ Parkscheibe: 14:30 Uhr

Ankunft: 14:31 Uhr

→ Parkscheibe: 15:00 Uhr

❌ Häufige Fehler

  • • Tatsächliche Ankunftszeit einstellen (z.B. 14:23)
  • • Zeit "großzügig" aufrunden (z.B. auf 15:00 bei Ankunft 14:05)
  • • Parkscheibe nach dem Parken nachstellen
  • • Elektronische Parkscheibe nutzen, die nicht zugelassen ist

Wann ist die Parkscheibe Pflicht?

Die Parkscheibenpflicht wird durch Verkehrsschilder angeordnet:

🅿️

Zeichen 314 mit Zusatzzeichen

"Mit Parkscheibe X Stunden"

🔵

Blaue Markierung

Parkplatz mit blauen Linien = Parkscheibenpflicht

💡 Wichtig: Uhrzeiten beachten

Viele Schilder zeigen Einschränkungen wie "Mo-Fr 8-18 Uhr" oder "werktags". Außerhalb dieser Zeiten ist die Parkscheibe oft nicht nötig. Prüfen Sie das Zusatzschild genau!

Parkdauer und Überschreitung

Parkdauer erlaubt Typische Schilder
30 Minuten Kurzparkzonen, Lieferzonen, vor Geschäften
1 Stunde Innenstädte, Einkaufsstraßen
2 Stunden Am häufigsten, Stadtzentren
3-4 Stunden Wohngebiete, Randlagen

Bußgelder bei Verstößen

Verstoß Bußgeld
Parkscheibe nicht ausgelegt 20€
Parkdauer bis 30 Min. überschritten 20€
Parkdauer bis 1 Std. überschritten 25€
Parkdauer bis 2 Std. überschritten 30€
Parkdauer bis 3 Std. überschritten 35€
Parkdauer über 3 Std. überschritten 40€
Parkscheibe manipuliert/nachgestellt 40€ + ggf. Anzeige

Welche Parkscheiben sind erlaubt?

Nicht jede Parkscheibe ist zulässig. Folgende Vorschriften gelten:

📋 Anforderungen nach StVO

  • Farbe: Blau-weiß (nach Muster der StVO)
  • Größe: 11 cm × 15 cm (Mindestgröße)
  • Anzeige: 24-Stunden-Format, 30-Minuten-Schritte
  • Parksymbol: P-Zeichen muss vorhanden sein

✅ Erlaubt

  • • Klassische Papp-/Kunststoff-Parkscheibe
  • • Zugelassene elektronische Parkscheibe
  • • Werbe-Parkscheiben (wenn normkonform)

❌ Nicht erlaubt

  • • Zettel mit handschriftlicher Uhrzeit
  • • Nicht zugelassene digitale Uhren
  • • Parkscheiben ohne P-Symbol
  • • Andere Farben als blau-weiß

Elektronische Parkscheiben

Elektronische Parkscheiben sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt:

🔌 Zulassungsvoraussetzungen

  • Bauartzulassung: Nach § 42 Abs. 2 StVO zugelassen
  • Typgenehmigung: Prüfzeichen vorhanden
  • Automatik: Stellt sich automatisch bei Motorabschaltung
  • Anzeige: Dauerhaft sichtbar, nicht manipulierbar
  • Kennzeichnung: Prüfnummer auf der Scheibe

Kosten: 20-50€ für zugelassene Modelle

⚠️ Vorsicht beim Kauf

Nicht alle elektronischen Parkscheiben im Handel sind in Deutschland zugelassen! Achten Sie auf das Prüfzeichen und die Typgenehmigung. Nicht zugelassene Modelle werden wie "keine Parkscheibe" gewertet = 20€ Bußgeld.

Wo muss die Parkscheibe liegen?

Die Parkscheibe muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt sein:

  • Empfohlen: Hinter der Windschutzscheibe, gut lesbar
  • Alternativ: Im Seitenfenster (wenn von außen sichtbar)
  • Wichtig: Zeitanzeige muss von außen ablesbar sein
  • Nicht erlaubt: Im Handschuhfach, unter dem Sitz, umgedreht

Sonderfälle und Ausnahmen

🏪 Kundenparkplätze (Supermarkt etc.)

Private Parkplätze können eigene Regeln haben. Oft gilt Parkscheibenpflicht auch ohne Straßenschild. Missachtung kann Vertragsstrafe oder Abschleppen bedeuten!

♿ Behindertenparkplätze

Zusätzlich zur Parkscheibe ist der Behindertenausweis erforderlich. Die maximale Parkdauer kann abweichen.

🔋 E-Auto-Ladeplätze

Oft Parkscheibenpflicht während des Ladens. Nach Ladeende muss der Platz meist geräumt werden.

🏠 Anwohnerparkzonen

Besucher ohne Bewohnerparkausweis brauchen oft eine Parkscheibe mit begrenzter Dauer.

❓ Häufige Fragen zur Parkscheibe

Wie stelle ich die Parkscheibe richtig ein?

Stellen Sie die Parkscheibe auf die nächste volle halbe Stunde nach Ihrer Ankunft ein. Kommen Sie um 14:23 Uhr an, stellen Sie 14:30 Uhr ein. Kommen Sie um 14:31 Uhr, stellen Sie 15:00 Uhr ein. Stellen Sie nie die tatsächliche Ankunftszeit ein – das ist falsch und kann zum Bußgeld führen.

Darf ich die Parkscheibe nachstellen?

Nein, das Nachstellen der Parkscheibe ist verboten und kann als Manipulation gewertet werden. Das Bußgeld beträgt 40€. Bei regelmäßigen Kontrollen fällt es auf, wenn Sie das Auto nicht bewegt haben. Im Zweifelsfall gilt: Umparken oder Parkschein ziehen.

Was kostet es, wenn ich die Parkscheibe vergesse?

Wenn keine Parkscheibe ausgelegt ist, kostet das 20€ Bußgeld. Bei Überschreitung der erlaubten Parkzeit staffelt sich das Bußgeld: bis 30 Min. = 20€, bis 1 Std. = 25€, bis 2 Std. = 30€, bis 3 Std. = 35€, über 3 Std. = 40€.

Sind elektronische Parkscheiben erlaubt?

Ja, aber nur mit Bauartzulassung nach StVO. Die Scheibe muss ein Prüfzeichen haben und sich automatisch beim Abstellen des Motors einstellen. Nicht zugelassene elektronische Uhren werden wie "keine Parkscheibe" behandelt. Zugelassene Modelle kosten 20-50€.

Wo muss ich die Parkscheibe hinlegen?

Die Parkscheibe muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt sein. Der beste Platz ist hinter der Windschutzscheibe, mit der Zeitanzeige nach außen. Sie muss von außen abgelesen werden können. Im Handschuhfach oder umgedreht ist sie nicht sichtbar und gilt als "nicht ausgelegt".

Gilt die Parkscheibenpflicht auch abends und am Wochenende?

Das kommt auf das Zusatzschild an. Häufige Einschränkungen sind "Mo-Fr 8-18 Uhr" oder "werktags". Außerhalb dieser Zeiten ist die Parkscheibe dann nicht nötig. Ohne Zeitangabe gilt die Pflicht durchgehend. Prüfen Sie immer das komplette Schild!

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