Die KFZ-Steuer in Deutschland wird seit 2021 stärker nach dem CO₂-Ausstoß berechnet. Für Fahrzeuge mit Otto Motor (Benziner) beträgt der Grundbetrag 2 Euro pro angefangene 100 ccm Hubraum, für Diesel Motoren sind es 9,50 Euro pro 100 ccm. Hinzu kommt ein CO₂-abhängiger Zuschlag, der stufenweise ansteigt: Bis 95 g/km ist der CO₂-Anteil steuerfrei, darüber beginnt die Besteuerung bei 2 Euro pro Gramm und steigt auf bis zu 4 Euro pro Gramm für Fahrzeuge mit mehr als 195 g/km.
Besonders attraktiv ist die Regelung für Elektrofahrzeuge: Wer ein reines E-Auto mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 fährt, zahlt bis zu zehn Jahre lang keine KFZ-Steuer. Danach wird nur noch 50 Prozent des normalen Satzes fällig – basierend auf dem zulässigen Gesamtgewicht statt auf Hubraum und CO₂. Plug-in-Hybride profitieren zwar nicht von der vollständigen Befreiung, können aber durch ihren niedrigeren CO₂-Wert deutlich weniger Steuer zahlen als vergleichbare Verbrenner.
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