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Fahrverbot 2026

Wann droht ein Fahrverbot? Wie lange gilt es und kann man es vermeiden? Alle Infos zu Bußgeldern, Punkten und dem Führerscheinentzug.

⚠️ Das Wichtigste zum Fahrverbot

  • Dauer: 1-3 Monate (in der Regel)
  • Häufigste Gründe: Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Alkohol
  • Einspruch: Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung möglich
  • Schonfrist: 4 Monate zum Antritt (bei Ersttätern wählbar)
  • Unterschied: Fahrverbot ≠ Führerscheinentzug

1. Fahrverbot vs. Führerscheinentzug

Kriterium Fahrverbot Führerscheinentzug
Dauer 1-3 Monate 6 Monate bis lebenslang
Führerschein Wird verwahrt, danach zurück Wird eingezogen, muss neu beantragt werden
Fahrerlaubnis Bleibt bestehen Wird entzogen
Anordnung durch Bußgeldbehörde oder Gericht Nur durch Gericht
Sperrfrist Keine 6 Monate bis 5 Jahre (oder länger)
Neuerteilung Automatisch nach Ablauf Antrag + oft MPU nötig

🚫 Fahrverbot

Zeitlich befristete "Denkpause". Nach Ablauf bekommen Sie Ihren Führerschein automatisch zurück. Keine weiteren Maßnahmen nötig.

❌ Führerscheinentzug

Ihre Fahrerlaubnis wird entzogen. Nach Sperrfrist müssen Sie den Führerschein neu beantragen – oft mit MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung).

2. Wann droht ein Fahrverbot?

🚗 Geschwindigkeitsüberschreitung

Zu schnell Innerorts Außerorts
31-40 km/h 1 Monat -
41-50 km/h 1 Monat 1 Monat
51-60 km/h 2 Monate 1 Monat
61-70 km/h 2 Monate 2 Monate
über 70 km/h 3 Monate 3 Monate

⚠️ Bei Wiederholungstätern (2x innerhalb eines Jahres 26+ km/h zu schnell): Fahrverbot schon bei geringerer Überschreitung!

🚦 Rotlichtverstoß

Ampel < 1 Sek. rot

90€ + 1 Punkt

Kein Fahrverbot

Ampel > 1 Sek. rot

200€ + 2 Punkte

+ 1 Monat Fahrverbot!

Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung: Höheres Bußgeld und längeres Fahrverbot

🍺 Alkohol am Steuer

0,5-1,09 Promille

500€ + 2 Punkte

1 Monat Fahrverbot

Wiederholung

1.000€ + 2 Punkte

3 Monate Fahrverbot

Ab 1,1 Promille

Straftat!

Führerscheinentzug

📋 Weitere Gründe für Fahrverbot

  • ⚠️ Handy am Steuer (mit Gefährdung)
  • ⚠️ Illegales Autorennen
  • ⚠️ Überholen im Überholverbot mit Gefährdung
  • ⚠️ Abstandsunterschreitung (unter 30% bei > 100 km/h)
  • ⚠️ Nötigung im Straßenverkehr
  • ⚠️ Unfallflucht

3. Wie lange dauert ein Fahrverbot?

1 Monat

Standard

Erste Verstöße bei Geschwindigkeit, Rotlicht, Alkohol

2 Monate

Schwere Verstöße

Erhebliche Überschreitungen, Gefährdung, Wiederholung

3 Monate

Maximum

Extreme Verstöße, mehrfache Wiederholung

Längeres Fahrverbot: Bis zu 6 Monate sind nur bei Straftaten (durch Gericht angeordnet) möglich. Bei reinen Ordnungswidrigkeiten: maximal 3 Monate.

4. Ablauf: Von Verstoß bis Fahrverbot

1

Verstoß wird erfasst

Blitzer, Polizeikontrolle oder Unfallaufnahme

2

Anhörungsbogen (ca. 1-3 Wochen)

Sie werden als Fahrer identifiziert und zur Stellungnahme aufgefordert

3

Bußgeldbescheid (ca. 4-8 Wochen)

Enthält: Bußgeld, Punkte, ggf. Fahrverbot

!

Einspruchsfrist: 14 Tage

Nach Zustellung des Bescheids können Sie Einspruch einlegen

4

Rechtskraft

Nach Ablauf der Einspruchsfrist oder Entscheidung über den Einspruch

5

Fahrverbot antreten

Führerschein abgeben, Fahrverbot beginnt

5. Fahrverbot antreten

📅 Schonfrist für Ersttäter

Bei einem ersten Fahrverbot haben Sie eine 4-monatige Schonfrist. Sie können selbst wählen, wann Sie das Fahrverbot antreten – z.B. während des Urlaubs.

Führerschein muss dann zu Beginn des gewählten Zeitraums abgegeben werden.

⚠️ Wiederholungstäter

Bei Wiederholung (innerhalb von 2 Jahren): Keine Schonfrist! Das Fahrverbot beginnt sofort mit Rechtskraft des Bescheids.

Führerschein wird eingezogen oder muss sofort abgegeben werden.

📋 Führerschein abgeben: So geht's

  • 1. Amtlich verwahren: Führerschein bei der Bußgeldbehörde oder Polizei abgeben
  • 2. Quittung erhalten: Nachweis über die Abgabe aufbewahren
  • 3. Fahrverbot läuft: Ab dem Tag der Abgabe beginnt die Frist
  • 4. Führerschein abholen: Nach Ablauf wird er zugeschickt oder kann abgeholt werden

Achtung: Fahren ohne Fahrerlaubnis (während des Fahrverbots) ist eine Straftat (§21 StVG)! Strafe: Geldstrafe oder bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe.

6. Fahrverbot umgehen – ist das möglich?

⚠️ Wichtig zu wissen

Ein rechtskräftiges Fahrverbot kann nicht einfach umgangen werden. Es gibt aber in bestimmten Fällen Möglichkeiten, es abzuwenden oder zu mildern.

✅ Legale Möglichkeiten

1. Einspruch wegen Formfehler

Falsche Messung, fehlerhafte Schilder, verspätete Zustellung – kann zum Freispruch führen

2. Umwandlung in höheres Bußgeld

In Härtefällen (berufliche Existenz bedroht) kann das Gericht das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln – aber nur bei Ersttätern und besonderen Umständen

3. Schonfrist nutzen

Als Ersttäter können Sie den Zeitpunkt des Fahrverbots innerhalb von 4 Monaten selbst wählen (z.B. Urlaub, Elternzeit)

4. Absehen bei Augenblicksversagen

Bei nachgewiesenem "Augenblicksversagen" (kurze Unachtsamkeit ohne grobe Fahrlässigkeit) kann vom Fahrverbot abgesehen werden

❌ Das funktioniert NICHT

  • Einfach weiterfahren: Straftat, Führerscheinentzug droht
  • Führerschein "verlieren": Sie sind trotzdem nicht fahrberechtigt
  • Ausländischen Führerschein nutzen: Fahrverbot gilt für alle Klassen
  • Bußgeld nicht zahlen: Ändert nichts am Fahrverbot

7. Einspruch einlegen

📝 So legen Sie Einspruch ein

1

Frist beachten: 14 Tage

Ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Samstag/Sonntag zählen mit, Fristende am nächsten Werktag.

2

Schriftlich einlegen

Per Brief, Fax oder (wenn erlaubt) E-Mail an die im Bescheid genannte Behörde. Formulierung: "Hiermit lege ich Einspruch ein."

3

Begründung (später möglich)

Die Begründung kann nachgereicht werden. Zunächst reicht der Einspruch zur Fristwahrung.

4

Akteneinsicht beantragen

Prüfen Sie die Messunterlagen auf Fehler (Eichung, Aufstellprotokoll, Fotos).

✅ Wann lohnt sich Einspruch?

  • ✓ Formfehler im Bescheid erkennbar
  • ✓ Sie waren nicht der Fahrer
  • ✓ Messgerät nicht korrekt geeicht
  • ✓ Beschilderung fehlerhaft
  • ✓ Existenzbedrohung durch Fahrverbot

⚠️ Risiken des Einspruchs

  • ⚠️ Kosten für Anwalt (300-1.500€)
  • ⚠️ Bei Ablehnung: zusätzliche Gerichtskosten
  • ⚠️ Strafe kann auch höher ausfallen
  • ⚠️ Verzögerung, aber kein Aufschub

Tipp: Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann Ihre Chancen realistisch einschätzen. Viele bieten eine kostenlose Erstberatung.

8. Häufige Fragen zum Fahrverbot

Gilt das Fahrverbot für alle Fahrzeuge?

Ja! Ein Fahrverbot gilt für alle Fahrzeugklassen – auch Motorrad, Mofa, LKW etc. Sie dürfen während des Fahrverbots kein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen. Fahrräder und E-Bikes (bis 25 km/h ohne Tretunterstützung) sind erlaubt.

Kann ich während des Fahrverbots ins Ausland fahren?

Ein deutsches Fahrverbot gilt nur in Deutschland. Im Ausland dürfen Sie mit Ihrem Führerschein fahren. Aber: Die Fahrt zur Grenze ist verboten! Sie müssten als Beifahrer mitfahren oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen.

Kann der Arbeitgeber von meinem Fahrverbot erfahren?

Die Behörden informieren Ihren Arbeitgeber nicht automatisch. Wenn Sie aber beruflich auf den Führerschein angewiesen sind (z.B. Berufskraftfahrer), müssen Sie Ihren Arbeitgeber selbst informieren – das Verschweigen kann zur Kündigung führen.

Verlängert sich das Fahrverbot durch weitere Verstöße?

Nein, Fahrverbote werden nicht addiert. Wenn während eines laufenden Fahrverbots ein weiterer Verstoß (z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis) hinzukommt, wird dieser separat bestraft – als Straftat mit möglichem Führerscheinentzug.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Punkte?

Punkte werden im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg gesammelt. Bei 8 Punkten wird der Führerschein entzogen. Fahrverbot ist eine zusätzliche, sofortige Strafe bei schweren Verstößen. Beides kann gleichzeitig verhängt werden.

Kann ich das Fahrverbot aufteilen?

Nein, das Fahrverbot muss am Stück abgesessen werden. Eine Aufteilung (z.B. 2 x 2 Wochen statt 1 Monat) ist nicht möglich.

Fazit: Was tun bei drohendem Fahrverbot?

  • Prüfen Sie den Bescheid auf Formfehler und Messfehler
  • Einspruchsfrist beachten: 14 Tage nach Zustellung
  • Fachanwalt konsultieren bei unklarer Rechtslage
  • Schonfrist nutzen als Ersttäter (4 Monate Wahlrecht)
  • Härtefall dokumentieren bei existenzieller Bedrohung

⚠️ Fahren Sie NIEMALS während des Fahrverbots – das ist eine Straftat mit gravierenden Folgen!