Sie kommen zum Parkplatz zurück und entdecken einen Parkschaden – der Verursacher ist weg. Ein ärgerlicher, aber häufiger Fall. Wir erklären, was Sie jetzt tun müssen.
Erste Schritte bei Parkschaden
1. Schaden dokumentieren
- Fotos vom Schaden (mehrere Winkel)
- Fotos von der Umgebung
- Uhrzeit und Datum notieren
- Eventuell Lackspuren sichern (mit Klebeband)
2. Zeugen suchen
- Umstehende Personen befragen
- Zettel an umliegenden Autos hinterlassen
- In Geschäften nachfragen
- Videokameras in der Nähe?
3. Polizei informieren
Erstatten Sie Anzeige wegen Fahrerflucht:
- Straftat nach § 142 StGB
- Ermittlungschancen durch Zeugen/Kameras
- Für Versicherung oft erforderlich
- Aktenzeichen notieren!
Wer zahlt den Schaden?
Wenn Verursacher ermittelt wird
Die Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt alle Schäden.
Wenn Verursacher unbekannt bleibt
| Ihre Versicherung | Zahlung |
|---|---|
| Teilkasko | Nein (nur bestimmte Schäden) |
| Vollkasko | Ja, abzüglich Selbstbeteiligung |
| Nur Haftpflicht | Sie bleiben auf Kosten sitzen |
Vollkasko-Schaden melden
Bei Inanspruchnahme der Vollkasko:
- Meldung bei eigener Versicherung
- Polizeiaktenzeichen angeben
- Schadensgutachten erstellen lassen
- Rückstufung in SF-Klasse bedenken!
Lohnt sich die Vollkasko-Meldung?
Rechnen Sie nach:
- Reparaturkosten vs. Selbstbeteiligung
- Höhere Prämie durch Rückstufung (über mehrere Jahre)
- Bei kleinen Schäden oft selbst zahlen günstiger
Rechenbeispiel
Schaden: 800 €, SB: 300 €, Rückstufung kostet: 600 € über 3 Jahre
→ Selbst zahlen ist günstiger (800 € < 300 € + 600 €)
Prävention: Parkschäden vermeiden
- Parkplatzwahl: Randplätze, wenig frequentierte Bereiche
- Dashcam mit Parküberwachung: Beweise sichern
- Einparkhilfen: Sensoren und Kameras helfen
- Türkantenschutz: Schützt vor Dellen
Wichtig: Auch als Verursacher müssen Sie nach einem Parkrempler eine „angemessene Zeit" warten – mindestens 30 Minuten. Sonst drohen strafrechtliche Konsequenzen und Verlust des Versicherungsschutzes!
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