Führerschein Probezeit 2026
Alles was Fahranfänger über die 2-jährige Probezeit wissen müssen
📋 Was ist die Führerschein-Probezeit?
Die Führerschein-Probezeit ist eine 2-jährige Bewährungsphase für alle Fahranfänger nach dem erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis. Sie gilt für die Führerscheinklassen A, A1, A2, B, AM, L und T.
Während dieser Zeit müssen sich Fahranfänger besonders vorbildlich im Straßenverkehr verhalten. Verstöße werden strenger geahndet als bei erfahrenen Fahrern - und können zur Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre oder sogar zum Führerscheinentzug führen.
Kein Begleitfahrer nötig
Keine Geschwindigkeitsbeschränkung
Absolutes Alkoholverbot
📅 Probezeit-Rechner: Wann endet meine Probezeit?
Ihre Probezeit endet am:
⚠️ A-Verstöße und B-Verstöße
Verstöße in der Probezeit werden in A-Verstöße (schwerwiegend) und B-Verstöße (weniger schwerwiegend) eingeteilt. Die Konsequenzen unterscheiden sich je nach Art und Anzahl.
A Schwerwiegende Verstöße
- ● Alkohol am Steuer (auch unter 0,5‰!)
- ● Drogenfahrt
- ● Unfallflucht
- ● Gefährdung des Straßenverkehrs
- ● Geschwindigkeit: > 21 km/h innerorts / > 26 km/h außerorts
- ● Rotlichtverstoß
- ● Illegales Überholen
- ● Abstandsverstoß (unter 0,3 Sek.)
- ● Nötigung im Straßenverkehr
- ● Fahren ohne Fahrerlaubnis
⚠️ 1 A-Verstoß = Aufbauseminar + 2 Jahre Verlängerung
B Weniger schwerwiegende Verstöße
- ● Geschwindigkeit: ≤ 20 km/h innerorts / ≤ 25 km/h außerorts
- ● Kennzeichen verdeckt/fehlt
- ● Technische Mängel am Fahrzeug
- ● Beleuchtungsmängel
- ● Handy am Steuer (1 Punkt)
- ● Nicht angelegter Sicherheitsgurt
- ● Überladung des Fahrzeugs
- ● Falsche Ladungssicherung
⚠️ 2 B-Verstöße = wie 1 A-Verstoß behandelt
📊 Das Stufenmodell: Konsequenzen bei Verstößen
Erster A-Verstoß (oder 2 B-Verstöße)
- 📚 Aufbauseminar (ASF) - Kosten: ca. 350-500€
- ⏰ Probezeitverlängerung um 2 Jahre (auf insgesamt 4 Jahre)
Frist: Das Seminar muss innerhalb von 8 Wochen nach Zustellung des Bescheids begonnen werden!
Zweiter A-Verstoß (in der verlängerten Probezeit)
- ⚠️ Schriftliche Verwarnung
- 💶 Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung (freiwillig, ca. 300-500€)
Die Beratung ist freiwillig, kann aber helfen, den dritten Verstoß zu vermeiden!
Dritter A-Verstoß
- 🚫 Führerscheinentzug
- ⏳ Sperrfrist: mindestens 3 Monate
- 🧠 Ggf. MPU erforderlich
Nach Ablauf der Sperrfrist: Neuen Führerschein beantragen (ohne neue Prüfung, aber mit Kosten)
🍺 0,0 Promille-Grenze in der Probezeit
Was gilt?
- ● Absolutes Alkoholverbot für alle Fahrer unter 21 Jahren und in der Probezeit
- ● Gilt auch für Fahrradfahren? Nein - aber ab 1,6‰ droht auch auf dem Fahrrad die MPU!
- ● Gilt für E-Scooter? Ja! E-Scooter sind Kraftfahrzeuge
Konsequenzen bei Alkohol:
- Bußgeld: 250€
- Punkte: 1 Punkt
- Aufbauseminar: Ja (ca. 400€)
- Verlängerung: +2 Jahre
= Ein "kleines Bier" kann über 650€ kosten + 4 Jahre Probezeit!
📚 Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Ablauf des Seminars:
-
1
1. Sitzung (135 Min.)
Vorstellung, Regelkenntnis, Gefahrenerkennung
-
2
Beobachtungsfahrt (30 Min.)
Zwischen 1. und 2. Sitzung
-
3
2. Sitzung (135 Min.)
Auswertung Beobachtungsfahrt
-
4
3. Sitzung (135 Min.)
Vertiefung, Vorsätze
-
5
4. Sitzung (135 Min.)
Abschluss, Teilnahmebescheinigung
Wichtige Infos:
-
●
Kosten: 350-500€ (je nach Fahrschule)
-
●
Dauer: 2-4 Wochen gesamt
-
●
Gruppengröße: 6-12 Teilnehmer
-
●
Frist: Innerhalb 8 Wochen beginnen!
⚠️ Frist versäumt? Führerschein wird entzogen! Das Seminar muss trotzdem absolviert werden + neue Antragsgebühren.
👨👧 Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Regeln für die Begleitperson:
- ✓ Mindestens 30 Jahre alt
- ✓ Mindestens 5 Jahre Führerschein Klasse B
- ✓ Max. 1 Punkt in Flensburg
- ✓ 0,5 Promille-Grenze (wie normale Fahrer)
- ✓ In der Prüfungsbescheinigung eingetragen
Vorteile BF17:
- ● 22% weniger Unfälle im ersten Jahr
- ● Mehr Fahrpraxis vor dem Alleinfahren
- ● Niedrigere Versicherungsprämien möglich
- ● Probezeit beginnt mit 17 = endet mit 19
⚠️ Ohne Begleitung erwischt? Widerruf der Fahrerlaubnis + Aufbauseminar + Verlängerung! Ab 18 muss die praktische Prüfung wiederholt werden.
💡 10 Tipps für eine stressfreie Probezeit
Auch nicht "nur ein Bier"
Lieber zu langsam als zu schnell
1 Punkt = B-Verstoß
Halber Tacho in Metern
Auch Beifahrer kontrollieren
Rotlichverstoß = A-Verstoß
Lieber hinter dem LKW bleiben
Mängel = B-Verstoß
Begleitetes Fahren nutzen
Höflich und kooperativ bleiben
❓ Häufige Fragen zur Probezeit
Gilt die Probezeit auch für Motorradführerschein? ▼
Ja, die Probezeit gilt für alle Führerscheinklassen (A, A1, A2, B, AM, L, T). Wenn Sie bereits einen PKW-Führerschein haben und später den Motorradführerschein machen, gibt es keine neue Probezeit - Sie sind dann kein Fahranfänger mehr.
Was passiert bei einem Unfall in der Probezeit? ▼
Ein Unfall allein ist kein Probezeit-Verstoß, solange Sie keinen Verkehrsverstoß begangen haben. Bei Unfallflucht (A-Verstoß) drohen jedoch sofort Aufbauseminar und Verlängerung. Die Versicherung zahlt wie gewohnt - allerdings kann die Prämie stark steigen.
Kann ich die Probezeit freiwillig verkürzen? ▼
Nein, eine Verkürzung der Probezeit ist nicht möglich. Die 2 Jahre sind gesetzlich festgelegt. Auch ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining oder Erste-Hilfe-Kurs verkürzen die Probezeit nicht.
Gilt die Probezeit auch im Ausland? ▼
Die deutschen Probezeit-Regeln gelten nur in Deutschland. Im Ausland gelten die dortigen Verkehrsregeln. Aber: Bestimmte Delikte im Ausland (z.B. Alkohol am Steuer) können Konsequenzen in Deutschland haben, wenn sie den deutschen Behörden mitgeteilt werden.
Wann endet das Alkoholverbot? ▼
Das 0,0-Promille-Gebot endet, wenn beide Bedingungen erfüllt sind: Sie sind 21 Jahre alt UND die Probezeit ist abgelaufen. Wenn Sie mit 18 den Führerschein machen, endet das Alkoholverbot mit 21 (auch wenn die Probezeit schon mit 20 abläuft).
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