Kurz gesagt: Für die meisten Kfz-Verträge mit Kalenderjahr-Laufzeit ist der 30. November der entscheidende Stichtag. Bis dahin muss die ordentliche Kündigung beim alten Versicherer eingegangen sein, damit der Vertrag zum 31. Dezember endet und Sie zum 1. Januar wechseln können. Verpassen Sie den Termin, läuft der Vertrag ein weiteres Jahr — außer es greift ein Sonderkündigungsrecht (z. B. bei Beitragserhöhung oder Autokauf). 2026 sind die Prämien laut Branchenberichten erneut gestiegen, weshalb sich der jährliche Vergleich besonders lohnt.
Die klassische Kfz-Versicherung läuft über das Kalenderjahr — vom 1. Januar bis 31. Dezember. Für die ordentliche Kündigung gilt eine Frist von einem Monat zum Ende der Versicherungsperiode. Das ergibt den bekannten Stichtag: Die Kündigung muss dem Versicherer bis spätestens 30. November zugehen.
| Vertragstyp | Stichtag ordentliche Kündigung | Vertragsende |
|---|---|---|
| Kalenderjahr-Vertrag (Standard) | 30. November | 31. Dezember |
| Unterjähriger Vertrag (z. B. ab 1. April) | 1 Monat vor Ablaufdatum | individuelles Datum |
| Sonderkündigung (Beitragserhöhung) | 1 Monat nach Mitteilung | zum Wirksamwerden der Erhöhung |
| Sonderkündigung (Autokauf/Schaden) | jederzeit (anlassbezogen) | anlassbezogen |
Wichtig: Nicht jeder Vertrag folgt dem Kalenderjahr. Wenn Ihr Vertrag z. B. zum 1. April begonnen hat, gilt der 30. November nicht — dann ist der Stichtag ein Monat vor Ihrem individuellen Ablaufdatum (hier: Ende Februar). Prüfen Sie das Beginndatum in Ihren Vertragsunterlagen.
Selbst wer den 30. November verpasst hat, kann unter bestimmten Umständen unterjährig kündigen. Das außerordentliche (Sonder-)Kündigungsrecht entsteht in mehreren Fällen:
| Anlass | Kündigungsfrist | Besonderheit |
|---|---|---|
| Beitragserhöhung zum Jahreswechsel | 1 Monat nach Mitteilung | nur bei echter Tariferhöhung, nicht bei Typ-/Regionalklasse |
| Kauf eines anderen Fahrzeugs | anlassbezogen | freie Versichererwahl fürs neue Auto |
| Verkauf / Abmeldung des Fahrzeugs | anlassbezogen | Vertrag endet mit Veräußerung/Abmeldung |
| Schadenfall (nach Regulierung) | 1 Monat nach Abschluss der Regulierung | beide Seiten können kündigen |
| Tarif-/Bedingungsänderung durch Versicherer | anlassbezogen | zu Lasten des Kunden |
Besonders relevant ist die Beitragserhöhung. Schickt der Versicherer im November oder Dezember eine höhere Beitragsrechnung fürs Folgejahr, ohne dass sich die Leistung gleichwertig verbessert, haben Sie ab Zugang dieser Mitteilung einen Monat Zeit zu kündigen — auch wenn der 30. November bereits vorbei ist. Achtung zur Abgrenzung: Eine reine Anpassung über die Typklasse oder Regionalklasse, die alle Versicherer gleichermaßen anwenden, löst das Sonderkündigungsrecht in der Regel nicht aus. Eine echte tarifliche Prämienerhöhung dagegen schon. Lesen Sie das Schreiben daher genau.
Der jährliche Wechsel lohnt sich, weil viele Versicherer Neukunden günstigere Tarife bieten als Bestandskunden. Die genaue Ersparnis hängt von Fahrzeug, Region, SF-Klasse und Fahrprofil ab — die folgende Tabelle zeigt typische Größenordnungen aus Verbraucher-Vergleichen (keine Garantie, nur Orientierung):
| Ausgangslage | Typische Bestandsprämie | Mögliche Ersparnis durch Wechsel |
|---|---|---|
| Kleinwagen, SF 10+, ländlich | 300–450 €/Jahr | 50–150 € |
| Kompaktklasse, SF 6–9, Stadt | 500–750 €/Jahr | 100–300 € |
| Mittelklasse Vollkasko, SF 4–8 | 800–1.300 €/Jahr | 150–400 € |
| Junger Fahrer / niedrige SF-Klasse | 1.200–2.200 €/Jahr | 200–500 € |
2026 sind die Kfz-Prämien laut Branchen- und Vergleichsportal-Berichten erneut gestiegen — Schadeninflation, höhere Reparatur- und Ersatzteilkosten treiben die Tarife. Das macht den Vergleich vor dem 30. November noch wichtiger. Selbst wer beim alten Versicherer bleiben möchte, kann mit einem günstigeren Vergleichsangebot oft nachverhandeln.
| Zeitpunkt | Aufgabe |
|---|---|
| Anfang Oktober | Bestandsvertrag und aktuelle Prämie sichten |
| Anfang November | Tarifvergleich durchführen, neuen Anbieter auswählen |
| Mitte November | Neue Police abschließen + alten Vertrag kündigen (mit Nachweis) |
| 30. November | Letzter Tag für Zugang der ordentlichen Kündigung |
| Dezember | Beitragsrechnung prüfen — bei Erhöhung Sonderkündigungsrecht nutzen |
| 1. Januar | Neuer Vertrag aktiv, SF-Übertragung kontrollieren |
Bis 30. November (Zugang beim Versicherer) für Kalenderjahr-Verträge. Vertrag endet dann zum 31.12., Wechsel zum 1.1. möglich.
Bei echter Beitragserhöhung 1 Monat ab Mitteilung kündbar — auch nach dem Stichtag. Auch bei Autokauf, Verkauf, Schaden oder Tarifänderung.
Vertrag läuft ein Jahr weiter — außer es greift ein Sonderkündigungsrecht (Beitragserhöhung, Autokauf, Schaden, Verkauf).
Erst neue Police (Beginn 1.1.) abschließen, dann alte kündigen. Haftpflicht muss durchgehend bestehen. Neuer Versicherer stellt eVB-Nummer.
Textform genügt — E-Mail oder Online-Formular reicht, keine Unterschrift nötig. Nachweisbaren Weg wählen und Sendenachweis aufbewahren.
Ja. Beim Kauf eines anderen Fahrzeugs gilt freie Versichererwahl, unabhängig vom 30.-November-Stichtag. SF-Klasse wandert mit.
Die Frist verschiebt sich auf den nächsten Werktag. Trotzdem früh kündigen — maßgeblich ist der Zugang beim Versicherer.