Parkschaden entdeckt: Was tun bei Fahrerflucht des Verursachers?

Jemand hat Ihr Auto beschädigt und ist geflüchtet? So gehen Sie vor, um Ihren Schaden ersetzt zu bekommen.

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RA Martin Hoffmann Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Sie kommen zum Parkplatz zurück und entdecken einen Parkschaden – der Verursacher ist weg. Ein ärgerlicher, aber häufiger Fall. Wir erklären, was Sie jetzt tun müssen.

Erste Schritte bei Parkschaden

1. Schaden dokumentieren

  • Fotos vom Schaden (mehrere Winkel)
  • Fotos von der Umgebung
  • Uhrzeit und Datum notieren
  • Eventuell Lackspuren sichern (mit Klebeband)

2. Zeugen suchen

  • Umstehende Personen befragen
  • Zettel an umliegenden Autos hinterlassen
  • In Geschäften nachfragen
  • Videokameras in der Nähe?

3. Polizei informieren

Erstatten Sie Anzeige wegen Fahrerflucht:

  • Straftat nach § 142 StGB
  • Ermittlungschancen durch Zeugen/Kameras
  • Für Versicherung oft erforderlich
  • Aktenzeichen notieren!

Wer zahlt den Schaden?

Wenn Verursacher ermittelt wird

Die Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt alle Schäden.

Wenn Verursacher unbekannt bleibt

Ihre VersicherungZahlung
TeilkaskoNein (nur bestimmte Schäden)
VollkaskoJa, abzüglich Selbstbeteiligung
Nur HaftpflichtSie bleiben auf Kosten sitzen

Vollkasko-Schaden melden

Bei Inanspruchnahme der Vollkasko:

  • Meldung bei eigener Versicherung
  • Polizeiaktenzeichen angeben
  • Schadensgutachten erstellen lassen
  • Rückstufung in SF-Klasse bedenken!

Lohnt sich die Vollkasko-Meldung?

Rechnen Sie nach:

  • Reparaturkosten vs. Selbstbeteiligung
  • Höhere Prämie durch Rückstufung (über mehrere Jahre)
  • Bei kleinen Schäden oft selbst zahlen günstiger

Rechenbeispiel

Schaden: 800 €, SB: 300 €, Rückstufung kostet: 600 € über 3 Jahre

→ Selbst zahlen ist günstiger (800 € < 300 € + 600 €)

Prävention: Parkschäden vermeiden

  • Parkplatzwahl: Randplätze, wenig frequentierte Bereiche
  • Dashcam mit Parküberwachung: Beweise sichern
  • Einparkhilfen: Sensoren und Kameras helfen
  • Türkantenschutz: Schützt vor Dellen
Wichtig: Auch als Verursacher müssen Sie nach einem Parkrempler eine „angemessene Zeit" warten – mindestens 30 Minuten. Sonst drohen strafrechtliche Konsequenzen und Verlust des Versicherungsschutzes!
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RA Martin Hoffmann

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Martin Hoffmann ist Spezialist für Verkehrsunfälle und Fahrerflucht-Fälle.

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