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Fahranfänger

Führerschein Probezeit 2026

Alles was Fahranfänger über die 2-jährige Probezeit wissen müssen

2 Jahre
Probezeit-Dauer
0,0‰
Alkoholgrenze
4 Jahre
Max. Verlängerung
~400€
Aufbauseminar

📋 Was ist die Führerschein-Probezeit?

Die Führerschein-Probezeit ist eine 2-jährige Bewährungsphase für alle Fahranfänger nach dem erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis. Sie gilt für die Führerscheinklassen A, A1, A2, B, AM, L und T.

Während dieser Zeit müssen sich Fahranfänger besonders vorbildlich im Straßenverkehr verhalten. Verstöße werden strenger geahndet als bei erfahrenen Fahrern - und können zur Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre oder sogar zum Führerscheinentzug führen.

Alleine fahren

Kein Begleitfahrer nötig

Autobahn fahren

Keine Geschwindigkeits­beschränkung

0,0 Promille

Absolutes Alkoholverbot

📅 Probezeit-Rechner: Wann endet meine Probezeit?

Ihre Probezeit endet am:

--.--.----

⚠️ A-Verstöße und B-Verstöße

Verstöße in der Probezeit werden in A-Verstöße (schwerwiegend) und B-Verstöße (weniger schwerwiegend) eingeteilt. Die Konsequenzen unterscheiden sich je nach Art und Anzahl.

A Schwerwiegende Verstöße

  • Alkohol am Steuer (auch unter 0,5‰!)
  • Drogenfahrt
  • Unfallflucht
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Geschwindigkeit: > 21 km/h innerorts / > 26 km/h außerorts
  • Rotlichtverstoß
  • Illegales Überholen
  • Abstandsverstoß (unter 0,3 Sek.)
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

⚠️ 1 A-Verstoß = Aufbauseminar + 2 Jahre Verlängerung

B Weniger schwerwiegende Verstöße

  • Geschwindigkeit: ≤ 20 km/h innerorts / ≤ 25 km/h außerorts
  • Kennzeichen verdeckt/fehlt
  • Technische Mängel am Fahrzeug
  • Beleuchtungsmängel
  • Handy am Steuer (1 Punkt)
  • Nicht angelegter Sicherheitsgurt
  • Überladung des Fahrzeugs
  • Falsche Ladungssicherung

⚠️ 2 B-Verstöße = wie 1 A-Verstoß behandelt

📊 Das Stufenmodell: Konsequenzen bei Verstößen

1

Erster A-Verstoß (oder 2 B-Verstöße)

  • 📚 Aufbauseminar (ASF) - Kosten: ca. 350-500€
  • Probezeitverlängerung um 2 Jahre (auf insgesamt 4 Jahre)

Frist: Das Seminar muss innerhalb von 8 Wochen nach Zustellung des Bescheids begonnen werden!

2

Zweiter A-Verstoß (in der verlängerten Probezeit)

  • ⚠️ Schriftliche Verwarnung
  • 💶 Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung (freiwillig, ca. 300-500€)

Die Beratung ist freiwillig, kann aber helfen, den dritten Verstoß zu vermeiden!

3

Dritter A-Verstoß

  • 🚫 Führerscheinentzug
  • Sperrfrist: mindestens 3 Monate
  • 🧠 Ggf. MPU erforderlich

Nach Ablauf der Sperrfrist: Neuen Führerschein beantragen (ohne neue Prüfung, aber mit Kosten)

🍺 0,0 Promille-Grenze in der Probezeit

Was gilt?

  • Absolutes Alkoholverbot für alle Fahrer unter 21 Jahren und in der Probezeit
  • Gilt auch für Fahrradfahren? Nein - aber ab 1,6‰ droht auch auf dem Fahrrad die MPU!
  • Gilt für E-Scooter? Ja! E-Scooter sind Kraftfahrzeuge

Konsequenzen bei Alkohol:

  • Bußgeld: 250€
  • Punkte: 1 Punkt
  • Aufbauseminar: Ja (ca. 400€)
  • Verlängerung: +2 Jahre

= Ein "kleines Bier" kann über 650€ kosten + 4 Jahre Probezeit!

📚 Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Ablauf des Seminars:

  • 1
    1. Sitzung (135 Min.)

    Vorstellung, Regelkenntnis, Gefahrenerkennung

  • 2
    Beobachtungsfahrt (30 Min.)

    Zwischen 1. und 2. Sitzung

  • 3
    2. Sitzung (135 Min.)

    Auswertung Beobachtungsfahrt

  • 4
    3. Sitzung (135 Min.)

    Vertiefung, Vorsätze

  • 5
    4. Sitzung (135 Min.)

    Abschluss, Teilnahmebescheinigung

Wichtige Infos:

  • Kosten: 350-500€ (je nach Fahrschule)
  • Dauer: 2-4 Wochen gesamt
  • Gruppengröße: 6-12 Teilnehmer
  • Frist: Innerhalb 8 Wochen beginnen!

⚠️ Frist versäumt? Führerschein wird entzogen! Das Seminar muss trotzdem absolviert werden + neue Antragsgebühren.

👨‍👧 Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

Regeln für die Begleitperson:

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Mindestens 5 Jahre Führerschein Klasse B
  • Max. 1 Punkt in Flensburg
  • 0,5 Promille-Grenze (wie normale Fahrer)
  • In der Prüfungsbescheinigung eingetragen

Vorteile BF17:

  • 22% weniger Unfälle im ersten Jahr
  • Mehr Fahrpraxis vor dem Alleinfahren
  • Niedrigere Versicherungsprämien möglich
  • Probezeit beginnt mit 17 = endet mit 19

⚠️ Ohne Begleitung erwischt? Widerruf der Fahrerlaubnis + Aufbauseminar + Verlängerung! Ab 18 muss die praktische Prüfung wiederholt werden.

💡 10 Tipps für eine stressfreie Probezeit

1
Kein Alkohol, keine Ausnahmen!

Auch nicht "nur ein Bier"

2
Geschwindigkeit einhalten

Lieber zu langsam als zu schnell

3
Handy weg!

1 Punkt = B-Verstoß

4
Abstand halten

Halber Tacho in Metern

5
Anschnallen nicht vergessen

Auch Beifahrer kontrollieren

6
Rote Ampeln respektieren

Rotlichverstoß = A-Verstoß

7
Keine riskanten Überholmanöver

Lieber hinter dem LKW bleiben

8
TÜV und Versicherung checken

Mängel = B-Verstoß

9
Bei Unsicherheit: Fahrpraxis sammeln

Begleitetes Fahren nutzen

10
Ruhe bewahren bei Kontrollen

Höflich und kooperativ bleiben

Häufige Fragen zur Probezeit

Gilt die Probezeit auch für Motorradführerschein?

Ja, die Probezeit gilt für alle Führerscheinklassen (A, A1, A2, B, AM, L, T). Wenn Sie bereits einen PKW-Führerschein haben und später den Motorradführerschein machen, gibt es keine neue Probezeit - Sie sind dann kein Fahranfänger mehr.

Was passiert bei einem Unfall in der Probezeit?

Ein Unfall allein ist kein Probezeit-Verstoß, solange Sie keinen Verkehrsverstoß begangen haben. Bei Unfallflucht (A-Verstoß) drohen jedoch sofort Aufbauseminar und Verlängerung. Die Versicherung zahlt wie gewohnt - allerdings kann die Prämie stark steigen.

Kann ich die Probezeit freiwillig verkürzen?

Nein, eine Verkürzung der Probezeit ist nicht möglich. Die 2 Jahre sind gesetzlich festgelegt. Auch ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining oder Erste-Hilfe-Kurs verkürzen die Probezeit nicht.

Gilt die Probezeit auch im Ausland?

Die deutschen Probezeit-Regeln gelten nur in Deutschland. Im Ausland gelten die dortigen Verkehrsregeln. Aber: Bestimmte Delikte im Ausland (z.B. Alkohol am Steuer) können Konsequenzen in Deutschland haben, wenn sie den deutschen Behörden mitgeteilt werden.

Wann endet das Alkoholverbot?

Das 0,0-Promille-Gebot endet, wenn beide Bedingungen erfüllt sind: Sie sind 21 Jahre alt UND die Probezeit ist abgelaufen. Wenn Sie mit 18 den Führerschein machen, endet das Alkoholverbot mit 21 (auch wenn die Probezeit schon mit 20 abläuft).

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