Parkscheibe richtig einstellen
Die korrekte Einstellung der Parkscheibe ist in der StVO (§ 13 Abs. 2) geregelt:
✅ Die richtige Einstellung
Stellen Sie die Parkscheibe auf die nächste volle halbe Stunde nach Ihrer Ankunft ein.
Ankunft: 14:23 Uhr
→ Parkscheibe: 14:30 Uhr
Ankunft: 14:31 Uhr
→ Parkscheibe: 15:00 Uhr
❌ Häufige Fehler
- • Tatsächliche Ankunftszeit einstellen (z.B. 14:23)
- • Zeit "großzügig" aufrunden (z.B. auf 15:00 bei Ankunft 14:05)
- • Parkscheibe nach dem Parken nachstellen
- • Elektronische Parkscheibe nutzen, die nicht zugelassen ist
Wann ist die Parkscheibe Pflicht?
Die Parkscheibenpflicht wird durch Verkehrsschilder angeordnet:
Zeichen 314 mit Zusatzzeichen
"Mit Parkscheibe X Stunden"
Blaue Markierung
Parkplatz mit blauen Linien = Parkscheibenpflicht
💡 Wichtig: Uhrzeiten beachten
Viele Schilder zeigen Einschränkungen wie "Mo-Fr 8-18 Uhr" oder "werktags". Außerhalb dieser Zeiten ist die Parkscheibe oft nicht nötig. Prüfen Sie das Zusatzschild genau!
Parkdauer und Überschreitung
| Parkdauer erlaubt | Typische Schilder |
|---|---|
| 30 Minuten | Kurzparkzonen, Lieferzonen, vor Geschäften |
| 1 Stunde | Innenstädte, Einkaufsstraßen |
| 2 Stunden | Am häufigsten, Stadtzentren |
| 3-4 Stunden | Wohngebiete, Randlagen |
Bußgelder bei Verstößen
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Parkscheibe nicht ausgelegt | 20€ |
| Parkdauer bis 30 Min. überschritten | 20€ |
| Parkdauer bis 1 Std. überschritten | 25€ |
| Parkdauer bis 2 Std. überschritten | 30€ |
| Parkdauer bis 3 Std. überschritten | 35€ |
| Parkdauer über 3 Std. überschritten | 40€ |
| Parkscheibe manipuliert/nachgestellt | 40€ + ggf. Anzeige |
Welche Parkscheiben sind erlaubt?
Nicht jede Parkscheibe ist zulässig. Folgende Vorschriften gelten:
📋 Anforderungen nach StVO
-
✓
Farbe: Blau-weiß (nach Muster der StVO)
-
✓
Größe: 11 cm × 15 cm (Mindestgröße)
-
✓
Anzeige: 24-Stunden-Format, 30-Minuten-Schritte
-
✓
Parksymbol: P-Zeichen muss vorhanden sein
✅ Erlaubt
- • Klassische Papp-/Kunststoff-Parkscheibe
- • Zugelassene elektronische Parkscheibe
- • Werbe-Parkscheiben (wenn normkonform)
❌ Nicht erlaubt
- • Zettel mit handschriftlicher Uhrzeit
- • Nicht zugelassene digitale Uhren
- • Parkscheiben ohne P-Symbol
- • Andere Farben als blau-weiß
Elektronische Parkscheiben
Elektronische Parkscheiben sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt:
🔌 Zulassungsvoraussetzungen
- ✓ Bauartzulassung: Nach § 42 Abs. 2 StVO zugelassen
- ✓ Typgenehmigung: Prüfzeichen vorhanden
- ✓ Automatik: Stellt sich automatisch bei Motorabschaltung
- ✓ Anzeige: Dauerhaft sichtbar, nicht manipulierbar
- ✓ Kennzeichnung: Prüfnummer auf der Scheibe
Kosten: 20-50€ für zugelassene Modelle
⚠️ Vorsicht beim Kauf
Nicht alle elektronischen Parkscheiben im Handel sind in Deutschland zugelassen! Achten Sie auf das Prüfzeichen und die Typgenehmigung. Nicht zugelassene Modelle werden wie "keine Parkscheibe" gewertet = 20€ Bußgeld.
Wo muss die Parkscheibe liegen?
Die Parkscheibe muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt sein:
- ✓ Empfohlen: Hinter der Windschutzscheibe, gut lesbar
- ✓ Alternativ: Im Seitenfenster (wenn von außen sichtbar)
- ✓ Wichtig: Zeitanzeige muss von außen ablesbar sein
- ✗ Nicht erlaubt: Im Handschuhfach, unter dem Sitz, umgedreht
Sonderfälle und Ausnahmen
🏪 Kundenparkplätze (Supermarkt etc.)
Private Parkplätze können eigene Regeln haben. Oft gilt Parkscheibenpflicht auch ohne Straßenschild. Missachtung kann Vertragsstrafe oder Abschleppen bedeuten!
♿ Behindertenparkplätze
Zusätzlich zur Parkscheibe ist der Behindertenausweis erforderlich. Die maximale Parkdauer kann abweichen.
🔋 E-Auto-Ladeplätze
Oft Parkscheibenpflicht während des Ladens. Nach Ladeende muss der Platz meist geräumt werden.
🏠 Anwohnerparkzonen
Besucher ohne Bewohnerparkausweis brauchen oft eine Parkscheibe mit begrenzter Dauer.