Kfz-Versicherung wechseln Stichtag 30. November 2026: Frist, Sonderkündigung und Schritt-für-Schritt-Anleitung

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert · ~10 Min Lesezeit

Hinweis — keine Versicherungsberatung. Dieser Artikel ist redaktionelle Recherche eines unabhängigen Betreibers. Es handelt sich nicht um eine Versicherungsberatung im Sinne des §34d GewO. Fristen, Tarife und Gesetzeslage können sich ändern; verifizieren Sie alle Angaben direkt beim Versicherer und prüfen Sie Ihre individuellen Vertragsbedingungen.

Kurz gesagt: Für die meisten Kfz-Verträge mit Kalenderjahr-Laufzeit ist der 30. November der entscheidende Stichtag. Bis dahin muss die ordentliche Kündigung beim alten Versicherer eingegangen sein, damit der Vertrag zum 31. Dezember endet und Sie zum 1. Januar wechseln können. Verpassen Sie den Termin, läuft der Vertrag ein weiteres Jahr — außer es greift ein Sonderkündigungsrecht (z. B. bei Beitragserhöhung oder Autokauf). 2026 sind die Prämien laut Branchenberichten erneut gestiegen, weshalb sich der jährliche Vergleich besonders lohnt.

Der Stichtag 30. November im Detail

Die klassische Kfz-Versicherung läuft über das Kalenderjahr — vom 1. Januar bis 31. Dezember. Für die ordentliche Kündigung gilt eine Frist von einem Monat zum Ende der Versicherungsperiode. Das ergibt den bekannten Stichtag: Die Kündigung muss dem Versicherer bis spätestens 30. November zugehen.

Entscheidend ist der Zugang, nicht der Versand. Die Kündigung muss bis zum 30. November beim Versicherer ankommen. Wer erst am 30. November abends abschickt, riskiert, dass der Zugang erst im Dezember erfolgt — und damit zu spät ist. Empfehlung: spätestens Mitte November kündigen und einen Sendenachweis aufbewahren.
VertragstypStichtag ordentliche KündigungVertragsende
Kalenderjahr-Vertrag (Standard)30. November31. Dezember
Unterjähriger Vertrag (z. B. ab 1. April)1 Monat vor Ablaufdatumindividuelles Datum
Sonderkündigung (Beitragserhöhung)1 Monat nach Mitteilungzum Wirksamwerden der Erhöhung
Sonderkündigung (Autokauf/Schaden)jederzeit (anlassbezogen)anlassbezogen

Wichtig: Nicht jeder Vertrag folgt dem Kalenderjahr. Wenn Ihr Vertrag z. B. zum 1. April begonnen hat, gilt der 30. November nicht — dann ist der Stichtag ein Monat vor Ihrem individuellen Ablaufdatum (hier: Ende Februar). Prüfen Sie das Beginndatum in Ihren Vertragsunterlagen.

Das Sonderkündigungsrecht — auch nach dem Stichtag wechseln

Selbst wer den 30. November verpasst hat, kann unter bestimmten Umständen unterjährig kündigen. Das außerordentliche (Sonder-)Kündigungsrecht entsteht in mehreren Fällen:

AnlassKündigungsfristBesonderheit
Beitragserhöhung zum Jahreswechsel1 Monat nach Mitteilungnur bei echter Tariferhöhung, nicht bei Typ-/Regionalklasse
Kauf eines anderen Fahrzeugsanlassbezogenfreie Versichererwahl fürs neue Auto
Verkauf / Abmeldung des FahrzeugsanlassbezogenVertrag endet mit Veräußerung/Abmeldung
Schadenfall (nach Regulierung)1 Monat nach Abschluss der Regulierungbeide Seiten können kündigen
Tarif-/Bedingungsänderung durch Versichereranlassbezogenzu Lasten des Kunden

Besonders relevant ist die Beitragserhöhung. Schickt der Versicherer im November oder Dezember eine höhere Beitragsrechnung fürs Folgejahr, ohne dass sich die Leistung gleichwertig verbessert, haben Sie ab Zugang dieser Mitteilung einen Monat Zeit zu kündigen — auch wenn der 30. November bereits vorbei ist. Achtung zur Abgrenzung: Eine reine Anpassung über die Typklasse oder Regionalklasse, die alle Versicherer gleichermaßen anwenden, löst das Sonderkündigungsrecht in der Regel nicht aus. Eine echte tarifliche Prämienerhöhung dagegen schon. Lesen Sie das Schreiben daher genau.

Schritt-für-Schritt: nahtlos wechseln

  1. Bestandsvertrag prüfen. Aktuelle Prämie, SF-Klasse, Leistungen und Vertragsbeginn (Kalenderjahr oder unterjährig?) notieren.
  2. Vergleich durchführen. Spätestens Anfang/Mitte November einen vollständigen Tarifvergleich machen — mit identischem Leistungsumfang (Deckungssumme, SB, Werkstattbindung, Rabattschutz).
  3. Neue Police abschließen. Zuerst den neuen Vertrag mit Beginn 1. Januar (bzw. Wechseltermin) abschließen, bevor Sie kündigen.
  4. Alten Vertrag kündigen. In Textform (E-Mail/Online-Formular reicht) bis 30. November, mit Sendenachweis. Viele neue Versicherer übernehmen die Kündigung auf Wunsch.
  5. SF-Übertragung sicherstellen. Der alte Versicherer meldet die SF-Klasse an den neuen — das geschieht meist automatisch; bei Verzögerung nachhaken.
  6. Bestätigung kontrollieren. Kündigungsbestätigung des alten und Policenbestätigung des neuen Versicherers aufbewahren. Lückenloser Übergang prüfen.
Keine Versicherungslücke! Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und muss durchgehend bestehen. Bei einem Wechsel zum Jahreswechsel endet der alte Vertrag am 31.12. und der neue beginnt am 1.1. — nahtlos. Eine Deckungslücke kann zur Stilllegung des Fahrzeugs führen.

Wie viel lässt sich sparen?

Der jährliche Wechsel lohnt sich, weil viele Versicherer Neukunden günstigere Tarife bieten als Bestandskunden. Die genaue Ersparnis hängt von Fahrzeug, Region, SF-Klasse und Fahrprofil ab — die folgende Tabelle zeigt typische Größenordnungen aus Verbraucher-Vergleichen (keine Garantie, nur Orientierung):

AusgangslageTypische BestandsprämieMögliche Ersparnis durch Wechsel
Kleinwagen, SF 10+, ländlich300–450 €/Jahr50–150 €
Kompaktklasse, SF 6–9, Stadt500–750 €/Jahr100–300 €
Mittelklasse Vollkasko, SF 4–8800–1.300 €/Jahr150–400 €
Junger Fahrer / niedrige SF-Klasse1.200–2.200 €/Jahr200–500 €

2026 sind die Kfz-Prämien laut Branchen- und Vergleichsportal-Berichten erneut gestiegen — Schadeninflation, höhere Reparatur- und Ersatzteilkosten treiben die Tarife. Das macht den Vergleich vor dem 30. November noch wichtiger. Selbst wer beim alten Versicherer bleiben möchte, kann mit einem günstigeren Vergleichsangebot oft nachverhandeln.

Jahres-Zeitplan: keinen Termin verpassen

ZeitpunktAufgabe
Anfang OktoberBestandsvertrag und aktuelle Prämie sichten
Anfang NovemberTarifvergleich durchführen, neuen Anbieter auswählen
Mitte NovemberNeue Police abschließen + alten Vertrag kündigen (mit Nachweis)
30. NovemberLetzter Tag für Zugang der ordentlichen Kündigung
DezemberBeitragsrechnung prüfen — bei Erhöhung Sonderkündigungsrecht nutzen
1. JanuarNeuer Vertrag aktiv, SF-Übertragung kontrollieren

Häufige Fehler beim Wechsel

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss ich kündigen?

Bis 30. November (Zugang beim Versicherer) für Kalenderjahr-Verträge. Vertrag endet dann zum 31.12., Wechsel zum 1.1. möglich.

Was ist das Sonderkündigungsrecht?

Bei echter Beitragserhöhung 1 Monat ab Mitteilung kündbar — auch nach dem Stichtag. Auch bei Autokauf, Verkauf, Schaden oder Tarifänderung.

Was, wenn ich den 30. November verpasse?

Vertrag läuft ein Jahr weiter — außer es greift ein Sonderkündigungsrecht (Beitragserhöhung, Autokauf, Schaden, Verkauf).

Wie wechsle ich ohne Lücke?

Erst neue Police (Beginn 1.1.) abschließen, dann alte kündigen. Haftpflicht muss durchgehend bestehen. Neuer Versicherer stellt eVB-Nummer.

Muss die Kündigung schriftlich sein?

Textform genügt — E-Mail oder Online-Formular reicht, keine Unterschrift nötig. Nachweisbaren Weg wählen und Sendenachweis aufbewahren.

Kann ich beim Autokauf sofort wechseln?

Ja. Beim Kauf eines anderen Fahrzeugs gilt freie Versichererwahl, unabhängig vom 30.-November-Stichtag. SF-Klasse wandert mit.

Was, wenn der 30. November ein Sonntag ist?

Die Frist verschiebt sich auf den nächsten Werktag. Trotzdem früh kündigen — maßgeblich ist der Zugang beim Versicherer.