Tuning und TÜV: Welche Umbauten müssen eingetragen werden?

Felgen, Fahrwerk, Auspuff – was muss beim TÜV eingetragen werden und was nicht? Alle Infos zu ABE, Teilegutachten und Einzelabnahme.

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Kfz-Meister Hans Müller TÜV-Prüfingenieur a.D.
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Tuning ist in Deutschland streng reguliert. Ohne die richtigen Papiere riskieren Sie den Versicherungsschutz und die Betriebserlaubnis. Wir erklären, was erlaubt ist.

Die wichtigsten Genehmigungsarten

ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)

  • Vom KBA erteilt
  • Teil mitführen oder Kopie
  • Meist keine Eintragung nötig
  • Achten Sie auf Auflagen (z.B. „nur mit Tieferlegung")

Teilegutachten nach § 19 (3)

  • Vom TÜV/DEKRA erstellt
  • Muss eingetragen werden!
  • Nach Anbau Abnahme beim Prüfingenieur
  • Kosten Eintragung: 50-100 €

Einzelabnahme nach § 21

  • Für Teile ohne Gutachten
  • Individualprojekte, Eigenbauten
  • Kosten: 100-500 € (je nach Aufwand)
  • Technische Prüfung erforderlich

Was muss eingetragen werden?

UmbauEintragung nötig?
Felgen mit ABENein (ABE mitführen)
Felgen mit TeilegutachtenJa
Tieferlegungsfedern mit ABENein
GewindefahrwerkMeist ja (Teilegutachten)
Sportauspuff mit EG-GenehmigungNein
Sportauspuff mit TeilegutachtenJa
ChiptuningMeist ja (Einzelabnahme)
Spoiler/BodykitMeist ja
Lenkräder ohne ABEEinzelabnahme

Ablauf der Eintragung

  1. Teil mit Gutachten/ABE kaufen
  2. Teil fachgerecht einbauen (lassen)
  3. Termin bei TÜV/DEKRA machen
  4. Prüfingenieur kontrolliert Einbau
  5. Änderung wird in Fahrzeugpapiere eingetragen
  6. Versicherung informieren!

Kosten für Eintragungen

LeistungKosten
Einfache Eintragung (Felgen, Fahrwerk)50-100 €
Mehrfache Änderungen100-150 €
Einzelabnahme einfach100-200 €
Einzelabnahme komplex200-500 €

Folgen bei fehlendem Eintrag

  • Betriebserlaubnis erloschen: Fahrzeug darf nicht bewegt werden
  • Bußgeld: 50-90 € + Punkte
  • Versicherung: Kann im Schadensfall die Leistung verweigern
  • TÜV-Plakette: Wird nicht erteilt
Tipp: Kaufen Sie Tuningteile immer mit ABE oder Teilegutachten. „TÜV-frei" bedeutet nicht „legal", sondern oft „nicht eintragbar"!
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Kfz-Meister Hans Müller

TÜV-Prüfingenieur a.D.

Hans Müller war 20 Jahre TÜV-Prüfingenieur und kennt alle Vorschriften für Fahrzeugumbauten.

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